CHSS. Im Jahr 2023 stehen wichtige Anpassungen in den Sozialversicherungen an: Unter anderem tritt der Adoptionsurlaub in Kraft, und das Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung fällt weg.

Welche Anpassungen gibt es 2023 im Sozialversicherungsbereich? Ein Artikel der CHSS gibt Versicherten, Arbeitgebern und im Sozialversicherungsbereich tätigen Personen einen Überblick (Stand November 2022).

  • Einführung eines zweiwöchigen Adoptionsurlaubs, der über die Erwerbsersatzordnung entschädigt wird.
  • Der auf hohen Lohnbestandteilen erhobene Solidaritätsbeitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung fällt weg.
  • Die Mindestrenten der AHV und IV werden um 30 Franken angehoben, die Maximalrenten um 60 Franken. Andere anhand der AHV-Renten berechnete Beträge werden ebenfalls angepasst, insbesondere in der 2. Säule und bei den EL.

  CHSS