Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ über das Rentenmodell von PricewaterhouseCoopers, das vor der Zürcher Aufsicht keine Gnade gefunden hat und mit dem die Pensionskasse von PwC jetzt den Rechtsweg beschreiten wird. Stein des Anstosses ist das Ritzen an der beinahe absolut geltenden Rentengarantie, das unter den geltenden gesetzlichen Parametern mit systemfremder Umverteilung und einseitiger Belastung der Aktiven verbunden ist. Die NZZ schreibt:
Eine nachhaltige Antwort auf diese Benachteiligung der jüngeren Generationen suchte die Pensionskasse der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC). Schon 2005 hatte die Kasse im überobligatorischen Bereich die Fixrenten um rund 11% gesenkt. Dies war das Ergebnis einer Reduktion des «technischen Zinssatzes» von 2,5% auf 1,5%. (Mit dem technischen Zins, der etwa einer langfristig ziemlich sicher erreichbaren Rendite minus Verwaltungskosten entsprechen sollte, rechnen Pensionskassen ihre künftigen Leistungen auf den heutigen Wert herunter.) Die Zielrenten blieben unverändert, doch bei schlechten Resultaten sind Unterschreitungen möglich. Alle drei Jahre kommt es zur Neuberechnung. Von 2005 bis 2007 flossen 100% der Zielrente, danach drei Jahre 102%, dann 98%, und von 2014 bis 2016 sind es 96%.
2014 wollte die Kasse auch Altrenten im gleichen Still flexibilisieren, wobei für die erste Periode (bis Ende 2016) die Zahlungen unverändert bleiben. Für 2017 bis 2019 sollen die Ergebnisse bis Ende 2016 massgebend sein. Das Modell soll mehr Generationengerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit bringen. «Wir wollen den Rentnern nichts wegnehmen, sondern weniger verschenken», sagt Josef Bachmann, Geschäftsführer der Pensionskasse. Betroffen sind Personen mit überobligatorischem Alterskapital, was bei der PwC-Pensionskasse für alle gelte. Die durchschnittliche Monatsrente der Neurentner seit 2005 beläuft sich laut Bachmann auf etwas unter 3000 Fr., während es bei den Altrentnern (zu denen auch viele pensionierten PwC-Partner gehören) im Mittel über 5000 Fr. seien.
Negativ reagierte dagegen die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich. Sie will es nicht zulassen, dass die Pensionskasse Altrenten ohne Not senken kann. Die Rechtslage scheint auf den ersten Blick das Urteil der Aufsichtsbehörde zu stützen. Laut Artikel 65d des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) dürfen Pensionskassen zwar bei Unterdeckung Sanierungsbeiträge von Rentnern verlangen, aber «die Höhe der Renten bei Entstehung des Rentenanspruchs» bleibt laut Gesetz gewährleistet. In dieser Lesart wäre das PwC-Modell in der Tat unzulässig.
Er sehe das anders, betont Ueli Kieser, Rechtsanwalt und Vizedirektor am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St. Gallen. Kieser schrieb für die Pensionskasse ein Gutachten. (…)
Das Bundesgericht wird sich möglicherweise konkret zum PwC-Modell äussern können. Die Pensionskasse hat den Fall an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Und Kassenchef Josef Bachmann wünscht sich laut eigenen Angaben zwecks Rechtssicherheit ein Verdikt aus Lausanne.