Seit 1995 können Versicherte Mittel der zweiten Säule nutzen, um Wohneigentum zu erwerben. Das BSV hat dazu in CHSS einen Beitrag zu Entwicklung und Erfahrungen mit diesem Instrument publiziert.

Seit 30 Jahren ermöglicht die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) einem Teil der Versicherten, nach klaren rechtlichen Vorgaben Eigentum zu erwerben. Die Förderung kann als eine alternative Form der gebundenen Vorsorge betrachtet werden: Dank der Wohneigentumsförderung verfügen die Versicherten im Alter über ein Eigenheim und können mietfrei wohnen. Die Wohneigentumsförderung ermöglicht auch aktiven Versicherten und ihren Familien, vor der Pensionierung Wohneigentum zu erwerben.

Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Wohneigentumsförderung wurden am 1. Januar 1995 eingeführt. Zuvor konnte die zweite Säule nur sehr beschränkt zur Finanzierung von Wohneigentum genutzt werden. Ein Teilbezug war erst ab Erreichen des Rentenalters möglich und auf die Hälfte der Altersleistung begrenzt.

Die andere Hälfte musste als Rente bezogen werden. Diese Regelung kam vor allem älteren Versicherten zugute, die so ihre Hypothekarschulden tilgen konnten. Jüngeren Versicherten mit Familie brachte sie keine Vorteile für den Erwerb von Wohneigentum. (…)

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