Andreas Dietrich, Leiter des Kompetenzzentrums «Financial Services Management» sowie Professor für Banking und Finance am Institut für Finanzdienstleistungen der Hochschule Luzern, beschreibt auf HZ-Insurance Pension Tracking Systeme, die zwar in einigen europäischen Ländern bekannt sind, nicht aber in der Schweiz.
In der heutigen Welt wird die finanzielle Absicherung im Alter immer komplexer. Pension Tracking Systems (PTS) haben sich in vielen europäischen Ländern als wertvolle Werkzeuge erwiesen, um Individuen zu helfen, den Überblick über ihre Altersvorsorge zu behalten und fundierte(re) Entscheidungen treffen zu können.
Diese Systeme bieten eine zentrale Plattform, auf der alle relevanten Pensionsinformationen zusammengeführt werden. Obwohl die Schweiz ein fortschrittliches Rentensystem hat, gibt es hierzulande noch keine vergleichbare Lösung wie ein PTS. Hauptgrund hierfür ist die fehlende Öffnung der Schnittstellen zu diesen Daten. (…)
Verschiedene Umfragen zeigen, dass das Wissen zum Thema Vorsorge in der Schweiz nur begrenzt ist. So geben laut dem Raiffeisen Vorsorgebarometer nur 20 Prozent der Befragten an, sich im Bereich der Vorsorge gut auszukennen.
In diesem Kontext könnte das Konzept von «Open Pension» an Bedeutung gewinnen. Open Pension ist derjenige Teil von Open Finance, der sich auf Vorsorgedaten konzentriert.
Es ermöglicht auf Wunsch des Einzelnen den sicheren und standardisierten Austausch persönlicher Vorsorgeinformationen mit einem Partner der Wahl, dies kann eine Bank, eine Versicherung aber auch weitere Drittanbieter (TPP) sein. Vorsorgedaten sollen so auch für Einzelpersonen digital verfügbar gemacht werden, um mehr Transparenz über die eigene Vorsorgesituation zu erlangen. (…)
Derzeit bieten in der Schweiz nur sehr wenige Institutionen der zweiten Säule die Möglichkeit an, die entsprechenden Informationen via digitalen Zugriff an Dritte zu übermitteln, selbst wenn die Einzelpersonen ihr Einverständnis geben.
Die knapp 1’400 Pensionskassen in der Schweiz unterscheiden sich auch stark hinsichtlich ihres digitalen Reifegrads. Der Einsatz des Bundesrates für die Förderung von Open Finance, wie in einer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2022 dargelegt, deutet aber auf einen Wandel hin, der den Austausch von Finanzdaten über standardisierte und sichere Schnittstellen erleichtern soll.
Explizit erwähnt ist insbesondere auch, dass der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt hat zu prüfen, wie der digitale Zugang zu Vorsorgedaten angemessen gefördert werden kann.
Die Sozialkommission des Nationalrats hat sich mit der Säule 3a und die mit der Motion Ettlin geforderte Erweiterung der Einzahlungsmöglichkeiten auseinandersetzt. Die Kommission schreibt dazu:
Die Kommission liess sich zur Verordnungsänderung zur Umsetzung der «Motion Ständerat (Ettlin Erich). Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» (19.3702) konsultieren.
Sie empfiehlt dem Bundesrat mit 16 zu 9 Stimmen, sich an den Wortlaut und die Begründung der Motion zu halten und die Regeln für nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a denjenigen in der 1. und 2. Säule anzugleichen.
Um die individuelle Vorsorge für den Mittelstand zu stärken, sollen nach Auffassung der Kommission alle fünf Jahre möglichst unbürokratisch Einkäufe in die Säule 3a von maximal 35’280 Franken getätigt werden können.
Vorsorgelücken sollen dabei rückwirkend ab dem Alter von 25 Jahren geschlossen werden können und dies auch für Jahre ohne AHV-pflichtiges Einkommen.
Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass ihr Modell zu deutlich höheren, jedoch nicht bezifferbaren Steuermindereinnahmen führt als die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates.
Die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) bietet ihren Versicherten ab 1. Januar 2025 mehr Flexibilität: So können sie neu bei ihrer Pensionierung ihr gesamtes Vorsorgeguthaben zu 100% als Kapital beziehen. Zudem wird die Todesfallsumme grosszügiger geregelt.
Bisher war der Bezug mit maximal 50% Kapital und 50% Rente eingeschränkt. Die PKZH bietet ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2025 mehr Flexibilität und ermöglicht neu auch den vollen, 100%igen Bezug des Vorsorgekapitals. Damit können Versicherte ihre Altersvorsorge besser ihren individuellen Bedürfnissen und Lebensentwürfen anpassen.
Der gewünschte Kapitalbezug muss mindestens einen Monat vor dem Altersrücktritt der PKZH schriftlich mitgeteilt werden. [Das BVG sieht eine max. Frist von 3 Jahren vor.]
Ab dem 1. Januar 2025 profitieren die Aktiv Versicherten ausserdem von einer höheren Todesfallsumme. Bisher war die Todesfallsumme auf die Höhe von 3 Ehegatten-Jahrespensionen beschränkt. Neu entspricht die Todesfallsumme dem gesamten Altersguthaben abzüglich des Barwertes aller Pensionen, die durch den Tod ausgelöst werden.
Zudem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Dadurch können ab 1. Januar 2025 neu auch Geschwister als Begünstigte berücksichtigt werden.
Diese grosszügige neue Regelung macht einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse noch attraktiver. Werden im Todesfall keine Hinterlassenenpensionen ausgerichtet, wird das gesamte angesparte Guthaben als Kapital ausgezahlt. Profitieren Sie jetzt von den Vorteilen eines Einkaufs und investieren Sie in Ihre Vorsorge.
(BFS) Im Jahr 2023 wurden in der Schweiz insgesamt 8,106 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Dies entspricht einem Plus von 1,8% gegenüber dem Vorjahr. Zwischen 2018 und 2023 ist die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden durchschnittlich um 46 Minuten auf 40 Stunden und 12 Minuten zurückgegangen.
Von 2018 bis 2023 verringerte sich die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden (ohne Arbeitnehmende in eigener Firma) um 46 Minuten auf 40 Stunden und 12 Minuten. Gründe für diesen Rückgang sind die Abnahme der vertraglich festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit (-9 Minuten auf 41 Stunden und 43 Minuten) und der wöchentlichen Überstunden (-15 Minuten auf 40 Minuten) sowie die Zunahme der wöchentlichen Dauer der Absenzen (+22 Minuten auf 2 Stunden und 11 Minuten).
Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Ferienwochen um 0,3 Tage auf 5,2 Wochen pro Jahr. 2023 verfügten die Arbeitnehmenden im Alter von 20 bis 49 Jahren mit 5,0 Wochen über weniger Ferien als die 15- bis 19-Jährigen und die 50- bis 64-Jährigen (5,5 bzw. 5,6 Wochen).
Laurent Schlaefli, Geschäftsführer der Profond, zeigt in einem Beitrag der Handelszeitung auf, welche Möglichkeiten die Versicherten bei der Gestaltung ihrer Vorsorge in der 2. Säule haben. Er schreibt:
Eine effektive Möglichkeit der Beteiligung ist die Teilnahme an Pensionskassenwahlen. In jedem Stiftungsrat einer Pensionskasse sitzen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden. Diese sind dafür da, Anliegen und Fragen der Versicherten in den Stiftungsrat zu tragen. Gleichzeitig dienen sie als wichtige Schnittstelle für eine aktive Kommunikation der Pensionskasse mit den Versicherten.
Die Versicherten können ausserdem an Informationsveranstaltungen wie Schulungen oder Beratungsterminen von Pensionskassen teilnehmen. So können sie aus erster Hand erfahren, wie ihr Sparkapital investiert wird, welche Risiken bestehen und wie sie ihre Erträge optimieren können.
Dies ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, direkt mit Experten und Expertinnen unklare Aspekte der beruflichen Vorsorge zu klären, die persönliche finanzielle Situation zu besprechen und individuelle Vorsorgepläne zu entwickeln.
Eine weitere direkte Möglichkeit zur Einflussnahme besteht darin, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu leisten. Ähnlich wie die Beiträge an die dritte Säule können sie die zukünftigen Rentenleistungen erheblich steigern und bieten steuerliche Vorteile.
(BFS) 2023 profitierten 47,7% der Arbeitnehmenden von flexiblen Arbeitszeiten und knapp zwei von fünf leisteten zumindest gelegentlich Heimarbeit. 26,5% der Erwerbstätigen sind regelmässig samstags tätig, Nachtarbeit ist deutlich weniger verbreitet (5,6%). Befristete Arbeitsverträge betreffen 8,6% der Arbeitnehmenden und der Anteil der Arbeit auf Abruf beläuft sich auf ähnlichem Niveau (8,3%). Zwischen den Wirtschaftsbranchen variieren diese Ergebnisse stark, ebenso nach Geschlecht und Alter.
Im Jahr 2023 leisteten 8,3% der Arbeitnehmenden Arbeit auf Abruf (Männer: 6,7%; Frauen: 9,9%). Bei Personen im Rentenalter ist diese Arbeitsform besonders verbreitet (25,4%), bei 15- bis 24-Jährigen sind es ebenfalls deutlich mehr als der Durchschnitt (16,1%). Bei Arbeitnehmenden der mittleren Altersklassen beläuft sich die Arbeit auf Abruf auf rund 7%.
WTW hat eine neue «Global Benefits Attitudes»-Umfrage zur Bedeutung der Altersvorsorge für die Wahl des Arbeitgebers durchgeführt. Dazu wird festgehalten:
Obwohl die Bezahlung weiterhin an oberster Stelle steht, hat die Umfrage ergeben, dass zwei Fünftel (42%) der Schweizer Beschäftigten sich aufgrund ihres Benefit-Angebots für ihren aktuellen Arbeitgeber entschieden haben und rund die Hälfte (46%) gibt an, aus dem gleichen Grund bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben. Zwei Fünftel (38%) würden ihren Arbeitgeber ohne eine mit dem Wechsel einhergehende Lohnanpassung verlassen, um anderswo bessere Benefits zu erhalten.
Zu den wesentlichen Benefits, mit welchen Unternehmen Mitarbeitende gewinnen und halten können, gehören die Altersvorsorgeleistungen. So sagen 39% der Umfrageteilnehmer, dass die in der Pensionskasse versicherten Leistungen ein wichtiger Grund für die Wahl des aktuellen Arbeitgebers waren. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 lag diese Zahl bei lediglich 23%. Fast die Hälfte gibt zudem an, dass die Pensionskasse ein entscheidender Faktor ist, warum sie bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber verbleibt.
«Kennen Sie den Unterschied zwischen obligatorischen und überobligatorischen Pensionskassenbeiträgen?», Angaben in Prozent?
Die vierte “Fairplay-Umfrage” des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag von Zurich Schweiz und Vita Sammelstiftung zeigt ein bekanntes und unerfreuliches Bild des Wissenstands der Bevölkerung zur beruflichen Vorsorge: trotz aller Aufklärungsbemühungen und ausgiebiger Berichterstattung in den Medien sind selbst die grundlegenden Elemente kaum bekannt und noch weniger verstanden. Immerhin gibt es einige Lichtblicke. Seit 2022 ist der Anteil, der die PK-Beiträge als Investition ins eigene Alterskapital anschaut von 47 auf 59 Prozent gestiegen. Nur noch 41 Prozent sehen in den Pensionskassen-Beiträgen eine Steuer oder eine Gebühr. U.a. wird aus der Umfrage ersichtlich:
Nur 30 Prozent der Schweizer sind überzeugt, dass sie persönlich auch überobligatorisch versichert sind. Weitere 44 Prozent sind sich unsicher, ob ihr eigenes Pensionskassenaltersguthaben auch überobligatorische Anteile enthält. Die massive Unterschätzung des Überobligatoriums zeigt sich auch in einem weiteren Punkt: Die Befragten schätzen durchschnittlich, dass lediglich 33 Prozent des gesamten Pensionskassensparguthabens überobligatorisch versichert sind – tatsächlich sind es aber 61 Prozent.
fast zwei Drittel der Schweizer nicht sicher, was der Umwandlungssatz eigentlich bedeutet. Das heisst, sie wissen nicht, dass dieser Prozentsatz für den Anteil des bis 65 angesparten PK- Altersguthabens steht, der dann jährlich als Rente ausbezahlt wird. Insbesondere weiss nur ein Drittel der Befragten, dass für das obligatorische und überobligatorische Guthaben unterschiedliche Umwandlungssätze gelten können.
Michael Ferber hat in der NZZ eine Reihe von “Vorurteilen und Halbwahrheiten” zur beruflichen Vorsorge zusammengestellt. Was stimmt, was stimmt nicht? fragt er. Unsere Leser dürften die Antworten kennen. Deshalb hier nur die “Mythen”.
1. «Ich werde mein Vorsorgegeld vermutlich sowieso nicht bekommen»
2. «Pensionskassenbeiträge sind Steuern oder Gebühren»
3. «Ein hoher Umwandlungssatz bringt in jedem Fall mehr Rente»
4. «Vorsorgen lohnt sich erst, wenn man älter ist und einen höheren Lohn hat»
5. «Wer gleich viel verdient, gleich lang arbeitet und gleich viel einbezahlt, bekommt auch gleich viel Rente»
6. «Die zweite Säule gilt für alle»
7. «Ich würde lieber selbst anlegen können und somit mehr Rendite erzielen»
(SGK) Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates will die Rechtssicherheit für Selbstständigerwerbende und neue Geschäftsmodelle erhöhen. Dafür sollen die Kriterien für die Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit auf Gesetzesebene festgeschrieben werden. Zudem soll die soziale Absicherung von Selbstständigerwerbenden durch eine vereinfachte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge verbessert werden. Die Kommission schickt ihren Vorentwurf in die Vernehmlassung.
Natixis hat eine international angelegte Studie zur Generation X (1965 – 1980) und ihrer Situation bez. Altersvorsorge publiziert. Nächstes Jahr werden ihre ältesten Mitglieder 60. Gut die Hälfte der Führungsjobs in der Wirtschaft werden heute von ihnen belegt. Aber während viel von den Babyboomers, den Millenials (Y) und der Gen Z die Rede ist, erscheinen sie kaum in der Generationen-Debatte. Zu ihrer finanziellen Situation bei der Altersvorsorge schreibt Natixis:
On the surface, Gen Xers say all the right things about risk: 62% say they are comfortable taking on risk to get ahead, and 69% say volatility creates investment opportunity. But when it comes down to it, they need to look more closely at how their view on risk may be changing as they get closer to retirement.
In reality, 72% of Gen Xers say, if forced, they would choose safety over investment performance, while almost half (47%) readily admit that they are taking on more risk than they should to get ahead. This disconnect could be costly as they near retirement. They will have less time to make up for potential losses, and income plans for nest egg savings could be thrown out of balance in the important early stages of drawdowns.
Die Beratung der Versicherten wird für die Pensionskassen immer wichtiger. Kurt Speck hat in der Handelszeitung dazu Aussagen aus der Branche zusammengetragen.
Die Zeiten haben sich auch für die Pensionskassen gewandelt. Früher verstanden sie sich einzig als Verwalterinnen der Altersguthaben, doch heute sollten dynamische Vorsorgeeinrichtungen ihren Versicherten einen Teil der Finanzplanung abnehmen.
Für Werner Niederberger, Direktionsmitglied beim Versicherungsbroker Kessler, müssen das Denken und die Zielsetzung um 180 Grad gedreht werden: «Anstatt die berufliche Vorsorge zu verwalten, muss das Ziel lauten, möglichst viele Dienstleistungen aus einer Hand anzubieten und dies den Versicherten gegenüber transparent darzulegen.»
pw. Die Kapitalbezüge bei Pensionierung haben in den letzten Jahren markant zugenommen. Die tiefen Umwandlungssätze mögen dazu beigetragen haben, vielleicht auch ein gewisses Misstrauen gegenüber den Pensionskassen und der 2. Säule generell. Das PK-Netz schreibt von einem “Megathema”. Für die Kassen sind die Bezüge mit gesetzlichen Informations- und Beratungspflichten verbunden, die nicht leicht zu erfüllen sind. Ein Voucher für das VZ reicht wohl nicht aus.
Die Economico-Plattform von c-alm, welche Preisvergleiche neu auch für private Anlagen ab 50’000 Franken zulässt (bisher beschränkt auf Institutionelle ab 500’000) und sich dabei mit einem Beratungsteil gezielt an PK-Versicherte wendet, die Kapitalbezüge planen oder bereits getätigt haben, bietet grundlegend neue Möglichkeiten.
Die Liste der Anbieter, die im Preisvergleich enthalten sind, ist noch bescheiden. Von den Kantonalbanken ist für tiefe Beträge nur die Thurgauer KB (ab 100’000 Franken) dabei, die ZKB bspw. erst ab 5 Mio. Es sind insgesamt neun Anbieter für Privatanleger, mehrheitlich Robo Advisors. Und die Anlagen beschränken sich auf die Kategorien “passiv” und ESG.
Swiss Life hat eine neue Studie mit Zahlen, Fakten und Wünschen rund um die Erwerbstätigkeit im Alter publiziert. In der Zusammenfassung heisst es u.a.:
Im internationalen Vergleich weist die Schweiz bis zum Altersjahr 64 eine hohe Erwerbstätigenquote auf. Diejenige der 55- bis 64-Jährigen nahm hierzulande in den letzten Jahren sogar weiter zu, wenn auch weniger als in unseren Nachbarländern. Ein anderes Bild zeigt sich bezüglich der Erwerbstätigenquote im Alter 65 bis 69. Diese stieg in der Schweiz bis etwa 2016 auf 23% an, stagniert seitdem allerdings.
Im Gegensatz dazu nahm die Erwerbstätigenquote der 65- bis 69-Jährigen in den untersuchten OECD-Ländergruppen auch in den letzten Jahren – teilweise deutlich – weiter zu. Damit ist die Erwerbsbeteiligung ab 65 hierzulande aktuell zwar weiterhin höher als in unseren Nachbarländern, im allgemeinen OECD-Vergleich liegt sie allerdings nur im Mittelfeld.
Die meisten Erwerbstätigen im Rentenalter arbeiten Teilzeit – der durchschnittliche Beschäftigungsgrad beträgt 46%. Gut die Hälfte der Erwerbstätigen im Alter von 65 bis 70 Jahren sind selbstständig erwerbend oder Mitarbeitende in einem Familienbetrieb – bei den 55- bis 59-Jährigen beträgt diese Quote nur 20%.
Der Blick hat Leserzuschriften zum Thema BVG-Reform publiziert. Es sieht düster aus. Die vielbeklagte Wissenslücke scheint nicht zu stopfen, die Vorurteile immens, wobei die eine oder andere Kritik durchaus berechtigt ist.