Höheres Rentenalter in der Schweiz noch tabu
Im internationalen Vergleich steht die Schweiz mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 82,3 Jahren sehr gut da und wird innerhalb der OECD nur noch von Japan (83,0 Jahre) überholt. Dennoch stossen hierzulande politische Vorstösse zur Erhöhung des Rentenalters auf heftigen Widerstand. Selbst die Angleichung des ordentlichen Rentenalters für Mann und Frau auf 65 ist sehr umstritten. Ein anderer Trend lässt sich in unseren Nachbarländern beobachten, hält avenir-suisse in einem Beitrag auf ihrer Website fest.
Bereits 11 von 34 OECD-Ländern haben eine Erhöhung des Pensionsalters auf 67 bzw. 68 Jahren entweder beschlossen oder sogar bereits umgesetzt (siehe Abbildung). Darunter sind Dänemark und Norwegen aber auch südeuropäische Länder wie Italien und Spanien zu finden. Der Entschluss dieser Länder, das Rentenalter zu erhöhen, ist umso beachtlicher, als deren Bürger zum Teil eine erheblich kürzere Lebenserwartung haben. So liegt diese in den USA um vier Jahre, in Tschechien sogar um fünf Jahre tiefer als in der Schweiz. Hinzu kommt, dass vier der elf OECD-Vorreiter einen höheren Anteil der aktiven Bevölkerung in der Landwirtschaft und in der Industrie haben als die Schweiz.
Mit 74% ihrer Beschäftigten im Dienstleistungsbereich, der eine geringere körperliche Abnützung mit sich bringt, hätte man deshalb eher von der Schweiz erwartet, dass sie das Rentenalter noch vor diesen Ländern erhöht. International gesehen ist der Schweizer Widerstand gegen eine Erhöhung des Rentenalters kaum nachvollziehbar. Weder die Lebenserwartung noch die sektorielle Struktur der Wirtschaft können diesen politischen Stillstand rechtfertigen, schreibt avenir-suisse.
EU publiziert “Weissbuch Rente”
EU-Kommissar Laszlo Andor erläutert Grundlagen und Zielsetzung des Weissbuchs.
“Für rund ein Viertel der EU-Bevölkerung sind derzeit Pensionen und Renten die wichtigste Einkommensquelle, und die jüngeren Europäerinnen und Europäer werden später in ihrem Leben ebenfalls auf Renten und Pensionen angewiesen sein. Wenn es Europa nicht gelingt, jetzt und in Zukunft ausreichende Renten und Pensionen für einen würdigen Lebensstandard zu bieten, drohen Millionen Menschen im Alter zu verarmen”, heisst es in der Pressemitteilung zur Publikation des “Weissbuch zu Pensionen und Renten”. Die Bevölkerung Europas werde immer älter, weil die Menschen länger leben und weniger Kinder haben. Bereits ab nächstem Jahr beginne die erwerbstätige Bevölkerung in der EU zu schrumpfen.
Das Augenmerk liege darauf, was die EU und die Mitgliedstaaten tun können, um die wesentlichen Herausforderungen im Bereich der Ruhestandssysteme zu bewältigen. Das Weißbuch wartet dafür mit einer Reihe von Initiativen auf: Es sollen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Menschen länger erwerbstätig bleiben können, die dazu in der Lage sind – das würde das Verhältnis zwischen Berufsjahren und Ruhestandsjahren verbessern; Menschen, die in ein anderes Land ziehen, sollen ihre Renten- und Pensionsansprüche mitnehmen können; die Menschen sollen Hilfe beim Ansparen erhalten, und es soll sichergestellt werden, dass Renten- und Pensionsversprechen gehalten werden und die Menschen im Ruhestand das bekommen, was sie erwartet haben.
The Cost of Living Longer – Much Longer
Number crunchers are dead set on figuring out how long you will live. For those saving for retirement in the US, it’s the $27 trillion question.
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A 78-year-old woman walks into an agent’s office to buy life insurance. "Have you ever had cancer?" asks the agent. "Oh, yes, dear," says the woman. "Breast cancer." |
FuW: “Pensionskassen überoptimistisch”
In der Finanz und Wirtschaft befasst sich Thomas Hengartner mit der Diskrepanz zwischen den von den hiesigen Pensionskassen erwarteten Vermögenserträgen als Basis der Deckungsgradberechnung und der in den IFRS verwendeten Methode, die sich auf den Durchschnittszins der Unternehmensanleihen abstützt. Hengartner stellt fest: Zwischen den beiden Berechnungsvorgehen klafft eine Riesenlücke.
Die IAS-19-Regel werde der Realität hiesiger Vorsorgeinstitutionen nicht gerecht, sagt Christoph Ryter. Gemäss dem Präsidenten des Pensionskassenverbands Asip unterstelle sie eine Liquidationssicht und damit eine Auflösung der Kasse und vollständige Auszahlung aller Ansprüche: «Wegen der Pflicht zu einer allfälligen Sanierung, die sich Arbeitgeber und Beschäftigte teilen, ist für Pensionskassen eine weniger rigide Verpflichtungsbilanzierung tolerierbar.» Gegenwärtig liegen die Deckungsberechnungen besonders weit auseinander, weil die Gratisgeldpolitik der Notenbanken das Zinsgefüge völlig aus der Balance gebracht hat. Das realistische Bild liegt deshalb wohl, wie so oft, zwischen den beiden Extrembetrachtungen, heisst es in der FuW.
Ausgleichsfonds mit 1,2% Rendite
Das Jahr 2011 der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO weist eine Nettorendite auf dem Gesamtvermögen von +1,20% aus. Das Ergebnis auf dem Anlagevermögen, welches Liquidität nicht einbezieht, beträgt +1,53%.
Beim grössten Sozialwerk, der AHV, beläuft sich die Netto-Anlagerendite 2011 auf +1.37%, bei der IV auf +0.40% und bei der EO auf +1.68%. Aufgrund der unterschiedlichen finanziellen Verpflichtungen der drei Sozialwerke ergeben sich individuelle Anlagestrategien, die zu ungleichen Anlageergebnissen führen.
Die erzielten Resultate werden als “erfreulich” eingestuft. Zu den vergleichsweise guten Renditen hätten insbesondere die im Verlaufe des Jahres getroffenen Massnahmen im Bereich des Riskmanagements sowie bei der Währungsabsicherung beigetragen.
BGer: Bedingte Partnerrente zulässig
Eine Pensionskasse kann Leistungen für unverheiratete Lebenspartner vorsehen, wenn sie mit dem Versicherten in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben (Art. 20a Gesetz über die berufliche Vorsorge; BVG). Dabei darf eine solche Partnerrente laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch von mehreren zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden, schreibt die NZZ.
Das Bundesgericht hat der Regelung im baselstädtischen Pensionskassengesetz seinen Segen erteilt, die zusätzlich zur gemeinsamen Haushaltung eine gegenseitige Unterstützungspflicht verlangt. Da es den Pensionskassen erlaubt ist, Zusätzliches zu fordern, darf es sich da bei laut dem einstimmig ergangenen Urteil der II. Sozialrechtlichen Abteilung auch um mehrere Voraussetzungen handeln. Der bereits erwähnte Artikel 20a des BVG sei eine reine Kann-Vorschrift. Sind aber Pensionskassen gar nicht verpflichtet, solche Leistungen an Lebenspartner vorzusehen, dürfen sie sie auch von mehreren zusätzlichen Bedingungen abhängig machen.
In einer weiteren Erwägung seines Urteils gelangt das Bundesgericht zum Schluss, dass nicht von gemeinsamem Haushalt gesprochen werden könne, wenn das unverheiratete Paar über eine zusätzliche Wohnung in der gleichen Stadt verfügt.
Symova senkt Umwandlungssatz
Die Sammelstiftung Symova hat Mitte 2010 rund 10 000 Versicherte von Bahn und Touristikunternehmen übernommen, welche vorher bei der Pensionskasse der Ascoop versichert waren. Symova hat laut einer Mitteilung im vergangenen Jahr eine Rendite von 1,84 Prozent erzielt. Sie liege zwar über dem Durchschnitt der Schweizer Pensionskassen, trotzdem genüge sie nicht zur Deckung aller Verpflichtungen, schreibt Symova. Deshalb kündigt die Pensionskasse für das Jahr 2013 eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,22 Prozent an. Die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden erhöht.
Anhörung zum Zukunftsbericht: Verlängerung bis 30. April
In einem Schreiben an die Teilnehmer der Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule wird festgehalten, dass auf “vielseitigen Wunsch der Anhörungsteilnehmer” und in Absprache mit dem Vorsteher des EDI die Anhörungsfrist bis 30. April 2012 (ursprünglich 9. März) verlängert wird. Als Begründung wird die Wichtigkeit des Berichts angeführt.
UBS PK-Barometer: Erfreulicher Jahresstart
Alle Pensionskassengruppen erfreuten sich im Januar 2012 einer überdurchschnittlichen Performance. Die erzielten Renditen gemäss UBS Pensionskassen-Barometer präsentierten sich in umgekehrter Reihenfolge zum sonst üblichen Bild: Das beste Resultat erzielten die kleineren Einrichtungen, gefolgt von den mittleren und grossen. PKs unter 300 Mio. Vermögen erzielten 1,38%; 300 Mio. bis 1 Mrd. 1,26%; über 1 Mrd. 1,22%. Der Durchschnitt beträgt 1,31%.
spn: Wie weit ist es her mit der Qualifikation von Stiftungsräten?
Die spn – Schweizer Pensions- und Investmentnachrichten – befasst sich mit den Kompetenzen von Stiftungsräten. Zum Thema liegen die Ergebnisse einiger Untersuchungen vor. Im Detail geht spn auf die Studie des Berner Politikforschungsbüro Vatter von 2009 ein.
FT: UK funds face pension reform threat
All remaining defined benefit pension schemes in the UK will be forced to close and many businesses pushed into insolvency if European proposals to strengthen company retirement plans are put in place, influential employers’ and labour groups have warned.
In a letter to be sent to senior European commissioners, the heads of the National Association of Pension Funds, the CBI and the TUC labour union group warned that the plans will have disastrous consequences for companies and employees.
“By demanding dramatic increases in funding from employers, the Commission’s plans would – at best – force all remaining defined benefit schemes to close and – at worst – push many businesses into insolvency, leading to significant job losses,” they wrote.
This week, the European Commission is to receive recommendations from the European Insurance and Occupational Pensions Authority, the continent’s industry supervisor, on a directive that will force employers to move quickly to fill scheme shortfalls.
EIOPA is proposing to adapt for use in assessing pension schemes the so-called Solvency II regime, Europe’s biggest shake-up to date of insurance regulations due to take effect in 2014.
Werden auch Einkäufe in die Pensionskasse geteilt?
Der K-Tipp befasst sich in seiner Ausgabe vom 8.2.2012 mit der Frage, ob auch Einkäufe in die Pensionskasse bei Scheidung geteilt werden. Der K-Tipp hält fest, es komme darauf an, woher das Geld stammt, mit dem der Einkauf finanziert wurde. Der Güterstand spielt keine Rolle. Das Scheidungsrecht sieht vor, dass die Pensionskassenguthaben der beiden Ehegatten, die sie während der Ehe angespart haben, bei der Scheidung je hälftig geteilt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für allfällige Einkäufe in die Pensionskasse. Ausnahme: Nicht geteilt werden jene Einkäufe oder Einkaufsanteile, die aus Mitteln finanziert wurden, die unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung zum Eigengut des Ehegatten gehören würden.
Der K-Tipp rät: Macht ein Ehepartner einen Pensionskasseneinkauf aus dem Eigengut, lohnt es sich, diese Tatsache schriftlich festzuhalten. Zudem sollte der Ehepartner das Dokument unterzeichnen. Fehlt nämlich ein entsprechender Nachweis, wird auch dieses Guthaben geteilt.
Pension Funds to Drop Derivatives?
High fees and complex counterparty structures may drive institutional investors away from using derivatives new research has suggested, as regulators finally agree the terms on how to legislate practices in Europe.
Reaction to the near-collapse of the banking crisis has meant the way these instruments are used by pension schemes and other large investors has changed, investment consulting firm Towers Watson has said.
In a paper entitled ‘Is this the end of OTC derivatives for pension schemes?’ Towers Watson lays out how changes in regulation and market attitude to these investment tools will make it more costly and complicated for investors to use them.
The paper said that underlying terms in documentation had already become less attractive for investors. It said: “Flexibility over which assets can be used as eligible collateral has also reduced significantly. It appears that counterparty banks are less willing, or able, to accommodate pension schemes. This stems from a reduction in banks’ risk appetites and changes in their regulation.”
Yesterday, the European Market Infrastructure Regulation (EMIR), a new regulatory framework for over-the-counter derivatives based on criteria set by the G20, was approved by the European Parliament and the Council of the European Union, as reported in aiCIO’s sister publication The Trade.
The regulation will enable standardised derivatives to be traded on exchange-like trading venues, cleared through central counterparties (CCP) governed by strict organisational, business conduct and prudential requirements, and traded on central reporting repositories.
GR: Geld für Scheinrentner
Die griechischen Pensionskassen haben zu Jahresbeginn die Auszahlung von insgesamt 63.500 Pensionen eingestellt, die zu Unrecht gewährt worden waren. Das Geld ging an nicht existierende oder nicht mehr lebende Personen oder wurde nach falschen Angaben berechnet. Damit sparen der griechische Staat und seine Pensionskassen nun knapp 450 Millionen Euro jährlich. Das geht aus einem Bericht des Arbeitsministeriums hervor, der in der griechischen Presse veröffentlicht wurde. Es handelt sich dabei um 37.500 Haupt- und 26.000 kleinere Zusatzpensionen.
Bereits im Oktober 2011 hatte der Direktor des staatlichen Versicherers IKA, Rovertos Spyropoulos, eingeräumt, im vergangenen Jahrzehnt seien bis zu acht Milliarden Euro an nicht existierende oder längst gestorbene Personen überwiesen worden. Die staatlichen Pensionskassen hatten daraufhin alle Rentner aufgefordert, sich persönlich bis zum 31. Dezember 2011 bei den Behörden zu melden. Zudem wurde untersucht, ob alle Pensionen rechtmäßig ausgezahlt werden.Sozialbetrug hat im schuldengeplagten Griechenland schon mehrfach für Schlagzeilen gesorgt.
Im vergangenen August war bekanntgeworden, dass der Pensionsfonds IKA die Zahlungen für 1.473 Pensionisten gestoppt hatte, welche in Wirklichkeit nicht mehr lebten. Danach wurde entdeckt, dass 9.000 Personen im Alter von über 100 Jahren bei den Pensionskassen registriert waren – demnach hätte Griechenland die höchste Rate Über-100Jähriger weltweit. Bei einer Volkszählung im Jahr 2001 waren lediglich 1.700 Menschen dieses Alters registriert worden.
Auch die PKS braucht eine Sanierung
Aufgrund anhaltend tiefer Zinsen hat die Pensionskasse des Kantons Schwyz seit 2000 jährlich eine Anlagerendite von 2,1 Prozent erzielt; 2011 resultierte nur noch eine Nullrendite. Obwohl die 2,1 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt liegen, kann das bisherige Vorsorgemodell nicht mehr ausreichend finanziert werden. Nötig wäre eine Rendite von 2,6 Prozent.
Diese Situation und die steigende Lebenserwartung haben den PKS- Verwaltungsrat laut Communiqué veranlasst, die Rentenumwandlungssätze zu senken und die Vorsorgekapitalien ab 2013 vorsichtiger zu bilanzieren. Bereits im laufenden Jahr werden die Sparguthaben nur noch mit dem BVG-Mindestsatz von 1,5 Prozent verzinst.
Bis 2015 erwartet die PKS noch einen Deckungsgrad von rund 86 Prozent, was einem Fehlbetrag von 260 Mio. Franken entspricht. Zwar sank der Deckungsgrad auch früher zeitweise bis auf 87 Prozent. Weil der Kanton die Verpflichtungen garantierte, mussten keine Massnahmen gegen die Unterdeckung ergriffen werden.
Laut PKS wird die Regierung dem Parlament beantragen, auf 2015 zur Vollkapitalisierung zu wechseln. Das bedingt eine 100-prozentige Deckung und einen entsprechenden Sanierungsplan. Konkret soll die vorhandene Unterdeckung während 15 Jahren ausfinanziert werden.
Der Kanton würde als Garantiegeber rund 43 Prozent der Unterdeckung übernehmen; bei 260 Mio. Unterdeckung sind das 110 Mio. Franken. Für den Rest müssten Arbeitgeber und aktive Versicherte mit Sanierungsbeiträgen aufkommen, die zwischen 1 Prozent und 3 Prozent liegen; dazu kommt eventuell eine tiefere Verzinsung der Sparguthaben.
Unverändert in der bisherigen Höhe werden laut Zusicherung der PKS Renten ausbezahlt, die gemäss der heutigen, voraussichtlich bis Ende 2014 gültigen Pensionskassen-Verordnung laufen. Noch offen ist, ob die halbe Teuerungsanpassung künftig weitergeführt wird.
Die PKS zählt rund 5800 aktiv Versicherte und etwa 1400 Rentenbezüger. Die versicherte Jahresverdienstsumme liegt bei 470 Mio. Franken, das Beitragsvolumen bei 80 Mio. Franken. Die Rentenleistung beträgt in diesem Jahr rund 50 Mio. Franken.

Weissbuch
