Beitragsreserven: Sparen dank Vorauszahlungen
Arbeitgeber können ihre Beiträge in die eigene Pensionskasse und auch in Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungen im Voraus bezahlen. Diese sogenannten Arbeitgeber-Beitragsreserven gelten als Geschäftsaufwand und sind vollständig von den Steuern absetzbar. Den Unternehmen wird es dadurch ermöglicht, ihr Jahresergebnis und ihre Steuerbelastung legal zu beeinflussen. Idealerweise zahlen sie bereits am Ende eines Jahres die Arbeitgeberprämie für das Folgejahr ein. Damit schaffen sie auch eine steuerwirksame Reserve für wirtschaftlich schwierige Zeiten, schreibt Martin Wechsler in der Bilanz.
Die Arbeitgeber-Beitragsreserve darf maximal die Höhe von fünf Jahresprämien erreichen und ist streng zweckgebunden. Sie wird in der Bilanz nicht ausgewiesen. Nur Unternehmen mit internationaler Rechnungslegung müssen sie als Vermögen aktivieren. Diese Vorschrift berücksichtigt die Besonderheiten des schweizerischen Pensionskassensystems leider nicht. So bilden grosse Firmen laufend weniger Arbeitgeber-Beitragsreserven und verlieren ein wichtiges Stabilisierungsinstrument für schwierige Phasen.
Zurzeit liegen nur sieben Milliarden Franken Arbeitgeber-Beitragsreserven in der beruflichen Vorsorge der Schweiz. Das erlaubte Maximum ist bei 100 Milliarden. Dies zeigt, in welchem Ausmass potenzielle Steuerersparnisse brachliegen, meint Wechsler.
Bilanz / Publikationen von M.Wechsler
Pensionskassen liquidieren Griechen-Bonds
Die europäische Schuldenkrise trifft auch Schweizer Pensionskassen. Insbesondere Griechenland zwingt die Geldverwalter zum Handeln, nachdem Staatsanleihen hellenischen Republik von den Rating-Agenturen Moody’s und Standard&Poor’s vorletzte Woche auf «Ramsch»-Niveau zurückgestuft worden sind.
«Wir werden die Griechenland-Bonds im Rahmen unseres indexierten Mandates per Ende Juni verkaufen», sagt Markus Hübscher, Geschäftsführer der Pensionskasse der SBB. Mit dem «Ramsch»-Status haben Griechen-Bonds den «Investment grade» eingebüsst, weshalb sie aus den Bond-Indizes von Citigroup und Barclays gestrichen wurden, schreibt Cash.
Viele Pensionskassen nutzen die Citigroup- oder Barclays-Bond-Indizes als Messlatte zur passiven Verwaltung der Fremdwährungs-Obligationen. Das zwingt auch andere Pensionskassen ihre Bestände zu liquidieren. «Die meisten Pensionskassen verwenden globale Indizes als Messlatte», sagt Hanspeter Konrad, Direktor beim Pensionskassenverband ASIP.
Der Verkaufszwang kommt zu einem Zeitpunkt, wo griechische Anleihen deutlich unter pari gehandelt werden. Eine siebenjährige Anleihe mit einem Coupon von 4,3 Prozent wird derzeit etwa zu 68 Prozent vom Nominalwert gehandelt. SBB-PK-Geschäftsführer Hübscher schätzt, dass wegen der Krise die Pensionskassen rund 300 Millionen Franken eingebüsst haben.
Insgesamt betragen die Ausstände von Schweizer Pensionskassen gegenüber Griechenland schätzungsweise 1,2 Milliarden Franken. Die gesamten Ausstände gegenüber den Problemstaaten Portugal, Italien, Irland, Griechenland und Spanien (PIIGS-Staaten) schätzt ASIP auf 8,4 Milliarden Franken oder rund 1,4 Prozent der gesamten PK-Vermögen von 600 Milliarden Franken. «Wenn die Finanzmärkte weiter stottern, kommen wir wieder in eine Sanierungsdiskussion», sagt Publica-Direktor Werner Hertzog. «Wir sind froh, wenn wir den Deckungsgrad im laufenden Jahr halten können.»
Laurence Uttinger: Recht in der beruflichen Vorsorge 2009
Laurence Uttinger von der Universität Zürich hat im Rahmen der Reihe njus.ch die Entwicklung der Rechtsprechung in der Beruflichen Vorsorge 2009 verfolgt und dargestellt. Dabei liegt der Fokus auf der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Neben der Rechtsprechung wird auch den Rechtsetzungsanstrengungen Rechnung getragen sowie die neue Literatur vorgestellt. Die Publikation soll den Lesern erlauben, rasch auf den neusten Stand in diesem Rechtsgebiet zu gelangen.
Wir haben Laurence Uttinger nach ihren Eindrücken bezüglich der Gesetzgebung in der 2. Säule gefragt. Ihre Antwort: “Wenn ich die Entwicklung der beruflichen Vorsorge betrachte, finde ich die zunehmende Regelungsdichte auffällig, welche die weitergehende Vorsorge immer mehr der obligatorischen Vorsorge angleicht. In diesem Zusammenhang ist auch die stiefmütterliche gesetzgeberische Behandlung der Wohlfahrtseinrichtungen zu monieren – man hat das Gefühl, sie würden im Gesetzgebungsprozess oft völlig vergessen. Dies mit dem Resultat, dass sich Investitionen in solche Einrichtungen immer weniger lohnen. Ich glaube nicht, dass sich der Gesetzgeber der möglichen Auswirkungen dieser Entwicklung – von freiheitlicher hin zu reglementierter Vorsorge und der damit verbundenen Anreizsetzung – bewusst ist.”
Und wie beurteilt sie die Arbeit der Gerichte? “Die sehr dynamische Rechtsentwicklung in der
beruflichen Vorsorge führt immer wieder zu Unsicherheiten, welche der Klärung durch Gerichte – vor allem natürlich durch das Bundesgericht – bedürfen. In einem Rechtsgebiet, in dem sich Parteien mit unterschiedlichen Machtverhältnissen gegenüberstehen, ist sich das Bundesgericht seiner Rolle als ausgleichende Kraft sehr bewusst und rügt auch mal das Vorgehen einer allzu formalistischen Vorinstanz. Das Bundesgericht leistet in der beruflichen Vorsorge enorm wertvolle Arbeit, indem es massgeblich zur Rechtssicherheit beiträgt. So hat es unzählige Zweifelsfälle einer klaren Lösung zugeführt und wenn man auch mit dem Resultat nicht immer einverstanden ist, so kann man dem Gericht angesichts der eingehenden Begründungen in heiklen Fällen doch nie vorwerfen, es würde es sich leicht machen.”
WAK-N: Will Klarheit zur WEF
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat sich an ihrer Sitzung vom 29.6.10 u.a. mit der Bauspar-Initiative auseinander gesetzt. Die WAK-S hatte dazu in der Sitzung vom 22.6. einen Gegenentwurf gefordert. Die WAK-N hat sich mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung für diese parlamentarische Initiative ausgesprochen. Sie befürwortete schon bei der Behandlung der beiden Volksinitiativen das Prinzip des Bausparens und teilt die Auffassung der ständerätlichen Kommission, dass der Initiativinhalt auf Gesetzes- und nicht auf Verfassungsstufe zu regeln ist. Mit einem indirekten Gegenentwurf könnten die Initianten auch bewogen werden, ihre Volksinitiativen zurückzuziehen.
Schliesslich fordert die Kommission die Verwaltung auf, einen Bericht zu verfassen über die nach geltendem Recht bestehende Möglichkeit, für den Erwerb von Wohneigentum Mittel aus der 2. Säule zu verwenden. Die Kommission will in Erfahrung bringen, ob das Bausparen oder andere Modelle wie Genossenschaftswohnungen oder gemeinnützige Wohnungen sich nicht besser für die Wohneigentumsförderung eignen als die Verwendung von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule, welche Wohneigentümer mit bescheidenem Einkommen bei der Pensionierung in ernsthafte finanzielle Verlegenheit bringen könnte.
Medienmitteilung der WAK
NZZ: Was bei der BVK schief gelaufen ist.
Demnächst will die Zürcher Staatsanwaltschaft über den Stand der Ermittlungen im Fall BVK informieren. Noch immer sitzt der langjährige Anlagechef der kantonalen Vorsorgeeinrichtung in Untersuchungshaft, ebenso der St. Galler Financier Walter Meier, schreibt die NZZ.
Was wird dem Anlagechef vorgeworfen? Aufgrund der vorliegenden Informationen kann davon ausgegangen werden, dass dem Anlagechef mindestens bei den zwei Engagements in die Beteiligungsgesellschaften BT&T sowie HBM Bioventures passive Bestechung vorgeworfen wird. Dabei muss es sich nicht zwingend um Bargeld gehandelt haben. Verschiedentlich war in den Medien die Rede von Reisen, Hotelaufenthalten oder Golfkursen.
Wer hat den Anlagechef kontrolliert? Der Anlagechef, der seit 1988 im Amt war, verfügte über eine aussergewöhnliche Machtfülle. In den meisten anderen Pensionskassen wird ein Anlageentscheid nach einem mehrstufigen Verfahren von einem Gremium gefällt. Bei der BVK hingegen konnte der Anlagechef offenbar lange Zeit einzelne Investments alleine verantworten. Hiezu soll er seine Vertrauensposition systematisch missbraucht und die Kontrollorgane mutwillig getäuscht haben. Ans Licht gekommen ist die Affäre erst durch einen Insider aus der Finanzdirektion, der nach akribischen Abklärungen Regierungsrätin Ursula Gut mit Beweismitteln dokumentiert hat.
SGB lanciert Netzwerk 2. Säule
Ausbildung, Information und Austausch unter den Stiftungsräten sind unerlässliche Voraussetzungen für eine funktionierende paritätische Verwaltung der erheblichen Vorsorgegelder. Zur Förderung dieser Angebote haben die sieben grössten Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Ende 2007 das Gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule (PK-Netz) ins Leben gerufen, schreibt der SGB in einer Mitteilung.
Das PK-Netz wurde anlässlich einer Gründungsversammlung jetzt neu formell als Verein konstituiert, getragen von derzeit 13 Schweizer Arbeitnehmerverbänden. Neben den lancierenden SGB-Verbänden Unia, SEV, Gewerkschaft Kommunikation, vpod, Comedia, Bankpersonalverband SBPV und Bundespersonalverband PVB sind neu die Verbände Syna, KV, LCH, Polizeibeamtenverband VSPB, Transfair und Kapers unter den Gründungsmitgliedern des neuen PK-Netzes. Weitere Verbände können laufend dazukommen. Die Gründerverbände repräsentieren gemeinsam mehr als eine halbe Million Mitglieder.
Die Aktivitäten des PK-Netzes werden sich in der nahen Zukunft weiterhin auf die Deutschschweiz beschränken, eine Sprachregionen übergreifende Zusammenarbeit, insbesondere mit der in der Romandie tätigen ARPIP, sei aber längerfristig gewünscht, heisst es weiter.
Mitteilung SGB / www.pk-netz.ch
Treuhänder: Bruno Christen – Die neue Kontrollpyramide
Die Vorschriften der Strukturreform zielen auf das Prüfungs- und Aufsichtskonzept
in der beruflichen Vorsorge. So werden auf den 1. Juli 2011 Governance-Regeln und
auf den 1. Januar 2012 eine neue Aufsichtsorganisation in Kraft treten. Die Revisionsstellen
und die Experten für berufliche Vorsorge müssen in Zukunft zahlreiche neue
Bestimmungen einhalten und sie werden einem Zulassungsprozedere unterworfen, heisst es im Vorspann zum Artikel von Bruno Christen im Treuhänder 6-7/2010.
Christen schreibt als Fazit: “Begrüsst wird insbesondere von den überregional tätigen Revisions- und Beratungsunternehmen, dass die Anzahl der Direktaufsichtsbehörden abnimmt und die politisch weniger verflochtene Oberaufsicht verstärkt wird. Damit verspricht man sich einen Professionalisierungsschub und eine weitere Vereinheitlichung der Aufsicht. Dies wird es den Aufsichtsbehörden besser als bisher ermöglichen, schwache oder unbrauchbare Prüfungsleistungen der Experten und Wirtschaftsprüfer zu erkennen und unqualifizierte Personen in letzter Konsequenz auch auszuschliessen.
Die neuen Vorschriften werden den bei den Revisionsstellen und Expertenbüros stattfindenden Spezialisierungstrend weiter fördern oder sogar erzwingen. Wer sich nur nebensächlich mit Mandaten von schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen befasst, und wer nicht gewillt ist, die branchenspezifischen Entwicklungen intensiv zu verfolgen, wird die Tätigkeit für
Vorsorgeeinrichtungen über kurz oder lang aufgeben müssen. Das gilt unabhängig davon, ob die Person selbständig ist oder ob sie bei einem kleinen oder grösseren Unternehmen angestellt ist.”
Artikel Christen
ASGA: Wechsel in der Geschäftsleitung
Marc Zigerlig ist per 1. Juli 2010 als Leiter Vertrieb zum Mitglied der Geschäftsleitung der Asga Pensionskasse gewählt worden. Der dipl. Marketing- und Verkaufsmanager NDS HF arbeitet seit Januar 2010 für die Pensionskasse. Vorher war er als Key Account Manager für die GWP Insurance Brokers AG tätig.
IV: Wie im Selbstbedienungsladen
Alex Baur hat die Studie des Bundesrates zu Invalidität des BSV in der Weltwoche einer näheren Prüfung unterzogen. Seine Feststellung: “Der Beschönigungsversuch bringt erschreckende Fakten und Systemfehler bei der IV zutage”. Baur schreibt: “Tatsache ist: Gastarbeiter aus dem besagten Gebiet werden überdurchschnittlich oft und vor allem auch früher invalid als Schweizer. Die Zahlen sind erschreckend. Im Jahr 2007 erhielten 0,83 Prozent der in der Schweiz ansässigen Türken neu eine IV-Rente. Damit liegt die Invaliditätsquote bei dieser Gruppe fast dreimal höher als bei den Schweizer Bürgern (0,29 Prozent). Neben den Zuwanderern aus dem ehemaligen Jugoslawien (0,67 Prozent) sind auch Portugiesen, Italiener und Spanier (0,37 bis 0,53 Prozent) extrem anfällig für IV-Renten. Deutsche und Franzosen dagegen lagen, zumindest vor drei Jahren noch, knapp unter dem Schnitt.
Diese Zahlen sind allerdings bloss eine Art Nebenprodukt der Studie. Ziel der Übung war es, eine Erklärung für dieses Phänomen zu erarbeiten. Die BASS-Autoren glauben, fündig geworden zu sein: Sie führen die erhöhte Rentenanfälligkeit darauf zurück, dass die besagten Bevölkerungsgruppen öfter harte körperliche und ungesunde Arbeit verrichten würden, weniger auf ihre Gesundheit achteten und an Heimweh litten. Den Begriff «Missbrauch» findet man nirgends im Text. Aus einem einfachen Grund: Diese Möglichkeit wurde gar nicht erst untersucht.
Im Pressetext zur BASS-Studie, der ungefiltert und kritiklos verbreitet wurde, ist von «sozialer Unterschichtung» und «erhöhter Vulnerabilität» die Rede. Leider hat sich anscheinend niemand dazu überwinden können, die Studie zu lesen. Tatsächlich ist die Lektüre des achtzig Seiten dicken Dokumentes in schwerverständlichem Sozialarbeiter-Kauderwelsch eine Zumutung. Nimmt man sich jedoch die Mühe, die harten Fakten aus den gestelzten Formulierungen und gewundenen Relativierungen herauszuschälen, öffnen sich Abgründe. Namentlich die IV, davon gehen selbst die wohlgesinnten Autoren aus, hat mit Krankheit im volkstümlichen Sinn nur noch am Rande zu tun. Man könnte es auch so formulieren: Was einst als solidarische Institution für Invalide gegründet und konzipiert wurde, ist zu einer Art Selbstbedienungsladen für arbeitsmüde Frühpensionäre verkommen.”
Weltwoche (login)
Interpellation: Risiken, Auswirkungen und Massnahmen betreffend Euro-Krise
Eingereichter Text: Im Zusammenhang mit den massiven Finanzproblemen verschiedener EU-Länder und dem dadurch entstandenen Abwertungsdruck auf die Gemeinschaftswährung wird der Bundesrat gebeten, bevor weitere Massnahmen ergriffen werden, folgende Fragen zu beantworten:
……
10. Wie gross sind die Wertverluste, welche die Schweizer Pensionskassen und Versicherungen mit PIIGS-Anleihen hinnehmen mussten?
Eingereicht von der SVP-Fraktion, Sprecher Hans Kaufmann.
Motion: Sicherung von Geldern in Freizügigkeitsstiftungen
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen des BVG dahingehend anzupassen, dass auch die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen, unabhängigen Freizügigkeitsstiftungen sichergestellt werden. Eingereicht von Viola Amherd (CVP).
Markante Zunahme der Hundertjährigen in der AHV
In SSCH beschreibt Jacques Méry die Entwicklung der Versicherten in der AHV. Die obige Grafik zeigt die Zunahmen der 100jährigen und Älteren. Dazu Méry: “Betrachtet man die Spitze der Alterspyramide, zeigt sich, dass die Zahl der Hundertjährigen in der Altersversicherung zwischen 1999 und 2009 um 79 Prozent auf 1200 zugenommen hat. Bei den über Hundertjährigen handelt es sich mehrheitlich um Frauen. Ihr Anteil liegt bei stabilen 85 Prozent.”
Towers Watson Hot topics: Portfolioversicherung
In ihrer Kundenzeitschrift “Hot topics” behandelt Towers Watson das Thema Portfolioversicherung. Darin heisst es: “Ein Hausbesitzer ohne Schadensversicherung gälte als verantwortungslos. Ein Anleger, welcher sein Vermögen schwinden sieht, ohne es gegen extreme Marktrisiken versichert zu haben, ist hingegen nur ein Anleger, wie jeder andere auch. Verluste, wie diejenige bei der Finanzkrise von 2008 scheinen effektiv zum Alltag eines Anlegers zu gehören, genauso wie die Tatsache, dass die Verluste umso grösser ausfallen, als die Aktien im Portfolio übergewichtet sind.”
Im weiteren werden die Möglichkeiten und Grenzen einer “Constant Proportion Portfolio Insurance” geprüft und die kumulierten Renditen verschiedener Strategien mit und ohne Versicherung verglichen.
US: The Next Crisis – Public Pension Funds
Ever since the Wall Street crash, there has been a bull market in Google hits for “public pensions” and “crisis.” Horror stories abound, like the one in Yonkers, where policemen in their 40s are retiring on $100,000 pensions (more than their top salaries), or in California, where payments to Calpers, the biggest state pension fund, have soared while financing for higher education has been cut. Then there is New York City, where annual pension contributions (up sixfold in a decade) would be enough to finance entire new police and fire departments.
Medienmitteilung der Complementa zum Fall BVK
Die Complementa Investment Controlling in St. Gallen hat in einer Mitteilung an die Medien Stellung bezogen zu den Vorwürfen in der TV-Sendung “Eco” und zur Sicherstellung von Dokumenten durch die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Korruptionsfall bei der BVK. Complementa hält u.a. fest: “Durch Text und Bild suggerierte die Berichterstattung (von Eco) verschiedentlich eine Missachtung grundlegender Prinzipien der Corporate Governance und eine Mitbeteiligung von Complementa im Sinne einer Beihilfe zur Korruption. Auf Anfrage der Complementa bestätigt die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich mit Schreiben vom 24. Juni 2010, dass aus Sicht der Untersuchungsbehörde kein Verdacht gegenüber aktuellen Organen oder Mitarbeitenden der Complementa Investment-Controlling AG besteht. Ebenfalls wird bestätigt, dass Complementa mit den Untersuchungsbehörden vollumfänglich kooperiert hat. Die Vorwürfe an Complementa sind haltlos und beruhen auf fehlender Kenntnis der tatsächlichen Sachverhalte. Complementa weist sie in aller Form zurück.”