Komplizierte Gesetzesvorschriften, Verordnungen und Weisungen der Behörden verderben den Firmeninhabern die Führung einer eigenen Pensionskasse. Sie suchen Zuflucht in Branchen-, Berufs- oder unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Bereits sind fast drei Viertel der dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) unterstellten Erwerbstätigen in solchen Einrichtungen versichert. Ihnen soll das Leben erschwert werden. Sicherheitsfanatiker rufen nach Verschärfungen der Kontrolle dieser Stiftungen. Werner C. Hug kommentiert in einem Beitrag die Situation.
Pensionskassen
Der Trend zur Sammelstiftung
Die Zahl der Pensionskassen in der Schweiz sinkt seit Jahren. Laut der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) ist die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen zwischen 2014 und 2021 um rund einen Viertel auf 1500 zurückgegangen – die gesamte Bilanzsumme ist im selben Zeitraum allerdings von 800 auf rund 1200 Milliarden Franken gestiegen.
Davon profitieren vor allem Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE). Laut der OAK BV machen diese lediglich 18 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen aus, 72 Prozent der aktiven Versicherten sind aber mittlerweile bei ihnen versichert. Vor allem KMU schliessen sich oftmals Sammeleinrichtungen an – sie sind zu klein, um eine eigene Pensionskasse zu betreiben. In Gemeinschaftseinrichtungen organisieren hingegen Berufsverbände die berufliche Vorsorge. Michael Ferber schreibt in der NZZ dazu:
Das von vielen KMU lange sehr geschätzte Modell der Vollversicherung ist allerdings seit Jahren auf dem Rückzug. Wie die jüngsten Zahlen der Versicherungen zeigen, setzt sich dieser weiter fort. Bei der Vollversicherung handelt es sich um eine Art «Rundum-sorglos-Paket» für KMU, sie delegieren die berufliche Vorsorge inklusive der Anlagerisiken an eine Sammeleinrichtung.
Zum Start des BVG im Jahr 1985 boten noch zwanzig Versicherer solche Lösungen an, mittlerweile sind es mit Swiss Life, Helvetia, Bâloise, Allianz Suisse und Pax nur noch fünf. Für einen Knall sorgte 2018 der Ausstieg der Axa aus der Vollversicherung. Für die Versicherungen ist es in den vergangenen Jahren zunehmend unattraktiv geworden, Vollversicherungen anzubieten. Dafür sorgen der politische Reformstau, die schwierige Situation bei der Vermögensanlage sowie die demografische Entwicklung.
Ranking der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen
TA. Bereits zum 17. Mal kann die SonntagsZeitung zusammen mit der «Finanz und Wirtschaft» die begehrten Awards für die besten Sammelstiftungen der Schweiz vergeben. Ausgezeichnet werden jene Pensionskassen, die es im Rahmen des vom Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner durchgeführten PK-Vergleichs an die Spitze schafften.
Die Preisträger 2022 (v.l.): Christian Fuchs (Profond), Nebahat Derdiyok (Allianz Suisse), Barbara Bienek (Liberty Flex), Vesna Pavlonic (Allianz Suisse), Michaela Huser (Helvetia), Eveline Ottiger (Swisscanto), Peter Fries (PKG) und Georg Dubach (Revor). Foto: Jorma Müller
Den Award für die beste Anlagerendite über drei Jahre unter den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen geht dieses Jahr an die Revor Sammelstiftung, die den letztjährigen Gewinner, die Profond Vorsorgeeinrichtung, auf den zweiten Platz verweist. Revor erzielte von 2019 bis 2021 eine Rendite von 9,92 Prozent.
Bei den Vollversicherungen belegt Allianz Suisse wie schon im letzten Jahr den ersten Platz mit einer durchschnittlichen Rendite über drei Jahre von 3,79 Prozent, gefolgt von Helvetia (3,26) und Basler (2,70). Den Award für die höchste Verzinsung über zehn Jahre holte sich die Profond mit 4,42 Prozent, jener für die beste Servicequalität ging an die PKG Pensionskasse.
Sonntagszeitung / PK-Vergleich / FuW
PKSW: Beschwerde abgewiesen
Die Pensionskasse der Stadt Winterthur schreibt in einer Medienmitteilung:
Anfangs März 2021 gab der Winterthurer Stadtrat bekannt, dass er das Angebot der PKSW im Submissionsverfahren betreffend «Trägerschaft der PKSW» annimmt. Gegen diesen Entscheid hat daraufhin die unterlegene Pensionskasse Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben.
Mehr als ein Jahr nach dem Vergabeentscheid hat nun das Verwaltungsgericht sein Urteil gefällt. Mit Genugtu-ung haben der Stiftungsrat und die Geschäftsstelle der PKSW von der Abweisung der Beschwerde Kenntnis genommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Pensionskasse kann den Entscheid des Verwaltungsgerichts innert 30 Tagen an das Bundesgericht weiterziehen. Sobald das Urteil seine Rechtskraft erlangt, wird die PKSW in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat die Umsetzung der angenommenen Offerte an die Hand nehmen.
Verlierer-Generation verhindern
Michael Ferber schreibt in der NZZ über die Bemühungen der Pensionskassen, angesichts tiefer Umwandlungssätze bei gleichzeitig anziehender Inflation eine Verlierergeneration zu verhindern. Ausgelöst wurde die Diskussion mit dem Entscheid der UBS-PK, nachträgliche Rentenaufbesserungen für einen Teil der kürzlich Pensionierten zu gewähren.
Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten gehen davon aus, dass der Entscheid bei der UBS-Pensionskasse Signalwirkung habe – dass also andere Pensionskassen nachziehen dürften.
Es stelle sich die Frage, wie Rentenbezüger an den erzielten Ergebnissen der Pensionskassen partizipieren könnten, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip. Im Jahr 2021 hatten viele Pensionskassen hohe Gewinne an der Börse erzielt und ihren Versicherten hohe Zinsgutschriften auf ihren Vorsorgevermögen gutgeschrieben.
«Mittlerweile haben viele Pensionskassen sogenannte Beteiligungsmechanismen eingeführt, die auch die Rentenbezüger einschliessen», sagt Konrad. Mit diesen Modellen werde die Verteilung der Überschüsse für unterschiedliche Versicherten- und Rentnergruppen transparent beurteilt. «Allerdings dürfte in vielen Kassen primär für die aktiv Versicherten ein Nachholpotenzial für eine Mehrverzinsung bestehen, welches vor der Berücksichtigung der Rentenbezüger ausgeglichen werden sollte», sagt Konrad. Es komme also auf die Situation jeder einzelnen Pensionskasse an. (…)
Nachträglich Rentenerhöhung bei der UBS-PK
Michael Ferber schreibt in der NZZ über eine aussergewöhnliche nachträgliche Erhöhung von Renten, die in den letzten beiden Jahren entstanden sind.
Bei der Pensionskasse der UBS erhalten Rentner, die in den vergangenen Jahren mit vergleichsweise tiefen Umwandlungssätzen pensioniert wurden, ab dem jetzigen Monat Mai eine Rentenerhöhung. Laut Branchenvertretern prüfen derzeit mehrere Vorsorgeeinrichtungen solche freiwilligen Zusatzleistungen an Rentner. «Bei der Umsetzung betritt die Pensionskasse der UBS hier aber Neuland», sagt Thomas Jeney, Geschäftsleiter der Vorsorgeeinrichtung, die zu den grössten der Schweiz gehört, im Gespräch. Eine freiwillige Rentenerhöhung habe es bei der seit 1999 existierenden UBS-Pensionskasse noch nie gegeben.
Laut Jeney erhalten einige hundert der insgesamt 16500 Rentner der UBS-Pensionskasse eine Rentenerhöhung. «Dabei handelt es sich allesamt um Rentner, die als ehemalige Versicherte wegen systemfremder Umverteilungen eine tiefe Verzinsung ihrer Altersguthaben und anschliessend einen vergleichsweise tiefen Umwandlungssatz in Kauf nehmen mussten», sagt er. «Es geht um Fairness, um finanzielle Gleichbehandlung.» Konkret profitierten alle Rentner, die 2020 und 2021 pensioniert wurden sowie zusätzlich diejenigen, die 2019 mit den Anfang 2019 gesenkten Umwandlungssätzen in Pension gegangen sind.
Schlussstrich unter PVS BIO-Debakel
Weil der Stiftungsrat der ehemaligen Pensionskasse des Gemeindepersonals die Akteneinsicht verweigert, muss Ostermundigen auf Schadenersatzforderungen verzichten. Die Berner Zeitung schreibt dazu:
Ostermundigen hat einen ersten Schlussstrich unter sein Pensionskassendebakel gezogen. Das Parlament hat notgedrungen entschieden, von der Personalvorsorgestiftung Bolligen-Ittigen-Ostermundigen (PVS BIO) keinen Schadenersatz zu fordern. Es kam zum Schluss, dass eine Klage gegen die PVS BIO aussichtslos sei.
Die Gemeinde hatte die Pensionskasse zusammen mit Bolligen und Ittigen für ihre Gemeindeangestellten gegründet. 2008 war die Kasse in eine Unterdeckung geraten, die sie mit einer Fristerstreckung bis 2022 hätte beheben sollen. Doch die Pensionskasse war so marode, dass sich 2016 zuerst Bolligen und Ittigen sowie verschiedene andere Institutionen aus der Kasse lösten. 2017 stimmte auch die Ostermundiger Bevölkerung einem Wechsel zu. In der Folge entschied die Gemeinde Ostermundigen, sich der Pensionskasse der Stadt Bern anzuschliessen, und 2018 begann die Liquidation der PVS BIO. Allerdings stand immer noch die Frage im Raum, ob Verantwortliche der Kasse so massive Fehler begangen hatten, dass sie zu Schadenersatz verpflichtet gewesen wären.
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen
Die Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften müssen innerhalb von 40 Jahren einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent erreichen. Wie der Bundesrat in einem Bericht feststellt, sind die Pensionskassen auf gutem Weg, dieses Ziel zu erreichen. Für den Bundesrat besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf.
Am 17. Dezember 2010 hat das Parlament mit dem Ziel der finanziellen Sicherung eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zur Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (örVE) verabschiedet. Es wurde unter anderem ein Finanzierungsmodell mit differenzierten Zieldeckungsgraden eingeführt und eine Ausfinanzierung von 80 Prozent innert 40 Jahren vorgeschrieben. Die Änderung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Im Bericht wird zusammenfassend bilanziert:
Die Zahlen zeigen, dass sich die finanzielle Lage der örVE seit Inkrafttreten der neuen Finanzierungsregeln positiv entwickelt hat. Der durchschnittliche Deckungsgrad der örVE hat sich über 100 Prozent stabilisiert und der durchschnittliche Deckungsgrad der örVE in Teilkapitalisierung hat sich seit 2014 um mehr als 10 Prozentpunkte verbessert, von 78.4 Prozent auf 89 Prozent.
Fast die gesamte Unterdeckungssumme von rund 21 Mrd. Franken ist den örVE in Teilkapitalisierung zuzurechnen. Ein Teil dieses strukturellen Defizits wird verbleiben, da die Mehrheit der örVE in Teilkapitalisierung keine vollständige Ausfinanzierung vorsieht.
SBB will sparen
Nau. Auf der Suche nach Sparmöglichkeiten in der finanziell «äusserst angespannten Situation» möchten die SBB gezielt bei Lohnabzügen ansetzen, «wo sie sich bisher überdurchschnittlich stark» beteiligen, wie sie in der Information an die Mitarbeiter betont, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Die Gewerkschaften hatten zuvor eine Mitteilung zu den geplanten Massnahmen verschickt.
Laut Angaben eines SBB-Sprechers hat der Bahnkonzern die Mitarbeiter am Freitag über die Absichten informiert. 44 Prozent der SBB-Kosten sind Löhne und Sozialversicherungsleistungen. «Wir müssen uns darum auch hier Gedanken machen, was an Einsparungen möglich ist», lässt sich SBB-Chef Vincent Ducrot in der Mitarbeiterinformation zitieren.
Die SBB sehen zwei Massnahmen bei den Lohnabzügen vor, wobei die Leistungen gleich bleiben, wie der Konzern betont. Das Unternehmen will den Abzug für krankheitsbedingte Fehltagekosten erhöhen, ebenso den Risikobeitrag bei den Pensionskassenbeiträgen. Beantragt werde dieser beim Stiftungsrat der Pensionskasse SBB.
Assurinvest und SZKB
Daniel Werdenberg, Geschäftsführer der Assurinvest, hat Moneycab ein Interview zu Themen der beruflichen Vorsorge gegeben. Dabei kam auch die gescheiterte Partnerschaft mit der Schwyzer Kantonalbank zur Sprache. Auszüge:
2014 gingen Sie eine Partnerschaft mit der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) ein, um im Pensionskassengeschäft national und international eine gewichtige Rolle spielen zu können. Nach Missständen bei der Phoenix Pensionskasse, deren Aufbereitung gerade wieder für Schlagzeilen sorgt, Millionenverlusten und Rücktritten bei der SZKB, sind Sie heute Verwaltungsratspräsident bei Assurinvest. Was ist der aktuelle Stand aus Ihrer Sicht, welche Risiken sind bei der Assurinvest aus der gescheiterten Zusammenarbeit verblieben?
Die dazumal für uns strategisch sinnvolle Partnerschaft hat sich nicht wie erwartet entwickelt. Es gab gravierende Verfehlungen ausserhalb des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs von Assurinvest. Über Missstände, die wir aufdeckten, haben wir die Aufsichtsbehörde entsprechend informiert und diese hat umgehend reagiert. Der Fall liegt immer noch bei der Staatsanwaltschaft. Weitere Angaben kann ich dazu aufgrund des laufenden Verfahrens nicht machen.
Inwiefern hat sich dieser Fall auf die Entwicklung von Assurinvest und Ihre Strategie ausgewirkt, welche Anpassungen mussten Sie vornehmen?
Die Firma befindet sich wieder zu 100% im Besitz des Managements und wir haben personelle Veränderungen auf Verwaltungsratsebene vorgenommen. Als Konsequenz aus diesen Erfahrungen werden wir mögliche Partnerschaften noch kritischer prüfen. Wir sind aber strategisch, wirtschaftlich und personell bestens aufgestellt, um die künftigen Herausforderungen erfolgreich zu meistern.
“Swiss Life knausert”
Die im Verlag Konsumenteninfo AG erscheinende Online-Publikation “plädoyer”, welche auch den K-Tipp und Saldo herausgibt, berichtet über die als ungenügend empfundene Verzinsung der Sammelstiftung ZAV, die von der Swiss Life geführt wird.
Die meisten Schweizer Anwaltskanzleien sind entweder bei der Pensionskasse des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) oder des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV) versichert. Die Wahl hat erhebliche finanzielle Konsequenzen.
Die SAV-Kasse verzinste die Guthaben im 2021 wie schon im Vorjahr mit 3 Prozent – sowohl im obligatorischen wie im überobligatorischen Teil. Wesentlich weniger Zins haben die Versicherten der Vorsorgestiftung des ZAV erhalten, welche von der Swiss Life geführt wird. Fürs Obligatorium gab es bloss den vom Bundesrat festgelegten Mindestzins von 1 Prozent. für die freiwillig einbezahlten Beträge gar nur 0,5 Prozent. Die unterschiedliche Verzinsung macht über die Jahre schnell mehrere Zehntausend Franken aus.
Für ältere Versicherte ist ebenfalls massgeblich, wie das Kapital im Pensionsalter in eine Rente umgerechnet wird. Der Umwandlungssatz beträgt bei der SAV-Pensionskasse für das gesamte Altersguthaben 5,4 Prozent. Das heisst: Pro 100’000 Franken Alterskapital gibt es jährlich 5400 Franken Rente. Beim ZAV beträgt er dieses Jahr im Obligatorium 5,9 Prozent, im Überobligatorium noch 4,7 Prozent. Es handelt sich jeweils um umhüllende Zinssätze. Das gesetzliche Minimum von 6,8 Prozent für das obligatorische Altersguthaben ist in jedem Fall geschuldet.
Abendrot Ende 2021
Deckungsgradentwicklung seit 2003
Die Stiftung Abendrot kann dank einer Performance von rund 10% im letzten Jahr die Altersguthaben der aktiv Versicherten mit 5% verzinsen. Eine so hohe Verzinsung war das letzte Mal vor genau 20 Jahren möglich. Der Deckungsgrad erreichte 116%.
Die Stiftung passte Ende 2021 den technischen Zinssatz an die Erwartung der langfristigen Entwicklung der Finanzmärkte an und senkte diesen von 1.75% auf 1.5%.
Profond mit 12,7% Rendite
Die Profond Vorsorgeeinrichtung hat 2021 hat mit ihrer Realwertstrategie mit einem hohen Aktien- und Immobilienanteil und dem positiven Marktumfeld eine Performance von 12.7 Prozent erwirtschaftet. Dies erlaubt es Profond, die Altersguthaben mit 8 Prozent zu verzinsen. Die Altersrentner werden mit einer einmaligen Zusatzrente von 1000 Franken bedacht. Der Deckungsgrad beträgt 117%.
Glanzjahr für UBS PK
Inside Paradeplatz berichtet über die ausgezeichnete Performance der UBS-Pensionskasse, die allerdings nicht einzig dasteht. Der PPCmetrics Pension Tracker errechnet eine Rendite YTD von 8,4% und einen Deckungsgrad per 29.12.21 von 121%.
Die Pensionskasse der UBS zählt zu den grössten Vorsorge-Einrichtungen des Landes. Entsprechend hat ihre „Performance“ und ihr „Gesundheitszustand“ Signalwirkung. Nun wird bekannt, dass die PK der Nummer 1 der Bankenbranche ein Jahr der Superlative hinter sich hat. Die Verzinsung schiesst laut einer Auskunft der Bank auf 9,5 Prozent hoch. Fast zehn Prozent Zins auf die Altersguthaben der Versicherten der UBS, sprich ihres Schweizer Personals: rekordverdächtig.
Grund sind die Börsen. Diese kennen kein Halten. Die Verantwortlichen der UBS haben die Entwicklung offenbar richtig eingeschätzt und das Kassen-Vermögen gut investiert. Für die Versicherten könnte dies zu höheren Renten führen. Die PK-Verantwortlichen würden im ersten Halbjahr 2022 „auf der Basis des revidierten Jahresabschlusses“ 2021 entscheiden, wie die Renten angepasst würden. Diese können angesichts der Aufsehen erregenden Verzinsung nur nach oben gehen. Um wie viel, das ist die grosse Frage.
Aetas: Umstrittene Arbeitnehmer-Vertreterinnen
Zwei Stiftungsräte sind bei der PK-Aetas neu gewählt worden. Hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit stellen sich Fragen. Die Sonntags Zeitung schreibt:
An der Unabhängigkeit der neuen Stiftungsrätinnen gibt es allerdings Zweifel. Eine Vertreterin ist bei einem Adelbodner Bergbahnunternehmen angestellt, das von einem Unternehmer präsidiert wird, der mit Bindschedler im Verwaltungsrat einer Berner Immobilienfirma sitzt. [Bindschedler war früher CEO der von Graffenried Holding und Verwaltungsrat des Energiekonzerns BKW und ist heute in zahlreichen Verwaltungsräten und Stiftungen aktiv. Er bezeichnet sich auf seinen eigenen Websites als «Unternehmer».]
Die zweite Stiftungsrätin ist «Business Developer» einer kleinen Champagner-Importeurin, die einem Unternehmer und Herzchirurgen gehört, der mit Rudolf Tschopp und dem Rechtsberater der PK-Aetas, René Brazerol, im Verwaltungsrat einer Gesellschaft sitzt, die gemäss Handelsregister herzchirurgische Forschungen betreiben soll.

