Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) zur Kenntnis genommen. Er hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Die Vorlage schafft eine klare Rechtsform für die Ausgleichsfonds mit dem Ziel, die Good-Governance-Grundsätze einzuhalten und die Transparenz sowie die Aufsicht zu regeln.
Der Gesetzesentwurf hat die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO zum Zweck. Die Anstalt soll unter der Bezeichnung «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, Fonds de compensation AVS/AI/APG, Fondi di compensazione AVS/AI/IPG, Fonds da cumpensaziun AVS/AI/UCG)» im Handelsregister eingetragen werden. Mit der Bildung und Bezeichnung ihrer Organe erhält die Compenswiss die Rechtspersönlichkeit und eine eigene, eindeutige Rechtsstellung. Damit verlieren der AHV-, der IV- und der EO-Ausgleichsfonds ihre jeweilige Rechtspersönlichkeit.