Soll man von der Pensionskasse eine lebenslange Rente oder das Kapital beziehen? Für viele Beschäftigte ist dieser Entscheid der folgenreichste des Lebens. Er sollte deshalb gut überlegt sein.
Versicherte
Deutsche beziehen 20 Jahre lang Rente
Wer heute in Deutschland in den Ruhestand geht, erhält rund 20 Jahre lang Rente. Damit sei die durchschnittliche Bezugsdauer der Altersrente in Deutschland innerhalb der vergangenen 40 Jahre um mehr als 40 Prozent gestiegen, teilte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden mit. Wer im Jahr 1970 in Rente gegangen ist, hat die Zahlung durchschnittlich 13,9 Jahre lang bekommen.
Dabei gibt es zwischen den Geschlechtern erhebliche Unterschiede: Bei Frauen ist die Dauer der Zahlungen seit den 70er Jahren von 16,3 auf 21,6 Jahre angestiegen, bei Männern im gleichen Zeitraum von 11,8 auf 18,4 Jahre. Entscheidender Grund dafür ist dem Forschungsinstitut zufolge die gestiegene Lebenserwartung der Deutschen.
Tiefstzinsen gefährden 2. Säule
Michael Ferber greift in der NZZ die gefährlichen Folgen der verbreiteten Zentralbankpolitik des billigen Geldes für die Pensionskassen auf, die wiederum Konsequenzen für die Unternehmensplanung hat. Ferber schreibt:
Viele Firmen sehen die Lösung darin, ihre Rentnerbestände loszuwerden – etwa, indem sie die berufliche Vorsorge an eine Versicherung oder eine Sammeleinrichtung auslagern. Dabei sollen sie sogar dazu bereit sein, draufzuzahlen. Ein Unternehmensberater berichtet von Fällen, in denen Unternehmen eingewilligt hätten, bei einem Rentnerbestand im Volumen von 100 Mio. Fr. – dieser war zu 100% zurückgestellt für künftige Rentenbezüger – eine Zahlung in Höhe von 25 Mio. Fr. zu leisten, um diesen aus der Bilanz zu bekommen.
Dies zeigt, welch grosse Probleme die künstlich tief gehaltenen Zinsen schaffen – bleiben sie noch mehrere Jahre so niedrig, werden sich die Schwierigkeiten noch vergrössern. Noch mehr Unternehmen werden sich aus der beruflichen Vorsorge zurückzuziehen versuchen. Auch bei Unternehmenstransaktionen wie Fusionen und Übernahmen werden die unterfinanzierten Rentnerbestände zunehmend zum Thema. So werden sie bei Firmenübernahmen dem Kaufpreis angelastet, was bei den Verhandlungen für böse Überraschungen sorgen kann. In der Schweiz sollen bereits mehrere Übernahmen aufgrund hoher Rentnerbestände gescheitert sein.
Altersvorsorge benachteiligt junge Vorsorger
Werner Enz befasst sich in der NZZ einmal mehr mit der Benachteiligung der jungen Beitragszahler in der Altersvorsorge. Aber offenbar merken diese langsam, wie der Hase läuft. Nämlich in die falsche Richtung. Enz hält fest:
Andri Silberschmidt, Präsident der Jungfreisinnigen, weist mit etwas Stolz darauf hin, dass der von der Linken geforderte Leistungsausbau (AHVplus) bei den jugendlichen Wählern gemäss Nachbefragungen mit 80% Nein-Stimmen abblitzte; landesweit lag der Nein-Anteil bei 59,4%. Die Linke habe ausser Kampfbegriffen wie «Rentenklau», oder noch gröber: «Rentenmassaker», wenig zu bieten, wenn es um die Sicherung der Sozialwerke gehe. Null Vision, so lautet Silberschmidts Fazit, (…)
Natürlich hätten die Jungen durchschaut, dass ein Leistungsausbau, wie ihn «AHV plus» zum Ziel hatte, wiederum zu ihren Ungunsten gewesen wäre. Die Jungfreisinnigen fordern im Gegenteil zu derartigen Ausbauplänen eine AHV-Schuldenbremse, votieren für die Erhöhung des Rentenalters und finden es überhaupt keine gute Idee, wiederkehrend die Mehrwertsteuer oder die Lohnabgaben zum Stopfen der Finanzlöcher heraufzusetzen.
Generationen-Solidarität: Wünsche und Realität
Laut einer repräsentativen Umfrage von Swiss Life bei über 3000 Personen in der Schweiz, Deutschland und Frankreich besteht über alle vier Generationen hinweg ein grosses Bedürfnis nach einer stärkeren Solidarität. Fast 90% der Befragten – unabhängig von Alter oder Land – äussern diesen Wunsch, der in der Realität jedoch nur teilweise erfüllt wird: Im Schnitt sind fast 40% der Ansicht, dass die Solidarität und der Austausch zwischen den Generationen heute nicht zufriedenstellend funktionieren. Zudem wird der Zusammenhalt in der Gesellschaft teilweise als fehlend erlebt: So vermissen 63% die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber älteren Menschen. Ähnlich zeigt sich das umgekehrte Bild: Rund die Hälfte der Befragten vermisst den Respekt gegenüber den Jungen.
In der NZZ schreibt Hansueli Schöchli zu den Resultaten:
Politisch wenig sympathisch klingt derweil der Satz «Die Alten leben heute auf Kosten der Jungen». Trotzdem stimmten in der besagten Umfrage 52 Prozent der 18- bis 35-Jährigen «voll» oder «eher» zu. Wenig überraschend: Mit steigendem Alter sinkt die Zustimmungsrate deutlich. Von den 66- bis 79-Jährigen bejahten nur noch 14 Prozent die besagte These. Ins Auge sticht auch, dass fast die Hälfte der befragten 18- bis 35-Jährigen die Aussage bejahte, wonach bei Wahlen «die Stimme der Alten zu viel Gewicht habe», da diese von Entscheidungen nicht mehr so lange betroffen seien. In der Altersgruppe ab 66 äusserte nur knapp ein Viertel diese Meinung.
BZ: Die rentengeschädigten geschiedenen Witwen
Claude Chatelain befasst sich in einem Kommentar mit der Neuregelung des ZGB, das im steten Bemühen um noch mehr Gerechtigkeit ab kommendem Jahr auch den Fall der geschiedenen Witwen berücksichtigt. Chatelain schreibt:
Wohlgemerkt, es geht hier nur um Witwen, deren Scheidung erfolgte, als der Mann bereits eine Rente bezog. In solchen Fällen kann man die 2. Säule nicht mehr teilen. Ergo muss der rentenbeziehende Partner, bis dato meistens der Mann, einen Teil der Rente der Ex-Frau abliefern. Das geht ordentlich, aber nur solange der Mann lebt.
Ab 2017 soll deshalb die Teilung auch dann vollzogen werden, wenn ein Ehegatte bei der Scheidung bereits pensioniert oder invalid ist. Die Berechnung beruht dann auf einer Austrittsleistung. Möglich ist auch, dass die vorhandene Rente geteilt und in eine lebenslange Rente für den berechtigten Gatten umgerechnet wird.
Was hier relativ einfach und plausibel daherkommt, ist in der Praxis kompliziert und für Pensionskassen mit viel Aufwand verbunden. Einmal mehr werden den Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen neue Auflagen gemacht, was schliesslich in höheren Verwaltungskosten mündet.
Dieser neuen Regelung ging ein langwieriger Gesetzgebungsprozess voraus. Und das für eine doch überschaubare Zahl von Fällen. Das Bestreben, möglichst jedem Einzelfall gerecht zu werden, wird mit einem enormen Aufwand erkauft – auf Kosten der übrigen Versicherten.
Migros Bank: “Die schleichende Stagnation der 2. Säule”
Albert Steck schreibt auf der Website der Migros Bank über die Verzinsung der Altersguthaben in der 2. Säule.
Die Auswirkungen der tieferen Zinsen sind massiv, wie folgende Kalkulation verdeutlicht. Angenommen, der reale Mindestzins von aktuell 0,7 Prozent bleibt über das ganze Berufsleben bestehen: In diesem Fall reduziert sich Ihre Rente um 18 Prozent gegenüber dem bisherigen Durchschnittszins der letzten 30 Jahre. Oder in konkreten Zahlen ausgedrückt: Wenn Sie als Arbeitnehmer 80‘000 Franken verdienen, so sinkt Ihre jährliche Altersrente aufgrund der tieferen Verzinsung um 4900 Franken.
Demgegenüber hat ein tieferer Umwandlungssatz (UWS) eine weniger gravierende Rentenreduktion zur Folge: Würde der UWS von derzeit 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent abnehmen, wie es die Rentenreform 2020 vorsieht, so sinkt die Altersrente deswegen um lediglich 12 Prozent. (Hinweis: Der für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge geltende UWS von 6,8 Prozent bedeutet, dass Sie pro 100’000 Franken an angespartem Alterskapital eine Jahresrente von 6800 Franken bekommen).
Kommt hinzu: Der reale Mindestzins dürfte seinen Tiefpunkt auch im kommenden Jahr noch nicht erreicht haben. Bis Ende 2018 prognostiziert die Nationalbank ein Anziehen der Teuerung auf 0,8 Prozent. Die geringe Inflation der beiden letzten Jahre war nämlich zu einem grossen Teil durch den Frankenschock verursacht. Dessen Wirkung lässt jetzt aber sukzessive nach, womit der inflationsbereinigte Zins weiter gegen Null tendiert.
EFK, Freizügigkeitseinrichtungen, Theorie und Praxis
Die Handelszeitung befasst sich mit dem sog. vergessenen Guthaben in der 2. Säule, welche auch Thema eines Berichts der Eidg. Finanzkontrolle waren. Die Zeitung schreibt:
Grössere Banken wie Credit Suisse, UBS oder Raiffeisen haben dafür sogar eigene Abteilungen geschaffen. Die dortigen Fachleute forschen nach, wo die Besitzer der Vorsorgegelder verblieben sind, und senden ihnen das Geld auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank ihrer Wahl. «Mit gutem Erfolg», wie Emmanuel Ullmann, Leiter Freizügigkeit bei der UBS, berichtet.
Doch mit der eingespielten Praxis soll nun nach dem Willen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) Schluss sein: In einem 70-seitigen Bericht zu den Freizügigkeitseinrichtungen fordert die oberste Finanzkontrolle des Bundes von den Aufsichtsbehörden, dass «bestehende Vereinbarungen zwischen Freizügigkeitseinrichtungen und Pensionskassen zur Überweisung der Freizügigkeitsguthaben konsequent zu beanstanden» seien.
Grund für das harsche Urteil: Solche Vereinbarungen entsprechen nicht dem Wortlaut des Gesetzes. Gemäss Freizügigkeitsgesetz müssen «vergessene» Gelder nämlich mindestens sechs Monate bei der alten Pensionskasse bleiben. Danach müssen sie an die Auffangeinrichtung, also an die Freizügigkeitsstiftung des Bundes, überwiesen werden.
Doch für alle in der bisherigen Praxis direkt Involvierten wäre dies eine unnötige Paragrafenreiterei: Die Pensionskassen möchten die kontaktlosen Konten möglichst rasch aus ihren Büchern haben, die spezialisierten Banken arbeiten effizient und die Versicherten haben so eine reelle Chance, ihr vergessenes Geld doch noch zu erhalten. Und bekommen bei Banken und Versicherungen Beratung zu ihren FZ-Anlagen.
Auch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) sieht darum wenig Handlungsbedarf. Immerhin möchte sie der EFK formell entgegenkommen und von den Pensionskassen verlangen, dass sie bei den Versicherten jeweils das explizite Einverständnis einholen, die Gelder an eine zuvor ausgewählte Bank zu überweisen, wenn keine andere Weisung erteilt worden ist.
Avenir Suisse: Podcast zum Rentenalter
Die Lebenserwartung steigt und steigt – auch in der Schweiz. Um das finanzielle Gleichgewicht der Sozialversicherungen zu sichern, wird nun auch hierzulande über ein höheres Rentenalter diskutiert. International gehören wird damit eher zu den Nachzüglern, denn 18 OECD-Länder haben diesen Schritt bereits vor uns gemacht. Hören Sie den Podcast mit Jérôme Cosandey, der von Nicole Dreyfus über die aktuelle Rentenalter-Debatte in der Schweiz interviewt wird.
AWP: Tapernoux zu den 1e-Plänen
AWP-Soziale Sicherheit hat André Tapernoux, PK-Experten bei Mercer, zu den Möglichkeiten und Problemen bei der Umsetzung von 1e-Plänen befragt (zu denen allerdings noch immer die Ausführungsverordnung fehlt). Auszüge:
Wie werden sich sich die individuellen Möglichkeiten auf das Verhalten der Versicherten auswirken?
Schon jetzt existieren Lösungen, die es dem Versicherten erlauben, jederzeit web – basiert auf sein Konto zuzugreifen und notwendige Änderungen vorzunehmen. Das bedeutet für den Versicherten einen gewissen Mehraufwand. Angesichts der Bedeutung der zweiten Säule ist es aber sicher sinnvoll, sich rechtzeitig mit seiner Altersvorsorge zu befassen und entsprechende Massnahmen zu treffen. Deshalb werden Anbieter je länger, desto mehr auch weitere Informations- und Simulationsmöglichkeiten einbauen, so dass jeder seine Situation evaluieren kann.
Was heisst das für Pensionskassen?
Pensionskassen werden sich damit befassen müssen, inwieweit sie individuelle Anlageberatung anbieten können und wollen. Dazu können sie auch auf elektronische Tools und externe Hilfe zugreifen.
Führt dies zu einer gesplitteten (separaten) Verrechnung von Verwaltungskosten bei Pensionskassen?
Dort, wo 1e-Pläne und normale Vorsorgepläne innerhalb einer Stiftung geführt werden, ist unseres Erachtens eine separate Verrechnung notwendig, da sonst auf Kostenseite Solidaritäten (und Risiken) entstehen. Bei der Qualifizierung von solchen Plänen als «defined contribution plans» unter internationaler Rechnungslegung ist eine Abgrenzung der Kosten sogar Bedingung.
TA: Zwang zum Kapitalbezug
Der Tages-Anzeiger behandelt den Trend zum obligatorischen Kapitalbezug bei der beruflichen Vorsorge für Löhne über 126’900 Franken.
Negativzinsen: Banken in der Bredouille
Noch stemmen sich die Schweizer Retailbanken gegen die Weitergabe von Negativzinsen. Doch der Druck, diese weiterzugeben, nimmt stetig zu. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Dämme brechen, schreibt Finews basierend auf einer Studie von EY. Grund dafür sieht Finews in der Margenerosion. Betroffen dürften zuerst vermögende Privatkunden sein.
SHZ: Wie Sie Ihre Finanzen fürs Alter stärken
Damit der Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten werden kann, gilt es, sich bereits in jungen Jahren auf die Pension gut vorzubereiten.
Frau und Mann auf der Strasse zu AHVplus
20 Minuten hat Passanten gefragt, was sie von der AHV-plus-Initative halten. Ob sie befürchten, im Alter kein Geld mehr übrig zu haben, und ob sie dafür schon sparen. Und schliesslich, ob sie ihre Eltern unterstützen würden, wenn diese nach der Pension in Geldnot gerieten.
Ungenügender Wissenstand zur 2. Säule
Wie hoch ist Ihr Interesse am Thema berufliche Vorsorge?
Die Höhe der Leistungen ist von Parametern wie beispielsweise Beitragshöhe, Beitragsdauer, Mindestzinssatz und Umwandlungssatz abhängig. «Es ist entscheidend, zu wissen, wie diese Parameter zusammenhängen, zumal die demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen auch auf politischer Ebene zu Reform- Diskussionen in der Altersvorsorge und Abstimmungen führen, die Konsequenzen für die Versicherten haben können», sagt Yvonne Seiler Zimmermann vom Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern. Um herauszufinden, wie gross das Interesse der Versicherten am Thema der beruflichen Vorsorge ist und wie gut sie darüber Bescheid wissen, hat sie im Auftrag des Schweizer Vorsorgespezialisten PensExpert AG eine Umfrage bei rund 730 aktiv versicherten Personen durchgeführt.
Um den tatsächlichen Wissensstand der Befragten zu klären, wurden ihnen zu den Themenbereichen «Allgemeines Wissen», «Wissen zur Finanzierung und Kosten der beruflichen Vorsorge», zu den «Leistungen der Kassen», zur «Freiheit und Mitsprache der Versicherten», «Steuern» sowie «Recht» Fragen gestellt. Über alle Wissensfragen hinweg liegt der Anteil der richtigen Antworten im Durchschnitt bei 62 Prozent, der Anteil der falschen bei 22 Prozent.





