Bankiervereinigung zu den WEF-Beschlüssen
Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst die Beschlüsse des Bundesrates zur verstärkten Unterlegung der Hypothekarkredite mit Eigenmitteln und hat dazu Richtlinien und Standesregeln publiziert. Die Richtlinien sind von der FINMA gemäss Rundschreiben 2008/10 „Selbstregulierung als Mindeststandard“ anerkannt und gelten als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard.
Die SBVg hält dazu fest:
- Die SBVg hat sich immer offen für zusätzliche Massnahmen zur Verhinderung von möglichen Übertreibungen im Immobiliensektor gezeigt.
- Die SBVg ist sehr befriedigt, dass der Bundesrat den Vorschlägen der Banken gefolgt ist und sich für massvolle zusätzliche Massnahmen ausgesprochen hat, die im Rahmen der bewährten Selbstregulierung durch die Banken selbst umgesetzt werden können.
- Mit dieser Selbstregulierung leistet der Bankensektor einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der angespannten Situation auf dem Immobilienmarkt. Sie wird am 1. Juli 2012 in Kraft treten und umfasst die folgenden beiden Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen:
– Mindestens 10% Eigenmittel, die nicht aus dem Guthaben der 2. Säule stammen
– Amortisation innerhalb von 20 Jahren auf 2/3 des Belehnungswertes - Die SBVg akzeptiert grundsätzlich den antizyklischen Eigenkapitalpuffer, hat aber folgende Erwartungen:
– Vor einem Entscheid zur Aktivierung sollte auch die betroffene Branche angehört werden.
– Kumulative Effekte sind zu vermeiden. Dies bedeutet, dass zuerst die Wirkung der jetzt vom Bankensektor getroffenen Massnahmen beurteilt werden muss, bevor eine allfällige Aktivierung des antizyklischen Puffers erfolgen kann.
Statement SBVg / Richtlinien SBVg
Bundesrätliches Paket zur Bankenregulierung, WEF-Begrenzung
Der Bundesrat hat ein Paket von Massnahmen zur Stärkung des Schweizerischen Bankenplatzes beschlossen. Mit einer Totalrevision der Eigenmittelverordnung sind die Banken ab 1. Januar 2013 gehalten, die neuen Regeln des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht („Basel III“) einzuhalten. Teil des Pakets sind zudem zwei Sofortmassnahmen, mit denen ein Mechanismus für die Aktivierung eines antizyklischen Puffers eingeführt und eine verstärkt risikoorientierte Unterlegung mit Eigenmitteln bei Hypothekarkrediten verlangt wird.
Die letztgenannte Massnahme verlangt von den Banken eine höhere Eigenmittelunterlegung bei der Belehnung von Wohnliegenschaften, wenn der Kreditnehmer nicht einen Mindestanteil an nicht aus der zweiten Säule stammenden eigenen Mitteln (WEF) einbringt und seinen Hypothekarkredit nicht angemessen amortisiert. Die Banken legen die Minimalanforderungen für die Hypothekarkreditvergabe in einer Selbstregulierung fest, welche von der FINMA als Mindeststandard anzuerkennen ist. Die FINMA hat ebenfalls heute die entsprechende Selbstregulierung der Banken anerkannt. Dabei beträgt der Mindestanteil der nicht aus der zweiten Säule stammenden eigenen Mittel 10 Prozent des Belehnungswertes. Gleichzeitig ist die Hypothekarschuld von Wohnliegenschaften innert 20 Jahren auf maximal zwei Drittel des Belehnungswertes zu amortisieren.
Mitteilung EFD / Botschaft und Verordnungen
Die Zürcher Richterschaft ist nicht befangen
Zwar sind alle Zürcher Richter der kantonalen Pensionskasse BVK angeschlossen. Dennoch müssen sie nicht wegen Befangenheit in den Ausstand treten, sobald es um die BVK geht.
TA: “Es wird ein Klima der Angst verbreitet”
PW. Im Tages-Anzeiger fasst Hubert Moser die aktuelle Verfassung der Pensionskassenwelt aus seiner Sicht zusammen. Im Zentrum steht der Umwandlungssatz. Moser richtet sich in der Beurteilung der Notwendigkeit einer Senkung an der Politik der SP aus und insbesondere an Aeusserungen von NR Stéphane Rossini (SP Wallis). Demzufolge ist die tiefe Verzinsung eine vorübergehende Erscheinung und die Senkung des Umwandlungssatzes erst dann zu diskutieren, wenn die Versicherungen und Vermögensverwalter nicht mehr länger Milliardenbeträge abkassieren. Das ist alles nicht neu und überraschend und auch die ideologisch eingefärbte Behandlung des Themas durch den TA ist es nicht.
Fragt man sich als Leser: Reicht der Ehrgeiz der Tages-Anzeiger-Redaktion wirklich nicht weiter als bis zu einer so oberflächlichen um nicht zu sagen abstrusen Darstellung einer Frage von so hoher sozialpolitischer Bedeutung? Es reicht wohl der folgende Abschnitt, um den Artikel als ganzes verlässlich einschätzen zu können: “Das bei der 2. Säule angesparte Kapital muss also für eine längere Zeit ausreichen. Um das auszugleichen, braucht es entweder höhere Beiträge oder tiefere Renten. Nur ist die Linke nicht bereit, darüber zu diskutieren, solange die Pensionskassen bei der Verwaltung der Guthaben Milliardenbeträge auf Kosten der Versicherten abkassieren – ganz legal. Sie dürfen von den Bruttoerträgen 10 Prozent für sich abzweigen. Die Verwaltung der Pensionskassengelder kostet so über 20-mal mehr als jene der AHV.” Falls das nicht reichen sollte, führen Sie sich die Leserkommentare zu Gemüte. Aber seien Sie gewarnt, es kommt noch schlimmer.
Erhebliche Zinsunterschiede bei Sammelstiftungen
Je nach Anbieter gibt es für die Versicherten unterschiedlich viel Zinsen fürs Sparkapital. Vor allen im überobligatorischen Bereich. Dies zeigt ein Vergleich des VZ Versicherungszentrums.
Je nach Anbieter gibt es für die Versicherten unterschiedlich viel Zinsen fürs Sparkapital. Vor allen im überobligatorischen Bereich. Dies zeigt ein Vergleich des VZ Versicherungszentrums (VZ news Juni 2012) zur durchschnittlichen Verzinsung der Guthaben über die letzten acht Jahre bei je fünf autonomen Sammelstiftungen und fünf Vollversicherern. Die PKG Pensionskasse verzinste die obligatorischen Guthaben zwischen 2004 und 2011 mit durchschnittlich 2,5 Prozent am höchsten. Die tiefste Verzinsung gab es bei der PK Pro mit 2,19 Prozent. Noch grösser sind die Unterschiede bei den überobligatorischen PK-Guthaben, die bei Versicherten mit höherem Einkommen besonders einschenken. Oft ist der überobligatorische Teil grösser als das BVG- Obligatorium. Bei diesem Vergleich schnitten Swiss Life und Allianz mit 2,68 Prozent am besten ab; die Rote Laterne ging wieder an die PK Pro (2,19 Prozent).
Ein Zinsunterschied von 0,5 Prozent schenkt bereits ein. Bei einem Guthaben von 500 000 Franken bedeutet diese Differenz über fünf Jahre 12 500 Franken mehr oder weniger Zinsgutschriften. Oder umgerechnet rund 700 Franken Altersrente pro Jahr. Was auffällt: Trotz Kapitalgarantie verzinsen die Vollversicherer durchwegs nicht schlechter als die autonomen Sammelstiftungen. Ein Leistungsvergleich ist allerdings anspruchsvoll: „Die Verzinsung des Altersguthabens ist nur ein Faktor. Wichtig sind auch die versicherten Leistungen, der Umwandlungssatz, die Risikoprämien und die Verwaltungskosten,“ schreibt VZ-Pensionskassenexperte Stefan Thurnherr.
PKBS: Deckungsgrad 96% – nach 800 Mio.-Sanierung
Das Geschäftsjahr 2011 der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) stand im Zeichen der Sanierungsmassnahmen und deren Umsetzung. Die per 31. Dezember 2010 für den Bereich Staat erhaltene Sanierungseinlage über 795 Mio. Franken wurde im 2011 in sechs Tranchen, d.h. alle zwei Monate, investiert, schreibt die Kasse in einer Medienmitteilung.
Mit verschiedenen Institutionen wurden im Laufe des Jahres 2011 Sanierungsmassnahmen ausgehandelt und umgesetzt. Als Konsequenz der Situation auf den Kapitalmärkten resultierte eine Performance von –0.2%. Der Gesamtdeckungsgrad per 31. Dezember 2011 beträgt 96.0% (Vorjahr 99.5%), der Deckungsgrad im Bereich Staat 96.8% (Vorjahr 100.6%).
Der durchschnittliche Deckungsgrad der angeschlossenen Institutionen beträgt 93.1% (Vorjahr 95.7%; inkl. Anrechnung der Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht), wobei zu berücksichtigen ist, dass die Sanierung der grössten Institution (Universität Basel) im Jahr 2011 noch nicht erfolgen konnte.
Die Unterdeckung beträgt inkl. Anrechnung der Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht gesamthaft 405 Mio. Franken, im Bereich Staat 252 Mio. und bei den Institutionen (Saldo inkl. Überdeckungen) 153 Mio. Franken. Aufgrund der bestehenden Unterdeckung sowie weiterer Faktoren wird im 2012 ein Gesamtkonzept erarbeitet, um die PKBS aufgrund des veränderten Marktumfelds wieder auf eine solidere finanzielle Basis zu stellen. Zur Diskussion steht neben der Primatsfrage auch die Senkung des technischen Zinses von derzeit 4%.
Zwangsrücktritt im Alter 63
Das Personal der Stadt Biel muss mit 63 in Rente gehen. Länger arbeiten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch andere Städte zwingen ihre Mitarbeiter in die vorzeitige Pensionierung, schreibt der Bund.
Die Möglichkeit, vor dem AHV-Alter in Rente zu gehen, galt lange als fortschrittlich, zumal auch die Pensionsbedingungen sehr gut waren. Dass dem inzwischen nicht mehr so ist, liege an den gesellschaftlichen Veränderungen, sagt Erich Fehr, Stadtpräsident und Finanzdirektor von Biel. «Vor allem Mitarbeiter, deren Pensionskassenguthaben sich wegen einer Scheidung merklich verringert hat, klagen über die Regeln zum vorzeitigen Altersrücktritt.»
Eine Revision des Bieler Personalreglements ist bereits im Gange, und dabei soll laut Fehr auch das Rentenalter auf den Tisch kommen. Dennoch verteidigt der sozialdemokratische Stadtpräsident, der einer links-grünen Bieler Regierungsmehrheit vorsteht, die geltenden Regeln: Es sei nicht im Sinne der politischen Vorgaben, die Leute weiterzubeschäftigen. «Auch die Gewerkschaften erwarten von uns, dass wir Arbeitsplätze für junge Leute freimachen.»
Eine vorzeitige Pensionierung mit 63 ohne Anspruch auf Weiterbeschäftigung gibt es auch in anderen Städten, so etwa in Winterthur. Damit jemand länger im Job bleiben kann, brauche es in jedem Fall die Zustimmung des Arbeitgebers, sagt die Leiterin des Winterthurer Personalamtes, Eva Schwarzenbach.
Genauso war es bisher auch bei der Kantonsverwaltung St. Gallen. Doch auf den 1. Juni tritt das neue Personalrecht in Kraft, welches das Rücktrittsalter auf 65 anhebt. Damit trage man nicht zuletzt dem Wunsch von Angestellten Rechnung, länger arbeiten zu können, sagt Primus Schlegel, Leiter des kantonalen Personalamts.
Den regulären vorzeitigen Altersrücktritt hält der Pensionsversicherungsexperte Martin Hubatka für eine überholte Einrichtung. Es sei widersinnig, wenn die Politik die Leute zum länger Arbeiten auffordert und sie ausgerechnet von den Arbeitgebern davon abgehalten werden. Dem pflichtet Urs Stauffer vom Zentralverband Öffentliches Personal bei. «Jeder soll selber bestimmen dürfen, wie lange er arbeiten will.»
Zuger PK mit Teilkapitalisierung
Die Zuger Pensionskasse (PK) soll künftig nach dem System der Teilkapitalisierung geführt werden. Mit der Totalrevision des Pensionskassengesetzes schlägt der Regierungsrat vor, dass der Kanton die Beiträge bestimmt und der PK-Vorstand die Leistungen festlegt.
Mit einem Umlagebeitrag soll mittel- bis langfristig ein Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht und eine genügende Wertschwankungsreserve geschaffen werden. Ende 2011 betrug der Deckungsgrad der Zuger PK 92,1 Prozent.
Der Gesetzesentwurf sieht weiter vor, die Zeitspanne für den Beginn der Altersrente auf 58 bis 70 Jahre auszuweiten. Die Sparbeiträge betragen für die einzelnen Altersgruppen zwischen 12 und 26 Prozent. Dazu kommen 0,5 Prozent für den Teuerungsfonds und 1,4 Prozent für den Umlagebeitrag. Bei diesen Parametern beträgt das Verhältnis Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge 63 zu 37 Prozent.
Die versicherungstechnischen Annahmen gehen davon aus, dass die Lebens-, beziehungsweise Ehegattenrente, die heute 45 Prozent des versicherten Lohnes beträgt, auf 40 Prozent gesenkt wird. Der Umwandlungssatz wird stufenweise auf 6 Prozent reduziert.
Backpacker im Abendrot
Im Mai 2011 hatten sechs Winterthurer die Ausschreibung der Stiftung Abendrot mit dem Titel «Der Traum vom eigenen Backpacker-Hotel» gewonnen. Inzwischen ist das nurmehr fünfköpfige Team – ein ehemaliges Mitglied hat sich aus familiären Gründen aus dem Projekt zurückgezogen – der geplanten Eröffnung ihres «Backpacker» ein Stück näher gekommen: Der Stiftungsrat der Basler Pensionskasse hat das Hotel-Konzept der Initianten vor kurzem gutgeheissen. Die Basler sind seit 2009 Grundeigentümer des bahnhofnahen Lagerplatz-Areals, wo die Unterkunft für Rucksacktouristen und andere Gäste über dem australischen Restaurant Outback entstehen wird.
Pierre Triponez aux Journées de la prévoyance 2012
En trois ans, les Journées de la prévoyance sont devenues un rendez-vous incontournable. Les acteurs du deuxième pilier se réunissent au printemps aux Diablerets, dans une atmosphère conviviale, pour s’informer, échanger et débattre des défis de la branche. Cette année, la Commission de Haute surveillance et le rapport du Conseil fédéral sur la situation de la prévoyance dans notre pays étaient au centre de l’attention.
La conférence de Pierre Triponez, président le Commission de Haute surveillance a précisé devant l’auditoire les notions de transparence et de bonne gouvernance. Fondée sur des valeurs de dialogue et de persuasion, la Commission qu’il dirige deviendra un interlocuteur incontournable du système de prévoyance.
Le désormais traditionnel débat, qui eut lieu dans la Maison des Congrès, permet d’affirmer que l’avenir du deuxième pilier est cher à l’ensemble des interlocuteurs, quel que soit leur bord politique ; et que le besoin d’une ligne politique claire, autour de laquelle les opinions pourraient s’articuler, se fait fortement sentir. En ce sens, le rapport du Conseil fédéral n’a, loin s’en faut, pas fait l’unanimité. Son absence de vision et son côté « état des lieux » ont été abondamment commentés.
Des ateliers et des rencontres informelles se sont également déroulés durant ces trois jours, offrant aux participants de nombreuses possibilités de s’informer ou de faire part de leurs attentes et de leurs interrogations. Dans la période tourmentée que traverse le monde de la prévoyance, cet événement basé sur l’échange et le dialogue prend tout son sens.
NZZaS: “Die Schweiz sieht ihrer Rentenkrise tatenlos zu”
In der NZZ am Sonntag beschreibt Charlotte Jaquemart die aktuelle Verfassung der 2. Säule: “Eigentlich liegen die Pensionskassen bereits auf der Intensivstation. Doch die Politik foutiert sich darum. Dabei ist die Diagnose einfach: Die Pensionskassen zehren seit zehn Jahren von ihrer Substanz. Geht es in ähnlicher Agonie weiter, «fährt der Karren an die Wand», wie Colette Nova, die Verantwortliche beim Bund für die zweite Säule, jüngst treffend sagte.”
Als Krankheitssymptome erkennt sie Ueberreglementierung, tiefe Renditen, zu hohe technische Parameter. Als Therapie empfiehlt sie weniger Regeln, Abschaffung von Mindest-Umwandlungssatz und BVG-Zins. Da sich die die Gewerkschaften dagegen sperren, schlägt Jacquemart Ausgleichsmassnahmen im BVG oder Ausbau der AHV vor. “Im Gegenzug müssten die Gewerkschaften allerdings den Verzicht auf die ruinösen Garantien wie Mindestzins und Mindestumwandlungssatz unterstützen und ihr Rentenklau-Geheul in der Mottenkiste verstauen.”
AHV / IV-Statistik 2011
Die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung beliefen sich im Jahr 2011 auf 38,1 Milliarden Franken. Die Renten machten mit 37,1 Milliarden Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (508 Millionen Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (112 Millionen). Zur Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 28,3 Milliarden Franken oder 73,8 % der gesamten Einnahmen (38,4 Mia. Franken) beigetragen. Der Bund als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 7,4 Milliarden Franken (19,4 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2,2 Milliarden Franken (5,9 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere auf die Struktur der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2011 an insgesamt 450’000 Personen Leistungen aus. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,9 Mia. Franken. Die Eingliederungsmassnahmen schlugen mit 1,5 Mia. Franken zu Buche. Diese und weitere Ergebnisse liefert die neue Ausgabe der IV-Statistik. Sie besteht aus Text- und Tabellenteil und gibt einen deskriptiven Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche der IV. Der Schwerpunkt liegt auf der Struktur der Leistungsbezüger.
US: Pension funds bet on high returns
While Americans are typically earning less than 1 percent interest on their savings accounts and watching their 401(k) balances yo-yo along with the stock market, most public pension funds are still betting they will earn annual returns of 7 to 8 percent over the long haul, a practice that New York City Mayor Michael R. Bloomberg recently called indefensible.
Public pension funds across the country are facing a painful reckoning. Their projections look increasingly out of touch in today’s low-interest environment, and pressure is mounting to be more realistic. But lowering their investment assumptions, even slightly, means turning for more cash to local taxpayers — who pay part of the cost of public pensions through property and other taxes.
Grosszügige EL
Wer Ergänzungsleistungen beziehen will, muss nicht ein Leben lang AHV-Beiträge einbezahlt haben. Es reicht ein einziges Jahr. Das wissen Auslandschweizer zu nutzen.
“Le personnel de Lausanne se sacrifie”
Les assurés de la Caisse de pension communale de la Ville de Lausanne (CPCL) ont accepté une réduction des rentes espérées au terme de leur vie active. C’est une petite révolution. De son côté, la commune, avec d’autres employeurs, va injecter 220 millions pour renflouer les réserves de la caisse. Les deux mesures sont destinées à ramener le taux de couverture insuffisante de la CPCL à 80% d’ici à 2052, ainsi que l’exige la Confédération. Aujourd’hui, il s’établit à 55%. L’autorité cantonale de surveillance presse d’ailleurs la CPCL d’atteindre au plus vite 60%.