PK Expert AG und Dipeka AG treten künftig in der Region Bern gemeinsam auf. PK Expert und Dipeka beschäftigen in den Büros Münsingen und Bern, sowie Basel und Zürich sechs diplomierte Pensionsversicherungsexperten und vier weitere BVG-Spezialisten. Beide Firmen sind zu 100% im Besitz der Partner.
Aktuarielles
FRP 4: Ein “Patchwork” von Konzepten
In der neusten Ausgabe ihrer “Retirement and Investment News” geht AON auf die neue Fachrichtline zur Festsetzung des technischen Zinses ein. In der Beurteilung heisst es dazu:
Die neue Richtlinie stellt einen Kompromiss zwischen verschiedenen Denkrichtungen dar, deren Meinungen zum technischen Zinssatz und zur Methode zur Bestimmung des vom Experten empfohlenen Wertes schon seit jeher auseinandergehen. Im Bemühen zur Berücksichtigung aller Ansätze kann die neue Richtlinie als «Patchwork» betrachtet werden, weil sie die Meinungen zweier Denkrichtungen beinhaltet: Die eine plädiert für die Ermittlung des technischen Zinssatzes aufgrund der erwarteten Rendite der Anlagestrategie (prinzipienbasierter Ansatz); die andere bevorzugt die Bestimmung des technischen Zinssatzes aufgrund eines ökonomischen Ansatzes (Referenzwert für die Bestimmung der Obergrenze).
Bei der Anwendung der neuen Richtlinie wird die Beurteilung der Struktur der Kasse durch den Experten ein zentrales Element darstellen. Die Richtlinie präzisiert ausserdem, dass der technische Zinssatz von Kassen, die einen starken Anteil von Rentenbezügern aufweisen, nahe beim Zinssatz risikoarmer Anlagen liegen sollte.
Diese Präzisierung in Verbindung mit der Definition der Obergrenze deutet darauf hin, in welche Richtung sich die technischen Zinssätze bei einer Richtlinie bewegen würden, bei der im Gegensatz zum prinzipienbasierten Ansatz die von der Anlagestrategie erwartete Rendite eine kleinere Rolle spielen würde als die Struktur der Kasse oder die risikoarmen Zinssätze.
Bei der neuen Richtlinie wird das Gewicht verstärkt auf die Transparenz gelegt, welche der Experte im Rahmen seiner Empfehlung, insbesondere bei seiner Erklärung, wie die Struktur der Kasse berücksichtigt wurde, gewähren muss. Wir erinnern jedoch daran, dass die Verantwortung zur Festlegung des technischen Zinssatzes beim obersten Organ bleibt.
Die alte FRP 4 ist tot – lang lebe die neue FRP 4!
PK-Experten verabschieden revidierte FRP 4
Die Kammer der Pensionskassen-Experten schreibt in einer Medienmitteilung:
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hat an der 49. Generalversammlung vom25. April 2019 die Revision der Fachrichtlinie 4 (FRP 4) zum technischen Zinssatz mit grosser Mehrheit angenommen.
Nach diversen Revisionsversuchen in den Jahren 2016 und 2017 hat die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE, die überarbeitete Fachrichtlinie 4 (FRP 4) zum technischen Zinssatz mit grosser Mehrheit angenommen und in Kraft gesetzt.
Unverändert zur bisherigen Version der FRP 4, muss der technische Zinssatz mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung liegen. Der Experte berücksichtigt bei seiner Empfehlung zum technischen Zinssatz ausserdem die Struktur und die Merkmale der Vorsorgeeinrichtung.
Anstelle des bisherigen Maximalwertes, dem technischen Referenzzinssatz, wird neu eine Obergrenze für den technischen Zinssatz festgelegt. Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und vermindert um einen Abschlag für die Zunahme der Langlebigkeit.
Der Zuschlag von 2.5% ergibt sich aus der Renditedifferenz der 10-jährigen Bundesobligationen und dem Pictet BVG-40 Plus Index der Jahre 1998 bis 2017.
Die seit Oktober 2010 bestehende Fachrichtlinie zum technischen Zinssatz einer Vorsorgeeinrichtung ist seit 2012 für alle Pensionskassen-Experten der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE, und der Schweizerischen Aktuarvereinigung, SAV, verbindlich einzuhalten.
Die Fachrichtlinie 4 (FRP 4) beschreibt, wie der Pensionskassen-Experte seine Empfehlung über die Höhe des technischen Zinssatzes an das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung herleiten muss.
Lebenserwartung in der Schweiz
Gemäss den vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechneten neuen Kohortensterbetafeln für die Schweiz betrug die durchschnittliche Lebensdauer von Männern, die im Jahr 1917 geboren wurden, 63 und diejenige von Frauen 70 Jahre. Männer, die 1967 geboren wurden, werden im Durchschnitt ein Alter von fast 82 Jahren und Frauen mit dem gleichen Geburtsjahrgang ein Alter von 87 Jahren erreichen.
Knaben und Mädchen, die 2017 geboren wurden, dürften durchschnittlich 91 bzw. 94 Jahre lang leben; 26% der Mädchen und 15% der Knaben könnten sogar mindestens 100 Jahre alt werden.
1997 betrug die Lebenserwartung für Männer im Alter 65 noch 16,5 Jahre und stieg bis 2017 auf 19,7 Jahre, für Frauen lauten die Zahlen 20,4 und 22,5 Jahre.
Innerhalb der untersuchten Generationen ist auch die verbleibende Lebensdauer im Alter von 65 Jahren deutlich angestiegen. Sie erhöhte sich zwischen den Generationen 1876 und 1917 bei den Männern von 12 auf 16 Jahre und bei den Frauen von 14 auf 20 Jahre.
Aufgrund der teilweise bereits beobachteten Sterblichkeit im höheren Alter kann davon ausgegangen werden, dass auch die nächsten Generationen deutlich länger leben werden. Die durchschnittliche verbleibende Lebensdauer der 1952 geborenen Männer und Frauen, die 2017 ihr 65. Lebensjahr vollendet haben, dürfte bei etwas mehr als 21 Jahren bzw. etwas weniger als 25 Jahren liegen.
Die Männer und Frauen mit Geburtsjahr 2017 werden vermutlich nach ihrem 65. Geburtstag noch durchschnittlich 28 bzw. 30 Jahre leben.
Trendwende bei der Lebenserwartung?
Daniel Zulauf schreibt in der Luzerner Zeitung über die internationale Entwicklung der Lebenserwartung, wo nach Jahrzehnten einer kontinuierlichen Zunahme in vielen Ländern eine Verflachung und teilweise sogar ein Rückgang zu beobachten ist.
Die Dynamik des Prozesses hat die OECD durch einen Vergleich von zwei direkt aufeinanderfolgenden Fünfjahresperioden erfasst (2006–2011 und 2011 bis 2016). Die Untersuchung zeigt, dass die Sterblichkeit in 6 der 28 EU-Länder teilweise markant gesunken ist. Die Gruppe der Länder mit der ausgeprägtesten Verflachung erscheint ziemlich heterogen: Frankreich, Deutschland, Griechenland, Schweden, Portugal, die Niederlande und Grossbritannien.
Ähnliches stellt die amerikanische Universität Princeton fest. Gemäss einer Studie hat sich die durchschnittliche Lebenserwartung ab Geburt in den Jahren 2014 bis 2015 in 12 von 18 analysierten Industrieländern mit hohem Wohlstandsniveau teilweise deutlich verschlechtert. (…)
Die hiesige Lebenserwartung hat sich von 2010 bis 2016 bei Männern um 1,7 auf 81,6 Jahre und bei Frauen um ein Jahr auf 85,4 Jahre erhöht. Doch auch für die Schweiz lässt sich aus der Princeton-Studie eine deutliche Verflachung der Kurve herauslesen – eine Beobachtung, die auch die «Swiss Life» auf Anfrage bestätigt. Nach dem Verständnis des Versicherers hält der Trend zur Langlebigkeit in der Schweiz aber weiterhin an. Eine eigentliche Trendwende sei noch nicht erkennbar.
Eindeutig ist dieser Befund aber nicht. Und genau das ist das Problem. Wird die Dynamik der aktuellen Entwicklung nämlich unterschätzt und der Verlauf der Lebenserwartung zu optimistisch beurteilt, resultieren daraus hohe Kosten. Unter dieser Annahme würden unnötig hohe Beiträge an Pensionskasse und AHV fällig, und auch die Prämien für Lebensversicherungspolicen wären aus dieser versicherungstechnischen Sicht überzogen.
Vernehmlassung der Experten-Kammer zur FRP 4
Die Fachrichtlinie 4 (technischer Zins) der Kammer der Pensionskassen-Experten geht durch turbulente Zeiten. Zur Klärung der Akzeptanz ihrer Vorlage hat die Kammer im vergangenen Jahr eine Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen durchgeführt. Gleichzeitig hat auch die OAK eine Anhörung ihrer eigenen Vorlage veranstaltet. Die Ergebnisse der Kammer-Vorlage wurden jetzt auf ihrer Website publiziert. Zur Vorgeschichte schreibt die Kammer:
Die FRP 4 wurde am 27.10 2010 durch die SKPE verabschiedet und am 23.04.2015 durch die Generalversammlung der SKPE minimal revidiert.
Anlässlich der ausserordentlichen GV vom 24.11. 2017 wurde die Revisionsvorlage FRP 4 mit grossem Mehr abgelehnt. Der Vorstand wurde beauftragt , die Mitglieder zu befragen und auf den Ergebnissen der Befragung basierend eine erneute Revisionsvorlage auszuarbeiten.
Im Frühjahr 2018 wurden die Mitglieder durch die Arbeitsgruppe FRP befragt in welche Richtung die Fachrichtlinie FRP 4 zu entwickeln sei. Auf der Basis der eingegangenen Antworten hat die Arbeitsgruppe FRP die vorliegende Revisionsvorlage „ FRP 4 – Weiterentwicklung 2019 “ erarbeitet.
Über die vorliegende Fassung wurde während der Zeit vom xxx bis 04.12.2018 eine Vernehmlassung durchgeführt. Nachfolgend finden Sie die eingegangenen Vernehmlassungen der Mitglieder und interessierten Kreisen.
Aufgrund dieses Berichts wird die definitive Fassung der FRP 4 erstellt, die voraussichtlich an d er GV vom 25 . April 2019 den Mitgliedern zur Abstimmung unterbreitet wird.
Die eingegangenen Antworten stammen u.a. von Martin Wagner (PK CS), Aon, ASIP, BSV, Pittet, Berag, Allvisa, Deprez, Libera. Daraus einige Zitate:
Martin Wagner:
Grundsatz: Der ursprüngliche Satz ist viel zu schwülstig. Das geht auch einfacher.
(Änderungsantrag): Gestützt auf eine Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge setzt das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung den technischen Zinssatz fest. Die Empfehlung des Experten beinhaltet eine Begründung und Herleitung.
Dann der Satz » … Der empfohlene technische Zinssatz soll mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestrategie zu erwarten ist. Der Zeithorizont der Erwartung (5 Jahre, 10 Jahre?) ist nicht präzise genug. Sinnvoll präzisiert (Änderungsantrag): Der empfohlene technische Zinssatz soll mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestrategie über einen Horizont von ca. 5 bis 10 Jahren zu erwarten ist.
OAK und Experten-Kammer zum technischen Zins
Während die Kammer der Pensionskassenexperten eine Vernehmlassung zur Fachrichtlinie 4 “Technischer Zins” durchführt, hat die OAK gleichzeitig eine Anhörung zur Festlegung des technischen Zinses veranlasst. Der ASIP hat zu den beiden Umfragen ihre Stellungnahme publiziert. Seine Sympathien liegen eindeutig beim Konzept der Kammer, während gleichzeitig Vorgehen und Zielsetzung der OAK kritisiert werden. An die Adresse der OAK wird ausgeführt:
Wohlwissend, dass die OAK BV und die Kammer seit mehreren Jahren über die Mechanik zur Festlegung des technischen Zinssatzes diskutier en , kann der ASIP den gewählten Weg der OAK BV nicht unterstützen . Im Gegensatz zur gewünschten Klarstellung schafft dieses Vorgehen mehr Unsicherheit und Verwirrung.
Der ASIP unterstützt die überarbeitete FRP 4 der Kammer und sieht im Vorschlag der OAK BV keine Verbesserung – im Gegenteil. Aus Sicht ASIP ermöglicht der vorgeschlagene Mechanismus der Kammer eine notwendige Flexibilität sowohl für das oberste Organ wie für den Experten. Die FRP 4 beschreibt die Herleitung einer Obergrenze für den technischen Zinssatz nachvollziehbar, wobei zu beachten ist, dass die vorgesehene Obergrenze nicht automatisch eine Empfehlung für den technischen Zinssatz darstellt. Der Experte berücksichtigt u.a. im Rahmen seiner Empfehlung die Struktur und Merkmale der Vorsorgeeinrichtung. Richtigerweise soll der technische Zinssatz einer Rentnerkasse nicht wesentlich vom risikolosen Marktzins abweichen.
Im Vorschlag der OAK BV wird hingegen die sog. Obergrenze zum allgemeingültigen technischen Zinssatz. Der Experte soll einerseits gemäss Ziffer 4.1. in seiner Empfehlung die definierte Obergrenze einhalten, soll aber anderseits eine Empfehlung abgeben, wenn der technische Zinssatz über der vorgegebenen Obergrenze liegt. Faktisch besteht im Rahmen dieses Prozesses keine Flexibilität mehr. Zudem erscheint uns die vorgeschlagene Glättung von drei Jahren als zu lange.
Freundlicher tönt die Antwort an die Kammer der Experten:
Aus Sicht ASIP ermöglicht der vorgeschlagene Mechanismus eine notwendige Flexibilität sowohl für das oberste Organ wie für den Experten. Die FRP 4 beschreibt die Herleitung einer Obergrenze für den technischen Zinssatz nachvollziehbar, wobei zu beachten ist, dass die vorgesehene Obergrenze nicht automatisch eine Empfehlung für den technischen Zinssatz darstellt. Der Experte berücksichtigt u.a. im Rahmen seiner Empfehlung die Struktur und Merkmale der Vorsorgeeinrichtung. Richtigerweise soll der technische Zinssatz einer Rentnerkasse nicht wesentlich vom risikolosen Marktzins abweichen.
Der ASIP erachtet auch den vorgesehenen Zeitraum von sieben Jahren für die Umsetzung der Empfehlung als angemessen.
In diesem Sinn unterstützen wir den überarbeiteten Vorschlag und erwarten, dass die Generalversammlung der Kammer der Pensionskassen-Experten vom 25. April 2019 dieser Lösung zustimmt. Es gilt alles daran zu setzen, dass eine praxistaugliche, sinnvolle Lösung für die Festlegung des technischen Zinssatzes umgesetzt wird.
Stellungnahme an OAK / Stellungnahme an Kammer /
Anhörung OAK technischer Zins
Jeanne Calment – ein Fall von Fake News?
Wenn es in Vorträgen oder Artikel um Lebenserwartung, Umwandlungssatz oder Diskontsätzen ging, tauchte unvermeidlich der Name Jeanne Calment auf, die Frau, die (angeblich) als ältester Mensch 1977 im Alter von 122 Jahren gestorben sein soll. Jetzt tauchen Zweifel und gleich auch Zweifel am Zweifel um die Geschichte auf. Die FAZ schreibt:
Der bisherige menschliche Altersrekord geht möglicherweise auf einen Betrug zurück: Zwei russische Wissenschaftler halten es für sehr wahrscheinlich, dass nicht Jeanne Calment 1997 im Alter vom 122 Jahren und 164 Tagen gestorben ist, sondern ihre einzige Tochter Yvonne im Alter von 99 Jahren. Um die Erbschaftssteuer zu umgehen, könnte Yvonne bereits 1934 die Identität ihrer Mutter angenommen haben, als diese an einer Rippenfellentzündung gestorben sei, vermuten die beiden Russen. (…)
Den russischen Mathematiker Nikolai Sak konnte ihre Geschichte jedoch nicht überzeugen. Gemeinsam mit dem Gerontologen Waleri Nowoselow durchforschte er über Monate hinweg Biographien von Jeanne Calment, Interviews und Fotos, Zeitzeugenberichte sowie die öffentlich zugänglichen Behördendaten ihrer südfranzösischen Heimatstadt Arles. Dabei kam er zu dem Schluss, dass es sich bei der 1997 Verstorbenen unmöglich um Jeanne handeln könne.
In einem Artikel von afp wird widersprochen:
Der Bericht der beiden Wissenschafter stösst bei Kollegen auf unterschiedliche Reaktionen. Der französische Gerontologe Jean-Marie Robine, der an den Überprüfungen für das «Guinness-Buch der Rekorde» beteiligt war, sagt, er habe niemals an der Authentizität von Calments Dokumenten gezweifelt. Er wirft den russischen Forschern vor, keine Fakten berücksichtigt zu haben, die für das lange Leben Calments sprächen.
Der frühere Bürgermeister von Arles, Michel Vauzelle, hält Saks Theorie für «komplett unmöglich und lächerlich». Jeanne Calment sei über Jahre von vielen Ärzten betreut worden. Dagegen begrüsst der Leiter des französischen Instituts für demografische Studien, Nicolas Brouard, Saks Forschungen. Diese seien ein weiteres Argument, die sterblichen Überreste von Jeanne und Yvonne Calment zu exhumieren und ihre DNA zu untersuchen, sagt er. Schon kurz nach Calments Tod bedauerten Wissenschafter, dass keine Autopsie vorgenommen worden war, um nach den Ursachen für ihre Langlebigkeit zu forschen.
U.S. Life Expectancy Falls Further
Life expectancy for Americans fell again last year, despite growing recognition of the problems driving the decline and federal and local funds invested in stemming them.
Data the Centers for Disease Control and Prevention released on Thursday show life expectancy fell by one-tenth of a year, to 78.6 years, pushed down by the sharpest annual increase in suicides in nearly a decade and a continued rise in deaths from powerful opioid drugs like fentanyl. Influenza, pneumonia and diabetes also factored into last year’s increase.
Economists and public-health experts consider life expectancy to be an important measure of a nation’s prosperity. The 2017 data paint a dark picture of health and well-being in the U.S., reflecting the effects of addiction and despair, particularly among young and middle-aged adults, as well as diseases plaguing an aging population and people with lower access to health care.
Die Zukunft erfahren mit Generationen-Sterbetafeln?
Jean Netzer und Marco Cincera haben sich in der Schweizer Personalvorsorge 10/18 ausführlich mit dem Thema Generationen-Sterbetafeln auseinandersetzt und die einzelnen Berechnungsmethoden vorgestellt. Ihre Schlussfolgerung:
Die Zukunft kann anhand der verschiedenen Modelle oder Parameter selbstverständlich nicht vorausgesagt werden. Doch diese erlauben zumindest eine bessere Darstellung der möglichen Szenarien. Die Alternativen ergänzen sich eher, als dass sie sich gegenseitig entkräften würden, und tragen dazu bei, dass die Modelle verständlicher und die erzeugten Resultate leichter interpretierbar sind.
In der Palette der bestehenden Lösungen sind bei der Wahl des zu berücksichtigenden Modells schliesslich noch weitere Eigenschaften entscheidend: Transparenz (Methoden, Parameter, verwendete Daten), Robustheit (keinen nicht erklärbaren Einfluss infolge des Hinzufügens von Daten) und Einfachheit (Verständlichkeit, Kommunikation). Es erfordert die Suche nach dem besten Kompromiss zwischen Pragmatik und Präzisionsillusion.
U.S. Life Expectancy Falls Further
Life expectancy for Americans fell again last year, despite growing recognition of the problems driving the decline and federal and local funds invested in stemming them.
Data the Centers for Disease Control and Prevention show life expectancy fell by one-tenth of a year, to 78.6 years, pushed down by the sharpest annual increase in suicides in nearly a decade and a continued rise in
deaths from powerful opioid drugs like fentanyl. Influenza, pneumonia and diabetes also factored into last year’s increase.
Economists and public-health experts consider life expectancy to be an important measure of a nation’s prosperity. The 2017 data paint a dark picture of health and well-being in the U.S., reflecting the effects of addiction and despair, particularly among young and middle-aged adults, as well as diseases plaguing an aging population and people with lower access to health care.
WTW: White Papers zu 1e-Plänen und Risk Sharing
Welche Auswirken 1e-Pläne auf die Pensionskassen und die Unternehmensbilanzen haben, hat das Beratungsunternehmen Willis Towers Watson in zwei White-Papers untersucht. Diese zeigen u.a. auf, ob sich die Pensionskassen über Mittelabflüsse Sorgen machen müssen und wie sich die Einführung von 1e-Plänen auf die Pensionsverpflichtungen von Unternehmen auswirken.
In einem weiteren White Paper wird analysiert, wie die im internationalen Vergleich hohen Schweizer Pensionsverpflichtungen über Risk Sharing reduziert werden können. Dies ist für Unternehmen interessant, die sich Gedanken über die Umstellung der Bewertung unter Berücksichtigung des Risk Sharing machen bzw. die Anwendung des Risk Sharing ausweiten wollen.
Whitepaper 1: Auswirkungen der Einführung von 1e-Plänen auf die Basiskasse
Durch die Einführung eines 1e-Plans können Pensionskassen Risiken zum Teil auf die Arbeitnehmer übertragen. Doch ist die Einführung für die jeweilige Pensionskasse mit Mittelabflüssen verbunden. Auf den ersten Blick scheint dies die Pensionskasse zu schwächen.
Dutch retirement age increase delayed as life expectancy stalls
The official retirement age for the Dutch state pension (AOW) will not be raised in 2024 following a slowdown in the life expectancy forecast, Wouter Koolmees, minister for social affairs, has announced.
The state pension age in the Netherlands is based on an annual longevity estimate from Statistics Netherlands (CBS) and the legal formula for the retirement age.
At present, a 65-year old has a life expectancy of 20.63 years, while the AOW age has to be raised at 20.76 years. In 2012, the cabinet decided that the AOW would gradually rise as of 2017— from 65 at the time to 67 and three months in 2022 — in order to keep pensions provision affordable for the future. It included a five-year leeway to enable workers to make additional savings for their pension.
As of 2022, the official pensionable age will rise in accordance with life expectancy. During the past few years, the government had concluded that the retirement age didn’t need to be raised further in 2022 and 2023, as life expectancy was expected to increase further, but not in a straight line.
Grenzbeträge und Kennzahlen
AON hat ein Merkblatt mit den Grenzbeträgen und Kennzahlen 2019 in der AHV und für das BVG auf einem Merkblatt zusammengefasst.
Lebenserwartung und Deckungsgrad
Michael Weidmann und Manfred Thalmann (Libera) behandeln in einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge 10-18 den Zusammenhang der Lebenserwartung eines Versichertenbestandes auf Umwandlungssatz, Vorsorgekapital und Deckungsgrad.


