Freiwillige Einlagen in die Pensionskasse sind nicht nur aus steuerlichen Überlegungen interessant. Sie erhöhen direkt die spätere Rente. Wer kann, sollte die Möglichkeit rechtzeitig nutzen. Teil 5 der Serie «Pensionskassen» in der «NZZ am Sonntag».
Versicherte
SGK-S: Beschränkung des Kapitalbezugs
Die SGK des Ständerats hat die EL-Reform (16.065 s ELG. Änderung) weitgehend durchberaten. Sie schloss sich dabei mit wenigen Ausnahmen dem Entwurf des Bundesrates an und unterbreitet dem Rat bezüglich des umstrittenen Kapitalbezugs folgenden Antrag:
Versicherte der beruflichen Vorsorge sollen das Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil als Rente beziehen und sich nicht mehr einen Teil als Kapital auszahlen lassen können. Dieser Vorschlag des Bundesrates war in der Kommission unbestritten. Hingegen lehnt sie es mit 8 zu 4 Stimmen ab, den Kapitalbezug auch bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit auszuschliessen. Sie beantragt stattdessen, den Kapitalbezug in diesem Fall auf jenen Betrag zu limitieren, auf den die Versicherten im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten.
The Guardian: A world without retirement
The population is getting older and the welfare state can no longer keep up. After two months talking to people in Britain about retirement, it’s clear that old age is an increasingly scary prospect.
George Sheldon: Höheres Rentenalter heisst nicht höhere Arbeitslosigkeit
George Sheldon, Professor für Arbeitsmarktökonomie an der Universität Basel, befasst sich in einem Beitrag in der FuW mit der Frage, welche arbeitsmarktlichen Folgen aus einer Erhöhung des Rentenalters zu erwarten sind und allenfalls flankierende Massnahmen angezeigt wären. Zudem wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die Staffelung der Altersgutschriften auf die Beschäftigungs-Chancen älterer Arbeitnehmern hat. Sheldon schreibt:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsmarktlage älterer Erwerbspersonen hierzulande keineswegs so prekär ist, dass breit angelegte flankierende Massnahmen angezeigt wären. Zwar stimmt es, dass Arbeitslose von 60 Jahren oder älter länger brauchen als Jüngere, um eine neue Stelle zu finden – gegenwärtig rund zehn Monate im Durchschnitt, verglichen mit knapp sechs Monaten im Allgemeinen.
Doch Arbeitnehmer in dieser Altersklasse sind derart selten von Arbeitslosigkeit betroffen, dass ihre Arbeitslosenquote trotz der wesentlich längeren Stellensuchdauer deutlich unter dem allgemeinen Durchschnitt liegt. Im Jahr 2015 betrug die Differenz einen Prozentpunkt: 2,5% bei über 59-Jährigen, verglichen mit 3,5% allgemein. Das heisst: Arbeitslosigkeit ist unter älteren Erwerbspersonen zwar hartnäckig, aber eher eine Seltenheit und bei weitem kein weit verbreitetes Problem.
Zudem hat sich die relative Arbeitsmarktlage älterer Arbeitnehmer in den vergangenen zehn Jahren trendmässig verbessert. Sie werden gegenüber dem allgemeinen Durchschnitt noch seltener arbeitslos, suchen weniger lange nach einer neuen Stelle als früher und weisen als Folge eine fallende Arbeitslosenquote auf.
“La retraite à 62 ans, ça coûte cher?”
C’est le rêve de beaucoup: quitter le monde du travail avant l’âge légal de la retraite. Mais il ne peut se réaliser sans une stratégie financière adaptée et bien préparée. Conseils.
PK-Ausweis: “Eigentlich ganz einfach”
Jedes Jahr aufs Neue flattert der Pensionskassen-Ausweis ins Haus. Es ist kein Buch mit sieben Siegeln. Wie man ihn liest und warum in der Regel ein kurzer Blick darauf genügt, will der Beitrag in der Serie «Pensionskassen» der NZZamSonntag aufzeigen.
Neurentenstatistik 2015, Unterschiede nach Geschlecht und Alter
Rund 33’000 Personen bezogen im Jahr 2015 erstmals eine Altersrente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule), etwa 41’000 Personen liessen sich ein Alterskapital aus der 2. Säule auszahlen. Männer erhielten deutlich höhere Leistungen aus der 2. Säule als Frauen. Renten, die vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen wurden, waren im Durchschnitt am höchsten. Dies sind erste Resultate der Neurentenstatistik, einer neuen Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Eine neu ausgerichtete Altersrente (Erstbezug) aus der beruflichen Vorsorge betrug im Jahr 2015 für Männer im Monat durchschnittlich 3278 Franken, für Frauen 1839 Franken. Die entsprechenden Werte für Kapitalauszahlungen lagen bei knapp 210’000 Franken für Männer und etwa 93’000 Franken für Frauen.
Die Höhe der Leistungen unterscheidet sich auch nach Altersgruppen. In der beruflichen Vorsorge erhielten Männer, die das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren bei ihrem Erstbezug nicht erreicht haben, im Durchschnitt die höchsten Renten (4242 Franken im Monat), gefolgt von den Männern, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus gearbeitet haben (3066 Franken). Mit 2306 Franken am tiefsten sind die Altersrenten der ordentlich pensionierten Männer.
Knapp 16″000 Personen bezogen im Jahr 2015 aus eine Kapitalleistung im Rahmen der Wohneigentumsföderung aus der beruflichen Vorsorge, davon 41 Prozent Frauen. Die durchschnittliche Bezugshöhe belief sich auf etwa 77’000 Franken.
Rentenalter als Resultante von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft
Still und leise verändert sich die sozio-demografische Struktur der Erwerbstätigen. Immer mehr Personen, die über 55 Jahre alt sind, arbeiten – insbesondere die Frauen. Die Erwerbsquote von Frauen zwischen 55 und 64 schoss seit 1991 von 41% auf 70%. Frauen der Babyboom-Generation sind finanziell eigenständiger und arbeiten öfter als ihre Vorgängerinnen; dies erklärt unter anderem den markanten Anstieg der Erwerbsquote älterer Menschen. Der steigende Anteil am Pool der Erwerbstätigen gibt älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Gewicht – und Macht.
Die Firmen wollen bereit sein, wenn das Rentenalter erhöht wird. François Höpflinger, emeritierter Soziologieprofessor mit Schwerpunkt Altersforschung, sieht die Zukunft ähnlich: «Die Erhöhung des Rentenalters ist unumgänglich.» Er ergänzt aber sogleich: «Wenn wir das Rentenalter für die Mehrheit erhöhen möchten, dann müssen wir die Arbeitswelt neu gestalten.» Die Gesellschaft müsse mehr Ruhepausen, Sabbaticals und Weiterbildungen vor dem AHV-Alter ermöglichen.
Der Trend, Arbeit und Freizeit zu vermischen, sei zu bremsen. Besonders junge Familien würden darunter leiden. Dank diesen Massnahmen sollten sich Arbeitnehmer, die vermehrt unter Stress litten, länger beschäftigen lassen. Fortschrittliche Arbeitgeber hätten dies erkannt, sagt Höpflinger. «Im Moment läuft sehr viel im Hintergrund. Die Firmen ängstigen sich davor, die Politiker aufzuscheuchen. Sie wollen zuerst testen, was funktioniert.»
Rentenalter und Fachkräftemangel
Die NZZ setzt sich mit den Folgen des absehbaren Fachkräftemangels für die Frage des Rentenalters auseinander. Die Zeitung schreibt:
In den kommenden Jahren erreichen vermehrt geburtenstarke Jahrgänge das AHV-Alter. Die beiden Konzerne SBB und Huber + Suhner versuchen, ihnen eine längere Erwerbstätigkeit schmackhaft zu machen.
In der Schweizer Politik ist das Rentenalter 67 noch nicht spruchreif, doch der demografischen Herausforderung müssen sich Unternehmen so oder so stellen. Viel Zeit zur Vorbereitung bleibt nicht mehr, denn schon in gut fünf Jahren gelangen besonders geburtenstarke Jahrgänge ins Rentenalter. Firmen stehen vor der Frage, wie sie diese Welle von Pensionierungen auffangen sollen. Nichtstun ist keine Option. Kunden müssen schliesslich weiterbetreut werden. Auch interne Funktionen wie die Buchhaltung oder die Forschung und Entwicklung vertragen keine Lücken.
Besonders viele Pensionierungen von Mitarbeitern aus der sogenannten Babyboomer-Generation kommen auf die SBB zu. Der Bundesbetrieb wird innerhalb von nur dreizehn Jahren, von 2022 bis 2035, rund die Hälfte des Mitarbeiterbestands altersbedingt ersetzen müssen. Unter den 27 500 SBB-Angestellten (ohne Beschäftigte in Tochterfirmen) befinden sich überdurchschnittlich viele ältere Arbeitnehmer. Der Anteil der Mitarbeiter im Alter zwischen 50 und 60 beträgt 31%, weitere 7% sind über 60-jährig.
AV2020: Wer profitiert, wer nicht?
Die Berner Zeitung hat für die wichtigsten Gruppen der Empfänger von Vorsorgeleistungen die Konsequenzen der Reform zusammen gestellt. Sie sind sehr unterschiedlich.
Gefährliche «Plünderung» der Pensionskasse
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit den Voraussetzungen für den Vorbezug von Vorsorgegeldern für den Erwerb von Wohneigentum. Ferber hält dazu fest:
Für Normalverdiener wird es in der Schweiz immer schwieriger, sich ein Eigenheim zu kaufen. Dies zeigt eine Anfang Februar publizierte Statistik der Grossbank UBS, die Immobilienpreise und Mieten ins Verhältnis zueinander setzt. Laut dieser sind zurzeit im Durchschnitt rekordhohe 29,5 Jahresmieten nötig, damit sich Mieter ihre gemietete oder eine ähnliche Liegenschaft kaufen könnten. Viele Bürger wollen sich den Traum von der eigenen Immobilie aber trotz den sehr hohen Preisen erfüllen. Eine beliebte Methode, um die nötigen Eigenmittel zusammenzubringen, ist dabei ein Vorbezug der Pensionskasse. Was ist dabei zu beachten?
Statistik der neuen Leistungsbezüger
Die Neurentenstatistik (NRS) beschreibt, wie viele Personen aus dem Schweizer Vorsorgesystem neu eine Altersrente erhalten oder einen Kapitalbezug tätigen. Die Daten liegen zu den Säulen 1, 2 und 3 vor. Als «neu» wird eine Rente definiert, wenn sie im angegebenen Jahr erstmals bezogen wurde. Da aus allen drei Säulen Renten entspringen können, kann eine Person mehrmals eine «neue Rente» erhalten.
Auch die durchschnittliche Höhe der neuen Renten bzw. Kapitalbezüge pro Person wird, nach Alter und Geschlecht, ausgewiesen. Für die Kapitalbezüge (Säule 2 und 3a) liegt zusätzlich die Information vor, ob diese im Rahmen der Pensionierung oder aus anderen Gründen bezogen wurden (z.B. Wohneigentumsförderung).
Die erstmalige Publikation der Ergebnisse der NRS wird am 24. März 2017 erfolgen. Es wird sich um die Auswertung der Daten des Jahres 2015 handeln.
Berechnungstool für die Umverteilung
Bei Schweizer Pensionskassen findet bekanntlich eine massive Umverteilung statt: Aufgrund der historisch tiefen Zinsen und der gestiegenen Lebenserwartung kosten die garantierten Renten systematisch mehr, als effektiv finanziert ist. Die daraus entstehende Lücke muss durch die aktiven Versicherten, d.h. durch all jene Personen, die noch nicht in Rente sind, gestopft werden. Schätzungen zufolge werden dadurch rund 3 Mrd. Franken von den Aktiven zu den Rentnern umverteilt – und zwar jährlich!
Was bedeutet diese absurd hohe Zahl für eine einzelne Person? Wie viel Rente geht dadurch jährlich verloren? Und noch viel wichtiger: Wie hoch steigt dieser Betrag, wenn in Zukunft nichts gegen die Umverteilung unternommen wird? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der von Prof. Lukas Müller erstellte Comparis Umverteilungsrechner. Damit können Personen indikativ berechnen, wie sie persönlich von der Umverteilung in den Pensionskassen betroffen sind.
Neben der Basisversion gibt es eine erweiterte Fassung mit zusätzlichen Parametern. Prof. Müller hat uns dazu folgende Erläuterungen geschickt:
Ohne manuelle Eingabe geht der Rechner von einer jährlich wiederkehrenden Umverteilung von rund 3 Mrd. Franken aus, ohne dass sich dieser Betrag in Zukunft verändert. Allerdings gibt es höhere und auch tiefere Schätzungen, daher kann man bei den erweiterten Eingaben diese Annahme manuell übersteuern und den daraus entstehenden Effekt beobachten.
Gleichzeitig lässt sich auch die Entwicklung der Kosten manuell anpassen. Wer also (die Hoffnung stirbt zuletzt…) von sinkender Umverteilung in der Zukunft ausgeht, kann bspw. -1% eintragen, womit die Umverteilung auf dem heutigen Wert startet und dann jedes Jahr um 1% zurückgeht. Das ist zugegebenermassen eher eine Spielerei – wir wollten aber verhindern, dass jemand die Ergebnisse des Rechners in Frage stellt, weil die Eingaben aus seiner Sicht nicht passen. Jetzt kann man das gleich selbst korrigieren.
PwC zieht Urteil zum Rentenmodell ans Bundesgericht weiter
Die Pensionskasse von PricewaterhouseCoopers (PwC) zieht den Rechtsstreit über ihr Rentenmodell ans Bundesgericht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte jüngst entschieden, dass die Pensionskasse keine laufenden Renten kürzen darf, wenn sie noch kein Sanierungsfall ist. Nun wird das oberste Gericht diese rechtlich und sozialpolitisch heikle Frage klären. “Angesichts der Eindeutigkeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dürfte es für die Pensionskasse nicht einfach werden, beim Bundesgericht Gehör zu finden”, meint dazu die NZZ.
pw. Es ist der PwC resp. ihrer Pensionskasse hoch anzurechnen, dass sie den nicht ausgesprochen erfolgversprechenden Fall an das Bundesgericht weiter zieht. Denn die heutige gesetzliche Regelung mit Rentengarantie entwickelt sich angesichts der Langfristigkeit der Rentenverpflichtungen sowie der hohen Volatilität der Kapitalmärkte zunehmend zum Risiko für die Kassen und damit für ihre Versicherten.
Festzuhalten bleibt, dass die Einführung des PwC-Modells mit Zustimmung der Rentner erfolgte und dieses relativ geringe jährliche Schwankungen der Renten (2%) mit einer unteren Limite vorsieht. Die kasseninterne Solidarität wird damit nicht ausgehebelt und die Umverteilungen nicht vollends beseitigt, aber wenigstens eingeschränkt.
Nachdem die SBB ihr vergleichbares Modell wegen irreführender Gewerkschafts- und Medien-Kampagnen sowie auf Druck der Bundesverwaltung zurückziehen musste, besteht zumindest die Hoffnung, dass das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung die Gefahren und Mängel der heutigen Regelung erwähnt. Womit ein Anstoss in Richtung einer Revision der bestehenden gesetzlichen Vorschriften gegeben wäre.
Übrigens hätten die PwC-Rentner wohl nicht unbedingt Freude an einer Bestätigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, nachdem mit dem laufenden Jahr das Rentenniveau dank der Flexibilisierung auf über 100% gestiegen ist und sie deswegen den überschiessenden Teil allenfalls wieder zurückerstatten müssten.
Rückläufige Lohndifferenz Mann/Frau
Im Jahr 2014 nahmen Frauen rund zwei von drei Arbeitsstellen ein, bei denen der monatliche Bruttolohn für eine Vollzeitstelle weniger als 4000 Franken beträgt. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) gehen im privaten Sektor die Lohnungleichheiten zwischen den Geschlechtern weiterhin schrittweise zurück. Betrugen sie im Jahr 2010 insgesamt 23,6 Prozent, waren es 2014 noch 19,5 Prozent. Im privaten Sektor blieben 39,1 Prozent der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern unerklärt.







