Nein, die UBS schreibt nicht von einer Verhaltensstörung, sie übernimmt den englischen Ausdruck Behavioral Bias und übersetzt ihn etwas flau und wenig präzis mit “Verhaltenstendenzen”. Aber das ist den Autoren der Bank-Studie wahrscheinlich bewusst. Zur Sache führen Jackie Bauer und James Mazeau aus:
In der Vergangenheit gingen Ökonomen davon aus, dass Menschen rational entscheiden. So setzen sie Ressourcen effizient ein und maximieren den Nutzen, was optimale langfristige Ergebnisse nach sich zieht. Wäre dem wirklich so, würden alle ab Beginn der Erwerbstätigkeit ihre persönliche Vorsorge planen.
Doch oft stimmen Theorie und Realität nicht überein. Die Verhaltensökonomie entstand in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, basierend auf der Beobachtung, dass Menschen immer wieder irrationale Entscheidungen treffen. Gemäss dieser Wissenschaftsrichtung basieren nicht alle Entscheidungen auf einer einwandfreien Logik, sondern sind vielmehr von unbewussten Verhaltenstendenzen und fehlerhaften Argumentationen geprägt. Insbesondere bei finanziellen Entscheidungen kann dies schwerwiegende langfristige Folgen haben.
Im Weiteren geht es aber primär um Ratschläge und allerlei Tipps, wie Otto Normalverbraucher die Vorsorgeplanung an die Hand nehmen soll, um erfolgreich die erstaunlich zahlreichen, eingebauten “Biases” in seinem Verhalten zu überwinden. Wie zahlreich sie sind wird ersichtlich mit der Aufzählung von Self-Control-Bias, Loss-Aversion-Bias, Cash-Illusion-Bias, Status-Quo-Bias, Anchoring-Bias, Home-Bias, Availability Bias etc. Vielleicht etwas ungewohnte Lektüre von einer Bank, aber auch aufschlussreich für stets überforderte Vorsorger und Privatanleger angesichts zunehmend wachsender Unsicherheit unserer Sozialversicherung.





Der ASIP informiert in einem Nachtrag zur Fachmitteilung 124 über die Vorverlegung des Anspruchs auf Weiterversicherung nach arbeitgeberseitiger Kündigung. 


In der Schweiz haben zwischen 2018 und 2019 insgesamt 19,2% der erwerbstätigen Personen ihren Arbeitsplatz verlassen. Besonders ausgeprägt ist die Mobilität bei den Jungen, bei Personen mit einem befristeten Arbeitsvertrag sowie im Gastgewerbe. Durch den Stellenwechsel erhöht sich bei jeder fünften Person der Beschäftigungsgrad und bei jeder dritten vollzeitarbeitnehmenden Person der Lohn. In der Publikation zur beruflichen Mobilität in der Schweiz 2019 des BFS wird ausgeführt:

