Nur 3 Prozent legen die Pensionskassen zurzeit in Euro an. «Zu wenig angesichts der guten Konjunktur», sagt ein Experte von Wellershoff & Partners.
Medien
ASIP Präsident: «Bitte stimmen Sie der Reform nun zu»
Der Blick hat mit ASIP-Präsident Jean Rémy Roulet ein Interview geführt. Auszüge:
Herr Roulet, entweder sagt das Parlament am Donnerstag Ja zur 70-Franken-AHV-Lösung oder lässt die Rentenreform scheitern. Worauf hoffen Sie?
Jean Rémy Roulet: Die Reform muss jetzt unbedingt gelingen! Entscheidend ist für uns die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes. Wir müssen diesen an die Entwicklung der Lebenserwartung anpassen und können nicht länger zuwarten. Deshalb unterstützen wir die Lösung der Einigungskonferenz.
Dann soll der Nationalrat die 70 Franken schlucken?
Ja. Wir können mit den 70 Franken leben. Die schlimmste Lösung für die Pensionskassen wäre keine Reform. Deshalb appelliere ich an alle Parlamentarier, der Reform nun zuzustimmen.
Das sieht etwa der Arbeitgeberverband anders.
Was der Arbeitgeberverband in Zürich sagt, ist nicht die alleinige Wahrheit. Der Unternehmerverband der Romandie unterstützt die 70-Franken-Lösung, weil er auch die Situation der Pensionskassen im Auge hat.
Und wenn die Reform im Parlament doch scheitert?
Dann hat das Parlament seinen Job nicht erledigt. Und die Umverteilung von jährlich mehreren Milliarden Franken von Jungen zu Alten geht ungebremst weiter. Das wäre ein falsches Signal.
Man kann doch einfach eine neue Reform aufgleisen, in welcher der Umwandlungssatz separat angepackt wird.
Bei der USR III kann man vielleicht innerhalb eines Jahres eine neue Reform aufgleisen. Bei den Renten kann man das vergessen. Wir können es uns aber nicht leisten, wieder fünf oder zehn Jahre zu verlieren. Das wäre verheerend.
Wie sehen Sie die Chancen in der Volksabstimmung?
Eines haben wir aus der verlorenen Abstimmung von 2010 gelernt: Ohne ausgewogene Kompensationsmassnahmen macht das Stimmvolk bei einer Senkung des Umwandlungssatzes nicht mit. Die jetzige Lösung hat deshalb an der Urne gute Chancen.
TA: Wer gibt nach?
Markus Brotschi befasst sich im Tages-Anzeiger mit den Kräfteverhältnissen bei der anstehenden Einigungskonferenz zur AV2020 und zitiert mehrfach Konrad Graber, der die SGK-S präsidiert und aus dessen Worten allenfalls auf eine gewisse Kompromissbereitschaft geschlossen werden könnte. Da Graber angeblich Bundesratsambitionen hegt, könnte dies einem Zugehen auf FDP und SVP förderlich sein. Bloss hat sich die CVP dermassen auf den AHV-Zuschlag und das Zusammengehen mit der SP versteift, dass dies einer grösseren Überraschung gleichkäme. Im Artikel heisst es:
CVP, SP und Grüne stellen in der Einigungskonferenz mit 14 Sitzen die Mehrheit. SVP und FDP sind mit 12 National- und Ständeräten vertreten. Sollte es dennoch zum Stimmenpatt kommen, fällt Graber der Stichentscheid zu. Falls die Mitte-links-Allianz will, kann sie den Einigungsvorschlag nach ihrem Gusto ausgestalten. Doch dies sei nicht sein Ziel, versichert der 58-Jährige. Der Wirtschaftsprüfer verfügt über eine Ausbildung als Mediator und weiss, wie zwischen zerstrittenen Parteien vermittelt werden kann. Der Ständerat, der als möglicher Nachfolger von Bundesrätin Doris Leuthard gehandelt wird, ist die Ruhe selbst, wägt seine Worte ab, selbst wenn der Ton gehässig wird. Er strebe nach einem breit abgestützten Kompromiss und nicht nach einem Diktat der knappen Mehrheit, sagt er.
“Kampf um jede Stimme”
Christof Forster erläutert in der NZZ die spezielle Situation im NR, falls die Einigungskonferenz zur AV2020 das SR-Modell mit AHV-Ausbau beschliesst. Er schreibt:
Der Antrag der Einigungskonferenz muss am Donnerstag im Nationalrat eine höhere Hürde als üblich nehmen. Weil das voraussichtliche Ergebnis der Einigungskonferenz (AHV-Zuschlag von 70 Franken) zu Mehrausgaben für den Bund führt, muss der Nationalrat die Ausgabenbremse lösen. Eine solche Abstimmung war bis jetzt in der grossen Kammer nicht notwendig, weil sie die Rentenverluste in der zweiten Säule anderweitig kompensieren wollte. Zum Lösen der Ausgabenbremse ist das absolute Mehr von 101 Stimmen notwendig. Sonst scheitert die gesamte Vorlage. Die Anhänger des Ständerats-Modells (SP, Grüne, CVP, BDP) vereinen mit den zwei Legisten 94 Stimmen.
Eine dieser Stimmen würde der Mitte-Links-Allianz fehlen, wenn Nationalratspräsident Jürg Stahl (svp.) während der entscheidenden Abstimmung eine Delegation empfängt oder aus anderen Gründen abwesend ist. Dann übernimmt nämlich einer der beiden Vizepräsidenten – Dominique de Buman (cvp.) oder Marina Carobbio (sp.) – die Sitzungsleitung. Als Vizepräsidenten stimmen sie ab, als – temporäre – Ratspräsidenten hingegen nicht.
NZZaS auf der Suche nach der besten PK
Was ist eine gute, was eine schlechte Pensionskasse? VZ hat zur Beantwortung der Frage für die NZZ am Sonntag 30 grosse Vorsorgeeinrichtungen mit 1,6 Millionen Versicherten unter die Lupe genommen.
Das VZ hat die Kassen auf vier Kriterien hin verglichen: Deckungsgrad, Verzinsung, Verwaltungskosten, Umwandlungssatz. Nicht immer schneiden dieselben Kassen gut ab. Zwei Ranglisten sind in Tabellenform dargestellt.
BVK: VPOD setzt eigene Stiftungsräte unter Druck
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Forderung des VPOD an die eigenen Stiftungsräte bei der kantonalzürcherischen Kasse, die gesetzlich geforderte Schweigepflicht gegenüber Dritten nicht länger einzuhalten. Im Beitrag von Daniel Schneebeli heisst es:
In der BVK, der grössten Pensionskasse der Schweiz, stehen Wahlen an. Der Stiftungsrat, der für 30 Milliarden Franken Vorsorgevermögen von rund 120’000 Versicherten verantwortlich ist, wird im Mai für vier Jahre neu bestimmt. Der Stiftungsrat ist gross: Die Arbeitgeber haben Anrecht auf neun Sitze, die Arbeitnehmer ebenso.
In der Regel gehen solche Wahlen ohne viel Aufsehen über die Bühne. Doch aufseiten der Arbeitnehmer kommt es diesmal zu einer dicken Überraschung. Die Gewerkschaft VPOD wird ihre einzigen beiden Mitglieder im Stiftungsrat, den ehemaligen Mittelschullehrer Ernst Joss und den Bibliothekar Guido Suter, nicht zur Wiederwahl empfehlen – obwohl beide gerne nochmals für den VPOD kandidieren möchten.
Grund dafür ist eine sogenannte Wahlplattform, in der sich alle Kandidaten zu einigen Grundsätzen verpflichten müssen. So verlangt die Gewerkschaft neben Selbstverständlichkeiten wie dem Einsatz für die «Interessen der Versicherten» und eine «stabile BVK» auch von seinen Kandidaten, dass sie sich nicht an die Schweigepflicht halten, die für Stiftungsratsmitglieder gilt. In der Fussnote der Plattform heisst es: «Die Schweigepflicht, wie sie in Artikel 37 des Organisationsreglementes festgehalten ist, wird abgelehnt.»
Blick kritisiert Banken
Mit Zitaten u.a. von Hanspeter Konrad und Colette Nova kritisiert der SonntagsBlick das Verhalten der Banken gegenüber Pensionskassen. Der Beitrag ist wohl im Zusammenhang mit der laufenden Altersreform zu sehen und dem Versuch linker Kreise, die 2. Säule zu diskreditieren.
Handelszeitung: “Der grosse Rentenklau”
Stefan Barmettler bringt es in der Handelszeitung auf den Punkt. Er schreibt zum 70 Franken AHV-Zuschlag:
So frivol ist noch nie in die Taschen von Dritten gegriffen worden. Genau das macht aber die SP-und-CVP-Phalanx im Ständerat. Gemäss ihrem Plan sollen künftige Neurentner mit einer Rentenerhöhung von 70 Franken im Monat respektive 840 Franken im Jahr beglückt werden.
Es geht der Mehrheit in der kleinen Kammer nicht um Gerechtigkeit oder um Kompensation, sondern schlicht um ein Goodie für eine exklusive Bevölkerungsgruppe – auf Kosten von Dritten. Profitieren vom Vorschlag aus dem Ständerat würden all jene, die heute zwischen 50 [45] und 65 Jahre alt sind. In diesem schiefen Konzept zur Sicherung der AHV sind diese Jahrgänge unter der «Übergangsgeneration» subsumiert.
Das ist die Umschreibung einer Generation, die gehätschelt wird – nur um sie politisch ins Boot zu locken. Dass dieser Plan ein Bruch ist mit dem Prinzip der Gleichbehandlung, mag in den Augen der Profiteure lässlich sein. Aber er ist auch sozialpolitisch fragwürdig. Mit der Giesskanne eine ganze Rentnergeneration zu beschenken, ist unsozial und ineffizient.
Ein Grossteil des Zustupfs, der alljährlich gegen 2 Milliarden Franken kostet, wird auf Sparkonten landen. Der allergrösste Skandal aber ist, dass die heute unter 49-Jährigen dereinst die Rechnung bezahlen müssen. Es ist jene jüngere Generation, welche bereits die schiefe Demografie und ihre finanzielle Mehrbelastung zu schultern hat.
NZZ: “Der Plan B zur Rentenreform”
Sollte das Paket zur Altersvorsorge 2020 scheitern, wäre eine Aufspaltung der Vorlage wahrscheinlich. Die Chancen für einen Plan B hängen von der Kompromissbereitschaft im Parlament ab, schreibt Hansueli Schöchli in der NZZ zum immer wahrscheinlich werdenden Szenario eines Scheitern der AV2020 im Parlament. Dabei schreckt er vor Sarkasmus nicht zurück:
Man stelle sich vor, Frau Müller springt aus dem 50. Stock eines Hochhauses. Der Bund macht Modellrechnungen über ihr wahrscheinliches Schicksal und kommt zu einem beruhigenden Schluss: Beim 20. Stock sei noch alles im grünen Bereich – und wenn Frau Müller dort angelangt sei, werde man bezüglich weiterer Entwicklung nochmals über die Bücher gehen.
In überspitzter Form illustriert dies etwa die vom Ständerat vorgeschlagene Rentenreform. Der 20. Stock entspricht dem Jahr 2030, das der Bundesrat als Referenzjahr für die Berechnung der Kosten erklärt hat. Die Kosten für die AHV im Modell des Ständerats steigen nach 2030 massiv, doch der Bund hat sich bisher mit fadenscheinigen Begründungen geweigert, Modellrechnungen zu den diskutierten Reformvarianten über 2035 hinaus vorzulegen (NZZ 8. 3. 17) – obwohl er vor einigen Jahren gar Rechnungen für die AHV bis 2060 erstellen liess.
Gemessen an den Kräfteverhältnissen dürfte sich die Vorlage des Ständerats spätestens in der Einigungskonferenz gegenüber der langfristig «billigeren» Nationalrats-Variante durchsetzen, wenn es nicht doch noch zu einem Kompromiss kommt. Das Ständeratsmodell könnte dann aber in der Schlussabstimmung im Parlament oder – kraft einer unheiligen Links-Rechts-Allianz – in der Volksabstimmung scheitern. (…)
Bei Kritikern des Ständeratsmodells sind dem Vernehmen nach bereits Vorschläge über den Plan B nach einem Scheitern der vorliegenden Reform in Diskussion. Als wahrscheinlich gilt demnach eine Aufteilung des Pakets in kleine und verdaubare Portionen. Dabei sollen in den Grundzügen vor allem zwei Teilpakete im Vordergrund stehen:
■ In der AHV gäbe es einen neuen Versuch, das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 und damit auf das Niveau der Männer zu heben. Für die Linke wird dies mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV versüsst. Ein Ausbau der AHV-Renten wäre aber nicht mehr vorgesehen.
■ In der zweiten Säule (Pensionskassen) gäbe es einen neuen Versuch, das rechnerisch weit überhöhte Niveau des Umwandlungssatzes – mit dem aus dem Alterskapital die Jahresrente errechnet wird – zu senken. Für die Linke wird dies wie im ursprünglichen Paket versüsst mit Kompensationen, damit die Renten für die «Übergangsgeneration» kaum oder gar nicht sinken.
Les propositions de réforme retraite du Cercle de l’Epargne
Le Think-tank dédié à l’épargne vient de livrer une étude contenant diverses propositions pour pérenniser et améliorer le système de retraite.
Beobachter: AV2020 verständlich erklärt – mehr oder weniger
Der Beobachter macht den Versuch, die Reform allgemein verständlich darzustellen. Fällt dabei aber auch der irreführenden Sprachregelung zum Opfer, dass der 70 Franken-Zuschlag eine Kompensationsmassnahme darstelle. Man kann es nicht genug betonen, es handelt sich um eine partielle, unnötige und unsoziale Teil-AHV-Erhöhung.
«Der AHV-Zuschlag ist ein Blödsinn»
Prof. Monika Bütler hat in einem Interview mit dem St. Galler-Tagblatt nochmals ihre Vorbehalte gegenüber dem 70 Franken-Zückerchen formuliert. Auszüge:
Monika Bütler, bei der Rentenreform deutet vieles darauf hin, dass sich im Parlament das Modell des Ständerats durchsetzen wird. Ist das die Reform, die unsere Altersvorsorge braucht?
Nein. Ich muss ehrlich sagen, ich begreife nicht, was sich der Ständerat beim 70- Franken -Zuschlag zur AHV-Rente überlegt hat. Das ist ein Zückerchen ohne jede Treffsicherheit. Eine völlig ungerechte Giesskanne, die den einen zu viel gibt und den anderen zu wenig.
Jeder Neurentner würde die 70 Franken pro Monat erhalten. Wo liegt das Problem?
Es gibt zahlreiche angehende Rentner, denen es finanziell sehr gut geht. Und es gibt zahlreiche aktuelle Rentner, die wenig Geld haben und teilweise bereits von Rentensenkungen in der zweiten Säule betroffen waren. Und trotzdem sollen nur die Neurentner die AHV-Zulage bekommen. Das ist einfach ein Blödsinn.
Sie trauen den Leuten also genug Realitätssinn zu, um eine Reform ohne das berühmte Zückerchen zu schlucken?
Sagen wir es mal so: Ich habe nicht das Gefühl, dass die 70 Franken die Abstimmung entscheiden werden. Ich glaube sogar, dass sie sich als Bumerang erweisen könnten. Es wurde bisher nicht an die grosse Glocke gehängt, dass die aktuellen Rentner keinen Zuschlag erhalten. Wenn sich dort Widerstand regt, könnte aus dem Rentnerlager mehr Ablehnung kommen als Ja-Stimmen von denjenigen, die am meisten profitieren, den verheirateten 45- bis 65-Jährigen. Die sind übrigens auch im National- und im Ständerat am meisten vertreten.
Nein könnten auch die Jungen sagen. Man hat aber das Gefühl, dass dort das Interesse an dieser Reform nicht allzu gross ist. Wie erleben Sie das als Dozentin an der Universität?
Ich erlebe das auch so, obwohl es am Schluss ja vor allem die Jungen sind, die die Zeche bezahlen müssen. In Holland ist das übrigens ganz anders: Dort gehen die Jungen auf die Strasse. Und das, obwohl sogar die laufenden Renten gekürzt wurden. Bei uns ist das undenkbar.
Sie haben einmal gesagt, dass in der Schweiz bei politischen Debatten durchaus auf die Wissenschaft gehört wird. Wie erleben Sie das bei der Rentenreform?
Bundesrat Alain Berset hat zu Beginn den Kontakt mit der Wissenschaft gesucht. Aber mittlerweile sind wir in der Diskussion an einem Punkt angelangt, an dem beide Seiten auf ihrem Standpunkt beharren. Die Bereitschaft, sich mit Argumenten zu befassen, ist klein. Was mich momentan irritiert: Die Kritiker werden auf einer Ebene angegriffen, die ich so noch nie erlebt habe. Man wird gebrandmarkt als verantwortungslose Bedrohung eines Kompromisses, der coüte que coüte gelingen muss, auch wenn er vielleicht schlecht ist.
Es gibt Stimmen, die sagen, keine Reform wäre besser als die des Ständerats. Sehen Sie das auch so?
Ich bin noch unschlüssig, aber die Lösung des Ständerats sendet ein falsches Signal aus. Mit dem schlanken Paket, das Bundesrat Alain Berset ins Parlament geschickt hat, hätte ich leben können. Die Ständeratslösung ist nun völlig überladen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Die 70 Franken bereiten mir Kopfschmerzen. Es wird kaum mehr möglich sein, eine Reform zu machen, ohne jemandem ein Zückerchen zu geben. Das ist eine falsche Botschaft und ist einer Demokratie eigentlich unwürdig.
«Es droht eine Zweiklassen-AHV»
In der Berner Zeitung wird – spät, aber immerhin – der Unsinn des 70 Franken-“Zückerchens” thematisiert. Im Artikel von Fabian Schäfer heisst es:
SVP und FDP lassen keinen Zweifel daran, dass sie die Ungleichbehandlung bei der AHV zum grossen Thema machen, falls die Vorlage in dieser Form an die Urne kommt. Einen Vorgeschmack darauf, wie das im Abstimmungskampf tönen würde, gab FDP-Wortführerin Karin Keller-Sutter (SG) gestern in der Ständeratsdebatte. «Es droht eine Zweiklassen-AHV», sagte sie. Die Ungleichbehandlung sei «stossend». Im Solidaritätswerk AHV müssten die Leistungen für alle einheitlich sein.
Keller-Sutter bewies auch gleich, dass das Thema Potenzial für Polemik bietet: Sie fragte SP und CVP, wie sie den Leuten erklären wollen, dass ein Millionär, der 2018 pensioniert wird, 70 Franken mehr AHV bekommt, während ein bisheriger Rentner, der weniger gut situiert ist und jeden Franken umdrehen muss, nichts erhält.
Rentensystem in Schieflage
Die NZZ bildet die Probleme des Schweizer Vorsorgesystems in sieben Grafiken ab. Das Bild ist eindrücklich.
“Schuld am Malaise sind die Regeln des Einmaleins”
Hansueli Schöchli erinnert in einem NZZ-Artikel an die simplen Regeln der Arithmetik, welche auch durch Vorsorgepolitik nicht ausser Kraft zu setzen sind. Er schreibt:
Ein erheblicher Teil der Senkung der Umwandlungssätze spiegelt keine Einbussen der Rentenkaufkraft. Bei einem Rückgang des Umwandlungssatzes in Pensionskassen von zum Beispiel 7 Prozent auf 5 Prozent beruhen, ganz grob geschätzt, vielleicht etwa drei Viertel davon auf der Erhöhung der Lebenserwartung und der Reduktion der Teuerung, womit keine Leistungseinbusse verbunden ist. Der Rest mag mit dem Rückgang der realen Anlagerenditen zusammenhängen. Doch auch die Renditen sind eine rechnerische Realität. Die Politik kann keine Erhöhung der Renditen verordnen – obwohl Bundesrat und Parlament ständig so tun, als würden sie dies schaffen.



