sgbAn einer Medienkonferenz hat der Schweiz. Gewerkschaftsbund sich gegen eine weitere Anpassung des Umwandlungssatzes gewandt. Kritisiert wurde dabei die im Bericht des Bundesrates zur Zukunft des Bundesrates enthaltene Analyse. Paul Rechsteiner, Präsident des SGB, führte dabei aus: “Wer den umfangreichen Bericht zur 2. Säule genauer liest, staunt zunächst darüber, dass die zentralen Annahmen über die Entwicklung der Lebenserwartung und der Zinsen nur mit wenigen Zahlen unterlegt sind. Bei den Zinsen sind es steil abwärts zeigende Kurven bei risikoarmen Anlagen, bei der Lebenserwartung die Angaben einiger Vorsorgeeinrichtungen namentlich mit Daten von Staatsangestellten. Stutzig macht somit schon die oberflächliche Arbeit und das dünne Datenmaterial im entscheidenden Teil des Berichts.

Eine genauere Untersuchung ergibt sodann, dass die Zins- und Renditeentwicklung in grösseren Zusammenhängen betrachtet und analysiert werden muss, bevor weitreichende Entscheide für die Zukunft mit entsprechenden Folgen für die soziale Sicherheit getroffen werden. An dieser Stelle muss der Verweis darauf genügen, dass schon leichte Veränderungen bei einer derzeit fehlenden Inflation das Bild vollständig verändern. Und stutzig machen müsste der Umstand, dass selbst die notorisch zurückhaltende Eidgenössische Finanzverwaltung in ihren eben publizierten „Langfristperspektiven“ für die Zukunft mit weit höheren Zinsen rechnet als das BSV. Bei der Entwicklung der Lebenserwartung wird das dünne Datenmaterial noch augenfälliger.

Der Umstand etwa, dass jene Minderheit der Versicherten, auf die der gesetzliche Mindestumwandlungssatz überhaupt Anwendung findet, aus sozialen Schichten mit einer tieferen Lebenserwartung stammen, wird schlicht ausgeblendet. Dabei ist bekannt, dass die „Ungleichheit vor dem Tod“ bzw. die „Ungleichheit bei der Lebenserwartung“ gross ist: Wer wenig verdient und entsprechende Arbeiten leistet, lebt kürzer als jene, die mehr verdienen und höher qualifizierte Arbeiten verrichten. Wer der Bevölkerung aber Rentensenkungen zumuten möchte, der ist verpflichtet, die zugrundeliegenden Fakten gründlich, seriös und nachvollziehbar aufzuarbeiten oder aufarbeiten zu lassen. Dass die Glaubensgemeinschaft der Branche von Versicherungskonzernen bis hin zum ASIP wie vor dem 7. März 2010 einhellig der Meinung ist, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden muss, genügt im demokratischen Prozess für die Begründung wichtiger politischer Entscheide nicht. Dafür braucht es faktenbasierte und glaubwürdige Grundlagen. Der Bericht über die Zukunft der 2. Säule genügt diesen Anforderungen nicht.”

Unterlagen zur Medienkonferenz: