“Eine falsche Behauptung wird nicht richtiger, wenn sie ständig wiederholt wird. Immer wieder wird im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge behauptet: Wenn der Bundesrat den Mindestzinssatz (mit dem das Pensionskassenguthaben der Erwerbstätigen verzinst wird) senke, führe dies dazu, dass die Versicherten weniger Rente erhalten und die Versicherungsgesellschaften mehr Gewinne machen würden. Und: Es würden darunter vor allem die Leute mit kleineren Einkommen leiden, weil deren Arbeitgeber (in der Regel kleinere Unternehmen) die berufliche Vorsorge meist bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben. Das mag vordergründig logisch erscheinen, ist aber nachweislich falsch”, schreibt Anders Malmström (Axa Winterthur) im St. Galler Tagblatt.

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