Die Umwandlungssätze der zweiten Säule sinken massiv. Wie hoch dadurch die künftige Renteneinbusse sein wird und wie diese abgefedert werden kann, sagt Vorsorgeexperte Stefan Thurnherr vom Vermögenszentrum im cash-Talk.
Medien
Private Equity zum Aufpolieren der Performance
Die NZZ befasst sich mit Chancen und Vorbehalten bei Private Equity-Anlagen von Pensionskassen:
Die Kassen sind auf der Suche nach neuen Anlageklassen. Private Equity (PE), Beteiligungen an nichtkotierten Firmen, steht dabei nicht hoch im Kurs. Nur 1% der hiesigen Pensionskassengelder sind in dieser Anlageklasse investiert. In angelsächsischen Ländern beträgt die Quote ein Vielfaches. «Hohe Kosten, illiquide, fehlende Transparenz» sind die Vorurteile, die Private Equity anhaften. Viele Anleger haben noch missglückte Übernahmen mit hohen Fremdkapitaleinsatz und die «Heuschrecken-Debatte» aus dem Jahr 2004 im Hinterkopf.
Glaubwürdigkeit im Lotterbett
Helmut Stalder kommentiert in der NZZ die parteipolitischen Verwicklungen und Irrungen hinter dem Parlamentsbeschluss.
Für die Rentenreform mit einem Ausbau der AHV-Renten für Neurentner und eine Erhöhung des Ehepaarplafonds haben sich CVP und BDP im Lotterbett der politischen Zweckehen von der SP umarmen lassen. Nun suchen sie für die Rentenaltererhöhung wieder den Bund mit den Bürgerlichen. Man darf sich fragen, wie sich so ein glaubwürdiger Abstimmungskampf für die Rentenreform führen lässt, mit dem man das doppelte Ja von Volk und Ständen gewinnen muss.
Die Mésalliance führt die Schwächen der Rentenreform noch einmal vor Augen. Sie ist keine Antwort auf das Grundproblem, dass die Finanzierung der Vorsorgewerke mit der steigenden Lebenserwartung bei gleichbleibender Lebensarbeitszeit immer prekärer wird. Statt die Altersvorsorge nachhaltig zu stabilisieren, schiebt die Reform die Sanierung mit zusätzlichen Einnahmen hinaus und verschlimmert die Finanzaussichten der AHV mit zusätzlichen Ausgaben.
AV2020: SP will mit Urabstimmung Einigkeit erzwingen, Bürgerliche abwartend
Die SonntagsZeitung berichtet über das Vorhaben der SP, mit einer Urabstimmung die eigenen Reihen für die Abstimmung im Herbst zur Altersvorsorge 2020 zu schliessen. Auf Seite der Bürgerlichen scheint es ebenfalls unterschiedliche Meinungen zu geben.
Selbst die Basis seiner eigenen Partei ist noch nicht überzeugt. Um die Reihen zu schliessen, greifen die Sozialdemokraten jetzt zu einem spektakulären Mittel. Statt wie üblich eine Parole zu fassen, organisiert Parteichef Christian Levrat im April eine Urabstimmung unter allen SP-Mitgliedern, um die versammelte Linke hinter die Reform zu scharen.
Obwohl die SP-Fraktion Berset im Parlament vorbehaltlos unterstützt hat, steht die Partei keineswegs einig hinter ihrem Bundesrat: Zweifel gibt es bei Frauen, Jusos und im Gewerkschaftsflügel wegen der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65. «Wir haben die AHV erfunden und wollen sie in die Zukunft führen», sagt Levrat: «Dazu müssen wir aber die Diskussion mit unserer Basis führen.»
Parallel dazu schliessen auch die Gewerkschaften die Reihen. Gestern haben sich die Unia und der VPOD für die Altersvorsorge-Reform ausgesprochen. Ende Woche dürfte Gewerkschaftschef und Ständerat Paul Rechsteiner auch den Gewerkschaftsbund auf die Reform einschwören. Geht Levrats Plan auf und schafft er ein spektakuläres Ja seiner Genossen, hat sein Bundesrat Berset bei der Volksabstimmung gute Chancen.
NZZ: “Taktische Meisterleistung, eine Kehrtwende und eine Hypothek”
Wer sich für die taktischen Windungen und Wendungen hinter der Entstehung der vom Parlament verabschiedeten Vorsorgereform interessiert, wird mit dem Artikel von Christof Forster bestens bedient. Der Bundeshausredaktor der NZZ bringt dabei einiges zu Tage, das bei der Beurteilung des Resultats zu bedenken ist. Im Beitrag heisst es u.a.:
Zur schwersten Hypothek der Gegner der 70 Franken wird, dass es die Kommission des Nationalrats in der ersten Runde nicht schafft, ein konkurrenzfähiges Kompensationsmodell zu jenem des Ständerats zu entwickeln. Sonst wäre laut Graber eine Annäherung zwischen den beiden Räten noch möglich gewesen. Man schätzt die Lage falsch ein und glaubt, die CVP werde die 70 Franken wieder fallenlassen. Tatsächlich waren zu Beginn nicht alle CVP-Vertreter in der Kommission davon überzeugt.
FDP und SVP wollen zuerst «nur» eine vollständige Kompensation für die Übergangsgeneration. Aufgeschreckt durch einen «Blick»-Artikel, der an die «Rentenklau»-Debatte von 2010 anknüpft, sieht die Kommission nun auch für unter 50-Jährige einen Ausgleich vor. Doch es bestehen weiterhin Lücken, das Modell bleibt unausgegoren. Zwei Tage vor der Debatte im Nationalrat reicht die FDP einen Antrag für ein neues Modell ein, das eine umfassende, aber auch teure Kompensation bringt.
Für SP und CVP ist es ein Leichtes, den neuen Vorschlag in der Luft zu zerzausen – nur schon wegen des Vorgehens, weil die Kommission nicht Stellung beziehen konnte. Erst im zweiten Durchgang präsentiert der Nationalrat ein ebenbürtiges Kompensationsmodell. Aber dann ist es zu spät.
AV2020: Gemischte Gefühle bei der Assekuranz, politische Ränkespiele in der EK
Der Versicherungsverband äussert sich höchst vorsichtig zu den Ergebnissen der Reform. In einer kurzen Mitteilung heisst es:
Das Parlament hat wegweisende Entscheide zur mittelfristigen finanziellen Stabilisierung des Rentensystems gefällt. Die Angleichung des Referenzrentenalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte wirken sich positiv auf die AHV aus. Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent reduziert die systemfremde Umverteilung in der beruflichen Vorsorge und ist dort ein wichtiger Schritt in Richtung Generationengerechtigkeit. Allerdings hätte der SVV eine Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes innerhalb der zweiten Säule bevorzugt.
Der SVV bedauert, dass das Parlament mit der Separierung der Spar-, Risiko- und Kostenüberschüsse und der Begrenzung der Risikoprämien auch Entscheide zur beruflichen Vorsorge getroffen hat, die gegen die Interessen von rund 160’000 KMU mit mehr als 1 Million Versicherten sind. Die konkreten Auswirkungen dieser Entscheide werden nun in der Praxis zu beurteilen sein.
pw. Was sich möglicherweise hinter der Ambivalenz der Versicherer versteckt, wird in einem Artikel von Heidi Gmür in der NZZ behandelt. Die beiden Elemente, welche ihnen zu schaffen machen, die Begrenzung der Risikoprämien auf 200% und neue Vorschriften bei der Zuteilung der Überschüsse an die Versicherten, bildeten Teil der Lösung des SR, nicht hingegen der NR. Bis dann FDP und SVP eine Kehrtwende machten, und diese Differenz im Sinne des SR ausräumten. Anscheinend um die Unterstützung der Versicherer für die Reform zu erhalten, waren nun hingegen SP und CVP urplötzlich dagegen. Und versuchten, mit allerhand Tricksereien in der EK eine Lösung im Sinne der Assekuranz durchzudrücken, obwohl keine Differenz mehr bestand und die EK deshalb dazu gar nichts mehr dazu zu sagen hatte. Die BaZ hat darüber berichtet.
Wieso aber dieser komplette und frappierende Sinneswandel auf beiden Seiten und fast gleichzeitig? Die Antwort weiss Heidi Gmür, jedenfalls hat sie eine einleuchtende Begründung. In der NZZ schreibt sie:
Warum sorgten FDP und SVP entgegen ihrer eigenen Überzeugung dafür, dass die schärfere Regulierung in der Vorlage blieb?
Sie hätten diese beiden «Giftzähne» im Paket behalten wollen, um den Versicherungsverband zum Gegner der Vorlage zu machen, glaubt ein SP-Vertreter. Auch CVP-Präsident Gerhard Pfister spricht von einer «Politik der verbrannten Erde». Tatsächlich wird diese Interpretation von einem involvierten SVP-Vertreter hinter vorgehaltener Hand explizit bestätigt: Als sich die Befürworter des Ständeratsmodells plötzlich für eine mildere Regulierung eingesetzt hätten, um sich die Unterstützung des Versicherungsverbands zu sichern, habe man sich gesagt: «Jetzt müssen wir den Versicherungsverband zum Gegner der Vorlage machen, damit die AHV nicht vor die Hunde geht.»
Möglicherweise haben FDP und SVP die Strategie der SP abgeschaut, welche Vergleichbares bei der USRIII-Vorlage vorexerziert hatte, um die Städte und Gemeinden zu Gegnern des Projekts zu machen. Alles im Sinne des Volkes, von Fortschritt und Gerechtigkeit und um den Mittelstand zu schonen.
AV2020: Übersicht über die Reaktionen im TA
Der Tages-Anzeiger hat einige Reaktionen auf den Entscheid des Parlaments gesammelt.
TA / 20 Minuten
AV2020: Wer profitiert, wer nicht?
Die Berner Zeitung hat für die wichtigsten Gruppen der Empfänger von Vorsorgeleistungen die Konsequenzen der Reform zusammen gestellt. Sie sind sehr unterschiedlich.
EK: Manöver hinter den Kulissen
Die Basler Zeitung berichtet über Manöver bei der Einigungskonferenz, bei denen der Versicherungsverband heftig an den Strippen zog und der rot/schwarze Block plötzlich ein Einsehen mit den Bedürfnissen der Assekuranz zeigte, um dessen Unterstützung für die Reform zu erhalten und anscheinend zu allerhand Tricksereien bereit war. Allerdings erfolglos. Dominik Feusi schreibt:
Der Bundesrat hatte im Geschäft zwei kleine Paragrafen neu in das Versicherungsaufsichtsgesetz aufgenommen, die den Versicherungskonzernen Sorge bereiteten. Es geht um die Absicherung der beruflichen Vorsorge mit Eigenkapital und Vorschriften für Mantellösungen von Pensionskassen. Während der Ständerat die Bestimmungen durchwinkte, strich sie der Nationalrat. In der zweiten Runde schlug die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission letzte Woche vor, in fast allen Punkten dem Ständerat zu folgen, also die zusätzliche Regulierung so ins Gesetz zu schreiben, wie es Bundesrat und Ständerat beschlossen hatten.
Letztes Wochenende soll deshalb Urs Berger, Verwaltungsratspräsident der Mobiliar und Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes zum Telefon gegriffen und bei Parlamentariern interveniert haben, damit die beiden technischen Paragrafen wieder aus dem Gesetz gestrichen würden. Dabei erwähnte er offenbar nebenbei auch, dass sich die Versicherer die Unterstützung der Vorlage noch einmal überlegen würden, falls die Regulierung in der Vorlage bliebe, wie mehrere Parlamentarier unabhängig voneinander bestätigen.
Die wichtigsten Elemente der Reform
Gregor Gubser hat in Vorsorge Aktuell die wichtigsten Elemente der Reform gemäss Beschluss der Einigungskonferenz zusammen gefasst:
• Die AHV kann zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden. Der gleiche Rahmen gilt in der 2. Säule. Weil der Altersrücktritt flexibel ist, gilt 65 nicht mehr als Renten-, sondern als Referenzalter.
• Das Frauenrentenalter steigt von 64 auf 65 Jahre.
• Der AHV soll der gesamte Ertrag des Demografieprozents zukommen. Deren Einnahmen steigen dadurch um gut 600 Mio. Franken.
• Der Bundesbeitrag an die AHV bleibt bei 19.55 Prozent.
• Die AHV-Beitragssätze von Selbständigerwerbenden bleiben unverändert.
• Witwen- und Waisenrenten sowie Kinderrenten bleiben unverändert.
• Pflegekinderrenten können weiterhin ins Ausland ausgezahlt werden.
• Die Plafonierung der Ehepaarrenten steigt auf 155 Prozent.
• Die Mehrwertsteuer wird für die AHV um 0.6 Prozent erhöht.
• Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge sinkt von 6.8 auf 6 Prozent.
• Die Renteneinbussen werden mit einem Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Renten kompensiert.
• Der Koordinationsabzug wird leicht verändert beibehalten.
• Die Altersgutschriftensätze betragen: 7 Prozent zwischen 25 und 34 Jahren, 11 Prozent zwischen 35 und 44 Jahren, 16 Prozent zwischen 45 und 54 Jahren und dann bis zur Pensionierung 18 Prozent.
• Die Einbussen von Versicherten, die bei Inkrafttreten der Reform 45 Jahre oder älter sind, werden über den Sicherheitsfonds ausgeglichen.
• Die Mindestquote der Erträge, die Versicherten zukommen muss, bleibt bei 90 Prozent.
pw. Anzufügen wäre, dass es sich beim 70 Franken-Zuschlag auf die AHV-Rente nicht um eine Kompensationsmassnahme handelt, sondern um einen AHV-Ausbau für die Klasse der Neurentner, was auch für den Ehepaar-Plafond gilt. Und die Änderungen beim KA sind ziemlich weitgehend. Siehe dazu den Antrag der EK.
Tages-Anzeiger: “Ein vernünftiger Schritt”
Daniel Foppa kommentiert im Tages-Anzeiger die Parlaments-Beschlüsse zur AV2020:
Gesondert betrachtet wären die Mehrkosten angesichts der demografischen Entwicklung nicht zu verantworten. Vor allem, weil die AHV-Erhöhung flächendeckend an alle Neurentner entrichtet wird — und nicht nur an jene, die darauf angewiesen sind. Eingebettet in das Gesamtpaket dieser umfassenden Reform sind sie jedoch vertretbar. Sie sind, wenn man so will, der Preis der direkten Demokratie.
Unter dem Strich kommt nun am 24. September eine Rentenreform zur Abstimmung, die als Kompromissvorlage niemanden so richtig glücklich macht, aber dennoch ein Ja verdient. Sie ist eine Absage an reine Ausbauvorlagen nach der blauäugigen Maxime, ein reiches Land wie die Schweiz verfüge über unendliche Mittel für die Rentenfinanzierung.
Die Vorlage ist gleichzeitig eine Absage an eine rein versicherungsmathematische Betrachtung des Rentensystems und an ein Vabanquespiel, wonach das System erst mal an die Wand gefahren werden soll, um anschliessend einschneidende Sparmassnahmen durchzusetzen.
NZZ: Keine Reform, sondern Hinausschieben der Probleme
Michael Schönenberger kommentiert den Parlamentsentscheid in der NZZ:
Stände- und Nationalrat haben sich nun für eine Rentenreform entschieden, deren Zeithorizont gerade einmal bis 2030 reicht. Danach werden die AHV-Ausgaben aus dem Ruder laufen, es werden sich Defizite in Milliardenhöhe auftürmen – jährlich. Das ist keine Reform, sondern ein Hinausschieben der grundlegenden Probleme. Die Zeche wird die junge Generation zu bezahlen haben.
Nicht auszudenken, auf welche gesellschaftlichen Probleme wir nun zusteuern. Es wäre die Pflicht und Schuldigkeit von Bundesrat und Parlament gewesen, eine Reform vorzulegen, die AHV und berufliche Vorsorge nachhaltig strukturell saniert. Diese Chance ist verpasst. Stattdessen schickt man sich an, die AHV auszubauen und die Probleme noch grösser zu machen, als sie ohnehin schon sind.
SP-Bundesrat Alain Berset hat sein Ziel erreicht: den Ausbau der ersten, staatlichen Säule. Es darf unterstellt werden, dass dies von Beginn an sein grosser Masterplan war. Zuerst hat er die eigentlich getrennt zu sanierenden Säulen miteinander vermischt und ein Grosspaket gezimmert, um dann im Parlament einen vermeintlichen Handlungszwang zur Erhöhung der AHV herbeizuführen. Die CVP ist ihm und dem Gewerkschaftsführer Paul Rechsteiner auf den Leim gekrochen. Bei der Linken dürften heute noch die Korken knallen. (…)
Eine üble Figur machten die Grünliberalen: Ihr Sprecher im Parlament legte wortgewaltig dar, warum diese Vorlage überhaupt nicht die Vorlage seiner Partei sei, und zählte alle Nachteile der Reform auf – und empfahl dann, trotzdem mit Ja zu stimmen, damit das Volk entscheiden könne. Inkonsequenz ist nur der Vorname solchen Handelns.
FDP-Fraktionschef Ignazio Cassis nahm zu Recht das Wort Chaos in den Mund, als er von der Zeit nach 2030 sprach. Denn statt die Grundprobleme der Demografie zu lösen, fliessen die Mehreinnahmen in den AHV-Ausbau. Die Folge davon wird sein, dass die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre unausweichlich wird. Das ist dann vielleicht das einzig Positive, das man aus diesem denkwürdigen Tag herauslesen kann.
AV2020: SR stimmt Beschluss der Einigungskonferenz zu
Nachdem die EK getagt hat, liegen nun deren Endfassung der Altersvorsorge 2020 bei den beiden Räten. Erst beim Ständerat, später ab 11.30 beim Nationalrat. Wobei die Zustimmung des Ständerats als gesichert gilt, womit die Zukunft der Vorlage beim Nationalrat liegt. Nachdem die GLP signalisiert hat, dass sie den EK-Entscheid unterstützen wird, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch der NR – wenn auch knapp – zustimmt.
Konrad Graber (CVP) bezeichnet den Entscheid der EK als Kompromiss zwischen NR und SR. Man sei den Forderungen des NR bei der Finanzierung gefolgt, dem SR beim Ausgleich.
Alex Kuprecht (SVP) betont die Fortschritte mit der Revision bei Rentenalter, UWS etc., beklagt aber, dass sich der Rat während der ganzen Beratung nie bewegt habe und unter dem Diktat der Mehrheit im Rat gestanden sei. Er könne die Verantwortung für dieses Ergebnis nicht akzeptieren, welches massiv die junge Generation belaste. Gefährlich sei die Vermischung der Säulen, welche noch üble Konsequenzen haben werde.
Paul Rechsteiner (SP) hingegen spricht von einer “reifen Leistung bezüglich Kompetenz und politischem Beurteilungsvermögen”. Die Vorlage habe faire Chance in der Volksabstimmung.
Karin Keller-Sutter: Das Resultat der EK ist kein Kompromiss. Kompromissvorschläge lagen vor, bspw. AHV-Plafond 155% für alle oder 70 Franken-Zuschlag für kleine Renten. Alles ist abgelehnt worden. Vorliegendes Ergebnis bildet Leistungsausbau und verschlechtert die Finanzierungssituation. Man reisst neue Löcher auf. Ist der zu zahlende Preis das Ergebnis wert? Der Ausbau in der AHV von heute ist die Steuer von morgen. Die Freude über den Ausbau wird von kurzer Dauer sein. Schaffen Zweiklassen-AHV, das ist eine nicht zu akzeptierende Ungerechtigkeit ist. Es profitiert allein die Uebergangsgeneration. Solidarität sieht anders aus.
Pascale Bruderer hat dem lediglich die Begriffe “Verantwortung” und “Alter in Würde” entgegenzusetzen. Wir sollen ja sagen, zur Lösung die vorliegt.
Pimin Bischof (SVP): Was ist besser, etwas zu tun oder nichts zu tun? Das wichtigste Sozialwerk steht auf dem Spiel. Ohne Zusatzfinanzierung geht die AHV bankrott!
Roland Eberle (SVP): Wenn man die AHV stabilisieren will, sollte man sie nicht mit neuen Leistungen belasten. Der schwarz/rote Block hat in einer Nacht und Nebel-Aktion mit Unterstützung von Bundesamt und Bundesrat sein Modell durchgedrückt. Die Minderheit hat keine Chance. Das Stöckli hat seinen Auftrag, über Parteigrenzen hinaus Lösungen zu suchen, nicht erfüllt. Das Stöckli wird zur Bühne von parteipolitischen Machtspielen. Wir setzen den Hammer an das Fundamt unserer Institution an.
Hans Stöckli (SP): Der ASIP hat uns geschrieben und verlangt sehnlichst eine Revision. Linke ist bereit, 6% zu unterstützen, nachdem man gegen 6,4% war. Das ist ein einzigartiges Angebot. AHV-Zuschlag wird durch Lohnprozente finanziert.
Hannes German (SVP): Die Revision schafft Profiteure und Betrogene. Die Profiteure profitieren doppelt, Ausgleich beim BVG und AHV-Zuschlag. Die Jungen bezahlen die Zeche. Das Machtkartell der Mehrheit hat gesprochen. Das ist ein Generationenbetrug.
Erich Ettlin (CVP): Wir haben austariertes System. Und die nächste Reform kommt bestimmt. Dann werden Fehler korrigiert.
Konrad Graber: Das Menu ist angerichtet, wir haben eine Demokratie, Sie müssen nicht essen.
BR Berset: Alles wurde analysiert, alles liegt auf dem Tisch. Wird nichts getan, haben wir 2030 ein AHV-Defizit von 40 Mrd. Der Bundesrat hat mir aufgetragen, Sie an die Bedeutung dieser Reform zu erinnern, politisch, sozial, wirtschaftlich. Bei den grossen Linien besteht weitgehend Übereinstimmung. Das was verbindet, ist viel grösser als das was trennt. Unterstütze Sie den Antrag .
Abstimmung
Der Antrag gemäss Einigungskonferenz wird mit 27 gegen 17 Stimmen angenommen.
Die Konsequenzen des EK-Entscheids
Die NZZ hat die Daten des BSV zu den finanziellen Folgen der Entscheide der Einigungskonferenz unter die Lupe genommen. Hansueli Schöchli schreibt:
Per saldo kämen als Folge des Vorschlags nach einer Übergangsphase massive Mehrausgaben auf die AHV zu. 2045 machen die Mehrausgaben per saldo 2,1 Milharden Franken aus, und mit weiteren Ausgabensteigerungen danach ist zu rechnen. Das heisst: Eine Reformvorlage, die eigentlich die AHV an die Demografie und die gestiegene Lebenserwartung anpassen sollte, bringt grosse Mehrausgaben und damit sogar noch eine Erhöhung der Hypotheken für die folgenden Generationen. Bezogen auf die AHV, geht der Vorschlag damit in die falsche Richtung und ist deutlich schlechter als das Nichtstun. (…)
In einer «ausgewogenen» Vorlage, so mag man mutmassen, würde die Sanierung der AHY vielleicht je etwa zur Hälfte durch Zusatzeinnahmen bzw. durch Ausgabensenkungen geschehen. Was nun vorliegt, geht aber sogar über die Aufteilung «100 Prozent via Einnahmen / 0 Prozent via Ausgaben» hinaus. Die Zusatzsteuern und -abgaben machen 2045 nicht weniger als 155 Prozent der geplanten Ergebnisverbesserung von 3,8 Milliarden Franken aus; der über 100 Prozent hinausgehende Teil wird durch die erwähnten Mehrausgaben weggefressen. Dass zudem die geplante Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge wegen der Zunahme der Arbeitskosten einige tausend Arbeitsplätze kosten könnte, sei nur in Klammern angefügt.
Die Frage ist, ob das für die AHV geplante Schlamassel durch Verbesserungen in der zweiten Säule (Pensionskassen) kompensiert wird. Dort soll der minimale Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf 6 Prozent sinken; pro 100 000 Franken Alterskapital würden damit künftig für Neurentner «nur» noch 6000 statt 6800 Franken Jahresrente fliessen. Das wäre rechnerisch immer noch viel zu viel (ein Umwandlungssatz von etwa 5 Prozent wäre eher korrekt), aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings soll die «Übergangsgeneration» von zwanzig Jahrgängen eine Besitzstandsgarantie erhalten – was nach der Frage ruft, was die Senkung des Umwandlungssatzes denn überhaupt soll.
NZZ: Abbrechen und neu starten
Helmut Stalder kommentiert in der NZZ die Arbeit des Parlaments zur AV2020.
Alles oder nichts ist bei der Rentenreform seit zwei Jahren die Devise von SP und CYP. Und sie ziehen diese Strategie durch bis zum bitteren Ende. Alle Appelle gingen ins Leere, nicht einmal in der Einigungskonferenz sind sie vom Plan abgerückt, die AHV-Renten um 70 Franken pro Monat zu erhöhen. Während sich die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat in der parlamentarischen Ausmarchung Verhandlungsspielraum verschaffte und dann in allen Nebenpunkten entgegenkam, gruben sich SP und CVP immer tiefer ein und machten sich selbst praktisch manövrierunfähig. Am Schluss boten sie an, die Mehrwertsteuer nicht um einen, sondern nur um 0,6 Prozentpunkte anzuheben. Aber das ändert nichts daran: Was nun auf dem Tisch liegt, ist keine Einigung zur Güte, mit der alle gleichmässig unzufrieden sind und doch leben können, sondern ein Diktat jener, die von Anfang an weder willens noch fähig waren, von ihrem Plan eines AHV-Ausbaus abzulassen. (…)
Statt die beiden Säulen der Altersvorsorge getrennt zu stabilisieren, wie das die Bürgerlichen im ganzen Prozess verfolgten, war und ist es das offensichtliche Ziel von SP und CVP, die staatliche Altersvorsorge auszubauen, ungeachtet ihrer prekären Verfassung, die seit zwei Jahren offensichtlich ist. Das ist nicht nur eine Zielverfehlung, sondern eine Perversion der ganzen Vorlage. Auch das abstimmungstaktische Argument von links, nur mit den 70 Franken Rentenerhöhung sei die Vorlage beim Volk mehrheitsfähig, wird nicht wahrer durch die gebetsmühlenartige Wiederholung. Den Ausbau der AHV haben die Stimmberechtigten nämlich erst vor knapp sechs Monaten bei der Gewerkschaftsinitiative «AHV plus» abgelehnt, wohlwissend, dass ein Leistungsausbau die AHV gefährdet.
Das Parlament tut deshalb gut daran, die Übung heute Donnerstag abzubrechen, auch wenn dies nach vier gescheiterten Rentenreformen das Vertrauen in die Reformfähigkeit der Räte nicht eben stärkt und durch die Verzögerung ein hoher Preis zu zahlen ist. Nach der ernüchternden Erfahrung im Parlament dürfte es nun zielführender sein, Bundesrat Bersets ambitiöse Grossreform aufzusplitten und zu versuchen, die einzelnen Vorhaben rasch in gesonderten Paketen zu realisieren. Es wird sicher nicht leicht sein, jeweils mehrheitsfähige Lösungen zu finden. Aber der Handlungsdruck ist insbesondere in der AHV grösser als bei früheren Anläufen.


