Geschiedene Frauen erhalten nach dem Tod ihres Ex-Mannes oft nur eine BVG- Minimalrente, sofern die Ehe nach der Pensionierung aufgelöst wurde und kein Vermögen vorhanden ist. Das Bundesamt für Sozialversicherung verweist auf die Freiheit und Verantwortung der Vorsorgeeinrichtungen. Die Betroffenen haben sich in einem Verein organisiert.
pwirth
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Reuters: Novartis Pension Funds to invest in metals
Switzerland-based Novartis’s pension fund plans to invest four percent of its 14 billion Swiss francs in precious metals, the manager of the pension fund told Reuters. «What we want to do is to invest one percent, that is 140 million Swiss francs, in gold, one percent in platinum, one percent in palladium and one percent in silver, that’s more or less half a billion Swiss francs,» Andre Ludin, head of portfolio management at drugmaker Novartis AG, said. «We have decided and we will do it. We will do it very slowly because we have to be very careful for platinum and palladium,» he told Reuters in a telephone interview from Switzerland.
BSV – Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge 98 / 99
Die BSV-Mitteilungen Nr. 98 behandeln u.a. folgende Themen: Wechsel der VE, Verzinsung der Austrittsleistung, Vorbezug sowie die aktuelle Rechtsprechung im Bereich 2. Säule.
Auf der Internet-Seite des BSV können unter: http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/aktuell/index.html?lang=de
Zusammenstellungen der Hinweise, Stellungnahmen des BSV und der Rechtsprechung zu folgenden Themen abgerufen werden: Wohneigentumsförderung, Invalidität, Begünstigtenordnung.
Nr. 99 enthält den Hinweis auf den Risiko Check-up von AWP / Complementa, zu dessen Teilnahme das BSV die Vorsorgeeinrichtungen ermuntert.
Link to BSV – Berufliche Vorsorge und 3. Säule – Aktuell
Institutional Survey: Regeln der treuhänderischen Kapitalanlage
Die 8. Ausgabe des Swiss Institutional Survey befasste sich im zweiten Teil der Studie mit den Anlagerichtlinien und Regeln zur treuhänderischen Kapitalanlage von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen (Prudent Investor Rules). Dabei wurde untersucht, inwieweit die BVG-Richtlinien in Bezug auf die Limiten der einzelnen Anlagekategorien sowie auf die im Jahr 2000 eingeführten Erweiterungsmöglichkeiten dem heutigen Anlageumfeld noch entsprechen. Die Umfrageteilnehmer, insgesamt 172 institutionelle Investoren mit einem Gesamtvermögen von 211.7 Mrd. Fr., erachten die geltenden Anlagerichtlinien der BVV2 mehrheitlich als nicht mehr zeitgemäss und zeigen sich lediglich mässig zufrieden.
In der Grundsatzfrage äussern sich die Umfrageteilnehmer heterogen: die eine Hälfte möchte die bestehenden Richtlinien beibehalten, die andere Hälfte wünscht sich moderate bis starke Anpassungen oder sogar die gänzliche Abschaffung der Bestimmungen. Dieses Resultat spiegelt den Widerspruch in der heutigen Regelung: einerseits werden den Investoren Beschränkungen in ihrer Anlagetätigkeit auferlegt, andererseits lassen sich die Einschränkungen mit dem so genannten Erweiterungsartikel (Artikel 59 BVV 2) aufheben und die Vermögensanlage kann den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
www.institutionalsurvey.ch
Mitteilung
Tages-Anzeiger: Eklat bei Swisscanto
Die Swisscanto Vorsorge, ein Gemeinschaftsunternehmen der Kantonalbanken, hat ihren Chef gefeuert und die Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Zum Eklat hat ein umstrittenes Kaufangebot geführt, schreibt der Tages-Anzeiger. Im Bericht heisst es weiter: Vor allem kann Leutyler die harsche Reaktion seines ehemaligen Arbeitgebers nicht verstehen, zumal er und Helbling durchaus bereit gewesen seien, über das Weiterführungskonzept der Sammelstiftung zu verhandeln. Eine Einigung über die Gründerrechte und ihre Werthaltigkeit sei jedoch nicht möglich gewesen, kontert Amstutz. Und da Swisscanto den ganzen Kaufvertrag für die Gemini Personalvorsorge als unrechtmässig erachte habe, sei man mit dem Dossier an das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) als Aufsichtsbehörde gelangt. Helbling sieht dem Entscheid aus Bern gelassen entgegen: «Wenn Swisscanto nicht das BSV eingeschaltet hätte, hätten wir es getan.»
Stellungnahme von Helbling und Leutwyler im Fall Gemini
Als Reaktion auf die in einer Pressemitteilung der Swisscanto erhobenen Vorwürfen an Oskar Leutwyler und Carl Helbling nehmen diese in einem Artikel der NZZ wie folgt Stellung: «Die uns von der Swisscanto Vorsorge AG gemachten schweren Vorwürfe weisen wir vollumfänglich zurück. Die Gemini Personalvorsorge AG wurde 1998 gegründet. Sie übernahm von der Schweizerischen Treuhandgesellschaft die Gründerrechte der Gemini Sammelstiftung und übte für sie Hilfsfunktionen aus. Wir wurden im Jahre 2001 Mitaktionäre der Gemini Personalvorsorge AG und waren mit Swisscanto im Gespräch betreffend die Übertragung der Gemini Personalvorsorge AG. Damit sollte das Weiterbestehen des Vorsorgekonzeptes als Ganzes gesichert werden. Es konnte jedoch keine Einigung gefunden werden. Die Gemini Sammelstiftung und damit die Versicherten werden durch dieses Zerwürfnis nicht betroffen.»
Die NZZ schreibt u.a. zu diesem Fall: "Aufsehenerregend ist, dass ausser Leutwyler auch Prof. Carl Helbling, Stiftungsratspräsident der Gemini-Sammelstiftung, in diesen Fall, dessen Substanz noch kaum einzuschätzen ist, involviert ist. Helbling ist einer der bekanntesten und angesehensten Vorsorgeexperten der Schweiz. Als dominierende Hauptaktionäre der Gemini Personalvorsorge AG wollten Helbling und Leutwyler der Swisscanto Holding AG in diesem Frühjahr offenbar ihre Gesellschaft verkaufen, wobei laut ergänzenden Angaben Gründerrechte (für die Gemini-Sammelstiftung) geltend gemacht und ein entsprechender Preis gefordert wurden. Swisscanto stellt sich auf den Standpunkt, dass hierbei sowohl die Interessen der Gemini-Sammelstiftung wie auch diejenigen der Swisscanto Holding AG verletzt wurden, die Leistungen und Ansprüche der Versicherten aber nicht gefährdet seien."
Chrysler pension fund to get $1.2 billion
DaimlerChrysler and Cerberus Capital Management, which is buying Chrysler Group, have agreed to invest $1.2 billion in the pension fund of Chrysler workers under terms of the sale, according to their union, the United Automobile Workers.
Link to International Herald Tribune
NZZ: Publica – offene Fragen vor dem Wechsel zum Beitragsprimat
Die Bundespensionskasse Publica ist dank deutlich erhöhten Anlageerfolgen im zweiten Halbjahr 2006 auf eine ansprechende Rendite von 4,5 Prozent gekommen. Die für frühestens Mitte 2008 geplante Umstellung auf den Beitragsprimat bereitet einiges Kopfzerbrechen.
Novartis Pensionskasse mit 2,01 Prozent Performance
Die Novartis Pensionskasse schreibt in ihrem Jahresbericht: «Vor dem Hintergrund der Kurseinbrüche im Mai letzten Jahres und eines nach wie vor als volatil beurteilten Anlageumfeldes war ein defensiver, auf Werterhaltung ausgelegter Anlagestil geboten. Dies schlug sich in einer Performance von 2,01% nieder. Die Benchmark, als Vergleichswert mit einem durchgehend höheren Aktienanteil, betrug 3,1%. Aus dem Verhältnis des gebundenen zum freien Vermögen ergibt sich der Deckungsgrad, welcher nach unserer traditionell konservativen Darstellung per Ende des Berichtsjahres 116% betrug. Nach der heute gebräuchlichen, «finanzökonomischen» Darstellung gemäss Art. 44 Abs. 1 BVV2 ergibt sich ein Deckungsgrad von 129%. Versichert waren am 31. Dezem ber 2006 11’629 (Vorjahr: 10’936) Vorsorgenehmer/-innen. Ihnen standen 18’180 (Vorjahr: 18’294) Rentner/-innen gegenüber, von denen 12’059 Personen eine Altersrente, 915 eine Invalidenrente und 4797 eine Witwen- bzw. Witwerrente bezogen. 409 laufende Rentenansprüche entfielen auf Waisen- und Kinderrenten. Das durchschnittliche Renteneinkommen in der Pensionskasse
Novartis belief sich auf 38 626 (Vorjahr: 37 824) Franken.»
Link to Jahresbericht_2006.pdf (application/pdf-Objekt)
Publica weist 108 Prozent Deckungsgrad aus
Die Pensionskasse des Bundes PUBLICA hat im Jahr 2006 verfügbare Vermögenserträge im Umfang von 360,7 Millionen erzielt. Diese hat der Bundesrat heute in vollem Umfang zur Bildung von Reserven eingesetzt. PUBLICA weist per 31.12.2006 eine Bilanzsumme von rund 33,1 Milliarden und einen Deckungsgrad von 108,8 Prozent auf. Sie erzielte auf ihren Anlagen eine Gesamtperformance von 4,5 Prozent. Nach Bildung und Auflösung von Rückstellungen verbleibt ein Nettoergebnis von 360,7 Millionen.
Link to EFD – Jahresrechnung PUBLICA 2006
Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Gemini Sammelstiftung
Die Swisscanto schreibt in einer Medienmitteilung: «Eine interne Untersuchung der Swisscanto Holding AG hat Hinweise auf Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Gemini Sammelstiftung ergeben. Swisscanto ist von der Gemini Sammelstiftung mit einem Verwaltungs- und Administrationsmandat betraut.
In diesem Frühjahr hat die Swisscanto Holding AG von Prof. Dr. Carl Helbling, dem Stiftungsratspräsidenten der Gemini Sammelstiftung, ein Kaufangebot für die Gemini Personalvorsorge AG erhalten. Neben Prof. Dr. Helbling ist an dieser Gesellschaft unter anderem auch massgeblich Dr. Oskar Leutwyler, der Geschäftsführer der Swisscanto Vorsorge AG, beteiligt. Die Swisscanto Vorsorge AG, die in der Beratung und Verwaltung von Personalvorsorge-Einrichtungen tätige Tochtergesellschaft von Swisscanto Holding AG, ist seit 2005 Geschäftsstelle der Gemini Sammelstiftung.
Bei der Prüfung dieses Kaufangebots für die Gemini Personalvorsorge AG hat die Swisscanto Holding AG Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Gemini Sammelstiftung festgestellt, die nach Ansicht von Swisscanto sowohl die Interessen der Gemini Sammelstiftung wie auch die Interessen der Swisscanto Holding AG verletzen. Die Leistungen und Ansprüche der Versicherten sind nicht gefährdet.
Der Verwaltungsrat der Swisscanto Holding AG hat deshalb das Kaufangebot von Prof. Dr. Carl Helbling zurückgewiesen und das Arbeitsverhältnis mit Dr. Leutwyler mit sofortiger Wirkung beendet. Im Weiteren hat die Swisscanto Holding AG die zuständigen Behörden über die bisherigen Ergebnisse der internen Untersuchung informiert und diesen die entsprechenden Dossiers übergeben. Swisscanto hat mit dem BSV vereinbart, für die Dauer der Untersuchung keine weiteren Auskünfte zu geben.
Die Leitung der Swisscanto Vorsorge AG wird ab sofort Othmar Simeon, bis anhin Stellvertreter von Dr. Oskar Leutwyler, ad interim übertragen. Er wird mit den Beratungs- und Verwaltungsteams in Zürich, Basel und Pully dafür sorgen, dass alle Kunden der Gemini Sammelstiftung und von Swisscanto weiterhin auf die gewohnt professionellen Dienstleistungen zählen können.»
Chrysler-Verkauf: Problem Pensionskasse erledigt
Der US-Investor Cerberus kauft die Mehrheit an Chrysler und könnte nun dessen Finanzsparte mit der von General Motors zusammenlegen. Von den milliardenschweren Vorsorgeverpflichtungen hat sich DaimlerChrysler durch den Verkauf entbunden.
Keine Finanzspritze für Luzerner Pensionskasse
Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) konnte den Rentnerinnen und Rentnern in den Jahren 2000 bis 2006 keine Teuerung ausrichten. Sie stellte deshalb beim Regierungsrat einen Antrag auf eine finanzielle Beteiligung des Kantons an der Ausrichtung einer Teuerungszulage für die Jahre 2000 bis 2006 in der Höhe von rund 18,7 Mio. Franken. Der Regierungsrat lehnt eine Beteiligung des Kantons jedoch ab. Obwohl der Regierungsrat das Aussetzen der Teuerungszulagen auf den Renten als unerfreulich erachtet, hält er fest, dass die Rentenleistungen der LUPK im Vergleich mit anderen Kassen gut sind. Der Kanton als ehemaliger Arbeitgeber hat – insbesondere wegen der Streichung der Staatsgarantie – keine Verpflichtung mehr, bei finanziellen Engpässen zusätzliche Beiträge zu leisten.
Starre Regulierung belastet deutsche Pensionskassen
Die betriebliche Altersvorsorge wird immer beliebter. Allianz Global Investors hat gemeinsam mit der OECD untersucht, wie sich gesetzliche Regulierung auf Risiko und Rendite von Pensionsvermögen auswirkt. Das Ergebnis: Deutschen Pensionskassen würde etwas mehr Flexibilität gut tun.
Link to pressrelations.de | Pressemitteilungen
NZZ: Probleme bei der grenzüberschreitenden beruflichen Altersvorsorge
Die Unternehmen rufen nach mobilen, flexiblen Arbeitskräften – doch wer während seiner Karriere das Land wechselt, stösst bei der Altersvorsorge in der zweiten Säule häufig auf Probleme. Mit der Globalisierung erschliessen Schweizer Unternehmen weltweit neue Märkte. Gleichzeitig trocknet hierzulande der Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus, und die Firmen sind auf ausländische Experten angewiesen. Diese Entwicklungen erfordern mobile und flexible Arbeitnehmer. Besonders bei Führungskräften ist grenzüberschreitende Mobilität in den meisten Unternehmen an der Tagesordnung. Diese wirft aber einige Fragen im Sozialversicherungsrecht auf, die sich besonders bei der beruflichen Vorsorge über Pensionskassen (zweite Säule) stellen.
Gemäss den Beratern von Watson Wyatt behindert die jetzige Gesetzeslage an einigen Stellen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die hierherkommen, als auch für Schweizer, die in anderen Ländern arbeiten. Dabei ist das grundsätzlich geltende «Erwerbsortprinzip» klar definiert: Es besagt, dass Berufstätige dem Sozialversicherungssystem desjenigen Landes unterstehen, in dem sie arbeiten.