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Colette Nova (BSV) in der Sendung des Kassensturz zum Frauenrentenalter bei Pensionskassen.

“Immer mehr Pensionskassen führen das Rentenalter 65 für Frauen ein. Das zeigt eine Umfrage von «Kassensturz». Gemäss Gesetz dürfen Frauen mit 64 Jahren in Rente gehen. Doch immer mehr Pensionskassen reizen ihren Spielraum aus und führen durch die Hintertür Rentenalter 65 für Frauen ein”, schreibt SR DRS.

Es ist ein Trend: Viele Pensionskassen zahlen Frauen erst mit 65 die volle Rente. So hat die SBB-Pensionskasse schon seit längerem ein ordentliches Rentenalter von 65 für Frauen. Bei der Aargauischen Pensionskasse gilt Rentenalter 65 für Frauen und Männer seit 2008. Und der Kanton Basellandschaft plant die Erhöhung des Rentenalters auf 65 für Frauen ab 2014. Das ergab eine Umfrage von «Kassensturz» bei verschiedenen Kassen.

Die Bundesgesetze über die AHV und die berufliche Vorsorge schreiben ein Rentenalter von 64 Jahren für Frauen vor. Für die Beibehaltung von Rentenalter 64 haben sich auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausgesprochen. Ist das von Pensionskassen festgelegte Rentenalter 65 für Frauen deshalb nicht widerrechtlich? Die Antwort: Nein. Der Grund: Die Pensionskassen haben beim sogenannten überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge Spielraum – und nutzen diesen aus.

Beim Sparen in der Pensionskasse schreibt das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge nur Minimalleistungen vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei vielen Kassen höhere Leistungen als dieses Minimum. Bei diesem überobligatorischen Teil müssen sich die Kassen nicht an das gesetzliche Rentenalter halten. Pensionskassen-Experte Martin Hubakta erklärt: «Dass eine Pensionskasse das Rentenalter auch für Frauen auf 65 festlegt, ist nur dann möglich, wenn sie auch im überobligatorischen Bereich tätig ist.» Wenn dann eine Frau doch schon mit 64 in Pension gehe, erfülle die Kasse trotzdem noch das BVG-Minimum.

Die Einführung von Rentenalter 65 für Frauen stösst auch auf Kritik: «Dass immer mehr Pensionskassen das Rentenalter für Frauen auf 65 heraufsetzen, finden wir eine schlechte Entwicklung», sagt Doris Bianchi, zuständig für Sozialversicherungen und Alterspolitik beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Pensionskassen rechtfertigen das Vorgehen. Sie berufen sich bei der Angleichung des Rentenalters der Frauen an die Männer auch auf die durch die Verfassung vorgeschriebene Gleichstellung von Frau und Mann.

 Artikel SF / Sendung Kassensturz