Die Aargauer Zeitung berichtet über die Senkung des Umwandlungssatzes bei der Aargauischen Pensionskasse und die Folgen für die Versicherten. Der Kanton als Arbeitgeber übernimmt weiterhin 60 Prozent der Finanzierung der Pensionskassenbeiträge für das Staatspersonal. Ein Versuch, das Beitragsverhältnis zuungunsten des Personals zu verschieben, scheiterte im Grossen Rat nur ganz knapp: Das Parlament entschied sich mit 68 gegen 65 Stimmen für den Antrag der Regierung, die Rentenkürzung mit Steuergeldern abzufedern. Die Aargauische Pensionskasse senkt den Umwandlungssatz von 6,8 auf 5,9 Prozent. Dadurch sinken die Renten für das Staatspersonal um 13 Prozent. Grundsätzlich war man sich einig, dass diese Rentenkürzung abgemildert werden soll. Dazu braucht es eine Erhöhung der Sparbeiträge. Sie wird nun im üblichen Verhältnis von 60/40 vom Staat als Arbeitgeber und den Versicherten getragen. Die Renten sinken damit um rund 8 statt 13 Prozent, den Staat kostet die Abfederung 4,6 Millionen. Die vorberatende Kommission hatte allerdings verlangt, die Beitragserhöhung sei vollumfänglich vom Personal selbst zu tragen Damit hätte sich das Verhältnis der Finanzierung verschoben: 56,4 Prozent Arbeitgeber- und 43,6 Prozent Arbeitnehmerbeiträge.