(Seco) 23 Prozent der Angestellten in der Schweiz stellten 2021 eine Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit wegen der Arbeit fest. In Europa waren dies deutlich mehr (34%). Eine Mehrheit der Schweizer Angestellten berichtete von Belastungen für den Bewegungsapparat (55%) und einem hohen Arbeitstempo (59%). Demgegenüber waren die Entscheidungsfreiheit (57%) sowie die Mitsprache am Arbeitsplatz (65%) weit verbreitet. Ausserdem war der Gesundheitszustand der Schweizer Angestellten gut im europäischen Vergleich.
Versicherte
Altersvorsorge für Junge
André Tapernoux, PK-Experte und Partner bei Keller Experten, hat Cash ein Interview zu Fragen der Altersvorsorge aus Sicht junger Erwerbstätiger gegeben. Auszüge:
André Tapernoux, trotz der Mini-Reform ist die AHV für die 30-Jährigen von heute alles andere als gesichert – rennen Ihnen die Jungen die Türen ein, um nun vermehrt privat für das Alter vorzusorgen?
André Tapernoux: Es suchen vermehrt auch junge Menschen Rat bei uns, häufig kommen sie auch mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin. Es stimmt: Der AHV stehen noch einige – teilweise schmerzhafte – Reformen bevor, damit die Jungen von heute in 40 Jahren noch von ihr profitieren können.
Wie sollten Junge in einem Umfeld von Krieg, Klimakrise und Inflation investieren, um für das Alter vorzusorgen?
Grundsätzlich gab es zu jeder Zeit Krisen, die grösser als alle vorhergehenden wirkten. Die Dotcom-Blase etwa hatte sich kurzfristig im Vorsorgeplan bemerkbar gemacht, langfristig haben wir bisher aber jede Krise überwunden. Was sich bei Jungen im Vergleich zu ihren Eltern verändert hat, ist, dass sie sich tendenziell früher mit der Vorsorge beschäftigen sollten. Für die Grosseltern hatten Arbeitgeber noch attraktive Pläne für Frühpensionierungen angeboten – schon für die Eltern der heutigen Jungen gilt das nicht mehr. Wer in 40 Jahren frühzeitig in den Ruhestand will, muss heute anfangen, dafür zu sparen.
Wieviel Rente zum Glück?
“Der Ruhestand in der Schweiz ist teuer. Wer immer hier gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, dürfte ihn sich aber leisten können. Für Mitglieder mancher Bevölkerungsgruppen sieht es hingegen wenig komfortabel aus”, schreibt Michale Ferber in der NZZ.
«Viele Menschen stehen vor der Frage, ob sie nach der Pensionierung in der Schweiz bleiben und sich einschränken sollen – oder ob sie ins Ausland gehen oder zurückgehen», sagt Laurent Schlaefli, Chef der Vorsorgeeinrichtung Profond und Präsident von Inter-Pension, dem Verband der unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Für viele ist es auch eine Option, nach der Pensionierung weiterzuarbeiten.
Dabei spielt eine Rolle, dass viele Pensionskassen aufgrund der jahrelangen Tiefzinsphase sowie der demografischen Entwicklung in den vergangenen Jahren die Umwandlungssätze und damit die Renten gekürzt haben.
Auseinandersetzung um die Rentenmodelle der BVK
Die Zürcher BVK hat kürzlich zwei neue Rentenmodelle vorgestellt, welche beim VPOD nicht gut angekommen sind. Der Tages-Anzeiger hat jetzt das Thema aufgegriffen und zitiert Jorge Serra (VPOD) und Roger Baumann (c-alm).
Jorge Serra, Sekretär bei der Gewerkschaft VPOD und Präsident von PK-Netz, einer gewerkschaftsnahen Interessenorganisation in der beruflichen Vorsorge, übt harte Kritik. «Die Behauptung der BVK, dass man direkt nach der Pensionierung mehr Geld benötige, ist falsch», sagt er. Die tiefere Rente beim Modell «Dyna» führe dazu, dass ab dem Alter von 75 Jahren vermehrt Kosten auf den Staat und somit auf die Steuerzahler abgeschoben würden.
Auch angesichts der steigenden Teuerung sei es unsinnig, die Pensionskassenrente schrittweise zu senken: «So bleibt Rentnerinnen und Rentnern noch weniger Geld, als sie real ohnehin schon verlieren.» Serra befürchtet, dass die neuen Modelle der BVK in der gesamten Branche zu einer Weichenstellung mit mehr individuellen Modellen führen. «Die Folge sind steigender Beratungsaufwand und Verunsicherung bei der Wahl des Rentenmodells.» Die Stärke der beruflichen Vorsorge sei die kollektive Versicherung. Deshalb sei eine Individualisierung die falsche Entwicklung.
Roger Baumann, Pensionskassenexperte und Gründungspartner der Pensionskassenberaterin C-Alm, sieht das weniger dramatisch. Er bestätigt zwar, dass die BVK «das Eis bricht» und somit den Weg frei macht für den Trend hin zu flexibleren Rentenmodellen. Sammeleinrichtungen würden sich vermehrt mit solchen Angeboten im Wettbewerb positionieren. Doch im Vergleich zum bereits heute flächendeckend erlaubten Kapitalbezug sind die neuen Modelle nach Ansicht Baummanns für die Versicherten «harmlos».
PKs sollen nachhaltig anlegen
Axa. Pensionskassen sollten von Gesetzes wegen dazu verpflichtet werden, nachhaltig anzulegen. Diese Meinung vertritt fast die Hälfte der Schweizer Bevölkerung, wie eine repräsentative Umfrage im Rahmen der neuen Vorsorgestudie der AXA zeigt. Insbesondere Personen aus der Westschweiz (62 %) und Junge (55 %) sprechen sich dafür aus. Unter den Gegnern gibt es überdurchschnittlich viele Männer – 39 Prozent lehnen die gesetzlich verordnete Nachhaltigkeit ab – bei den Frauen sind es mit 20 Prozent nur halb so viele.
Ebenfalls rund die Hälfte der Befragten ist eher bis sehr daran interessiert, dass das eigene Vorsorgevermögen aus allen drei Säulen nachhaltig investiert wird. Und das, obwohl nur 34 Prozent der Befragten glaubt, dass sich nachhaltige Investitionen positiv auf die Rendite auswirken – klar weniger als noch vor zwei Jahren (42 Prozent).
Beim eigenen Anlageverhalten wanken die Überzeugungen: Nur ein Viertel investiert das eigene 3a-Vorsorgekapital ausschliesslich oder vorwiegend in nachhaltige Lösungen (Frauen 30 %; Männer 22 %), ein weiterer Drittel versucht dies, weicht jedoch davon ab, wenn die Rendite nicht stimmt.
Warnung vor Senioren-Anlagebetrug
Der Pensionskassenverband schreibt an seine Mitglieder:
Die Kantonspolizei Zürich startet eine neue Kampagne zur Sensibilisierung der Senioren/Seniorinnen betreffend Online-Anlagebetrug und hat den ASIP und seine Mitglieder um Unterstützung gebeten.
Eine Analyse des Jahres 2022 der Kapo ZH hat ergeben, dass der grösste finanzielle Schaden bei Personen mit den Jahrgängen 1960 entstanden ist und rund ~CHF 15.7 Mio. beträgt. Aus Erfahrung weiss man aber, dass die Dunkelziffer massiv höher ist und die Schadenssumme x 6 gerechnet werden kann. Personen mit den Jahrgängen 60 (pensioniert oder kurz davor) weisen also den grössten finanziellen Schaden aus und genau hier sehen wir Präventions-Potential.
Vielleicht wäre es möglich, über Ihre Kommunikationskanäle zu den Versicherten entsprechende Prävention zu betreiben, wie z.Bsp. bei Beratungsgesprächen auf die Betrugsarten hinzuweisen und die Personen zur Vorsicht zu ermahnen oder auf der Homepage eine solche Warnung aufzuschalten.
UBS: Inflation und Kapitalbezug
Anlageresearch von UBS hat eine Untersuchung zum Thema Inflation mit Bezug auf die Wahl zwischen Kapitalbezug und Rente publiziert. UBS schreibt:
Einerseits bietet die berufliche Vorsorge eine Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko – also das Risiko, länger zu leben als die finanziellen Mittel ausreichen – und andererseits Hinterbliebenenleistungen. Die Langlebigkeitsrisikoversicherung ist insofern mangelhaft, dass die Renten vertraglich nicht an die Inflation angepasst werden, auch wenn sie von Zeit zu Zeit nach oben korrigiert werden können. Somit erodiert ihre Kaufkraft, was in Zeiten stark steigender Preise schneller geschieht.
Auf der anderen Seite ermöglicht der Kapitalbezug, das nach dem Tod des Rentners verbleibende Vermögen auf andere zu übertragen. Das Vermögenserhaltungspotenzial eines Kapitalbezugs wird jedoch in Zeiten erhöhten Preisdrucks gemindert. Ausserdem ist bei hoher Inflation das Langlebigkeitsrisiko im Falle eines Kapitalbezugs höher.
Konkret vergleichen wir, wie sich Renten und Vermögen aus dem Kapitalbezug in einem unterschiedlichen Inflationsumfeld entwickelt hätten, wenn die Leistungen der 2. Säule in ihrer heutigen Form seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs existiert hätten. (…)
Indikatoren der Altersarmut
BFS. In der Schweiz schätzen die meisten Personen ab 65 Jahren ihre finanzielle Lage positiv ein. Geringe Einkommen können häufig durch finanzielle Reserven ergänzt werden. Innerhalb der älteren Bevölkerung gibt es jedoch grosse Unterschiede. Personen mit einem Haushaltseinkommen, das mehrheitlich aus Renten der 1. Säule besteht, sind dabei besonders benachteiligt: Sie sind öfter einkommensarm, verfügen seltener über Vermögensreserven und stufen ihre finanzielle Situation auch selbst negativer ein als der Durchschnitt der älteren Bevölkerung.
BVK bietet Versicherten neue Wahlmöglichkeiten beim Rentenbezug
Die BVK hat zwei neue Rentenmodelle entwickelt und in einer Mitteilung vorgestellt. Darin wird ausgeführt:
Mehr Rente oder einen Teil der Rente als Barbetrag zum Start ins Rentenleben. Mit diesem Kundenbedürfnis im Hinterkopf stellt die BVK zwei neue Rentenmodelle vor, die ab nächstem Jahr zur Verfügung stehen.
Die Rente aus der zweiten Säule wird normalerweise bei Pensionierung berechnet und bleibt danach bis ans Lebensende gleich hoch. Ab nächstem Jahr bietet die BVK neben dieser Normrente zwei neue Rentenmodelle an. Beide zielen darauf ab, der Neurentnerin oder dem Neurentner den Start in den dritten Lebensabschnitt bedarfsgerechter zu gestalten.
Im Modell «Dyna» geht man davon aus, dass man direkt nach der Pensionierung aktiver ist und deshalb mehr Geld für das Bestreiten des Lebensunterhalts benötigt. Mit der Zeit nimmt der Aktionsradius und somit auch der Geldbedarf ab.
Wer dieses Modell wählt, profitiert bei Rentenbeginn von einer höheren Rente, die dann bis zum 75. Altersjahr kontinuierlich sinkt. Ab Alter 75 wird eine gleichbleibende Rente bis ans Lebensende ausbezahlt, die ein wenig tiefer als die Normrente ist.
WTW: SLI Benchmarking-Studie 2023
WTW schreibt zu den Ergebnissen der Benchmarking-Studie 2023:
Die seit rund 15 Jahren niedrigen Anleiherenditen hatten einen starken Einfluss auf den Schweizer Pensionsmarkt. Langsam, aber sicher mussten die Stiftungsräte vor allem in den letzten fünf bis zehn Jahren darauf reagieren: Da sie künftig geringere Anlagerenditen erwarteten, senkten sie ihre technischen Zinssätze (und erhöhten damit ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsrückstellungen).
In dieser Zeit haben sich zudem die Umwandlungssätze, die den Arbeitnehmenden bei der Pensionierung für die Umwandlung ihres Kapitalbetrages in eine Rente angeboten werden, auf dem Markt schrittweise, aber stetig reduziert.
Die gute Nachricht dieser Studie für die derzeitigen Beschäftigten von SLI-Unternehmen ist, dass die durchschnittliche Altersrente aus den Pensionskassen in allen vier letzten Studien seit 2017 weitgehend stabil geblieben ist. Das bedeutet, dass es den SLI-Pensionskassen trotz Marktturbulenzen und volatiler Investitionen,
welche zu einem veränderten Ausfinanzierungsgrad führen, im Allgemeinen gelingt, die Altersrenten, die sie ihren Mitarbeitenden anbieten, stabil zu halten.
Rentner wehren sich gegen Streichung von Zuschlägen
Der Blick berichtet über einen Gerichtsfall, mit welchem ein Rentner die Betreiber des Kernkraftwerks Gösgen (oder wohl deren Pensionskasse?) zur Rückgängigmachung der gestrichenen Zuschläge zwingen wollte.
Beim erwähnten Senior ging es vor Gericht um 5500 Franken, die ihm bisher insgesamt nicht ausbezahlt wurden. Das liess sich der Ingenieur, der zwei Jahrzehnte im Kernkraftwerk Gösgen gearbeitet hat, nicht bieten. Und er bekam vom Richteramt Olten-Gösgen Anfang Juni in allen Punkten recht. Das KKW muss ihm den Betrag nachzahlen, zuzüglich fünf Prozent Zins.
Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben: Der Senior steht stellvertretend für Hunderte Pensionäre, die ebenfalls um ihre Zuschläge kämpfen.
Was bleibt?
Alles Vergängliche ist nur ein Gleichnis;
Das Unzulängliche, hier wird’s Ereignis;
Das Unbeschreibliche, hier ist’s getan;
Das Ewig-Weibliche zieht uns hinan.
Goethe, Faust, der Tragödie zweiter Teil
Der feministische Frauenstreik fand einen Tag vor meiner Rückkehr aus den Ferien statt. Den habe ich verpasst. Nicht ganz verpasst hat ihn die Malerin, die am Streiktag mein Schlafzimmer neu ausmalte und nach getaner Arbeit an der Tramhaltestelle freundlich darüber informierte wurde, dass wegen des Streiks das Tram ausfällt und die verehrten Fahrgäste gebeten sind, den Weg zum Bahnhof per pedes zurückzulegen. «Wir danken für Ihr Verständnis» plärrte es aus dem Lautsprecher. Ihr Verständnis war begrenzt. Mit müden Füssen und schmerzenden Handgelenken hätte sie es gerne etwas bequemer gehabt. Und der Streik konnte ihr gestohlen bleiben.
Wie viele Handwerkerinnen sich der «violetten Welle», welche die Schweiz angeblich überrollte, angeschlossen haben, ist nicht in Erfahrung zu bringen; die Fotos lassen eher auf Studentinnen und Angehörige sitzender Berufe schliessen, die mit Hingabe gegen die grassierende Ungerechtigkeit und das patriarchalische Diktat demonstrierten. Ihre strahlenden Gesichter lassen immerhin erkennen, dass die erlittene Ungerechtigkeit keine sichtbaren Spuren hinterlassen hat. Ebenfalls nicht auszumachen sind Frauen in Burkas, die in verschiedenster Hinsicht einiges zu meckern und zu klagen hätten. Aber die passten wohl nicht ins Bild. Der Kampf für Abschaffung des Kapitalismus oder besser noch gleich der Männer, scheint nicht von allen Kreisen in gleicher Weise getragen zu werden.
Die Ungerechtigkeit, wir wissen es, ist auf Franken und Rappen genau an den diskriminierend tieferen Frauenlöhnen und entsprechend tieferen Renten der beruflichen Vorsorge festzumachen. Das Bundesamt für Statistik liefert dazu das gewünschte Material: mit unerklärbaren, unerklärlichen und ungeklärten Lohndifferenzen. Da muss frau auf die Strasse, um der Empörung Luft zu machen. Den alten, weissen, toxischen Männern ist der Marsch zu blasen.
Allerdings gab es schon immer Zweifel an den BFS-Daten. Sie werden errechnet aus den Zahlen der Lohnerhebung und gemäss internationalen Standards aufbereitet. Entscheidend sind sog. objektive Kriterien. Mutterschaft (ist der Begriff noch erlaubt?) gehört bspw. nicht dazu. Das lässt sich rechtfertigen mit dem Argument, dass sie auf die Lohnhöhe keinen Einfluss haben darf.
Allerdings wäre zu fordern, dass das Bundesamt die Daten so aufbereitet, dass sie für eine weitere und vertiefte Analyse dienen können, um das hilflose und irreführende «nicht erklärbar» zu überwinden. Zivilstand und Mutterschaft bieten dazu ein höchst fruchtbares Feld, weil bei deren Berücksichtigung die Differenzen statistisch weitgehend verschwinden. Das scheint aber in Neuchâtel nicht zu interessieren. Sollte es aber, zumal die Daten von grosser gesellschaftspolitischer Bedeutung sind und einseitig Teile dieser Gesellschaft in ihren Forderungen unterstützen.
Noch mehr zu denken gibt, dass die angebliche Lohndifferenzen schlicht nicht plausibel sind, etwa bei den öffentlichen Arbeitgebern, deren Lohngesetze nicht nur mit massgeblichem Einfluss der (linken) Angestelltenverbände zustande kommen und keinerlei geschlechtsspezifische Unterschiede aufweisen. Erkennbar ist dies beispielsweise daran, dass das Rentenalter bei den öffentlichen Pensionskassen in höherem Ausmass bereits für beide Geschlechter auf 65 festgelegt ist als bei den Kassen privater Arbeitgeber.
Hier liesse sich einwenden, dass Plausibilität kein Kriterium für gestandene Statistiker sein darf. Die Zahlen sind wie sie sind und basta. Erneut zu kurz gedacht, vor allem, wenn sie sich empirisch nicht nachweisen lassen. Die NZZ hat mit einigem Aufwand versucht, die für die öffentlichen Arbeitgeber ermittelten Lohndifferenzdaten gemäss BFS zu bestätigen: Fehlanzeige. Katharina Fontana fasste die Ergebnisse kurz und treffend im Titel ihres Artikels zusammen: «Der grosse Bluff der Lohndiskriminierung».
Auf privater Seite das gleiche Ergebnis. Das vom Arbeitgeberverband beauftrage HSG-Institut, das die Zahlen aller den lohnpolizeilichen Vorgaben unterstellten Firmen unter die Lupe nahm, konnte so gut wie keine Differenzen ausmachen, die auch nur entfernt als Diskriminierung bezeichnet werden könnten.
Mit anderen Worten: Lohndiskriminierung darf man vergessen, trotz allem Getöse, aufgesetzter Empörung und parlamentarischem Theater. Sie findet schlicht nicht statt. Lohndifferenzen als Begründung für beliebige Forderungen bei der Sozialversicherung und sonstigen Bereichen müssen mangels Substanz fallen gelassen werden. Aber für einen lustigen Streiktag dürfen sie noch alleweil dienen – unter der Bedingung, dass man ihn nicht mehr ernst zu nehmen braucht.
Peter Wirth, E-Mail
1e-Pläne: “Die Vorteile überwiegen”
Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung, Maklerzentrum Schweiz AG, erläutert auf finanzen.ch die Vor- und Nachteile von 1e-Plänen der 2. Säule. Er hält abschliessend fest:
Versicherte, die von der Möglichkeit von 1e-Plänen profitieren möchten und die mehr Eigenverantwortung für Ihre Altersvorsorge übernehmen möchten, müssen jedoch ein paar Dinge berücksichtigen. Die Anlagestrategie muss sorgfältig gewählt werden und dem Alter, der Risikofähigkeit und der Risikobereitschaft entsprechen. Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, könnten sich zum Beispiel für einen hohen Anteil an Cash und möglichst sichere Anlagen entscheiden.
Die Anlagestrategie der 1e-Lösung muss auch im Kontext des Gesamtvermögens erfolgen – es ist eine ganzheitliche Risikoanalyse des Vermögens durchzuführen und auf eine breite Diversifikation zu achten. Zu beachten ist auch, dass das in 1e-Plänen angesammelte Vermögen im Allgemeinen nicht als Rente bezogen werden kann, sondern als Kapitalbezug erfolgen muss. 1e-Pläne sind eine wichtige Ergänzung der Vorsorgelandschaft und sind nicht zuletzt wegen der erforderten Eigenverantwortung zu begrüssen.
Erwerbseinkommen 2022
BFS. Das Erwerbseinkommen entspricht den Einnahmen, die Personen mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit erzielen. Dazu gehören nicht nur Löhne, sondern auch Einkünfte aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sowie beschäftigungsbezogene Sozialleistungen.Nicht zum Erwerbseinkommen zählt das beschäftigungsunabhängige Einkommen aus anderen Quellen wie Vermögen, Sozialhilfe, Transferleistungen usw.
Bevölkerungsbewegung 2022
BFS. Im Jahr 2022 nahmen die Todesfälle gegenüber dem Vorjahr zu und die Lebendgeburten gingen zurück. Der Geburtenüberschuss, d. h. die Differenz zwischen Geburten und Todesfällen, fiel noch geringer aus als im Pandemiejahr 2020. Zudem wurde 2022 mehr geheiratet als 2021, was nicht nur auf gleichgeschlechtliche Paare zurückzuführen ist, die jetzt ebenfalls heiraten können, sondern auch auf eine grössere Bereitschaft zu heiraten. Die Zahl der Scheidungen ging zurück.
2022 starben in der Schweiz 74’400 Personen und somit 3200 bzw. 4,5% mehr als im Vorjahr. Nach einem Rückgang im Jahr 2021 stieg die Zahl der Todesfälle 2022 wieder an.
Die Zunahme fiel bei den Frauen deutlicher aus als bei den Männern (+5,3% gegenüber +3,8%). Am stärksten stieg die Anzahl Todesfälle bei den Personen ab 80 Jahren (Frauen: +6,9%; Männer: +8,7%) sowie bei den Personen unter 40 Jahren (+6,2% bzw. +2,8%). Bei den 40- bis 64-Jährigen ging sie hingegen zurück (-1,3% bzw. -2,6%). In der Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen entwickelten sich die Todesfälle nach Geschlecht in entgegengesetzter Richtung: Bei den Frauen starben im Vergleich zum Vorjahr 2,2% mehr, bei den Männern 1,5% weniger.
Durch diese Entwicklung stabilisierte sich im Jahr 2022 die Lebenserwartung der Männer bei Geburt sowie mit 65 Jahren bei 81,6 bzw. 19,8 Jahren. Bei den Frauen lagen die Lebenserwartungen mit 85,4 bzw. 22,5 Jahren etwas tiefer als 2021.