zugDie Zuger Pensionskasse (PK) soll künftig nach dem System der Teilkapitalisierung geführt werden. Mit der Totalrevision des Pensionskassengesetzes schlägt der Regierungsrat vor, dass der Kanton die Beiträge bestimmt und der PK-Vorstand die Leistungen festlegt.

Mit einem Umlagebeitrag soll mittel- bis langfristig ein Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht und eine genügende Wertschwankungsreserve geschaffen werden. Ende 2011 betrug der Deckungsgrad der Zuger PK 92,1 Prozent.

Der Gesetzesentwurf sieht weiter vor, die Zeitspanne für den Beginn der Altersrente auf 58 bis 70 Jahre auszuweiten. Die Sparbeiträge betragen für die einzelnen Altersgruppen zwischen 12 und 26 Prozent. Dazu kommen 0,5 Prozent für den Teuerungsfonds und 1,4 Prozent für den Umlagebeitrag. Bei diesen Parametern beträgt das Verhältnis Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge 63 zu 37 Prozent.

Die versicherungstechnischen Annahmen gehen davon aus, dass die Lebens-, beziehungsweise Ehegattenrente, die heute 45 Prozent des versicherten Lohnes beträgt, auf 40 Prozent gesenkt wird. Der Umwandlungssatz wird stufenweise auf 6 Prozent reduziert.

Luzerner Zeitung