Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals ist fassungslos angesichts der vom Parlament verabschiedeten BVG-Reform und zieht wenig überraschend eine schiefe Parallele zum Ende der CS.
Wenn wir die letzten drei Wochen Revue passieren lassen, müssen wir den Kopf schütteln. Für die Rettung einer Grossbank stehen plötzlich Milliarden an Steuergeldern zur Verfügung und steht eine Lösung innert Tagen auf dem Tisch. Gleichzeitig beschliesst das Parlament in Bezug auf die BVG-Reform und nach wochenlangen Debatten eine reine Abbauvorlage. Und dies in Zeiten, wo die Inflation wieder aufkeimt. Für die Arbeitnehmenden und für die angehenden Rentnerinnen und Rentner eine Provokation nach allen Regeln der Kunst!
Der Gewerkschaftsbund sieht als einzigen Gewinner der BVG-Reform die Finanzindustrie. In der Stellungnahme schreibt Gabriela Medici:
Nach dem Scheitern von AV 2020 wurden die Sozialpartner vom Bundesrat beauftragt, einen Lösungsvorschlag für die drängendsten Probleme in der 2. Säule zu erarbeiten. Denn es sind die Sozialpartner, welche die Verantwortung für die 2. Säule tragen, sie finanzieren und gestalten.
Der nach intensiven Verhandlungen erreichte Reformvorschlag wurde vom Bundesrat übernommen und dem Parlament vorgelegt. Er hätte das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert.
Die heute vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedete Vorlage hat damit nichts mehr zu tun. Das Parlament hat sie für Arbeitnehmende aller Generationen zum teuren und willkürlichen Abbauprojekt verhunzt. Nicht nur werden die Rentensenkungen des letzten Jahrzehnts mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent weitergeführt.
Der Arbeitgeberverband zeigt sich befriedigt mit dem Resultat der BVG-Reform und sieht die Zielsetzung “insgesamt erfüllt”. Der Verband schreibt:
In der Schlussabstimmung haben die eidgenössischen Räte die Reform der zweiten Säule angenommen. Damit geht ein zäher und langandauernder politischer Prozess zu Ende, den auch die Arbeitgeber stark mitgeprägt haben. Nun steht fest: Man mag sich über den Weg gestritten haben, die Zielsetzungen der Reform sind aber allesamt erfüllt.
Bei einem Marathon sind bekanntlich die letzten Kilometer die schlimmsten. Ähnlich zäh gestalteten sich auch die finalen Diskussionen zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Nach über zweijähriger Beratung in den eidgenössischen Räten war am Ende gar eine Einigungskonferenz notwendig, um die verbleibenden Differenzen aus dem Weg zu räumen. Mit der Schlussabstimmung am letzten Tag der Frühjahrssession hat das Leiden aber ein Ende gefunden: National- und Ständerat haben die Vorlage mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Der Gewerkschaftsbund schreibt in einer Mitteilung zu den Entscheiden der SGK-N zur BVG-Reform:
Die Reform der zweiten Säule verkommt im Parlament zur Abbauvorlage. Versicherte Arbeitnehmende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte die zuständige Sozialkommission des Nationalrats vom Tisch. Auch Massnahmen für eine echte Gleichstellung in der 2. Säule lehnt die SGK-N ab. Sie weigert sich, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2. Säule umzusetzen.
Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7 Milliarden Franken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform höhere Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.
Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weniger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.
pw- Der Gewerkschaftsbund ist der Meinung, der Bundesrat hätte trotz der anhaltenden Negativrenditen einen höheren Mindestzins für 2023 ansetzen müssen. Dabei darf man sich wundern über Aussagen wie “aktuelle Schätzungen zeigen, dass sich die finanziellen Aussichten der Pensionskassen trotz der grossen Verwerfungen an den Finanzmärkten seit anfangs Jahr bereits entscheidend besser darstellen, als dies die aktuellen Deckungsgradverluste suggerieren.”
Auch die angebliche “Stabilität der Kassen” ist nicht garantiert, vor allem nicht, wenn die Versicherten jetzt “von den guten Erträgen der letzten Jahren” profitieren sollen. Die Ueberschüsse der Vergangenheit sind aufgebraucht. In einer Mitteilung zum Zinsentscheid heisst es:
Seit fünf Jahren verharrt der BVG-Mindestzinssatz auf rekordtiefem 1 Prozent. Begründet wurde dies wurde mit den negativen Zinsen – obwohl die Renditen sprudelten. Nun hat die Zinswende eingesetzt. Dass der Bundesrat weiterhin auf eine Erhöhung des Zinssatzes verzichtet, ist daher unverständlich für die Versicherten.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich in der BVG-Kommission vergeblich für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt. Denn trotz Turbulenzen an den Anlagemärkten im laufenden Jahr ist die finanzielle Lage der Pensionskassen stabil. Die Versicherten müssen von den guten Erträgen der letzten Jahre profitieren.
Das PK-Netz hat einen Leitfaden veröffentlicht, der sich an die Stiftungsräte wendet und Empfehlungen zu Massnahmen in der aktuellen Finanzmarkt-Lage gibt. Dazu heisst es in einer Mitteilung:
Es stellt sich die Frage, was jetzt auf Kassenebene zu tun ist, um im Interesse der Versicherten auf das neue Umfeld zu reagieren. Sicher ist: Es darf nicht zugewartet werden. Denn Gabriela Medici vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB warnte bereits im Juli in der Schweizer Personalvorsorge vor einer drohenden Verlierergeneration.
Der PK-Netz Leitfaden ist ein Arbeitsinstrument für Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte. Als Plattform der Arbeitnehmenden setzt das PK-Netz den Fokus auf das Leistungsniveau und die Beiträge, die für die Versicherten in allen Einkommensklassen zumutbar sein müssen – oder mit anderen Worten auf das sog. Preis-/Leistungsverhältnis des Vorsorgeangebotes.
Mit dieser Perspektive können im Stiftungsrat Anträge gestellt werden, die der jeweiligen altersabhängigen Betroffenheit der Versicherten Rechnung tragen.
Der Gewerkschaftsbund schreibt in seiner Medienmitteilung zur Behandlung der BVG-Revision im Ständerat:
Die heutige Ständeratsdebatte zur BVG-Reform hat gezeigt: Die von den Bürgerlichen geprägten Diskussionen stecken im Chaos fest. Doch weiterhin droht in der Reform der 2. Säule ein drastischer Rentenabbau. Und es wird immer deutlicher, dass den Frauen medial zwar das Blaue vom Himmel herab versprochen wurde. Doch sobald es konkret wird, sind der Mehrheit selbst die ungenügenden Leistungsverbesserungen zu viel, welche die Kommission noch vor einem Monat vorgeschlagen hatte.
Mit der heutigen Rückweisung des Geschäfts sind sie definitiv vom Tisch. Der bürgerliche Plan, kurz vor der Abstimmung über AHV 21 im BVG für die Frauen eine Scheinlösung zu beschliessen, um sie nach der Abstimmung wieder rückgängig zu machen, ist damit gescheitert. Doch die Frauen stehen in der Rentenfrage weiterhin mit leeren Händen da.
Der Gewerkschaftsbund hat eine Initiative mit dem Titel “Nationalbankgewinne für eine starke AHV” gestartet. Der SGB schreibt dazu:
Heute startet die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für ein starke AHV». Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Milliardenerträge aus Negativzinsen und Gewinnen angehäuft. Dieses Geld muss zurück an die Bevölkerung. Die SNB-Initiative will, dass ein Teil der Gewinne an die AHV geht.
Die Initiative zeigt, dass solide AHV-Finanzen ohne Rentenalterhöhung möglich sind, und bietet eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Auf die Abbau-Vorlage AHV 21 kann so oder so verzichtet werden, weil die AHV-Prognosen bis 2032 zu pessimistisch sind. Unter Druck sind hingegen die Altersrenten.
Die AHV-Renten halten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt und die BVG-Renten sinken – auch wegen der Tiefzinspolitik der letzten Jahre. Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht das Geld nicht mehr zum Leben. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV mit den Erträgen der Negativzinsen der SNB. Davon profitieren alle.
pw. Der Blick zeigt uns wieder einmal die Vorsorgewelt aus (sehr) linker Optik. Höhere Renten, jetzt, in 1. und 2. Säule. Besonders in der 2. Dort liegt soviel Geld. Aber die Kassen horten es – “sie schwimmen im Geld” – und die Rentner darben. So einfach kann man es sich offenbar machen, wenn man SGB-Präsident ist und eine Zeitung findet, die das glaubt und applaudiert. Ruedi Studer schreibt:
Stossend: Während die Neurentner darben, geht es den Pensionskassen so gut wie schon lange nicht mehr. In den letzten Jahren hat sich ihre Bilanzsumme massiv erhöht. 1063 Milliarden Franken hatten sie Ende 2020 auf der hohen Kante. Letztes Jahr verbuchten die Kassen so glänzende Renditen, dass die Bilanz auf 1100 bis 1200 Milliarden Franken zugenommen haben dürfte. Fragt sich bloss, wann die Versicherten und Rentner vom Manna profitieren. Immerhin: Letztes Jahr lag die Verzinsung der Altersguthaben im Schnitt bei rund 3,5 Prozent. Und die UBS-Pensionskasse erhöht für einzelne Neurentner-Jahrgänge die Renten – ein Einzelfall, der Signalwirkung haben könnte.
Auch das gewerkschaftliche PK-Netz hält nicht viel von den Ideen der SGK-S zur BVG-Revision. In seinem Kommentar hält es fest:
Konsens besteht ja bekanntlich darin, Geringverdienende und Teilzeitangestellte – vielfach Frauen – besser absichern zu wollen. Der Gender Pension Gap von 63% in der 2. Säule kann nicht mehr kleingeredet werden. Die Frage ist nur wie der Gender Pension Gap zeitnah vermindert werden kann.
Der Sozialpartnerkompromiss sah eine ausgewogene Kombination aus der Halbierung des Koordinationsabzuges und eines solidarisch finanzierten Rentenzuschlags vor, weil die Sozialpartner an alle Branchen dachten und wussten, dass höhere BVG Beiträge für Tieflöhner:innen sehr schnell zu einer unzumutbaren Absackung des Nettolohnes führen.
Die heute publizierten Beschlüsse der SGK-S (insb. zum Koordinationsabzug) sind gut gemeint, sie sind aber leider ganz einfach zu teuer.
Da die Rentenzuschläge aus einem Prozentsatz der Austrittsleistungen der aktiv Versicherten bezahlt und die Kompensationsmassnahmen auf 20 Jahre befristet werden sollen, finanzieren unter 45 Jährige mit einem Beitrag auf ihren Altersguthaben mit, haben aber selbst keinen Anspruch auf einen Rentenzuschlag.
Der Sozialpartnerkompromiss sah für die Finanzierung bekanntlich eine solidarisch finanzierte Umlagekomponente vor, die sozialpolitisch begrüssenswert ist, weil die Arbeitnehmenden auf ihrem gesamten AHV Lohn die Kompensation mitfinanzieren. Im Gegenzug hätten aber auch alle unbefristet von einem angemessenen Rentenzuschlag profitiert.
Die Beschlüsse der SGK des Ständerats zur BVG-Revision 21 stossen auch beim Gewerkschaftsbund auf harsche Kritik. Der SGB hält sie für nicht akzeptabel und schreibt:
Nachdem der Nationalrat im Dezember bereits einen Rentenabbau beschlossen hat, orientiert sich auch die SGK-S mit ihren BVG-Revisionsvorschlägen an der 2010 an der Urne wuchtig abgelehnten Vorlage. Die real existierenden Probleme in der 2. Säule werden vom Parlament hingegen ignoriert – gleich wie die gemeinsam getragenen Kompromissvorschläge der Sozialpartner.
Konkret führen die Beschlüsse der SGK-S zu massiven Mehrkosten für Personen mit tiefen Einkommen. Insgesamt bedeuten die Beschlüsse: mehr bezahlen für weniger Rente. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit einem Beitrag auf ihren Altersguthaben mit, haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.
pw. Daniel Lampart, Ökonom des Gewerkschaftsbunds, kritisiert die AHV-Studie der UBS, vermag allerdings deren bedenkliche Zahlen nicht zu widerlegen. So verlegt er sich auf seine persönliche Auslegung des Begriffs Generationensolidarität, zieht zur Verdeutlichung die Situation des Robinson Cruseo heran und unterstellt der Bank kommerzielle Motive für ihre Untersuchung. Das ist ziemlich fadenscheinig, um nicht zu sagen absurd, und ändert nichts an der Tatsache, dass wir den nächsten Generationen eine gewaltige Schuldenlast aufbürden, welche mit der neuesten Initiative für eine 13. Rente nochmals vergrössert würde. Lampart schreibt:
Die jungen und beruflich Aktiven erhielten die Basis ihres Wohlstandes geschenkt. Ohne dieses Erbe wären sie Robinson Crusoes. D.h. sie müssten alles aus dem Nichts erarbeiten, um überleben zu können. Was dieses Erbe der Eltern und Grosseltern wert ist, ist schwer zu quantifizieren. Man könnte dabei auf den heutigen Durchschnittslohn abstützen, der rund 110’000 Fr. pro Jahr beträgt. Eine Wirtschaft mit Robinson Crusoes würde nur einen Bruchteil davon erwirtschaften und verdienen. Die Robinson Crusoes würden vielmehr ums Überleben kämpfen. (…)
Dass die UBS die AHV kritisiert, ist nicht neu. Im Gegenteil: Die finanzielle Lage der AHV wird Jahr für Jahr in der Publikation zur «Generationengerechtigkeit» dramatisiert. Für die Diskussion über die AHV wäre es aber besser, wenn die UBS-Leute ihre wahren Beweggründe offenlegen würden. Nämlich, dass es sie stört, wenn die Topverdiener mehr in die AHV einzahlen als sie an Rente beziehen. Und dass es für die UBS attraktiver ist, wenn die SchweizerInnen private Altersvorsorgeprodukte kaufen als wenn die AHV ausgebaut wird.
Der Gewerkschaftsbund schreibt auf seiner Website:
Der Nationalrat streicht die Verbesserungen der skandalös tiefen PK-Renten der Frauen. Stattdessen übernimmt das Parlament die «Pfusch-Vorlage» der Kommission und schafft damit Willkür und Ungleichbehandlung. Unter dem Strich bleiben massiv höhere Kosten für sinkende Renten. Vom Banken und Versicherungsmodell profitieren einzig die Top-Einkommen durch neue Steueroptimierungen in der 2. Säule.
Die Unia Delegiertenversammlung hat in Bern ihre Wünsche formuliert. Schliesslich ist bald Weihnachten.
Der eindeutige Tenor: Mehr Zeit zum Leben, statt immer länger arbeiten. In einer Resolution forderten [die Delegierten] eine massive Reduktion der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich für die unteren und mittleren Einkommen. Eine Erhöhung des Rentenalters, die derzeit von der bürgerlichen Mehrheit durchs Parlament gepeitscht wird, wird Unia mit einem Referendum bekämpfen.
In Ergänzung zu unserem Kurzkommentar über das neue SGB-Papier das aufzeigt, dass Sparen viel weniger bringt als die AHV, hat Werner C. Hug nun das notwendige Zahlenmaterial zusammen gestellt. Klar wird, wie es die AHV fertig bringt, das Wunder zu vollbringen. Das Material für den scheinbaren Free Lunch holt sich die 1. Säule aus allen möglichen Quellen und mit international einzig dastehenden Solidaritätsleistungen und Umverteilungsströmen. Hug schreibt:
Der am KOF ausgebildete Ökonom Daniel Lampart muss gar nicht auf komplizierte Bar-Rentenberechnungen zurückgreifen, um zu beweisen, dass die AHV für die kleinen Einkommen rentabler ist, als das Sparen mit eigenem Konto über die Pensionskasse. Die Solidarität in der AHV ist politisch so gewollt. «Die Reichen brauchen die AHV nicht, aber die AHV braucht sie». (alt Bundesrat Hans-Peter Tschudi). Die Solidarität hat aber ihre Grenzen.
Wir haben mit den aktuellen Zahlen bewiesen (siehe F+W https://www.fuw.ch/!aSPAaAA ), dass ein durchschnittliches nach Zivilständen gewichtetes Einkommen von rund 53’000 Franken während 44 Jahren schon heute genügt um eine Maximalrente von 2390 Franken pro Monat zu erhalten.
Also mit AHV-Beiträgen von heute 8,7 Prozent bezahlt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden über 44 Jahre (im Umlageverfahren ohne Zinseszins) 203’000 Franken in die AHV einbezahlt. Dafür erhält man eine Rente (22 Jahre) von total 631’000 Franken. Wie ist das möglich?