IPE: Pensions in Switzerland
Die Zeitschrift Investment & Pensions Europe beschäftigt sich in ihrer neusten Ausgabe ausführlich mit der beruflichen Vorsorge der Schweiz. Barbara Ottawa behandelt die Altersvorsorge 2020 (Retirement reform revisited) mit Zitaten von Jérôme Cosandey und Christoph Ryter. Weitere Beiträge beschäftigen sich mit Anlagefragen (Asset allocation rethink), Hedge Fonds und Investment Grade Bonds.
EL-Reform: Opportunismus
Aus Sicht des Bundesrats erhöht der Bezug von Pensionskassenkapital die Gefahr, dass Bürger im Alter auf staatliche Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind. Sozialminister Berset will diesen deshalb einschränken. Jérôme Cosandey, Vorsorgespezialist bei der Denkfabrik Avenir Suisse, geht davon aus, dass hier politischer Opportunismus am Werk ist. Einschränkungen des Kapitalbezugs dürften das Problem der deutlich gestiegenen EL-Ausgaben nicht lösen, sagte er in einem Interview für die Web-TV-Sendung «Wirtschaft im Fokus» auf NZZ.ch.
BVG-Kommission: neue Namen auf verkleinerter Liste
Die Zahl der Mitglieder der ab 1. Januar 2016 aktiven BVG-Kommission wurde von 18 auf 16 reduziert. Zudem finden sich auf der Liste einige neue Namen, andere wurden aufgrund der Amtszeitbeschränkung sowie der verringerten Mitgliederzahl gestrichen. Die wichtigsten Mutationen betreffen Dominique Ammann (PPCmetrics), der nicht mehr Mitglied ist, womit auch die Anlageseite eine prominente Vertretung verliert; für Hanspeter Konrad (Direktor ASIP) ist neu Gertrud Stoller (Atag) als Vorstandsmitglied des Pensionskassenverbands in der Kommission; für die BVG-Direktaufsicht rückt Christine Ruggli (Beide Basel) für Markus Lustenberger (Zentralschweiz) nach. Und natürlich ist zu erwähnen (wie schon berichtet) der Uebergang des Präsidiums von Claude Frey an Christine Egerszegi.
Website BVG-Kommission (alte Zusammensetzung) /
Mitglieder ab 2016
NZZ: Altersvorsorge modernisieren
Michael Schönenberger legt in einem Beitrag der NZZ dar, welchen Anforderungen eine moderne Altersvorsorge gemäss “liberaler Agenda” genügen muss. Mit Blick auf die Altersvorsorge 2020 und insbesondere die 2. Säule heisst es:
Die nicht mehr gewährleistete finanzielle Nachhaltigkeit in der zweiten Säule tangiert Generationengerechtigkeit wie Rechtsstaatlichkeit. Denn um die Rentenversprechen einlösen zu können, wird in der zweiten Säule Geld umverteilt, von Jung zu Alt. Diese Umverteilung ist nicht vorgesehen, handelt es sich doch um ein vom Staat verordnetes Zwangssparen für die jeweils eigene Rente im Alter. Hier werden die Interessen der erwerbstätigen Generation aufs Gröbste strapaziert.
Zu liberalen Reformen in der zweiten Säule gehörten überdies die freie Wahl der Pensionskasse wie auch die freie Wahl der Anlagestrategie innerhalb eines festgesetzten Risikobereichs. Auch über eine Trennung von Spar- und Risikokapital wäre nachzudenken. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung wäre der Sparprozess zu verlängern. (…)
Für die erste Säule wird – ungeachtet einer stetig steigenden Abgabenquote und einer Wirtschaft, die im rauen Wind des globalisierten Wettbewerbs steht – eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ins Auge gefasst. Und es ist von der stärkeren Belastung der Arbeit die Rede. Steuererhöhungen gilt es in liberalen Systemen jedoch zu vermeiden, zumal es an Ideen für strukturelle Reformen nicht mangelt. Unklug ist es, die Mehrwertsteuer zur sozialpolitischen Währung zu machen. Nicht nur wird diese Steuer gegenwärtig für allerlei staatliches Handeln bemüht, sie ist – mit Blick auf die «exponentiellen» Herausforderungen in der Altersvorsorge – auch kein langfristig zukunftsweisender Weg.
Sozialversicherungsstatistik 2015
Die Schweizerische Sozialversicherungs-statistik 2015 ist erschienen. Sie gibt einen Überblick über die Finanzen der Sozialversicherungen der Jahre 2013 und teilweise 2014 sowie über die Entwicklung seit 1990.
Gemäss Gesamt-rechnung der Sozialversicherungen GRSV wuchsen die Einnahmen 2013 stärker als die Ausgaben. Einzig die Kranken-versicherung KV wies ein leichtes Defizit aus. Das zusammengefasste Ergebnis lag erneut über 20 Mrd. Franken. Die Kapitalwertänderungen an den Finanzmärkten waren auch 2013 klar positiv. Das zusammengefasste Kapital stieg erstmals auf über 800 Mrd. Franken.
Ethos unterstützt Sika-VR
Die Ethos Stiftung wurde als nebenintervenierende Partei zur Unterstützung des Verwaltungsrats im Prozess zugelassen, in dem dieser vor dem Kantonsgericht Zug der Familie Burkard gegenübersteht. Letztere hat die Annullierung der Entscheidungen der letzten Generalversammlungen verlangt, an denen der Verwaltungsrat entschieden hatte, die Namensstimmrechte der Familienholding SWH auf 5% der gesamten Namenaktien zu beschränken.
Immobilienanlagen: nicht ohne Risiken
Die NZZ berichtet über die Tagung von PPCmetrics zum Thema Immobilien. Diese haben angesichts der Zinssituation bei den Pensionskassen noch verstärkt an Attraktivität gewonnen. Doch ist auch das “Betongold” nicht risikofrei zu haben, wie aus den Referaten hervorging. Die NZZ schreibt:
Nirgends sind die Anleiherenditen so tief wie in der Schweiz. Je länger dieser Umstand anhält, umso mehr geraten Pensionskassen, die langfristige Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten haben, in die Bredouille. So erstaunt es nicht, dass sie seit geraumer Zeit in zunehmendem Mass Immobilienanlagen tätigen, die sie anstelle renditeloser Obligationen kaufen. Als schlagendes Argument wird immer wieder ins Feld geführt, dass Betongold durch Mieteinnahmen regelmässige Ausschüttungen generiert, ähnlich wie Anleihen auch. Dies ist jedoch nicht ohne Risiken. Wozu das Vorgehen führen kann, wurde jüngst an einer Fachtagung der Beratungsgesellschaft PPCmetrics in aller Deutlichkeit angesprochen.
Zwar lägen die sogenannten Cashflow-Renditen, also die aus den Mieteinnahmen resultierenden Renditen der Immobilien, mit jährlich 3% bis 3,5% weit über jenen von Schweizer Bundesobligationen, sagte Stephan Skaanes von PPCmetrics. Damit seien die Risikoprämien von Immobilien sogar deutlich höher als noch vor zehn Jahren. Allerdings greife eine Fokussierung auf die Renditen aus Sicht der Pensionskassen viel zu kurz, so Skaanes weiter.
AHV: alte und neue Mythen
Arbeitgeber: IV noch nicht über den Berg
Der Arbeitgeberverband hält in seiner Stellungnahme zur neuen IV-Reform fest:
In seiner Vorlage attestiert der Bundesrat den Arbeitgebern, dass sie sich bereits «zahlreich» engagieren würden in der beruflichen Integration. Dieser – freiwillige – Effort trägt Früchte. So sorgten die Arbeitgeber zusammen mit der IV letztes Jahr dafür, dass 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Stelle finden konnten. Das sind 10 Prozent mehr als 2013 und sogar 20 Prozent mehr als 2012. Und laut einer jüngsten Erhebung des Bundesamts für Statistik sind bereits 72 Prozent der beeinträchtigten Menschen erwerbstätig – ein hoher Anteil. (…)
Die bundesrätliche Reform hat einen Haken: Sie reicht für die Sanierung der IV nicht aus. Es braucht neben den qualitativen Massnahmen weitere Einsparungen. Denn nach Abzug des befristeten Mehrwertsteuer-Zuschlags und der Schuldzins-Übernahme durch den Bund fuhr die IV 2014 nach wie vor ein strukturelles Defizit von über 600 Millionen Franken ein. Selbst im besten Fall wird die IV ihre Schulden bei der AHV von gegen 14 Milliarden Franken nicht vor 2030 abgetragen haben.
So liegt es nun am Parlament, zumindest über die Kinderrenten (Renten für IV-Bezüger mit Kindern) und die Reisekosten rasch weitere Einsparungen zu beschliessen. Die nationalrätliche Sozialkommission hatte im letzten Jahr entschieden, diese im Rahmen von 6b sistierten Sparmassnahmen wieder zu lancieren. Sie müssen nun schnellstmöglich aufgegriffen und umgesetzt werden. Damit wäre ein weiterer, wichtiger Sanierungsschritt gemacht.
IV-Revision: Jugendliche und psychisch Kranke im Fokus
Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der „Weiterentwicklung der Invalidenversicherung“ für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Er hat am vergangenen Freitag die entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Besonderes Augenmerk gilt den Übergängen von der Schule in die Arbeitswelt. Die Vorlage sieht zudem neu ein stufenloses Rentenmodell vor. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, seine Behindertenpolitik neu auszurichten und besser zu koordinieren.
Umverteilung mit Geldpolitik
Beat Kappeler rechnet in der NZZ am Sonntag aus, wieviel an Kapitalerträgen den Versicherten in der 2. Säule und überhaupt allen Sparern durch die Geldpolitik der Zentralbanken der USA, Japans, Grossbritanniens und der EU verloren gehen. Die SNB nimmt er von den Vorwürfen aus, weil sie unter Druck handle.
Der Raub durch Nullzinsen schlägt dem Schweizer Sparer nicht nur die Pensionsverzinsung aus der Hand, sondern allen Sparern und Anlegern etwa 16 Mrd. Fr. oder 2000 Fr. pro Kopf und Jahr.
Dieser Verlust ergibt sich aus den knapp 800 Mrd. Fr. starken Spar- und Anlagekonten auf Schweizer Banken und der Postfinance sowie auf deren ausgegebenen Anleihen, Pfandbriefen, Kassenobligationen. Rechnen wir mit bescheidenen 2% Zins, die normal wären in einem Umfeld sonst leicht sinkender Preise, dann beläuft sich die erwähnte Prellung um den Zins pro Person und pro Haushalt auf 4000 bis 8000 Fr.
Es ist kein Trost, dass auf der Schuldnerseite allein für die Hypotheken in der Schweiz von 950 Mrd. Fr. auch 2 Prozentpunkte Zins, also knapp 20 Mrd. Fr., eingespart wurden. Denn daran zeigt sich die enorme Umverteilung durch die Nullzinspolitik. Die Zinsen für Kredite der Firmen werden ebenso verbilligt. Schwerer als die blosse Umverteilung wiegen aus ökonomischer Sicht die fehlgeleiteten Kapitalien.
Kappeler schliesst mit dem Aufruf: “Das geht nun schon vier Jahre so, und Draghi liess keinen Zweifel daran, dass es noch Jahre so weitergehen wird. Offener Strassenraub – und protestieren Bundesrat und Nationalbank für uns?” Protest von Seiten dieses Bundesrats und dieser SNB ist nicht zu erhoffen– und wäre wohl auch weniger, als wir erwarten dürften.
SAV: Kleines Demographie-Einmaleins
Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband ruft mit Blick auf die laufende Revision der Altersvorsorge einige nicht ganz unwesentliche Daten zur Bevölkerungsentwicklung in Erinnerung:
Wissen Sie, wie viele Rentnerinnen und Rentner 2045 in der Schweiz leben werden? Fast doppelt so viele wie heute. In Zahlen: gegen 3 Millionen. Zudem steigt die Lebenserwartung markant an – zwischen 2015 und 2045 um 4 Jahre auf 89 Jahre bei den Frauen und um 5 Jahre auf 86 Jahre bei den Männern. Im Jahr 2045 haben Herr und Frau Schweizer mit 65 also noch 21 bzw. 24 Jahre vor sich. Bei der Einführung der AHV 1948 waren es gerade einmal 12 bzw. 14 Jahre. Gleichzeitig erhöht sich die Geburtenrate bis 2045 nur unwesentlich, nämlich um 0,08 Kinder. Dass wir länger leben ist auf jeden Fall erfreulich, nur bezahlen wir einen Preis dafür. Wo sich die Gewichte zwischen Jung und Alt derart verschieben, leidet auch das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern. Kommen heute noch 3,5 Berufstätige auf 1 Rentner, so wird das Verhältnis 2045 auf 2 zu 1 geschrumpft sein.
Für Kaiser sind die Konsequenzen evident: es verbietet sich jeder Leistungsausbau, soll die Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft nicht aufs Spiel gesetzt werden. Der vom Ständerat beschlossene 70-Franken-Zuschlag auf die AHV-Renten ist ergo rückgängig zu machen.
FT: Swiss pension funds push into mortgages
Swiss pension schemes are pushing into the mortgage market in an attempt to counter the sudden strengthening of the franc in January and negative government bond yields.
Half of 35 pension schemes examined in a study by the Zurich University of Applied Sciences are assessing whether they should provide mortgages for members for the first time, according to Regina Anhorn, researcher at the university.
Ms Anhorn added that 11 of the pension schemes, which collectively oversee SFr220bn ($214bn) of assets, already sell mortgages to members.
Some of these have also recently started selling mortgages to non-members as the search for yield intensifies, pushing their mortgage exposure up from 2 per cent of assets to 7 per cent.
Reto Hintermann, pension fund expert at Gam, the Swiss-listed fund house, said: “Pension funds are looking to replace their Swiss bond [holdings] with mortgages. This project is difficult to implement. It can be costly and [mortgages] give a low yield of 0.2-0.4 per cent. But at least that is positive, which is better than what you achieve in the bond market.”
Geteilte Meinungen zur AV2020
Bereits zum zweiten Mal hat das Forschungsinstitut gfs.bern im Auftrag von Pro Senectute eine Umfrage zur Akzeptanz der Reform «Altersvorsorge 2020» durchgeführt. Der Vergleich zur ersten Umfrage vor einem Jahr zeigt gemäss Einschätzung von Pro Senectute folgende Trends:
- Auch 2015 befürwortet eine Mehrheit der Bevölkerung die Vorlage (57 Prozent).
- Der Ansatz, die 1. und 2. Säule gemeinsam zu reformieren, bleibt zentral für die Zustimmung zur Reform.
- Vor allem bei Jüngeren (18-39 Jahre) ist die Verunsicherung gestiegen.
- Die vom Ständerat vorgeschlagene Erhöhung der AHV bewerten 70 Prozent positiv.
- Die Anhebung des Rentenalters für Frauen wurde 2014 mit 62 Prozent gutgeheissen.
- Die Erhöhung des Frauenrentenalters an die Forderung für Lohngleichheit zu knüpfen, ist 2015 noch populärer als im Vorjahr (66 Prozent).
- Reform hat nur als Paket eine Chance.
EL-Reform: Kapitalbezüge sind nicht das Problem
Die mit der anstehenden EL-Reform vom Bundesrat vorgeschlagenen Einschränkungen beim Bezug von PK-Leistungen als Kapital stösst auf heftige Kritik. Dass sie nicht primär verantwortlich sind für den steilen Anstieg der EL-Ausgaben ist bekannt und geht insbesondere aus einer vom Arbeitgeberverband im Frühjahr 2015 publizierten und vom Luzerner Ökonomen C.Schaltegger et.al. verfassten Studie hervor. Die NZZ schreibt dazu:
Es ist nicht so, dass immer mehr AHV-Rentner plötzlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären. Das Verhältnis zwischen Rentnern ohne EL und Rentnern mit EL ist stabil: Rund 12 Prozent brauchen EL. Aber die Zahl der Neurentner nimmt zu, und die Rentner leben nach der Pensionierung länger. Ein Drittel des gesamten Kostenanstiegs, so diagnostiziert es Schaltegger, ist auf diese demografischen Realitäten zurückzuführen. In der IV konnte die Zahl der Neurentner zwar erfreulicherweise ab 2003 gesenkt werden.
Gleichzeitig ist aber die EL-Quote in der IV markant angestiegen. Grund dafür ist unter anderem, dass immer mehr junge Menschen von der IV abhängig werden. Diese Jungen waren nur kurz erwerbstätig. Sie verfügen nur über kleine Renten aus der beruflichen Vorsorge und erhalten deshalb häufig EL. Schaltegger hat überdies errechnet, dass 38,5 Prozent des EL-Kostenanstiegs zwischen 2003 und 2012 wegen Gesetzesrevisionen erfolgt sind. Zu nennen sind der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen, die Neuordnung der Pflegefinanzierung, IV-Revisionen und das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen, namentlich die Aufhebung des EL-Höchstbetrags und die Erhöhung der Vermögensfreibeträge.
Damit wird klar: Gründe für den Anstieg der EL-Kosten gibt es viele. Und folglich ist an mehreren Punkten anzusetzen. Der Bundesrat schlägt nun eine Reihe von Massnahmen vor – aber im Kern politisiert er an den Grundproblemen vorbei. Als Hauptmassnahme soll der Kapitalbezug in der zweiten Säule verboten oder eingeschränkt werden. Doch es ist gar nicht der Kapitalbezug, der in den EL-Finanzen grosse Sorgen bereitet.
Wird der Kapitalbezug verboten, würde laut Botschaft für Bund und Kantone eine Entlastung von nur gerade 38 Millionen resultieren. Die Vermutung liegt nahe, dass die Beweggründe des Bundesrats, diese Massnahme vorzuschlagen, politischer Natur sind. Es gilt aber zu bedenken, dass es sich beim angesparten Kapital in der zweiten Säule um das Eigentum jedes einzelnen BVG-Versicherten handelt. Über dieses sollte er, zumindest im liberalen Staat, frei entscheiden dürfen.







