Gregor Gubser hat in Vorsorge Aktuell die wichtigsten Elemente der Reform gemäss Beschluss der Einigungskonferenz zusammen gefasst:

• Die AHV kann zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden. Der gleiche Rahmen gilt in der 2. Säule. Weil der Altersrücktritt flexibel ist, gilt 65 nicht mehr als Renten-, sondern als Referenzalter.
• Das Frauenrentenalter steigt von 64 auf 65 Jahre.
• Der AHV soll der gesamte Ertrag des Demografieprozents zukommen. Deren Einnahmen steigen dadurch um gut 600 Mio. Franken.
• Der Bundesbeitrag an die AHV bleibt bei 19.55 Prozent.
• Die AHV-Beitragssätze von Selbständigerwerbenden bleiben unverändert.
• Witwen- und Waisenrenten sowie Kinderrenten bleiben unverändert.
• Pflegekinderrenten können weiterhin ins Ausland ausgezahlt werden.
• Die Plafonierung der Ehepaarrenten steigt auf 155 Prozent.
• Die Mehrwertsteuer wird für die AHV um 0.6 Prozent erhöht.
• Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge sinkt von 6.8 auf 6 Prozent.
• Die Renteneinbussen werden mit einem Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Renten kompensiert.
• Der Koordinationsabzug wird leicht verändert beibehalten.
• Die Altersgutschriftensätze betragen: 7 Prozent zwischen 25 und 34 Jahren, 11 Prozent zwischen 35 und 44 Jahren, 16 Prozent zwischen 45 und 54 Jahren und dann bis zur Pensionierung 18 Prozent.
• Die Einbussen von Versicherten, die bei Inkrafttreten der Reform 45 Jahre oder älter sind, werden über den Sicherheitsfonds ausgeglichen.
• Die Mindestquote der Erträge, die Versicherten zukommen muss, bleibt bei 90 Prozent.

pw. Anzufügen wäre, dass es sich beim 70 Franken-Zuschlag auf die AHV-Rente nicht um eine Kompensationsmassnahme handelt, sondern um einen AHV-Ausbau für die Klasse der Neurentner, was auch für den Ehepaar-Plafond gilt. Und die Änderungen beim KA sind ziemlich weitgehend. Siehe dazu den Antrag der EK.

  Antrag der Einigungskonferenz