bvg2015Die technischen Grundlagen BVG 2015 für die Berechnung der Leistungen und der Verpflichtungen der Pensionskassen sind erschienen. Sie belegen, dass die in der schweizerischen beruflichen Vorsorge versicherten Personen immer älter werden. Gleichzeitig wurden markant weniger neue Invaliditätsfälle beobachtet. Dies zeigen die von Aon und Libera  gemeinsam erstellten neuen technischen Grundlagen.

Für die technischen Grundlagen BVG 2015 haben insgesamt 15 grosse autonome Pensionskassen ihre Daten der Jahre 2010 bis 2014 zur Verfügung gestellt. Die Datenbasis umfasst rund 1,4 Millionen aktive Versicherte und 0.9 Millionen Rentner und ist damit gegenüber BVG 2010 sogar noch verbreitert. Die Auswertung der Daten zeigt, dass die in der schweizerischen beruflichen Vorsorge versicherten Personen immer älter werden – und damit auch immer länger Pensionsleistungen beziehen. So ist die beobachtete Lebenserwartung für 65-jährige Männer innerhalb von fünf Jahren um etwa 0.8 Jahre auf 19.8 Jahre und für gleichaltrige Frauen um etwa 0.5 Jahre auf 21.9 Jahre angestiegen. Auf der anderen Seite ist die beobachtete Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, in der gleichen Zeitperiode um ca. 30% gesunken.

bvg2015 alter

Neu wird in den BVG 2015 die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, die Berechnungen mit Hilfe einer Zinskurve durchzuführen. Damit lassen sich die immer wichtiger werdenden ökonomischen Bewertungen von Vorsorgeverpflichtungen auf der Basis von aktuellen Zinskurven durchführen.

Wie bereits die BVG 2010 stellen die BVG 2015 neben der Ausgabe von Periodentafeln auch diejenige von Generationentafeln zur Verfügung. Im Unterschied zu den Periodentafeln, die auf einen Beobachtungszeitraum in der Vergangenheit abstellen, wird bei den Generationentafeln die erwartete Zunahme der Lebenserwartung eingerechnet. Demographen gehen davon aus, dass die Lebenserwartung in der Schweiz auch in Zukunft weiter zunehmen wird. Gegenüber den in BVG 2010 verwendeten Prognosen zeigen die aktuellen Prognosen eine verstärkte Zunahme der Lebenserwartung vor allem für die Generationen, die bereits Renten beziehen oder bald beziehen werden. Diese Entwicklung fällt bei den Männern stärker aus als bei den Frauen, wodurch sich die Differenzen zwischen den beiden Geschlechtern weiter verringern werden.

In der Botschaft des Bundesrats zur Reform Altersvorsorge 2020 wurde ein Umwandlungssatz von 6.0% vorgesehen. Die Berechnungen mit BVG 2015 zeigen, dass dieser Umwandlungssatz einem Zinsversprechen von rund 3.5% entspricht.

Die Ergebnisse der BVG 2015 stehen Pensionskassenexperten, Aktuaren und Vorsorgeeinrichtungen ab sofort zur Verfügung. Für die Beobachtungsperiode 2015 bis 2019 haben sich alle 15 beteiligten Vorsorgeeinrichtungen bereit erklärt, ihre Daten wiederum jährlich den Vorsorgeexperten von Aon Schweiz AG und Libera AG zur Verfügung zu stellen. Die daraus gewonnenen Resultate werden als technische Grundlagen BVG 2020 voraussichtlich Ende des Jahres 2020 veröffentlicht werden.

  BVG-Grundlagen