SRF: “Sind die fetten Jahre für die Pensionskassen vorbei?”
Im Echoe der Zeit befasst sich Barbara Widmer von Radio SRF mit der Situation der Pensionskassen und ihrer Versicherten am Ende des Jahres 2015. Am Beispiel des Publizisten Beat Kappeler soll verdeutlicht werden, dass möglicherweise die fetten Jahre vorbei sind und magere Kost ansteht. Hanspeter Konrad vom ASIP hingegen spendet Trost und verweist auf die nach sechs teils sehr guten Anlagejahren die Kassen über ansehnliche Reserven verfügen und gegen Rückschläge gewappnet sind.
Personalvorsorge Liechtenstein senkt und spart
“Vaterland” hat mit Richard Senti, SR-Präsident der Personalvorsorge Liechtenstein, ein Interview zu den Massnahmen der Kasse zur Stabilisierung der Finanzen geführt. Das Blatt schreibt:
Die Lebenserwartung steigt und die Erträge aus dem Vorsorgekapital sind mager – eine Herausforderung für viele Pensionskassen. Auch die Verantwortlichen der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL), der Pensionskasse der Staatsangestellten, sahen sich gezwungen, Massnahmen zu treffen. So wird zwischen 2018 und 2024 der Umwandlungssatz schrittweise gesenkt. Die daraus resultierenden Kürzungen für künftige Rentner sorgen bei den Versicherten teilweise für grossen Unmut. Der Personalverband kritisierte die Massnahmen heftig, da die Staatsangestellten nur eineinhalb Jahre nach der Sanierung der Pensionskasse abermals eine Kürzung hinnehmen müssten.
Die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein hat beschlossen, zwischen 2018 und 2024 den Umwandlungssatz schrittweise zu senken. Noch einmal kurz auf den Punkt gebracht: Was bedeutet das für die Versicherten beziehungsweise die künftigen Rentner?
Richard Senti: Wir mussten den Umwandlungssatz senken, damit nicht ein erneutes Loch entsteht. Wir gehen davon aus, dass wir langfristig – sprich die nächsten fünf bis zehn Jahre – an den Kapitalmärkten nicht mehr als netto 1,5 bis 2 Prozent pro Jahr verdienen können. Vor zwei Jahren sah das noch ganz anders aus. Als man den jetzigen Umwandlungssatz im Rahmen der Sanierung definiert hat, ging man davon aus, dass man langfristig knapp über 2,6 erzielen kann. Wir können jetzt nicht, wenn wir weniger verdienen, trotzdem die Rente gleich hoch halten. Der dritte Beitragszahler – die Anlagerendite – macht schlapp und wird auch in den nächsten Jahren schlapp bleiben. So können wir die Renten künftig nicht mehr vollumfänglich finanzieren. Das Loch müsste dann wiederum irgendwie gedeckt werden und das ginge zulasten der aktiv Versicherten. Also jeder, der mit einem zu hohen Umwandlungssatz in die Rente kommt, trägt zum Loch bei, das andere finanzieren müssen.
Was wäre das «Worst-Case-Szenario», wenn jetzt nicht gehandelt worden wäre?
Wenn wir den Umwandlungssatz nicht ändern würden und unsere Annahme bezüglich der möglichen Anlagerendite eintrifft, gäbe es die nächsten zehn Jahre eine Umverteilung von den aktiv Versicherten zu den Neu-Pensionisten in der Höhe von knapp 40 Millionen Franken. Das heisst, das müsste die jüngere Generation aufbringen, damit jene, die in den nächsten Jahren in Pension kommen, eine höhere Rente haben. Das ist nicht der Sinn vom Beitragsprimat, in dem offenbar viele unserer Versicherten noch nicht richtig angekommen sind.
Ritzen an der Rentengarantie
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ über das Rentenmodell von PricewaterhouseCoopers, das vor der Zürcher Aufsicht keine Gnade gefunden hat und mit dem die Pensionskasse von PwC jetzt den Rechtsweg beschreiten wird. Stein des Anstosses ist das Ritzen an der beinahe absolut geltenden Rentengarantie, das unter den geltenden gesetzlichen Parametern mit systemfremder Umverteilung und einseitiger Belastung der Aktiven verbunden ist. Die NZZ schreibt:
Eine nachhaltige Antwort auf diese Benachteiligung der jüngeren Generationen suchte die Pensionskasse der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC). Schon 2005 hatte die Kasse im überobligatorischen Bereich die Fixrenten um rund 11% gesenkt. Dies war das Ergebnis einer Reduktion des «technischen Zinssatzes» von 2,5% auf 1,5%. (Mit dem technischen Zins, der etwa einer langfristig ziemlich sicher erreichbaren Rendite minus Verwaltungskosten entsprechen sollte, rechnen Pensionskassen ihre künftigen Leistungen auf den heutigen Wert herunter.) Die Zielrenten blieben unverändert, doch bei schlechten Resultaten sind Unterschreitungen möglich. Alle drei Jahre kommt es zur Neuberechnung. Von 2005 bis 2007 flossen 100% der Zielrente, danach drei Jahre 102%, dann 98%, und von 2014 bis 2016 sind es 96%.
2014 wollte die Kasse auch Altrenten im gleichen Still flexibilisieren, wobei für die erste Periode (bis Ende 2016) die Zahlungen unverändert bleiben. Für 2017 bis 2019 sollen die Ergebnisse bis Ende 2016 massgebend sein. Das Modell soll mehr Generationengerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit bringen. «Wir wollen den Rentnern nichts wegnehmen, sondern weniger verschenken», sagt Josef Bachmann, Geschäftsführer der Pensionskasse. Betroffen sind Personen mit überobligatorischem Alterskapital, was bei der PwC-Pensionskasse für alle gelte. Die durchschnittliche Monatsrente der Neurentner seit 2005 beläuft sich laut Bachmann auf etwas unter 3000 Fr., während es bei den Altrentnern (zu denen auch viele pensionierten PwC-Partner gehören) im Mittel über 5000 Fr. seien.
Negativ reagierte dagegen die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich. Sie will es nicht zulassen, dass die Pensionskasse Altrenten ohne Not senken kann. Die Rechtslage scheint auf den ersten Blick das Urteil der Aufsichtsbehörde zu stützen. Laut Artikel 65d des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) dürfen Pensionskassen zwar bei Unterdeckung Sanierungsbeiträge von Rentnern verlangen, aber «die Höhe der Renten bei Entstehung des Rentenanspruchs» bleibt laut Gesetz gewährleistet. In dieser Lesart wäre das PwC-Modell in der Tat unzulässig.
Er sehe das anders, betont Ueli Kieser, Rechtsanwalt und Vizedirektor am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St. Gallen. Kieser schrieb für die Pensionskasse ein Gutachten. (…)
Das Bundesgericht wird sich möglicherweise konkret zum PwC-Modell äussern können. Die Pensionskasse hat den Fall an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Und Kassenchef Josef Bachmann wünscht sich laut eigenen Angaben zwecks Rechtssicherheit ein Verdikt aus Lausanne.
NZZ: PKs und Schliessung von Unternehmensanleihens-Fonds
Die NZZ befasst sich mit der Gefahr von illiquiden Anleihen-Fonds und was auf Schweizer Pensionskassen zukommen könnte.
Es könnte ein blosser Vorgeschmack auf weiteren Ärger mit Fonds für hochverszinsliche Anleihen gewesen sein: Die Erwartung der Leitzinserhöhung durch die US-Notenbank Fed und die Probleme der amerikanischen Energieproduzenten haben vorletzte Woche ein Erdbeben am US-Markt für hoch verzinsliche Anleihen ausgelöst. Viel Kapital floss aus High-Yield-Bond-Fonds ab, und ein Fonds musste die Rücknahme von Anteilen aussetzen. Dies machte den Markt noch nervöser. Solche Situationen könnten künftig öfter eintreten. Die Anleger, unter ihnen auch viele Schweizer Pensionskassen, sollten sich besser darauf gefasst machen. (…)
Die Schweizer Pensionskassen haben sich in letzter Zeit stark in ausländischen Unternehmensanleihen – auch solchen niedriger Qualität – engagiert, um die negativen oder extrem tiefen Zinsen der Staatsanleihen wettzumachen. Sie sollten sich die Situation klar machen und einerseits ihr Risikomanagement auf die Lage einstellen, anderseits aber auch mit den Fondsgesellschaften deren Notfallpläne für den Fall einer Marktpanik diskutieren. Abhilfe für den Obligationenhandel ist bisher nicht in Sicht. Die logische Lösung wäre, dass Fondsgesellschaften selber Obligationenhandelsfirmen gründen würden. Bisher schrecken sie aber wegen der Angst vor den regulatorischen Folgen vor einem solchen Unterfangen zurück.
BVK: “Renten-Trick der Zürcher Lehrer”
Die massive Senkung des technischen Zinses resp. des Umwandlungssatzes mit Folgen für die Renten bei der BVK hat laut NZZ insbesondere die Lehrer zu allerhand Überlegungen zur Umgehung der Folgen motiviert. Die Zeitung schreibt:
Betroffen von der Massnahme der ehemals staatlichen Beamtenversicherungskasse sind Tausende Angestellte des Kantons Zürich, vieler Zürcher Gemeinden, Kirch- und Schulgemeinden. Die Rede ist von Einbussen von bis zu 17 Prozent.
Nun macht in Lehrerkreisen eine Idee die Runde, wie ältere BVK-Versicherte die Massnahmen austricksen könnten. Das geht aus einem Schreiben hervor, das das Zürcher Volksschulamt und der Verband Zürcher Schulpräsidien (VZS) verschickt haben. Darin warnen sie vor Sonderlösungen. Und weiter: «Das Volksschulamt legt Wert auf die Feststellung, dass eine solche Umgehungslösung unsolidarisch und mit der Vorbildfunktion einer Lehrperson oder eines Schulleiters kaum vereinbar wäre.»
Konkret geht es um Versicherte, die per 1. Januar 2017 mindestens 60 Jahre alt sind. Ihnen garantiert die BVK den Besitzstand: Ihre Renten werden nicht sinken, aber auch nicht mehr steigen, trotz weiteren Zahlungen. Dies zumindest während eineinhalb bis zwei Jahren, bis die Lücke in ihrer Vorsorge wieder gestopft ist.
Offenbar liebäugeln jetzt viele Lehrer damit, sich frühzeitig pensionieren zu lassen, um die garantierte Rente zu erhalten, und sich dann gleich wieder anstellen zu lassen. Das würde ihnen eine zusätzliche Rente bringen, so die Rechnung. «Offensichtlich haben sich findige Lehrerinnen und Lehrer mit dieser Möglichkeit auseinandergesetzt», sagt VZS-Präsidentin Vera Lang. Sie habe von mehreren Gemeinden erfahren, in denen dies der Fall sei.
Nun könnten allerdings die steuerlichen Folgen den Ertrag aus der Massnahme gleich wieder eliminieren. Er dürfte also die Ausnahme bleiben. Eine grössere Anzahl von Frühpensionierungen ist allerdings absehbar.
Neue Rechtsform für Ausgleichsfonds
Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) zur Kenntnis genommen. Er hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Die Vorlage schafft eine klare Rechtsform für die Ausgleichsfonds mit dem Ziel, die Good-Governance-Grundsätze einzuhalten und die Transparenz sowie die Aufsicht zu regeln.
Der Gesetzesentwurf hat die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO zum Zweck. Die Anstalt soll unter der Bezeichnung «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, Fonds de compensation AVS/AI/APG, Fondi di compensazione AVS/AI/IPG, Fonds da cumpensaziun AVS/AI/UCG)» im Handelsregister eingetragen werden. Mit der Bildung und Bezeichnung ihrer Organe erhält die Compenswiss die Rechtspersönlichkeit und eine eigene, eindeutige Rechtsstellung. Damit verlieren der AHV-, der IV- und der EO-Ausgleichsfonds ihre jeweilige Rechtspersönlichkeit.
Aon Praktikerhandbuch 2016
Bereits in fünfter Ausgabe ist das Aon Praktikerhandbuch erschienen, das alle für die berufliche Vorsorge massblichen Gesetzes- und Verordnungstexte enhält, zusätzlich die aktuellen Masszahlen, die Weisungen der OAK sowie aus dem Bereich der Verbände die ASIP-Charta und die Fachrichtlinien der Kammer der PK-Experten. Alles auf 500 Seiten und kostenlos in deutsch und französisch bei Aon Hewitt zu beziehen. Die Ausgabe als eBook ist versprochen, aber noch nicht aufgeschaltet. Sie erlaubt insbesondere das rasche und komfortable Suchen nach Stichworten, und ersetzt damit auch das frühere Stichwortverzeichnis. Für jeden und jede, die praktisch mit der 2. Säule zu tun hat, ein unverzichtbares Hilfsmittel.
Anhaltende Erhöhung der Lebenserwartung
Die technischen Grundlagen BVG 2015 für die Berechnung der Leistungen und der Verpflichtungen der Pensionskassen sind erschienen. Sie belegen, dass die in der schweizerischen beruflichen Vorsorge versicherten Personen immer älter werden. Gleichzeitig wurden markant weniger neue Invaliditätsfälle beobachtet. Dies zeigen die von Aon und Libera gemeinsam erstellten neuen technischen Grundlagen.
Für die technischen Grundlagen BVG 2015 haben insgesamt 15 grosse autonome Pensionskassen ihre Daten der Jahre 2010 bis 2014 zur Verfügung gestellt. Die Datenbasis umfasst rund 1,4 Millionen aktive Versicherte und 0.9 Millionen Rentner und ist damit gegenüber BVG 2010 sogar noch verbreitert. Die Auswertung der Daten zeigt, dass die in der schweizerischen beruflichen Vorsorge versicherten Personen immer älter werden – und damit auch immer länger Pensionsleistungen beziehen. So ist die beobachtete Lebenserwartung für 65-jährige Männer innerhalb von fünf Jahren um etwa 0.8 Jahre auf 19.8 Jahre und für gleichaltrige Frauen um etwa 0.5 Jahre auf 21.9 Jahre angestiegen. Auf der anderen Seite ist die beobachtete Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, in der gleichen Zeitperiode um ca. 30% gesunken.
Neu wird in den BVG 2015 die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, die Berechnungen mit Hilfe einer Zinskurve durchzuführen. Damit lassen sich die immer wichtiger werdenden ökonomischen Bewertungen von Vorsorgeverpflichtungen auf der Basis von aktuellen Zinskurven durchführen.
Wie bereits die BVG 2010 stellen die BVG 2015 neben der Ausgabe von Periodentafeln auch diejenige von Generationentafeln zur Verfügung. Im Unterschied zu den Periodentafeln, die auf einen Beobachtungszeitraum in der Vergangenheit abstellen, wird bei den Generationentafeln die erwartete Zunahme der Lebenserwartung eingerechnet. Demographen gehen davon aus, dass die Lebenserwartung in der Schweiz auch in Zukunft weiter zunehmen wird. Gegenüber den in BVG 2010 verwendeten Prognosen zeigen die aktuellen Prognosen eine verstärkte Zunahme der Lebenserwartung vor allem für die Generationen, die bereits Renten beziehen oder bald beziehen werden. Diese Entwicklung fällt bei den Männern stärker aus als bei den Frauen, wodurch sich die Differenzen zwischen den beiden Geschlechtern weiter verringern werden.
In der Botschaft des Bundesrats zur Reform Altersvorsorge 2020 wurde ein Umwandlungssatz von 6.0% vorgesehen. Die Berechnungen mit BVG 2015 zeigen, dass dieser Umwandlungssatz einem Zinsversprechen von rund 3.5% entspricht.
Die Ergebnisse der BVG 2015 stehen Pensionskassenexperten, Aktuaren und Vorsorgeeinrichtungen ab sofort zur Verfügung. Für die Beobachtungsperiode 2015 bis 2019 haben sich alle 15 beteiligten Vorsorgeeinrichtungen bereit erklärt, ihre Daten wiederum jährlich den Vorsorgeexperten von Aon Schweiz AG und Libera AG zur Verfügung zu stellen. Die daraus gewonnenen Resultate werden als technische Grundlagen BVG 2020 voraussichtlich Ende des Jahres 2020 veröffentlicht werden.
Hypotheken: “PKs konkurrieren mit Banken”
Die Pensionskassen wollen selbst mehr ins Hypothekargeschäft eintreten, um der desolaten Zinslage am Kapitalmarkt auszuweichen. Ein Ausbau des Kreditgeschäft hat erste Priorität, wie die Befragung von 35 Vorsorgeeinrichtungen durch die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) ergeben hat. Oft genannt wurde, vermehrt auch sonstige Darlehen zu vergeben, zusätzliche Immobilieninvestments im In- wie dem Ausland zu realisieren oder in Infrastrukturprojekte zu investieren, schreibt die FuW.
Im hiesigen Hypothekargeschäft sind die Vorsorgeeinrichtungen gemäss der Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen mit kumuliert 15 Mrd. Fr. engagiert, was einem Durchschnittsanteil von 2% der gesamten Vermögen von 733 Mrd. Fr. entspricht.
SR: FZG-Revision zu 1e-Plänen angenommen
Was 2008 mit der Motion Stahl begonnen hat, ist nun im Jahr 2015 mit der Zustimmung des Ständerats zur Revision des Freizügigkeitsgesetzes endlich zu einem Abschluss gekommen. Der SR stimmt ohne Gegenstimme und ohne weitere Voten der Fassung zu, die der Nationalrat in der Herbstsession am 22. September 2015 beschlossen hatte. Im Kern geht es um die zwingende Anpassung des FZG an die im Rahmender BVG-Revision beschlossenen Möglichkeit der Strategiewahl für Versicherte in Kassen mit Einkommen über 126’000 Franken. Wichtigster Diskussionspunkt bildete das vom BR resp. dem BSV ursprünglich geforderte Angebot einer Anlagestrategie mit mindestens garantierter Null-Verzinsung, was aber wiederum im Widerspruch mit dem Grundgedanken der freien Strategiewahl gestanden und notwendigerweise Solidaritätsleistungen von den übrigen Destinatären mit anderen Strategien vorausgesetzt hätte. Maury Pasquier resümmierte für die SGK die Situation in ihrem Votum im Ständerat:
Cette modification de la loi sur le libre passage vise à corriger une situation à la fois illogique et inéquitable. Le changement proposé ne concerne que les personnes dont le salaire annuel est supérieur à 126 900 francs et qui en assurent la part restante auprès d’une institution de prévoyance active uniquement dans le régime surobligatoire. En effet, seules ces institutions peuvent offrir à leurs assurés de choisir librement entre différentes stratégies de placement. Or, en pratique, elles le font peu. Pourquoi? Parce qu’à l’heure actuelle, la personne assurée qui choisit une stratégie risquée empoche d’éventuels gains mais n’a pas à supporter d’éventuelles pertes, lesquelles retombent sur l’institution et sur les autres assurés, ceci parce que – notamment en vertu de l’article 17 de la loi sur le libre passage – l’assuré a dans tous les cas droit à une prestation de sortie minimale, garantie par la loi.
Le présent projet vise donc à remédier à cette situation incohérente et injuste. Il fait suite à la motion Stahl 08.3702, adoptée par le Conseil national le 19 décembre 2008 et par notre conseil le 3 mars 2010. Concrètement, il propose de modifier la loi sur le libre passage en y ajoutant un nouvel article 19a pour que les institutions concernées versent la valeur effective de l’avoir de prévoyance à l’assuré au moment de sa sortie et non une prestation minimale. Le risque de perte sera ainsi assumé par chaque assuré, au même titre que la chance de gains. Toutefois, même si nous parlons là de la part surobligatoire du capital de prévoyance de personnes au salaire élevé, il est important de garantir une certaine protection à ces assurés. C’est la raison pour laquelle ce projet prévoit aussi que les institutions de prévoyance devront proposer au moins une stratégie de placement à faibles risques et, en outre, informer les assurés de manière adéquate quant aux risques et aux coûts liés aux différentes stratégies à choix.
Le 22 septembre de cette année, le Conseil national a adopté ce projet à l’unanimité. Réunie le 3 novembre dernier, la commission est entrée en matière sans opposition. C’est aussi à l’unanimité et sans proposer de modification qu’elle vous propose d’accepter ce projet.
Es ist zu erwarten, dass die sogenannten 1e-Pläne, bezeichnet nach dem Artikel 1e der BVV2, nun verstärkt Verbreitung finden, nachdem die lange währende Unsicherheit nun endlich beseitigt ist.
Ratsprotokoll / Curia Vista / Zusammenfassung / BVV2 / FZG
Botschaft BR / Art. FZG 19a
UBS PK-Performance: November
Nach der rapiden Erholung der Finanzmärkte im Oktober normalisierten sich die Erträge im November wieder. Es ging weiter nach oben, aber deutlich langsamer. Mit einer durchschnittlichen Monatsperformance von 0,86% erzielten die Pensionskassen erneut ein ansehnliches Ergebnis, schreibt die UBS im Kommentar zu den Resultaten ihrer Performance-Messung per November 2015..
Die Jahresperformance der Vorsorgeeinrichtungen verbesserte sich weiter auf 2%, was angesichts der extrem schwierigen Bedingungen in diesem Jahr kein schlechtes Ergebnis ist. Insbesondere in der Schweiz blies den Anlegern dieses Jahr aufgrund der Frankenstärke und der negativen Zinsen auf Eidgenossen mit einer Laufzeit bis zu zwölf Jahren ein rauer Wind entgegen. Weiterhin führen die grossen Pensionskassen mit Vermögen ab CHF 1 Mrd. die Rangliste für 2015 an.
Seit Januar 2010 erzielten die untersuchten Pensionskassen im Durchschnitt eine annualisierte Rendite von 4,13%. Den Markteinbruch im dritten Quartal konnten sie mittlerweile vollständig gutmachen. Vorsorgewerke mit Vermögen über CHF 1 Mrd. hatten über den gesamten Zeitraum die Nase vorn, mit einer durchschnittlichen Rendite von 4,44% p.a. Kleinere Pensionskassen mit Vermögen von CHF 300 Mio. bis 1 Mrd. liegen bei 4,13% p.a., gefolgt von der Gruppe mit weniger als CHF 300 Mio. bei 3,98% p.a.
Avenir Suisse: AHV-Rechner
“Dass bei der AHV Reformbedarf besteht, ist offensichtlich”, schreibt Avenir Suisse. Über Umfang und Dringlichkeit der Massnahmen wird aber viel gestritten. Mit dem aktualisierten AHV-Rechner zum Download soll jeder “ab sofort wie ein Vorsorgeexperte mitreden” können. “Erstellen Sie eine eigene Prognose für die Entwicklung der AHV und testen Sie auf einfache Weise, wie die Zuwanderung, der Beitragssatz, das Rentenalter, die Inflationsrate und weitere Variable die Finanzierungsaussichten der Altersvorsorge beeinflussen”, fordert der Think Tank auf.
BVK: Proteste gegen das Unvermeidliche
Die einschneidenden Reglementsanpassungen angesichts steigender Lebenserwartung und tiefer Zinsen bei der BVK haben bei den Versicherten Proteste und Empörung augelöst. Offenbar ist man der Ansicht, man habe Anspruch auf gewohnte Leistungen. Wer sie bezahlt, fragt man nicht. Es ist aber auch festzustellen, dass mit einem technischen Zins von 2% die Kasse einen der schweizweit tiefsten Sätze zur Anwendung bringt. Doch allfällige Überschüsse kann man bekannt noch immer verteilen. Der Tages-Anzeiger berichtet:
( ) Stiftungsratspräsidentin Lilo Lätzsch hat nicht nur von (den Präsidenten der Bezirkgerichte) Protestschreiben erhalten, sondern noch von rund 200 anderen empörten Betrieben oder einzelnen Versicherten. So haben ebenfalls gestern Angestellte der Universität Zürich geschrieben. In den Tagen und Wochen davor waren es Lehrer aus diversen Volks-, Mittel- und Berufsschulen. Aber auch Oberrichter und Angestellte von diversen Gemeinden haben schriftlich protestiert.
Roland Brunner vom VPOD ist überzeugt: «Diese teils rabiaten Proteste können nicht spurlos am Stiftungsrat vorbeigehen.» Die Einbussen seien so gross, weiss Brunner, dass sich etliche ältere Arbeitnehmer, noch schnell frühpensionieren lassen wollen, weil sie so höhere Renten bekommen, als wenn sie noch ein oder zwei Jahre weiter arbeiten würden.
Kampfmassnahmen hat der VPOD vorerst keine geplant. Er will zuwarten, bis das neue Vorsorgereglement schriftlich vorliegt. Falls der Stiftungsrat kein Entgegenkommen zeige, werde man aber politisch aktiv. Es müsse halbstaatlichen und staatlichen Betrieben möglich sein, eine neue Pensionskasse zu wählen, so Brunner. Heute sei etwa die Universität Zürich gesetzlich an die BVK gebunden.
BVK-Stiftungsratspräsidentin Lilo Lätzsch, die als Sekundarlehrerin arbeitet, meint zu den Protesten: «An den Änderungen hat niemand Freude.» Dennoch seien sie unumgänglich: «Wenn auf dem Markt für Anleger Negativzinsen verlangt werden, können wir nicht die gleichen Rendite erwarten wie immer.» Laut Lätzsch bräuchte die BVK zusätzlich rund drei Milliarden Franken, um die Leistungen auf dem heutigen Niveau zu halten. Sie ist deshalb enttäuscht, dass so viele Leute mit Sachverstand unreflektiert protestierten. Auch die Gewerkschaft VPOD habe keinen Vorschlag präsentiert, wie die BVK die Renten anders sichern könnte.
Mitglieder der Parlaments-Kommissionen
Die Büros von National- und Ständerat haben die Zusammensetzung der Kommissionen und Delegationen für die nächsten Jahre festgelegt. Für die BV sind von besonderem Interesse die Mitglieder der SGKs von National- und Ständerat.
SGK-SR: Graber (CVP, Präsident), Eder (FDP, Vizepräsident), Bischof (CVP,) Bischofberger (CVP), Bruderer (SP), Dittli (FDP), Eberle (SVP), Ettlin (CVP), Keller-S. (FDP) Kuprecht (SVP), Maury P. (SP) , Rechsteiner (SP), Stöckli (SP).
SGK-NR: Cassis (FDP, Präsident), d. Courten (SVP, Vizepräsident), Brand (SVP), Brunner (SVP), Carobbio (SP), Feri Y. (SP), Frehner (SVP) Giezendanner (SVP), Gysi (SP), Häsler (Grüne), Heim (SP), Herzog (SVP), Hess L. (BDP), Humbel (CVP), Ingold (CVP), Lohr(CVP), Moret (FDP), Vakant (V), Pezzatti (FDP), Sauter (FDP), Schenker (SP), Schmid-F. (CVP), Stahl (SVP), Steiert (SP), Weibel (Grünliberale).
Leuthold neuer VR-Präsident von Compenswiss
Der Bundesrat hat Manuel Leuthold zum neuen Verwaltungsratspräsidenten der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Compenswiss) gewählt. Leuthold tritt das Amt am 1. Januar 2016 an. Er ist von der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission als Nachfolger des zurücktretenden Marco J. Netzer vorgeschlagen worden, der das Amt seit dem 1. Januar 2008 bekleidete.
Manuel Leuthold wurde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019 gewählt. Der 56-jährige Jurist und Ökonom verfügt über eine langjährige Führungs- und Managementerfahrung im Bankenwesen der Westschweiz und über umfangreiche Kenntnisse des Finanzmarktes. Zuletzt war er als Group Chief Administrative Officer bei der Edmond de Rothschild Holding S.a. in Genf tätig.
Der Verwaltungsrat von Compenswiss ist als oberstes Organ verantwortlich für die Führung und strategische Entwicklung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO. Er gestaltet, steuert und überwacht die ertrags- und risikogerechte Vermögensbewirtschaftung.
Netzer tritt aufs Jahresende zurückt; weiter auf seinem Posten bleibt Compenswiss-Geschäftsführer Eric Breval.






