Ein vorzeitiger Rückzug aus dem Erwerbsleben will gut überlegt sein. Die wichtigsten Fragen zur Planung der Frühpensionierung.
Versicherte
ASIP refuses to back benefit ‘adjustments’
Delegates at a conference of the pensions supervisory authority of the canton of Zurich (BVS) were treated to a heated debate over cutting, or “adjusting”, guaranteed pension benefits.
Olivier Deprez, a pensions expert and a member of the board of the Swiss actuarial association, argued passionately in favour of supporting trustee boards address funding problems, even if it means, in his words, “adjusting” pensions already being paid. “There is only one entity responsible for the financial security of pension funds and that is the board of trustees,” he stressed.
He called upon the Swiss pension fund association, ASIP, to support a lowering of pension benefits by funds trying to shore up their financial stability. Addressing the director of the association, Hanspeter Konrad, Deprez continued: “When the entity responsible for the pension fund is trying to find solutions to the benefit of active members and beneficiaries – including involving existing pension benefits – then ASIP has to support this approach.”
Konrad had earlier spoken against cutting pensions already in payment, saying that this was a fundamental question that went to the heart of the pension system and needed to be decided at the political level. It cannot be dealt with without a “fundamental debate about whether this systemic correction is wanted” taking place, said Konrad. Deprez disputed the reference to cutting pension payouts, preferring to refer to “adjusting” benefits.
Thomas Schönbächler, chief executive at BVK, the pension fund for employees of the canton of Zurich, argued that it wasn’t right “to change the rules in the middle of the game”, but that levels for new and future pension benefits should be set at the correct actuarial level – which would mean lower payments for future retirees. Konrad took a similar stance, saying ASIP was not against the introduction of flexible pension models for new and future beneficiaries, but that cutting pensions that were promised at a certain level is “the wrong way” for pension funds to address funding difficulties.
AV2020: Ein Weltbild aus den 70er Jahren
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse analysierte die laufende Reform der Altersvorsorge auf das zugrunde liegende gesellschaftspolitische Modell. Sein Fazit in der Zeitschrift “Schweizer Monat”: es beruht auf einem Weltbild aus den 70er Jahren. Die damit verbundenen Fragen werden zwingend Gegenstand der nächsten Reform sein, welche damit bereits heute zu thematisieren ist. Dazu gehört die veränderte Rollenverteilung innerhalb der Familien. Cosandey fordert, die Altersvorsorge sollte künftig unabhängig vom Ehestatus und von der geschlechterspezifischen Rollenverteilung gestaltet werden. Besonders dringend ist zudem die Berücksichtigung neuer Arbeitsformen mit Teil- und Mehrfachbeschäftigungen und häufigeren Stellenwechseln. Diese haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Damit ist die Frage des Koordinationsabzugs aufgeworfen, der gerade solche Arbeitsverhältnisse benachteiligt. Dazu heisst es bei Avenir Suisse:
Der Koordinationsabzug wurde bei der Einführung des BVG geschaffen, um eine Überversicherung von Mitarbeitern mit kleinen Einkommen zu vermeiden, weil die AHV für sie bereits einen hohen Anteil des Lohns ersetzt. Für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen und 100% Anstellungsgrad spielte diese Regelung kaum eine Rolle. Das fiel früher weniger ins Gewicht. Doch heute, wo die Schweiz 1,7 Millionen Teilzeitangestellte zählt (verglichen mit 1,0 Million 1986), rächt sich diese Regelung.
Wer Teilzeit arbeitet, darunter vor allem Frauen, oder ein volles Pensum auf mehrere Arbeitgeber verteilt, spart weniger in der beruflichen Vorsorge. Die finanzielle Sicherheit im Alter wird dadurch tangiert. Darum würde man heute diesen Koordinationsabzug meiden, könnte man das Vorsorgesystem auf der grünen Wiese neu skizzieren. Auch jetzt, im Rahmen der Reform AV2020, setzt sich der Nationalrat dafür ein, diesen Abzug zu streichen – unter anderem, um für die Versicherten die Einkommensausfälle bei einer Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6 Prozent wettzumachen.
Prof. Eichenberger: Erwerbstätigkeit im Alter steuerlich fördern
Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger schlägt in einem Beobachter-Interview vor, Einkommen nach dem ordentlichen AHV-Alter nur noch halb zu besteuern. Auszüge:
Beobachter: Sie schlagen vor, man solle Einkommen ab 66 oder 67 nur noch halb besteuern. Was würde das bringen?
Reiner Eichenberger: Die Steuern brechen heute die Arbeitsanreize der Alten. Rentner, die arbeiten, laufen voll in die Steuerprogression. Dazu müssen sie auch noch AHV-Beiträge zahlen, obwohl ihre Rente dadurch nicht mehr steigen kann. Dagegen wird zuweilen eingewandt, arbeitende Alte könnten ja AHV-Rente und Berufsrente aufschieben lassen, wofür sie dann später höhere Renten erhalten. Das ist aber hochriskant und lohnt sich nur, wenn man sehr alt wird. Für die Alten heisst das: Wer arbeitet, wird entweder überbesteuert oder muss aus steuerlichen Gründen auf die Rente verzichten. Da macht Arbeit wenig Spass. Mein Vorschlag löst dieses Problem.
Arbeiten die Leute nur fürs Geld länger?
Geld ist nie der einzige Motivator, aber meist ein wichtiger. Sobald Leute gute Alternativen zur Arbeit haben – und das haben Rentner –, reagieren sie scharf auf die Höhe der Steuern. Mit meinem Halbsteuermodell könnten sie länger arbeiten, aber es ein wenig ruhiger nehmen und dafür ein bisschen weniger Lohn verlangen. So kämen sie den Arbeitgeber billiger zu stehen, hätten aber trotzdem nach Abzug der Steuern mehr Lohn. Der Staat hätte auch noch etwas davon. Eine Win-win-win-Situation.
Gibt es denn überhaupt genügend Jobs für Ältere?
Aber sicher! Das Problem ist nicht ihr biologisches Alter, sondern ihre «Restlaufzeit». Wenn sich ein 61-Jähriger bewirbt, überlegt heute der Arbeitgeber, ob sich Einarbeiten und Weiterbildung noch lohnen. Wenn der 61-Jährige dagegen dank Halbsteuermodell länger als bis 65 arbeiten will, sieht das anders aus. Zudem: Altersarbeit ist gesamtwirtschaftlich eine Jobmaschine. Je mehr Alte arbeiten und so auch einen Steuerbeitrag liefern, desto weniger müssen Junge und Arbeitgeber belastet werden. Altersarbeit macht also den Standort Schweiz wettbewerbsfähig, bringt Investitionen und Jobs.
Broschüre «Mensch, Beruf, Vorsorge»
Die Broschüre «Mensch, Beruf, Vorsorge» des Schweiz. Versicherungsverbands führt auf leicht verständliche Art an ein komplexes Thema heran: die berufliche Vorsorge. Sie vermittelt nicht nur trockene Fakten, sondern stellt eine Druckerei und ihre Mitarbeiter vor. An diesem Beispiel wird klar, dass die berufliche Vorsorge nicht erst bei der Pensionierung aktuell wird, sondern schon viel früher in unser Leben eingreift: beim Stellenwechsel, beim Hauskauf, bei der Scheidung oder bei Invalidität. Sie berührt also zentrale Fragen unserer Existenz und begleitet uns ein Leben lang.
3,2 Milliarden bei der Zentralstelle
Auf rund 650’000 Konten liegen ehemalige Pensionskassengelder, von denen die Besitzer nichts wissen. Rund 3,2 Milliarden Franken an vergessenen Freizügigkeitsleistungen verwaltete die Auffangeinrichtung BVG 2016 – erneut ein Rekord.
“Die wahre Problemzone der Frau ist das Geld”
Karin Kofler und Bettine Weber schreiben im Tages-Anzeiger über die problematische Vorsorgesituation vieler Frauen:
Es sieht für viele Frauen nicht rosig aus: Ihre Renten sind im Schnitt 37 Prozent tiefer als jene der Männer, das entspricht 20’000 Franken pro Jahr weniger. Seniorinnen müssen deshalb mehr als doppelt so häufig wie Senioren Ergänzungsleistungen beantragen. Altersarmut ist weiblich.
Andrea Gisler ist die Anwältin und spezialisiert auf Familienrecht. Sie kennt den fassungslosen Blick, wenn sie ihren Klientinnen im Rahmen einer Scheidung das Budget präsentiert. Die wenigsten wissen, dass ihr Ausstieg aus dem Berufsleben oder das drastische Reduzieren des Pensums derart einschneidende Folgen haben würde. Andrea Gisler sagt: «Die meisten Frauen kümmern sich nicht um ihre eigene Vorsorge, übrigens auch Akademikerinnen nicht. Deshalb ist die wahre Problemzone der Frau nicht ihre Figur, sondern das Geld.»
Bahngewerkschaften einigen sich mit SBB auf 0,4 Prozent Abzug
Das SBB-Personal muss ab dem nächsten Jahr nur noch einen Lohnabzug von 0,4 Prozent für die Risikoprämie der Pensionskasse hinnehmen. Darauf einigten sich die Gewerkschaften und die SBB. Ursprünglich geplant waren 0,8 Prozent.
Natürlich könne man sich über einen Lohnabzug nicht freuen, teilte die Gewerkschaft des Verkehrspersonal (SEV) mit. Doch der Widerstand des Personals habe sich ausbezahlt. Rund 300 Personen hatten während der ersten Verhandlungsrunde Ende November vor dem SBB-Hauptsitz in Bern demonstriert.
Im Rahmen des Programms RailFit 20/30 wollte die SBB die Risikobeiträge der Pensionskasse ab 2017 paritätisch zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden aufteilen. Damit wären die Lohnabzüge um 0,8 Prozent gestiegen. Nach den Protesten der Gewerkschaften schwenkte die SBB ein: Sie übernimmt nun drei Viertel der Kosten, die Angestellten einen Viertel.
Die «notwendigen» Einsparungen würden aber trotzdem realisiert, teilte die SBB mit. Denn künftig werden die Verwaltungskosten auf die SBB Pensionskasse abgewälzt. Der Stiftungsrat der Pensionskasse habe diesen Änderungen zugestimmt.
Schweizer PKs und die deutsche Finanzverwaltung
Im Jahr 2015 hat das oberste deutsche Finanzgericht (Bundesfinanzhof, BFH) die steuerlichen Behandlungen von Schweizer Pensionskassen und eine fast 10 Jahre lange Praxis der deutschen Finanzverwaltung auf den Kopf gestellt. Die Änderung wirkt sich sowohl für Beiträge in als auch für Leistungen aus einer Schweizer Pensionskasse aus. Business 24 gibt dazu einen Überblick.
Cash: Gelder aus der Säule 3a beziehen: So funktionierts
Trotz rekordtiefer Zinsen sind Einzahlungen in die Säule 3a steuerlich attraktiv. Doch was viele nicht wissen: Besonders bei der Auflösung der Konten kann viel Geld gespart werden.
Wie die Altersrente geteilt wird
Was auf scheidungswillige Rentnerinnen und Rentner nach den neuen Regeln zum Vorsorgeausgleich zukommt.
Was beim PK-Einkauf zu beachten ist
Michael Ferber beschreibt in der NZZ die 10 Punkte, die es bei PK-Einkäufen zu berücksichtigen gilt.
Beobachter: Kapitalzwang
Der Beobachter schreibt über den zunehmenden Zwang, die Altersleistung als Kapital zu beziehen. Was noch vor wenigen Jahren ungern gesehen wurde und bis zu zwei Jahre vor der Pensionierung angekündigt werden musste, um eine Negativselektion durch Versicherte mit absehbar unterdurchschnittlicher Lebenserwartung zu verhindern, wird in höheren Lohnbereichen schrittweise zum Normalfall. Gründe dafür sind ungenügende Rendite auf dem Alterskapital, zu hoher Mindestumwandlungssatz und die internationalen Rechnungslegungs-Standards. Im Beobachter heisst es dazu:
Ausgelöst hat die Debatte die Pensionskasse der Credit Suisse. Ab 2017 zahlt sie maximal 98’700 Franken Rente pro Jahr. Wer mehr Altersguthaben hat, muss es als Kapital beziehen. Gewerkschafterin Bianchi fürchtet, dass das nur der Anfang ist. «Was jetzt nur für Kaderleute gilt, könnte bald auch für tiefere Lohnsegmente kommen.»
Weitgehend unbeachtet geblieben ist: Die Pensionskasse von Novartis geht seit fünf Jahren noch weiter. Eine Rente gewährt sie nur noch für Löhne bis 150’000 Franken. Wer mehr verdient, muss sich den entsprechenden Teil des Vorsorgevermögens auszahlen lassen. Und muss dafür zuvor auch seine Anlagestrategie wählen. Das bedeutet zusätzliche Risiken: Wenn die Finanzmärkte richtig schlecht laufen, erhält der Versicherte womöglich weniger, als er eingezahlt hat. Immerhin übernimmt bei Novartis der Arbeitgeber zwei Drittel der Beiträge. Das Konzept habe sich bewährt, heisst es bei der Pensionskasse.
Die Kassen sind heute um jeden Versicherten froh, der sich bei der Pensionierung möglichst viel Kapital auszahlen lässt. 2014 haben gemäss Bundesamt für Statistik 36’363 Versicherte insgesamt 6,1 Milliarden Franken bezogen. Laut Gewerkschafterin Bianchi eine gefährliche Entwicklung. Die Risikoverlagerung hin zu den Versicherten führe zu einer Entsolidarisierung in der zweiten Säule. «Das macht die private Vorsorge für den Einzelnen attraktiver als das Zwangssparsystem der zweiten Säule.»
Anders sieht das Kurt Gfeller, Vizedirektor des Schweizerischen Gewerbeverbands. Das Solidaritätsprinzip sei in der zweiten Säule «systemfremd». Zudem gelte der Zwang zum Kapitalbezug und zur Wahl der Anlagestrategie ja nur für eine «sehr kleine Minderheit». Betroffen seien ausschliesslich Besserverdiener, die nicht zum ersten Mal Geld anlegten. Jérôme Cosandey vom wirtschaftsliberalen Think-Tank Avenir Suisse ergänzt: «Kapitalbezüge oder die freie Wahl der Anlagestrategie im überobligatorischen Teil können nicht weniger Solidarität bedeuten, weil diese in der zweiten Säule gesetzlich gar nicht vorgesehen ist.»
Publica: Ziel grüner Politik- und Wirtschaftsinteressen
Es ist ein Novum in der Geschichte der Publica, der Pensionskasse des Bundes: Erstmals können die gut 63’500 Versicherten per E-Voting jene Kandidaten wählen, die ihre Interessen vertreten. Am 27. November findet die Erneuerungswahl für die 80-köpfige Delegiertenversammlung statt. Das will sich die Klima-Allianz Schweiz zunutze machen. Der Verbund aus 67 Parteien und Organisationen, darunter WWF, Heks und Helvetas, versucht, die Zusammensetzung der Delegierten mitzubestimmen, berichtet der Tages-Anzeiger.
Ziel des Verbands: über die Delegierten Einfluss auf die Investitionspolitik der Kasse zu nehmen. Die Klima-Allianz will die Pensionskassen dazu bringen, ihre Investitionen in fossile Geldanlagen zu beenden.
Bei der Publica indessen ist man über die Aktion der Klima-Allianz irritiert: «Wir und verschiedene Kandidaten sind doch etwas befremdet über dieses Vorgehen. Zielführend ist es nicht», sagt Direktor Dieter Stohler. Erstens hätten viele Versicherte ihre Wahl bereits getroffen und die Stimme abgegeben. Zweitens sei das Kandidatenprofil der Klima-Allianz einseitig: Publica habe die Aufgabe, die berufliche Vorsorge auf nachhaltige Weise durchzuführen. Dabei müssten viele Aspekte beachtet werden, nicht nur die Anlagestrategie. Stohler weist zudem darauf hin, dass die Delegierten nicht für die Anlagepolitik zuständig seien. Die Einflussnahme erfolge nur indirekt, indem die Delegierten alle vier Jahre die acht Arbeitnehmervertreter der 16-köpfigen Kassenkommission wählen. Das ist jenes Gremium, das für die Anlagestrategie verantwortlich ist.
BVK: Schlieremer Staatsangestellte votieren für Wechsel
In einem Experiment, das Züge der sog. “freien Pensionskassenwahl” aufweist, konnten die Angestellten der Stadt Schlieren darüber abstimmen, ob sie bei der BVK bleiben oder lieber zur zur SHP (Dietikon) wechseln möchten. Das Angebot der SHP schien vorteilhafter, mit 58% zu 42% wurde es von der Mehrheit gewählt.
Nun wird der Stadtrat in seiner Sitzung vom 14. November definitiv über die BVK-Kündigung befinden. Die Bedingung für ein Ja des Stadtrates ist, dass die Kosten für den Wechsel die 6-Millionen-Marke nicht übersteigen. «Danach sieht es im Moment nicht aus. Der Stadtrat hat stets betont, dass wir den Entscheid des Personals mittragen werden», so Stadtpräsident Brühlmann-Jecklin. Aktuell soll der Wechsel lediglich Kosten von 4,5 Millionen Franken auslösen.




