Eingereicht von: Stéphane Rossini, NR

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) neue Bestimmungen vorzusehen, um zu verhindern, dass Vorsorgeeinrichtungen sich nur noch aus Rentnerinnen und Rentnern zusammensetzen. Mögliche Lösungsansätze könnten beispielsweise Fusionen bieten oder der Beitritt zur Auffangeinrichtung zwecks Schaffung eines Sicherheitsfonds.

Begründung: Zahlreiche Tendenzen prägen und beeinflussen die Lage und die Entwicklung der Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) – sowohl im Hinblick auf die demografische Problematik als auch auf die Unternehmensentwicklung. Dazu gehört, dass immer mehr Vorsorgeeinrichtungen nur noch aus Rentnerinnen und Rentnern bestehen. Heute gibt es bereits 300 solcher Einrichtungen, Tendenz steigend.

Diese Lage ist nicht unproblematisch. Sie wird insbesondere dann heikel, wenn die Kapitalerträge unzureichend sind und die Einrichtungen aufgrund der Deckungsgrade ihre Leistungen nicht mehr langfristig garantieren können.

Um zu verhindern, dass Vorsorgeeinrichtungen sich gezwungen sehen, ihre Leistungen zu reduzieren oder gar ihre Tätigkeit aufzugeben, müssen vorsorgliche Massnahmen getroffen werden. Der Bundesrat muss vorausschauend die dafür notwendigen gesetzlichen Bestimmungen im BVG vorlegen, damit den Versicherten und Leistungsbezügerinnen und -bezügern nach BVG zugesichert werden kann, dass sie ihre Leistungen gemäss dem jeweiligen Vorsorgeplan erhalten.

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