imageDie Eidg. Finanzkontrolle hat eine Evaluation der Freizügigkeitseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge bezüglich der Vorteile und Risiken für die Versicherten und den Bund vorgenommen. Im Fazit des Berichts wird festgehalten:

Das gesamte Freizügigkeitsguthaben (FZ-Guthaben) beläuft sich auf rund 50 Milliarden Franken und entspricht damit 7 % des gesamten Vorsorgevermögens in der beruflichen Vorsorge. Zurzeit wird das FZ-Guthaben von 65 Freizügigkeitseinrichtungen (FZ-Einrichtungen) auf rund zwei Millionen Freizügigkeitskonti und -policen verwaltet. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat untersucht, inwiefern die FZ-Einrichtungen den Erhalt des Vorsorgeschutzes gewährleisten und wie gross die finanziellen Risiken für die Inhaber von FZ-Guthaben und für den Bund sind. Dazu hat sie mittels repräsentativer Umfrage auch die Meinung der Inhaber von FZ-Guthaben eingeholt. (…)

Mindestens ein Drittel aller FZ-Konti und -Policen ist kontaktlos. Gründe für diese grosse Anzahl sind mangelndes Verständnis und fehlende Sensibilität für die eigene Altersvorsorge, Wohnortwechsel der Inhaber und ein ungenügender Informationsfluss im Moment des Verlassens der Arbeitsstelle. Bei den kontaktlosen FZ-Guthaben handelt es sich grösstenteils um kleine Beträge aus meist kurzfristigen Anstellungsverhältnissen. Dennoch wird ihr Umfang auf rund 5 Milliarden Franken oder 10 % des gesamten FZ-Guthabens geschätzt. Die Vermeidung der vielen sehr kleinen FZ-Guthaben würde den Verwaltungs- und Nachforschungsaufwand entlasten.

Die EFK sieht ein Risiko, dass die Anzahl nie zurückgeforderter «vergessener» Guthaben in den kommenden Jahren ansteigen wird, weil viele Inhaber von FZ-Guthaben nun allmählich das Rentenalter erreichen. Generell ist die Qualität der Datenlage für die EFK angesichts der anhaltenden, systembedingten Volumenzunahme nicht mehr ausreichend. Der schwache Kenntnisstand über die Grössenverteilung und die Entstehungsgründe der Zu- und Abflüsse lassen zur Zeit keine statistische Analyse darüber zu, wie gut FZ-Guthaben je nach sozio-ökonomischer Situation der Inhaber deren Vorsorge gegenwärtig und in Zukunft erhalten. Die EFK empfiehlt Massnahmen, um die Zahl der kontaktlosen FZ-Guthaben zu verringern.

Pensionskassenversicherte Personen müssen bestehende FZ-Guthaben bis zum reglementarisch festgelegten Maximalbetrag in die Pensionskasse einbringen. Die EFK hat jedoch festgestellt, dass mindestens 10 % der Betroffenen dies aus erhofften steuerlichen Vorteilen oder bei finanziellen Schwierigkeiten der Pensionskasse bewusst nicht tun, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet wären. Zudem hat rund die Hälfte der Betroffenen vergessen oder versäumt, bestehende FZ-Guthaben in ihre Pensionskasse zu transferieren. Bei grösseren FZ-Guthaben, die über lange Zeit liegen bleiben, kann dies zu Ertragsausfällen führen. Die EFK empfiehlt Massnahmen, welche sicherstellen, dass FZ-Guthaben bei Wiedereintritt in eine Pensionskasse konsequent gesetzeskonform eingebracht werden.

FZ-Guthaben sind im Gegensatz zu den Pensionskassengeldern nicht durch den sogenannten Sicherheitsfonds geschützt. Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) haben im Zuge zweier Konkursfälle von FZ-Einrichtungen mehrere hundert Personen ihre FZ-Guthaben verloren. Aus Sicht der EFK ist der unverschuldete Verlust von Vorsorgevermögen in der 2. Säule nicht zu rechtfertigen. Die EFK empfiehlt deshalb die Schliessung der entsprechenden Gesetzeslücke.

  Bericht EFK / Zusammenfassung / Tages-Anzeiger / Tribune de Genève