Die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung im Erwerbs- und Rentenalter war bereits Thema eines im Jahr 2008 veröffentlichten Forschungsberichts des BSV. Die Ergebnisse dieser Studie basierten vor allem auf Steuerdaten aus fünf Kantonen des Jahres 2003. Ziel der vorliegenden Studie ist es, eine aktualisierte und erweiterte Übersicht der wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung im Erwerbs- und Rentenalter auf der Basis des neuen Datensatzes WiSiER zu erstellen. Insbesondere sollen die Höhe und Zusammensetzung von Einkommen und Vermögen sowie die Wahrscheinlichkeit einer vulnerablen Gruppe anzugehören analysiert werden. Die Ergebnisse sollen wo möglich mit denen der Vorgängerstudie verglichen werden. Basierend auf den Vergleichen und den erweiterten Auswertungen sind die Unterschiede, der Mehrwert, das Potential, aber auch die Grenzen der Analysen mit Steuerdaten aufzuzeigen.
BSV
BVG-Reform: Vernehmlassungsfrist verlängert
Das BSV teilt mit, dass die Vernehmlassungsfrist für die laufende BVG-Reform als Folge der Coronakrise um zwei Monate bis 29. Mai 2020 verlängert wird.
Vernehmlassung zur Verordnung der ATSG-Revision
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 entschieden, die geplanten Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision, die im Sommer 2019 vom Parlament verabschiedet wurde, in die Vernehmlassung zu schicken. Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind notwendige Bestimmungen zur Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.
Politik mit Gutachten
Werner Hug geht in der Finanz und Wirtschaft der Frage nach der Rolle der Gutachten im politischen Geschäft nach.
Das EDI umfasste im vergangenen Jahr 2450 Vollzeitstellen, im BSV waren es 271 (+5% gegenüber 2009). Am meisten Mitarbeiter sind im Bundesamt für Statistik (676) und im Bundesamt für Gesundheit (499) beschäftigt. Seit 2012 zeichnet Bundesrat Alain Berset für das EDI verantwortlich. Schon nach einem Jahr stiegen die Forschungskosten von 36 auf 39 Mio. Fr. Bis 2015 verharrten sie auf diesem Niveau. 2018 erreichten sie 32 Mio. Fr.
Im BSV wurden seit 2013 rund 9,2 Mio. Fr. für externe Forschungen eingesetzt. Der Sozialminister argumentiert, dass wegen der IV-Revision und der Erarbeitung der Botschaft für die Altersvorsorge 2020 zusätzliche Beratungs- und Forschungsaufgaben nötig waren. Das dürfte zutreffen. Es ist jedoch auch festzuhalten, dass diese Aufgaben zu den Haupttätigkeiten des BSV gehören. Das Basis- und Forschungs-Know-how müsste somit im Departement vorhanden sein. Parlament, Öffentlichkeit und Medien haben das Anrecht auf stets aktuelle Informationen zum Thema Sozialversicherungen.
Auf welchen Gebieten wird im BSV mit externen Experten geforscht? Anfänglich standen Altersvorsorge (AHV, BVG) sowie die Invalidenversicherung im Vordergrund. Seit 2014 befasst sich das Amt neben Familien-, Generationen- und Gesellschaftsthemen intensiv mit Armutsfragen. Die Themen sind breit gefächert. Sie reichen von Armut und Schulden in der Schweiz, Bekämpfung von Familienarmut über Wohnversorgung von Menschen in Armut, Rechtsberatung und Rechtsschutz bis zu Informations- und Beratungsangeboten für armutsbetroffene Menschen, um nur einige Studien zu nennen.
Wird mit solchen Forschungsprojekten die politische Agenda gesetzt, mit Gutachten und vorgeschlagenen Massnahmen dem Parlament der Weg vorgezeichnet? Über Expertisen kann gezielt eine politische Strategie verfolgt und umgesetzt werden. So wurden zum Beispiel frühzeitig «Erkenntnisse und Wirkungen zu Elternzeit sowie Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub» lanciert. Das Parlament konnte danach dazu nur noch Ja und Amen sagen. Mit klugem Agenda-Setting, unterstützt mit externen Gutachten, kann plötzlich vieles bewegt werden.
BSV-Ausschreibung: Rentenübergang
Im Kontext einer zunehmenden Veränderung der Rahmenbedingungen des Rentenrücktritts und neuer Ansprüche an die Pensionierung vonseiten der Babyboom-Generation soll die ausgeschriebene Studie eine vertiefte Analyse der verschiedenen Ausgestaltungsformen und Determinanten des Rentenübergangs, aber auch von dessen wirtschaftlichen Folgen vornehmen. Dabei ist, aufgrund der Interdependenzen zwischen den Lebensläufen, eine Berücksichtigung des Haushalts- bzw. Paarkontextes zentral. So soll unter anderem eruiert werden, inwieweit eine Weiterführung der Erwerbstätigkeit oder der Bezug einer Vorsorgeleistung auf einer freiwilligen Entscheidung oder auf einer finanziellen Notwendigkeit beruht. Zur Untersuchung steht ein neuer Datensatz (WiSiER) zur wirtschaftlichen Situation von Personen im Erwerbs- und Rentenalter zur Verfügung.
Stéphane Rossini neuer BSV-Direktor
Der Bundesrat hat den ehemaligen SP-Nationalrat Stéphane Rossini (55) zum neuen Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) ernannt. Er tritt am 1. Dezember 2019 die Nachfolge von Jürg Brechbühl an.
Rossini arbeitet als selbständig erwerbender Berater für öffentliche, soziale und gesundheitspolitische Fragen. Der 55-jährige Walliser unterrichtet zudem an den Universitäten in Genf, Neuchâtel und Lausanne in den Studienrichtungen Public Administration, Sozialwissenschaften und Gesundheitsmanagement. Er verfügt über ein Lizenziat in Politikwissenschaft und ein Doktorat in Sozialwissenschaften der Universität Lausanne.
Zurzeit präsidiert Stéphane Rossini das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) und die Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Diese Funktionen wird er mit Amtsantritt als Direktor des BSV auf Ende November aufgeben. Das Eidgenössische Departement des Innern wird das Präsidium des Institutsrats von Swissmedic zur Neubesetzung ausschreiben.
Stéphane Rossini war zwischen 1999 und 2015 Mitglied des Nationalrats und sass unter anderem in der Geschäftsprüfungskommission und in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. 2015 amtete er als Nationalratspräsident.
Stéphane Rossini ist in Politik, Wissenschaft und Verwaltung gut vernetzt und verfügt über Kenntnisse der Themen des BSV. Er tritt sein Amt auf Anfang Dezember 2019 an. Er löst Jürg Brechbühl ab, der im Januar seinen Rücktritt vom Posten des Direktors BSV auf Ende Jahr angekündigt hatte.
BSV-Mitteilungen feiern die 150. Ausgabe
So sah die erste Ausgabe von 1986 aus, vor Internet und Smartphone.
In seinem Editorial der Jubiläumsausgabe schreibt BSV-Direktor Jürg Brechbühl:
Am 24. Oktober 1986 ist die Nummer 1 der BVG-Mitteilungen erschienen. Die vorliegende Ausgabe trägt die Nummer 150. Schwerpunkte der ersten Nummer waren etwa die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung und des Altersguthabens, der Anspruch der geschiedenen Frauen auf Witwenrente, Frist zur Einführung der paritätischen Verwaltung. Der Vergleich zeigt, dass die Themen, die in der beruflichen Vorsorge zu Fragen führen, erstaunlich konstant sind.
Noch mehr zeigen dies die Zusammenstellungen der BVG-Mitteilungen. Kapitalauszahlungen, WEF, Auswirkungen von Scheidung, Invaliditätsfragen, Begünstigtenordnung und Steuern sind die Schwerpunktthemen für die BVG-Mitteilungen. Da die Mitteilungen immer auch Fragen aufgreifen, welche dem BSV von Vorsorge-einrichtungen gestellt werden, dürften dies auch die Themen sein, mit denen die Praxis immer wieder konfrontiert wird.
Es sind die gleichen Themen, die immer wieder zu neuen Fragen führen. Das hat nicht nur etwas mit der Komplexität der beruflichen Vorsorge zu tun, sondern vor allem auch mit ihrer Fähigkeit, sich an neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse anzupassen.
Die Beiträge in Ausgabe 150 betreffen Fragen zur Barauszahlung beim Brexit, die Arbeitgeberbeiträge bei unterschiedlichen Vorsorgeplänen und die Rechtsprechung. Ein Exkurs geht auf die Situation der Grenzgänger in der BV ein.
In der aktuellen Ausgabe wird informiert, dass die Printausgabe eingestellt wird. Wer ein E-Mail bei Erscheinen der neuen Ausgabe wünscht, kann dies unter https://sozialversicherungen.admin.ch/de/benachrichtigung/ anmelden.
Evaluation des «Accord paritaire genevois»
Der «Accord paritaire genevois» ist eine Zusammenarbeitsvereinbarung in der Genfer Baubranche zwischen Sozialpartnern (Arbeitgeber, Gewerkschaften) und Versicherern (Taggeldversicherung, Suva, IV). Sie zielt darauf ab, durch rasches und koordiniertes Handeln die Erwerbsfähigkeit von Personen zu erhalten, die gesundheits- oder unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Dieses seit 2009 praktizierte Modell wurde unter dem Gesichtspunkt seiner Konzeption, der Umsetzung, der Durchführung und seiner Wirkungen mittels qualitativer und quantitativer Methoden evaluiert. Der Bericht liegt in deutscher und französischer Sprache vor.
Erneut keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten
Aktuell ist zu entscheiden, ob auf nächstes Jahr die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die seit 2014 laufen, angepasst werden müssen. Dabei wird auf die Preisentwicklung zwischen September 2014 und 2017 abgestellt. Da nun der Septemberindex 2017 (98,2; Basis Dezember 2010 = 100) denjenigen von September 2014 (99,1) nicht übersteigt, müssen diese Renten auf den 1. Januar 2018 nicht angepasst werden.
Auch die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die 2008, 2010, 2011 und 2012 entstanden sind und die nie angepasst wurden, bleiben unverändert, da die Septemberindizes in diesen Jahren gegenüber dem Index im September 2017 alle höher lagen.
Die nachfolgende Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2008 und in 2009 entstanden sind, wird mit der nächsten AHV-Rentenerhöhung geprüft, also frühestens auf den 1. Januar 2019.
“Bersets rote Kapelle”
Die Basler Zeitung befasst mit der konsequent sozialdemokratischen Ausrichtung der BSV-Führungskräfte und den damit verbundenen Hintergründen der AV2020. Dominik Feusi schreibt:
Nicht nur BSV-Direktor Jürg Brechbühl steht der SP nahe. Die Chefetage des für die Altersreform zuständigen Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) ist Mitglied der SP oder sympathisiert mit ihr. Die entscheidenden Beförderungen sind auf SP-Bundesrat Alain Berset zurückzuführen.
Brechbühls Stellvertreter Ludwig Gärtner ist ebenfalls SP-Mitglied, wie das BSV auf Anfrage bestätigt. Stellvertretender Direktor das Bundesamtes wurde er 2013, genehmigt durch Bundesrat Berset. Gärtner arbeitet schon seit 1990 im Bundesamt, ursprünglich vor allem im Bereich der Forschung. Als solcher liess er 2004 die Resultate einer Studie über «Familien, Geld und Politik» mitten im Abstimmungskampf über das Steuerpaket veröffentlichen. (…)
BR zur Vergleichbarkeit von PKs
Der Bundesrat möchte den Pensionskassen kein einheitliches Modell zur Darstellung ihrer Risikofähigkeit vorschreiben. Die Deckungsgrade von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule sind heute nur bedingt miteinander vergleichbar. Eine Studie zeigt, wie die Vergleichbarkeit verbessert werden könnte. Für den Bundesrat ist aber fraglich, ob der Nutzen eines einheitlichen Modells die Kosten rechtfertigen würde. Zu diesem Schluss kommt er in einem Bericht, den er am 6. September 2017 verabschiedet hat.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Kennzahlenset erarbeitet, das bei einheitlicher Anwendung durch alle Pensionskassen die Vergleichbarkeit verbessern könnte. Der Bundesrat lehnt es aber ab, den Vorsorgeeinrichtungen die Anwendung eines solchen Modells vorzuschreiben, insbesondere weil nicht klar ist, ob der Nutzen die dabei entstehenden Kosten rechtfertigen würde. Zudem würde die Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen damit zu stark eingeschränkt, weil die Anwendung eines einheitlichen Risikomodells nicht den jeweiligen Eigenheiten der Vorsorgeeinrichtungen entsprechen würde.
Die Aufsicht über die Pensionskassen verfügt aus Sicht des Bundesrats unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über zuverlässige Instrumente, um die Risiken einer Pensionskasse zu beurteilen. Entsprechend sieht der Bundesrat in diesem Bereich zurzeit keinen Handlungsbedarf. Sein Bericht und die Machbarkeitsstudie wurden in Erfüllung des Postulats von Nationalrat Albert Vitali (13.3109) erarbeitet.
Mitteilung BSV / Postulat Vitali /
Bericht Bundesrat / Studie PPC Vergleichbarkeit / IPE
Brechbühl vor Finanzkommission zitiert
“Die Sache wird eng, die Nerven liegen blank im Abstimmungskampf um die Altersvorsorge 2020. In den Endspurt mischte sich gestern auf eher unübliche Weise die nationalrätliche Finanzkommission ein, die ja eigentlich inhaltlich mit der Rentenfrage wenig am Hut hat”, heisst es in der Südostschweiz. Die Zeitung schreibt:
Die SVP und in ihrem Schlepptau die FDP setzten laut Informationen der «Südostschweiz» mit 13:11 Stimmen einen Ordnungsantrag des Zugers Thomas Aeschi (SVP) durch. Der Antrag verlangt, dass Jürg Brechbühl, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV), vor der Kommission antraben und sich erklären muss. Der Vorwurf, der dem Chefbeamten von Innenminister Alain Berset (SP) und seinen Leuten von den Reformgegnern aus SVP und FDP gemacht wird: «Behördenpropaganda». Will heissen: Die Verwaltung ist nach dem Gusto der Reformgegner zu aktiv in Sachen Information über die Abstimmungsvorlage.
Bereits heute (5.9.), so heisst es, muss sich der Chefbeamte ins Bundeshaus bewegen, wo die Finanzkommission derzeit tagt. «Es kann nicht sein, dass ein Bundesrat seine Chefbeamten während ihrer Arbeitszeit auf Kampagne schickt», liess sich der Zuger Aeschi kürzlich von der «Zentralschweiz am Wochenende» zitieren. Aeschi wolle sogar das Budget des BSV kürzen, da es dort offenbar zu viele Ressourcen gebe.
AV2020: Information des BSV
Zur Reform Altersvorsorge 2020, über die am 24. September 2017 abgestimmt wird, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen zwei illustrierte Broschüren publiziert. Die eine enthält eine ausführliche Beschreibung der Reform mit den einzelnen Massnahmen und den wichtigsten Argumenten. Sie soll dabei helfen, die grosse Nachfrage nach detaillierten Informationen über die Reform zu befriedigen.
Die zweite Broschüre erläutert die Grundlagen und die Funktionsweise des schweizerischen Systems der Altersvorsorge in einer allgemeinverständlichen Form. Sie soll auf diese Weise die Meinungsbildung im Hinblick auf die Abstimmung unterstützen.
Beide Publikationen können unter www.altersvorsorge2020.ch heruntergeladen oder kostenlos beim Bundesamt für Bauten und Logistik unter www.bundespublikationen.admin.ch bestellt werden.
Eine ausführliche Dokumentation über die Reform ist zudem unter www.bsv.admin.ch/dok-d-av2020 verfügbar.
AV2020: Wo stehen wir – wie weiter?
AV2020: Nach den Beschlüssen des NR
Das BSV hat eine Übersicht erstellt, welche den Stand der Beratungen zur Altersvorsorge 2020 nach den Beschlüssen des Nationalrats zusammenfasst. Ersichtlich werden die von beiden Kammern ohne Differenz beschlossenen Entscheide wie auch die noch offenen Differenzen, jeweils mit den allfälligen Kostenfolgen. Ebenfalls publiziert wurde eine Kostenübersicht gemäss den Berechnungen des BSV.