SonntagsBlick: “So einfach ist das Pensionskassen-Melken”
Werner Vontobel beschreibt im SonntagsBlick, wie einfach es ist, mit Einkäufen in die Pensionskasse massiv Steuern zu sparen und dann von zu hohen Umwandlungssätzen nochmals zu profitieren. Es betrifft dies etwa ausländische Manager mit hohen Salären, die in höherem Alter in der Schweiz eine Stelle antreten. Vontobel schreibt: “Leider gibt es Gesetze und Paragrafen, die geradezu zum Missbrauch einladen. Ein Beispiel ist Artikel 79 b des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge. Danach «darf die Vorsorgeeinrichtung den Einkauf bis zur Höhe der maximalen reglementarischen Leistung in die Pensionskasse ermöglichen.» Solche Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Das funktioniert beispielsweise so: Ein 55-jähriger deutscher Manager tritt eine Stelle mit einem Salär von 500 000 Franken an. Da der Kadermann bisher nicht in der Schweiz gearbeitet hat, darf er- 79 b sei Dank – rund zwei Millionen in die Pensionskasse nachzahlen beziehungsweise sechs Jahre lang je 330000 Franken von der Steuer abziehen. Damit spart er rund 600 000 Franken Steuern in der Schweiz. Falls er die Nachzahlung aus unversteuerten Geldern finanziert und sie auf diese Weise «wäscht», spart er eine weitere Million (Straf-)Steuern im Heimatland.
Damit nicht genug: Mit 63 lässt sich unser Kadermann vorzeitig auf Rente setzen. Wegen der viel zu hohen Umwandlungssätze muss die Kasse seine gut drei Millionen Sparguthaben mit rund 4,5 Prozent verzinsen, obwohl sie selbst bloss etwa 1,8 Prozent Rendite erzielt. Damit kassiert er eine lebenslange Rente von 6750 Franken monatlich. Artikel 79 b bietet also die perfekte Handhabe, einen groben Fehler im Pensionskassen-System maximal zu nutzen. Der Kreis der potenziellen Profiteure ist zwar klein, wird aber von Steuerspezialisten bestens beraten. Und die Hebelwirkung ist gross. Im Schnitt nimmt der eingekaufte Kadermann mit jeder Rente 15 Normalverdienern den Zinsertrag auf ihren viel bescheideneren Sparguthaben weg.”
Ausbildung zum Solvenztest
Die Einführung des Schweizer Solvenztestes (SST) und die Ausgestaltung von Solvency II erfordern spezifisches Fachwissen seitens der Versicherungsunternehmen. Der Schweizerische Versicherungsverband hat gemeinsam mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ein neues Certificate of Advanced Studies (CAS) erarbeitet, welches das politische und rechtliche Umfeld der Versicherungswirtschaft vertieft analysiert und aktuelle regulatorische Entwicklungen für die Schweiz und die EU aufzeigt. Schwerpunkte bilden das Risikomanagement und die Corporate Governance. Das CAS richtet sich an Fach- und Führungskräfte sämtlicher Bereiche und startet am 5. Oktober 2012.
Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 2004–2010
Das Bundesamt für Statistik hat eine reich illustrierte Information mit Uebersichtsdaten über die Entwicklung der 2. Säule in den Jahren 2004 bis 2010 publiziert. Die Studie kann als pdf heruntergeladen oder aber gratis als Print beim BFS bestellt werden. Sie enthält eine Vielzahl von Tabellen und farbigen Grafiken, die einen vielfältigen Einblick in die berufliche Vorsorge erlauben. So erfahren wir, dass etwa die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen in der erwähnten Periode von 2935 auf 2265 zurück gegangen ist, dabei die registrierten von 2307 auf 1897. Gleichzeitig stieg die Zahl der aktiv Versicherten von 3,2 Mio. auf 3,7 Millionen, jene der Bezüger von Altersrenten von rund 474’000 auf 600’000.
100 Tage BR Berset–Bemerkungen zu 1. und 2. Säule
An einer Pressekonferenz hat sich Bundesrat Alain Berset zu den wichtigsten Themen in seinem Departement geäussert. Neben 1. und 2. Säule kamen auch IV, KVG, Ausbildung und Kultur zur Sprache. Zur Altersvorsorge sagte er u.a.: “L’un de nos objectifs doit être de renforcer la confiance chancelante dans l’AVS et le deuxième pilier en créant toute la transparence nécessaire quant aux responsabilités, aux sources de financement et aux facteurs de coûts. Lorsque l’on s’attaque à des réformes de ce genre, il ne faut pas seulement envisager des mesures du côté des prestations. L’une des raisons pour lesquelles les gens n’ont plus tellement confiance dans nos œuvres sociales est qu’ils pensent qu’ils ne recevront pas les prestations promises. Nous devons analyser les possibilités qui nous permettront de maintenir le niveau des prestations et d’apporter des améliorations adaptées aux groupes-cibles.
Für diese Arbeiten haben wir noch etwas Zeit: Die AHV braucht in den nächsten Jahren keine zusätzlichen Mittel. Und dieses Zeitfenster wollen wir nutzen. Bis Mitte dieses Jahres werden weitere Studien zur Finanzierung der AHV vorliegen. Und noch bis Ende April läuft die Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule. Alle diese Studien und Ergebnisse sind wichtig als Basis für die dringend notwendige politische Diskussion. Sie werden im Herbst von uns mehr dazu hören.”
Weltreise statt Altersvorsorge
Immer mehr Menschen in der Schweiz lassen sich bei der Pensionierung ihre Vorsorgegelder auszahlen. Doch das ist nicht risikolos. Denn wer keine sinnvolle Anlagestrategie hat, läuft Gefahr, zu verarmen. Der Bund will nun Gegensteuer geben, schreibt der Landbote.
Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung am Beispiel der SBB-Pensionskasse. «Gegenüber dem Jahr 2006 ist allein der Anteil der Neupensionierten mit teilweisem Kapitalbezug um rund 50 Prozent gestiegen», sagt SBB-Sprecher Reto Kormann auf Anfrage. «2011 haben bereits 21,3 Prozent der Neupensionierten vom teilweisen Kapitalbezug Gebrauch gemacht.»
In seinem aktuellen Bericht über die Zukunft der 2. Säule hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) jedoch nicht allein die Neurentner im Blick: «Barauszahlung, Vorbezug und Kapitalbezug laufen der 3-Säulen-Konzeption beziehungsweise dem Versicherungsgedanken zumindest im Obligatorium zuwider.» Die Gelder würden immer weniger für die Vorsorge verwendet, heisst es weiter. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass künftig immer mehr Pensionierte in die Armut abglitten und somit den Sozialstaat belasteten.
Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge stellt deshalb gleich mehrere Lösungsvorschläge zur Diskussion. Ihnen allen gemein ist, dass sie den Kapitalbezug von Altersguthaben beschränken wollen
Von solchen Vorschlägen halten aber die Pensionskassen hierzulande nichts. «Aus der Optik des Schweizerischen Pensionskassenverbandes braucht es keine Anpassung», meint deren Direktor Hanspeter Konrad. «Insbesondere wäre auch eine Einschränkung des reglementarischen Handlungsspielraums, zum Beispiel zur Erweiterung der Kapitalbezugsmöglichkeiten, falsch.» An der Liberalisierung im BVG-Bereich solle festgehalten werden, fordert Konrad gemäss Landbote mit Nachdruck.
Berner PVK verliert Geld mit Beteiligungsgesellschaft
Der Verwaltungsrat der Zürcher Beteiligungsgesellschaft New Value tritt zurück. Verlangt hat dies die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK). Diese gehörte vor rund zehn Jahren zu den Gründungsmitgliedern von New Value. Seit damals hält sie einen Anteil von 20 Prozent und ist mit Abstand die grösste Aktionärin. Ende Januar hatte New Value wegen eines Fehlinvestments eine Gewinnwarnung herausgegeben. Der damalige Verwaltungsratspräsident Rolf Wägli übernahm die Verantwortung und trat zurück. In der Folge wurde gegen ihn in Zürich eine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eingereicht. Ob und wie viel Geld die PVK mit dem Engagement verloren hat, lässt sich nur schwer beziffern, schreibt die Berner Zeitung.
Das Engagement bei New Value entsprang einst dem Bemühen der PVK, «Aspekte der Nachhaltigkeit mit ihrer Vermögensanlage zu unterstützen und zu fördern», wie im Geschäftsbericht steht. Die PVK war aber nicht im Verwaltungsrat der New Value vertreten.
Die PVK weist per Ende 2011 einen Deckungsgrad von 93 Prozent aus. Bei einer Bilanzsumme von 1,875 Milliarden Franken fehlen entsprechend rund 130 Millionen Franken in der Kasse.
Parl. Initiative Bortoluzzi: Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG
Eingereichter Text: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das BVG, ist dahingehend zu ändern, dass der Mindestumwandlungssatz sowie der Mindestzinssatz aus ebendiesem gestrichen werden.
Begründung: Das BVG, welches einst als Rahmengesetz für eine unabhängige betriebliche Vorsorgelösung konzipiert wurde, ist wohl die am stärksten überreglementierte Sozialversicherung überhaupt. Bei einem Anlagevolumen von rund 600 Milliarden Franken sind zweifelsohne griffige Regeln nötig. Allerdings dürfen die Regeln nicht so rigide ausgestaltet sein, dass die Politik dem Kapitalmarkt permanent hinter her hinkt. Aus diesem Grund muss man sich fragen, ob technische Grössen wie etwa ein Mindestumwandlungssatz oder ein Mindestzinssatz überhaupt im Gesetz festgeschrieben werden sollten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es nicht vorteilhafter wäre, das Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zu entschlacken und den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Vorsorgelösungen zu verstärken. Ausserdem dürfen die privaten Anbieter von Versicherungslösungen gegenüber den staatlichen Versicherern nicht diskriminiert werden.
Strengere Regeln für WEF-Bezüge
Die NZZ berichtet über Pläne des EFD, die Möglichkeiten zur Eigenheimfinanzierung mit Mitteln der 2. Säule einzuschränken. Dazu heisst es: “ Vor einigen Monaten hat das Bundesamt für Sozialversicherungen mit Vorschlägen zu Änderungen der Bezugsmöglichkeiten für Kritik gesorgt. Nun befasst sich auch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit Blick auf die Stabilität des Finanzmarktes – indirekt – mit diesem Thema. Als Alternative zu den vom Bundesrat anvisierten strengeren Vorgaben für die bankeninterne Eigenmittelunterlegung von Hypotheken würden derzeit neue Selbstregulierungsvorschriften der Banken geprüft, bestätigt EFD-Mediensprecher Roland Meier.
Wenn jemand eine Hypothek für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum will, muss er in den meisten Fällen einen Eigenkapitalanteil von etwa 20 Prozent des Immobilienpreises aufwenden. Viele nutzen für die Bereitstellung dieses Kapitals Gelder aus der zweiten Säule. Im Rahmen einer möglichen Selbstregulierung werde nun seitens der Banken geprüft, inwieweit die Pensionskassengelder nurmehr beschränkt als Eigenkapital anzurechnen wären. Dieser Weg sei möglicherweise einfacher umzusetzen als neue Verordnungsbestimmungen zu den bankeninternen Eigenmitteln, sagt Meier.
Weiterhin wäre es aber den künftigen Hauseigentümern möglich, im Nachgang die Pensionskassengelder für die Reduktion der Hypothek zu nutzen. Ein Nebeneffekt einer solchen Massnahme zur Finanzmarktstabilität wäre, dass Pensionskassengelder auch sicherer in Eigentum angelegt wären, wenn die Bedingungen für die finanzielle Solidität der Kunden strenger würden.
Die Bankiervereinigung will im Lauf dieses Jahres zusammen mit dem EFD und der Finanzmarktaufsicht eine solche Regulierung als Option erarbeiten und im nächsten Jahr umsetzen. Wichtig sei, dass es sich um eine temporäre Massnahme handle, sagt Thomas Sutter von der Schweizerischen Bankiervereinigung. – Auf Bankenseite zeigt man sich sensibilisiert. Im Hinblick auf eine teilweise Überhitzung des Immobilienmarktes akzeptiere man Gelder aus der zweiten Säule «nur zurückhaltend», sagt etwa Raiffeisen-Mediensprecher Franz Würth. Die Prüfung der Kreditfähigkeit werde bereits heute auch auf das Rentenalter ausgerichtet. Die Ausgestaltung von Regeln sollte den Marktteilnehmern überlassen werden, so Würth.”
ZH: “Ja, aber”zur BVK-Sanierung
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Haltung der Parteien zum Sanierungsplan für die BVK. Die Zeitung schreibt: “Der Schock war gross, als Finanzdirektorin Ursula Gut (FDP) im vergangenen September ankündigte, die Steuerzahler müssten die BVK mit 2,6 Milliarden Franken retten. 2 Milliarden plante sie als Einmalzulage, 600 Millionen sollte der Kanton als Arbeitgeber berappen. Dafür sollten die Steuern erhöht werden.
Entsprechend gross war damals der Aufschrei unter den Parteien. Jetzt zeigt sich: Die Rettungsaktion trifft auf Zustimmung. Kürzlich hat die zuständige Kommission des Kantonsrats den Vorschlag durchberaten. Alle Parteien sind einverstanden mit dem 2-Milliarden-Zuschuss, wie aus der heute Donnerstag versendeten Vorlage hervorgeht.
Streit gibt es aber über die Modalitäten. Die SVP und die GLP lehnen das Vorgehen des Regierungsrats ab. Dieser will 1,6 der 2 Milliarden mit einem Trick an der laufenden Rechnung vorbeischleusen. Zweck dieses Vorgehens ist, ein Sparpaket zu vermeiden. Denn würden die 1,6 Milliarden der laufenden Rechnung belastet, würde der sogenannte mittelfristige Ausgleich der Rechnung klar verfehlt. Von Gesetzes wegen müsste ein Sanierungsprogramm eingeleitet werden.
Der Trick: Die Regierung nimmt die 1,6 Milliarden nicht aus dem Steuertopf, sondern verwendet dazu die 1,6 Milliarden, die der Kanton Zürich 2005 aus dem Erlös des Nationalbankgoldes erhalten hat. Die SVP und die GLP sind aber der Meinung, dass dieses Geld schon längst verbraucht ist. Deshalb lehnen sie die geplante Gesetzesänderung, die den Trick legalisieren würde, ab. Die beiden Parteien sind im Parlament aber in der Minderheit, weshalb das Paket wohl durchkommt. Laut NZZ plant die SVP bereits das Referendum.”
ASIP zu Infrastruktur-Investments
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, wurde in einem Interview des “Bote der Urschweiz” zu möglichen Investitionen in Infrastrukturprojekte befragt. Auszüge:
In angelsächsischen Ländern liegt es im Trend, dass Pensionskassen in Infrastrukturprojekte investieren. Ist das vom gesetzlichen Rahmen her auch in der Schweiz möglich?
Hanspeter Konrad: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Investitionen in Infrastrukturprojekte weisen Merkmale der möglichen Anlageklassen Immobilien und Private Equity, also der Finanzierung nicht börsennotierter Unternehmen, auf.
Gibt es Beispiele solcher Infrastruktur-Investments durch Schweizer Kassen?
Es gibt einige Pensionskassen, die unter der Kategorie Alternative Anlagen in ihrem Anlagereglement vorsehen, dass Anlagen in Private Equity, Rohwaren (Commodities) und Infrastrukturprojekte getätigt werden können. Ein Beispiel ist die Pensionskasse des Bundes, Publica, welche aber noch keine solche Investments realisiert hat. Nicht bekannt ist, wie viele Pensionskassen effektiv solche Investments getätigt haben. Zu beachten ist diesbezüglich aber, dass sich den Pensionskassen bei den Investitionen in Infrastruktur verschiedene Alternativen bieten, die sich hinsichtlich des Anlagehorizonts, des Investitionsvolumens sowie der Rendite- und Risikogesichtspunkte unterscheiden. Im Vordergrund stehen Infrastrukturfonds.
Sind Investitionen in Infrastrukturprojekte aus Asip-Sicht grundsätzlich eine gute Idee?
Zu beachten ist, dass bis vor einigen Jahren die Beschaffung und Bereitstellung von Infrastruktur als Kernaufgabe der öffentlichen Hand verstanden wurde. Zunehmend eröffnen sich infolge der finanziellen Einschränkungen der öffentlichen Haushalte verstärkt Beteiligungsmöglichkeiten (so über Public-Private-Partnership-Projekte). Für den Asip sind solche Investments durchaus prüfenswert. Das sozialpartnerschaftlich zusammengesetzte Führungsorgan soll aber eigenverantwortlich abwägen, ob ein solches Investment für die Pensionskasse sinnvoll ist oder nicht (unter anderem Diversifikationseffekte, Langfristigkeit der Anlage, Rendite und Risiko). Eine Verpflichtung, in solche Infrastrukturprojekte zu investieren lehnen wir ab.
IMF: Bericht über die Schweiz, Konsequenzen der alternden Bevölkerung
Under unchanged policies, the increase in aging-related expenditure will already start to bite in earnest around the end of this decade. Consequently, time for reform preparation and implementation is running out quickly. Specifically in the pension system, equalization of the male and female retirement age and pension indexation to inflation only (rather than both inflation and wages) could be considered. Most important, drawing from the experience of other countries, a specific “fiscal rule” that automatically links the retirement age and/or pension benefits to life expectancy could be introduced. Such a rule would reduce the need for repeated and often difficult reform discussions. In the health care area, recent reforms, including with respect to hospital financing, are welcome and should be carefully monitored. Further strengthening of coordination mechanisms, including across government levels, could facilitate the design of additional measures.
BZ: Kommentar zum SGB-Njet betr. UWS
Claude Chatelain kommentiert in der Berner Zeitung die Aussagen der SGB-Spitze zur Frage der Senkung des Umwandlungssatzes. Chatelain stellt fest: “Noch immer leiden etliche, insbesondere öffentlich-rechtliche Kassen unter einer massiven Unterdeckung. Der Bernischen Pensionskasse und der Bernischen Lehrerversicherungskasse fehlen gegen 5 Milliarden Franken. Der Steuerzahler ist nicht bereit, dieses Loch zu stopfen. Und die beiden Pensionskassen sind nicht in der Lage, sich aus eigener Kraft der Abwärtsspirale entziehen. Und was ist die Antwort der Gewerkschaften auf solche Missstände?
«Kicking the can down the road» nennt man das, wenn das Problem vor sich hergeschoben wird. Die Folgen sind verheerend: Wer für unrealistische Renten kämpft, riskiert, dass früher oder später auch die Rentnerinnen und Rentner zur Sanierung maroder Kassen herbei- gezogen werden. Bei den genannten Pensionskassen im Kanton Bern sind solche Forderungen nicht neu. Sollte es so weit kommen, dann gute Nacht. Dann ist das Vertrauen in die 2. Säule vollends zerstört. Dann werden sich angehende Rentnerinnen und Rentner das Kapital auszahlen lassen, statt auf eine unsichere Rente zu vertrauen.
PKSO: Ganze oder teilweise Ausfinanzierung?
Die kant. PK Solothurn weist derzeit einen Deckungsgrad von gut 70% auf. Der Kanton hat sich aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften zur Finanzierung der öffentlichen Kassen bis 2014 zu entscheiden, ob er eine volle oder nur eine teilweise Finanzierung von 80% anstrebt. Die volle Ausfinanzierung kostet 1 Mrd, auf 80% würde nur ein Drittel davon beanspruchen. Aber billiger ist nicht unbedingt besser. Die AZ schreibt: “Christoph Furrer, Experte für berufliche Vorsorge der Firma «Deprez Experten» in Zürich berät zusammen mit PKSO-Direktor Reto Bachmann und Jürg Studer, Chef Rechtsdienst im Finanzdepartement, die Arbeitsgruppe und die Verwaltungskommission. Rund eine Milliarde Franken würde die vollständige Ausfinanzierung kosten. Davon würde auf die Gemeinden ein Drittel entfallen, da sie Arbeitgeber der Volksschul-Lehrkräfte sind.
»Dass wir trotzdem eine volle Ausfinanzierung prüfen, liegt daran, dass sie für den Kanton einige Vorteile hätte und vielleicht auf lange Sicht gar nicht teurer ist», sagt Furrer. Kein Kapital – keine Erträge Einer Kasse mit nur 80 Prozent Deckungsgrad fehle nämlich ein Teil des Kapitals, um die Erträge zu erarbeiten Damit die Kasse trotzdem im finanziellen Gleichgewicht gehalten werden kann, müssten die fehlenden Erträge auf andere Art generiert werden: »Entweder durch andauernde Sanierungsmassnahmen, an denen wahrscheinlich auch die Versicherten beteiligt würden, oder durch eine Verzinsung des Fehlbetrags durch die Arbeitgeber», erklärt der Experte. Bei wachsenden Rentnerbeständen werden die erforderlichen Massnahmen immer einschneidender. Zudem muss bei Teilliquidationen, das heisst, wenn ein Teil der Versicherten in eine neue Pensionskasse wechselt, ein Einkauf der Arbeitgeber erfolgen, damit trotz Unterdeckung die volle Freizügigkeit mitgegeben werden kann.”
BVK-Verhandlung im Juli
Der Prozess gegen den ehemaligen Anlagechef der Pensionskasse BVK des Kantons Zürich und drei weitere Angeschuldigte beginnt am 11. Juli. Zwei weitere Geschäftspartner stehen im September vor Gericht. Im Falle des ehemaligen Anlagechefs beläuft sich der Deliktsbetrag gemäss Oberstaatsanwaltschaft auf 1,7 Millionen Franken. Ausserdem soll er durch falsche Anlageentscheide der BVK Schaden von rund 45 Millionen Franken zugefügt haben. Den anderen Angeklagten wird vorgeworfen, den Anlagechef bestochen zu haben, damit sie von ihm Auftäge erhielten.
SGB gegen Anpassung des Umwandlungssatzes
An einer Medienkonferenz hat der Schweiz. Gewerkschaftsbund sich gegen eine weitere Anpassung des Umwandlungssatzes gewandt. Kritisiert wurde dabei die im Bericht des Bundesrates zur Zukunft des Bundesrates enthaltene Analyse. Paul Rechsteiner, Präsident des SGB, führte dabei aus: “Wer den umfangreichen Bericht zur 2. Säule genauer liest, staunt zunächst darüber, dass die zentralen Annahmen über die Entwicklung der Lebenserwartung und der Zinsen nur mit wenigen Zahlen unterlegt sind. Bei den Zinsen sind es steil abwärts zeigende Kurven bei risikoarmen Anlagen, bei der Lebenserwartung die Angaben einiger Vorsorgeeinrichtungen namentlich mit Daten von Staatsangestellten. Stutzig macht somit schon die oberflächliche Arbeit und das dünne Datenmaterial im entscheidenden Teil des Berichts.
Eine genauere Untersuchung ergibt sodann, dass die Zins- und Renditeentwicklung in grösseren Zusammenhängen betrachtet und analysiert werden muss, bevor weitreichende Entscheide für die Zukunft mit entsprechenden Folgen für die soziale Sicherheit getroffen werden. An dieser Stelle muss der Verweis darauf genügen, dass schon leichte Veränderungen bei einer derzeit fehlenden Inflation das Bild vollständig verändern. Und stutzig machen müsste der Umstand, dass selbst die notorisch zurückhaltende Eidgenössische Finanzverwaltung in ihren eben publizierten „Langfristperspektiven“ für die Zukunft mit weit höheren Zinsen rechnet als das BSV. Bei der Entwicklung der Lebenserwartung wird das dünne Datenmaterial noch augenfälliger.
Der Umstand etwa, dass jene Minderheit der Versicherten, auf die der gesetzliche Mindestumwandlungssatz überhaupt Anwendung findet, aus sozialen Schichten mit einer tieferen Lebenserwartung stammen, wird schlicht ausgeblendet. Dabei ist bekannt, dass die „Ungleichheit vor dem Tod“ bzw. die „Ungleichheit bei der Lebenserwartung“ gross ist: Wer wenig verdient und entsprechende Arbeiten leistet, lebt kürzer als jene, die mehr verdienen und höher qualifizierte Arbeiten verrichten. Wer der Bevölkerung aber Rentensenkungen zumuten möchte, der ist verpflichtet, die zugrundeliegenden Fakten gründlich, seriös und nachvollziehbar aufzuarbeiten oder aufarbeiten zu lassen. Dass die Glaubensgemeinschaft der Branche von Versicherungskonzernen bis hin zum ASIP wie vor dem 7. März 2010 einhellig der Meinung ist, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden muss, genügt im demokratischen Prozess für die Begründung wichtiger politischer Entscheide nicht. Dafür braucht es faktenbasierte und glaubwürdige Grundlagen. Der Bericht über die Zukunft der 2. Säule genügt diesen Anforderungen nicht.”
Unterlagen zur Medienkonferenz:
- Medienmitteilung
- "Schlechte Argumente für die Senkung der Renten" von Paul Rechsteiner, Präsident SGB
- "Rentensenkungs-Szenario des Bundes: Es fehlen die Argumente" von Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB
- "Grosses Einsparpotenzial bei den Verwaltungskosten" von Doris Bianchi, Zentralsekretärin SGB
- "Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge: Beschränkte Mittel für mehr Kontrolle in der 2. Säule" von Aldo Ferrari, Geschäftsleitungsmitglied Unia
- SGB-Dossier Nr. 83 "Berufliche Vorsorge I – Rendite: Ursachen, Zusammenhänge und Perspektiven"
- SGB-Dossier Nr. 84 "Berufliche Vorsorge II – Lebenserwartung: Eine kritische Analyse der heute verwendeten Grundlagen"
- SGB-Dossier Nr. 85 "Berufliche Vorsorge III – Verwaltungskosten: Bedeutendes Sparpotenzial"