BVK: Stäfa bezahlt 4,1 Mio. für den Austritt

Im Juni 2011 liess sich die Gemeinde Stäfa von der Gemeindeversammlung den Persilschein zum Wechsel der Pensionskasse erteilen. Ende Jahr verliess die Gemeinde die Beamtenversicherungskasse BVK und trat per 1. Januar 2012 der privaten Swisscanto-Flex-S ammelstiftung bei. Nun ist bekannt, wie viel der Transfer tatsächlich gekostet hat: 4,1 Millionen Franken, wie der Gemeinderat Stäfa mitteilte.
Damit sind die 335 Personen sowie die IV-Renten-Beziehenden der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stäfa bei der Swisscanto versichert. Die AHV-Rentner hingegen bleiben aus reglementarischen Grundlagen bei der BVK. Die Einmalzahlung hat die Gemeinde aus zwei Kassen bestritten: 1,9 Millionen aus Steuereinnahmen, 2,2 Millionen aus einem Bankdarlehen. Die Amortisation ist auf eine Dauer von sieben Jahren ausgelegt, wie der Tages-Anzeiger schreibt.
Im Vergleich zur BVK spare Stäfa jedes Jahr bis zu 1,12 Millionen Franken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sobald das Darlehen der Gemeinde abgezahlt sei, heisst es in der Mitteilung. Offen ist noch ein Gerichtsverfahren: Stäfa hat mit 62 Städten und Gemeinden das Bundesverwaltungsgericht angerufen. Es soll klären, ob die Forderung der BVK nach der Einmalzahlung rechtens ist.
UBS: “Immobilienblasenindex nimmt Kurs auf Risikozone”
Der vierteljährlich publizierte UBS Swiss Real Estate Bubble Index steht aktuell bei 0,95 Punkten. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorquartal von 0,15 Indexpunkten. Der Index steht damit knapp vor der Risiko-Zone (Wert grösser 1) und wird diese bei anhaltendem Trend bereits im nächsten Quartal erreichen, schreibt die UBS in einer Mitteilung.
Ausschlaggebend für den neuerlichen starken Anstieg des Immobilienblasenindex waren die Zunahme der Eigenheimpreise – plus 6,3 Prozent für Eigentumswohnungen und plus 4,6 Prozent für Einfamilienhäuser gegenüber dem Vorjahr, gemäss SNB – und das weiterhin starke Wachstum der Hypothekarverschuldung verbunden mit der anhaltenden Flucht in Immobilien als Anlage.
Die Wirtschaftsregionen Saanen-Obersimmental, Unteres Baselbiet und Limmattal gehören neu zu den Gefahrenregionen. Die Zahl von Regionen mit substantiellem Risiko bezüglich ihres Korrekturpotenzials der regionalen Eigenheimpreise steigt damit weiter an. Diese Gefahrenregionen beheimaten mittlerweile rund 26 Prozent der Schweizer Gesamtbevölkerung. Zu den Monitoring-Regionen, das sind solche mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, gehört neben Basel-Stadt, dem Knonaueramt und Glatt-Furttal neu auch Nidwalden.
Stellungnahmen zum Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule
Am 30. April ist die Anhörung zum Bericht des Bundesrates über die Zukunft der 2. Säule zu Ende gegangen.
Der Bericht umfasst insgesamt 14 Themenkreise, wobei nach allgemeiner Ansicht jenes über die Notwendigkeit einer Anpassung des Umwandlungssatzes die grösste Wichtigkeit aufweist.
Die Fachverbände und der Arbeitgeberverband halten die Senkung des Mindestumwandlungssatzes für unumgänglich und dringend. Das Vorsorgeforum schliesst sich in seiner Stellungnahme der Meinung an.
Die bürgerlichen Parteien drängen Bundesrat Berset auf die rasche Durchführung von Massnahmen. Sie halten “die Schieflage der 2. Säule für immer gefährlicher” und kritisieren die laufende Umverteilung aufgrund des zu hohem Umwandlungssatzes von den Aktiven an die Rentner.
Derweil hält der Gewerkschaftsbund die Notwendigkeit einer Anpassung nicht für bewiesen und kritisiert die vorhandenen Unterlagen. Die SP hat sich der gewerkschaftlichen Argumentation weitgehend angeschlossen. Ausgewählte Stellungnahme:
Ende der Anhörung zum Zukunftsbericht
Die Zukunft der zweiten Säule spaltet die Parteien. Die Bürgerlichen wollen den Umwandlungssatz senken, die Linke will davon nichts wissen. Eine breite Allianz der Parteien von SVP bis GLP macht zudem Druck auf den Innenminister Alain Berset.
Gemäss einem SDA-Bericht findet das Vorgehen des Bundesrats mit dem Bericht wenig Zustimmung. Dies geht aus einer gemeinsamen Antwort von SVP, FDP, CVP, BDP, GLP und EVP hervor. Sie fordern SP-Bundesrat Alain Berset und sein Departement des Innern (EDI) auf, «rasch einen Fahrplan und konkrete Massnahmen zur Sicherung der zweiten Säule vorzulegen». Eine Verzögerung der Reformen sei gefährlich. Die Anhörung wurde am 30. April abgeschlossen.
Genève réforme ses caisses de pension sous tension
La fonction publique fera grève pour défendre son deuxième pilier. Le parlement met la dernière main au plan d’assainissement.
UBS: Achtungserfolg der Ethos beim Vergütungsbericht
Die nicht bindende Abstimmung zum Vergütungsbericht der UBS wurde mit lediglich 60 Prozent der Aktienstimmen angenommen. 37 Prozent haben sich dagegen ausgesprochen, der Rest enthielt sich. Damit äussern die Aktionäre ihr Unbehagen bezüglich der hohen Vergütungen bei der Schweizer Grossbank.
Der abtretende UBS-Präsident Kaspar Villiger sagte im Anschluss an die Abstimmung, dass sein vorgeschlagener Nachfolger Axel Weber sich wohl mit dem Resultat auseinandersetzen müsse.
Zu einem «Nein» zum Vergütungsbericht hatten auch grosse Aktionärsverbände aufgerufen. Die Genfer Pensionskassenstiftung Ethos gehörte dazu. Deren Direktor Dominique Biedermann kritisierte an der GV unter anderem, dass die Aktionäre nach vier Jahren ohne Cash-Dividende für 2011 nun 10 Rappen pro gehaltenem Titel erhielten, die Bank aber hohe Saläre ausschütte.
PK des ökumenische Rats sucht Unterschlupf bei der Profond
Das Defizit der Pensionskasse des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) konnte ausgeglichen werden. Sie wird nun an die Sammelstiftung Profond übertragen, schreit der ÖRK in einer Mitteilung.
„Profond hat die notwendigen Kapazitäten, um unsere Pensionsansprüche im Rahmen dieses neuen Rentensystems zu verwalten“, erklärte Pfarrer Olav Fykse Tveit, Generalsekretär des ÖRK. „Weder für Mitarbeitende noch für Rentnerinnen und Rentner sollte in der Übergangsphase eine Leistungsunterbrechung auftreten.“
Die ÖRK-Pensionskasse konnte im März 2012 dank einer Sonderzahlung in Höhe von 24 Millionen Franken, mit denen das bestehende Defizit ausgeglichen wurde, stabilisiert werden. Mit dieser Sonderzahlung wurden die Pensionsansprüche von derzeitigen und pensionierten ÖRK-Mitarbeitenden gesichert und der Vertrag über die Übertragung der Verantwortung für die Pensionskasse an Profond möglich gemacht. Die Sonderzahlung konnte dank eines Kredits geleistet werden, den die Co-op Bank Schweiz dem ÖRK gewährte.
Tveit sagte, dass sich die Leitung des ÖRK nun, da eine Lösung für die Probleme der Pensionskasse gefunden sei, damit beschäftigen könne, welche finanziellen Möglichkeiten der Grundbesitz des ÖRK in der Region Genf biete. „Wir arbeiten hierbei mit dem führenden Schweizer Bauunternehmen Implenia Development zusammen“, fügte er hinzu.
Ethos mobilisierte einen Drittel der CS-Aktionäre
Die Aktionäre der Credit Suisse haben dem Verwaltungsrat einen Denkzettel verpasst. An der GV stimmte knapp ein Drittel gegen den Vergütungsbericht. Die Pensionskassen-Stiftung Ethos hatte eine Ablehnung des Vergütungsberichts empfohlen.
“AHV-Keule für patronale Wohlfahrtsfonds”
Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 8. August 2011 droht den patronalen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen weiteres Ungemach. Die zusätzlichen Kosten durch die neue paritätische AHV -Beitragspflicht und der bürokratische Aufwand könnten vielen Fonds ihre Existenz kosten. Dringender Handlungsbedarf ist angezeigt, schreibt Yolanda Müller (Dufour Advokatur, Basel) im Treuhänder Nr. 4/2012.
Beim Fall von August vergangenen Jahres ging es um folgenden Sachverhalt: Ein patronaler Wohlfahrtsfonds leistete eine Zahlung an die Pensionskasse für die Verbesserung von Altersleistungen einer Kadermitarbeiterin, die vor der vorzeitigen Pensionierung stand. Zudem erbrachte er eine Kapitalleistung an einen bereits pensionierten Kadermitarbeiter. Es kam es zu einer AHV-Revision beim Arbeitgeber. Es erging eine Beitragsverfügung der zuständigen Ausgleichskasse über 83’000 Franken zuzüglich Verzugszinsen. In einer Praxisänderung schützte das Bundesgericht entgegen einem früheren Entscheid die Verfügung der Ausgleichskasse. Die Grundsatzfrage war: Bilden solche Leistungen patronaler Wohlfahrtsfonds massgebenden Lohn im Sinne von Art. 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)?
Müller stellt fest: “Diese mehrfache Kehrtwende des Bundesgerichts stösst in Lehre und Praxis auf Unverständnis. Sie bedeutet, dass Ermessensleistungen und Beiträge der patronalen Wohlfahrtsfonds (aber auch von Pensionskassen) beim Arbeitgeber grundsätzlich mit der (paritätischen) AHV-Beitragspflicht belegt werden. Dies ist inakzeptabel, da keine Rücksichtnahme auf die eigenständige Rechtspersönlichkeit, die Charakteristik der patronalen Wohlfahrtsfonds und auch auf ihre Leistungen erfolgt. Eine solche Praxis kann vom Arbeitgeber nicht goutiert werden, schon gar nicht in schlechteren wirtschaftlichen Zeiten. Ist der Arbeitgeber gar finanziell angeschlagen, so ist sie für ihn ausgeschlossen. Die Finanzierung von Sozialplänen und vorzeitigen Pensionierungen wird damit erschwert und teilweise verunmöglicht. Generell wird sich mancher patronale Wohlfahrtsfonds überlegen, ob er überhaupt seine sozialpolitischen Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann. Fragen nach der eigenen Liquidation kommen auf.”
Sie schliesst mit der Bemerkung: “Ein unverzügliches Reagieren ist nötig, denn bei den AHV-Revisionen bei den Arbeitgebern wird auch rückwirkend auf fünf Jahre nach Leistungen von Wohlfahrtsfonds geforscht werden, um diese der AHV-Beitragspflicht zu unterstellen. Es geht nunmehr darum, diese AHV-Keule abzuwenden und die angestammten, sozialpolitisch wichtigen Tätigkeiten der patronalen Wohlfahrtsfonds nicht zu verunmöglichen. Im Parlament wurde die Bedeutung von patronalen Wohlfahrtsfonds grundsätzlich erkannt. Nur mit den entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen können die patronalen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen überleben. Die Zeit drängt.”
Geringerer Überschuss beim Bund wegen PK-SBB
Die Erfolgsrechnung des Bunds für 2011 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 2,2 Milliarden ab. Im Vergleich zum Vorjahr fällt das Jahresergebnis um 2 Milliarden tiefer aus. Die Hauptursachen dafür sind die Ausgaben des Bundes für die Sanierung der Pensionskasse der SBB (1,1 Milliarden) und für die Arbeitslosenversicherung (0,5 Milliarden). Eine Rolle spielte ferner die Wertverminderung der Swisscom-Beteiligung (0,4 Milliarden).
Insgesamt beschäftigt der Bund in seinen zentralen und dezentralen Einheiten 49’907 Mitarbeitende. Das sind 316 mehr als im Vorjahr.
Gemeindeverband fordert Retuschen bei BLPK-Reform
Mit der Reform der unterfinanzierten Baselbieter Pensionskasse (BLPK) ist der Gemeindeverband grundsätzlich einverstanden. Er stellt jedoch im Detail diverse Forderungen und verlangt von der BLPK rasch Informationen, damit Gemeinden Alternativen prüfen könnten. Über die 2,3-Milliarden-Reform soll das Volk im März 2013 befinden. Eine knappe Milliarde soll der Kanton tragen, die angeschlossenen Institutionen den Rest. Eine Amortisation über 40 Jahre kostet dem Kanton Jahrestranchen von 43 Mio. Franken. Der Deckungsgrad lag 2011 noch bei 76,8 Prozent, die Lücke bei 1,628 Mrd. Franken.
Pensionskassenverband zur Zukunft der 2. Säule
Nach Gewerkschaftsbund und Arbeitgeberverband hat sich jetzt auch der Pensionskassenverband an einer Medienveranstaltung zum Bericht des Bundesrates über die Zukunft der 2. Säule und speziell zum Thema Umwandlungssatz geäussert.
Der Verband hat sich bei seinen Mitgliedern nach deren Meinung zu den 99 Fragen in der Anhörung zum Zukunftsbericht erkundigt. Beim Umwandlungssatz (s. Tabelle) wird klar, dass die geltende Festlegung im Gesetz entschieden abgelehnt wird. Eine Festsetzung per Verordnung wäre einer Mehrheit lieber. Bei den flankierenden Massnahmen zu einer Senkung finden eine Senkung des Koordinationsabzugs, eine Erhöhung der Altersgutschriften sowie eine Verlängerung des Sparprozesses die meisten Befürworter. Um das Leistungsziel bei einer kurzfristigen Senkung zu garantieren wird eine Finanzierung über die AHV klar abgelehnt, ein Pool auch, aber weniger klar.
Erste Priorität im Bericht hat für den ASIP der Umwandlungssatz. Es folgen Unterdeckung/Sanierung und an dritter Stelle die Neureglung des BVG-Zinses. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist für den Verband von hoher Dringlichkeit, das belegen nach Darstellung von Präsident Christoph Ryter alle technischen Grundlagen mit der von ihnen errechneten Verringerung der Sterblichkeit. Die vom SGB an den Grundlagen vorgebrachte Kritik wird als unbegründet zurückgewiesen. Auch die Entwicklung der Renditen sprechen laut ASIP unvermissverständlich für eine Senkung. Dem Verweis des SGB auf die Langfristigkeit des Anlagehorizonts wird mit dem Argument begegnet, dass die in den 90er Jahren erzielten hohen Überschüsse längst an die Versicherten verteilt worden sind.
Ausgehend von einer erwarteten Rendite aufgrund eines typischen Portfolios mit 25% Aktien von 3,5% – netto 2,75% – ergibt sich laut ASIP auf Basis der Grundlagen BVG 2010 für 2015 ein technisch korrekter Umwandlungssatz von 5,8% (beide Geschlechter), ein voller Prozentpunkt unter dem dann geltenden gesetzlichen Satz von 6,8%. Auch ein rascher Rendite-Anstieg würde für die Kassen keine rasche Entlastung bringen, weil die Einbussen auf den Obligationen sie über mehrere Jahre stark belasten würden. Laut Hanspeter Konrad wird vom UWS direkt nur etwa jeder 7. Versicherte betroffen. Aufgrund der wachsenden Differenz zwischen der gesetzlichen Vorlage und der realen Notwendigkeiten vergrössert sich aber deren Zahl laufend. Zudem geraten kleine Kassen mit einer BVG-Minimum-Vorsorge zunehmend in Schwierigkeiten. Ihre Sanierung liegt für die Arbeitgeber oftmals ausserhalb ihrer Möglichkeiten.
Beim Thema Unterdeckung/Sanierung – Nr. 2 auf der Prioritätenliste des ASIP – sprechen sich dessen Mitglieder vorsichtig für einen Einbezug der Rentner in Sanierungsmassnahmen aus. Die von der Zürcher BVG-Aufsicht unterbundenen (von der OAK aber nicht weiter beanstandeten) Sanierungsmassnahmen bei Überdeckung werden deutlich unterstützt, ebenso die Mitnahme von Rentnerbeständen bei Vertragsauflösung sowie der mögliche Anschluss von insolventen Vorsorgewerken an den Sicherheitsfonds.
Die dritte Priorität – Festlegung des BVG-Mindestzinses – soll nach Meinung der ASIP-Mitglieder auf Basis einer Formel geschehen. Die favorisierte “Mehrheitsformel” lautet:
Mindestzinssatz = max (0, 0.7R, 0.7R + 0.1a) (Auswahl des jeweils grössten Wertes).
R: 7-jähriger gleitender Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen a: 85% Pictet BVG 93 Index und 15% IPD Wüest und Partner Immobilien Index.
CS PK-Index: Auswertung für Q1
Die stichtagsbezogene Darstellung der rollenden 5-Jahres- Betrachtung der in annualisierter Form erhobenen Rendite- Risiko-Positionen der einzelnen Pensionskassen (vgl. Abbildung 2a) hat sich seit der letzten Index-Publikation unwesentlich verändert. Per 31. März 2012 präsentiert sich die regressive Steigung negativ, woraus folgt, dass eine der Prämissen der modernen Portfoliotheorie, wonach höheres (systematisches, d. h. marktbedingtes) Risiko durch höhere Renditen entschädigt wird, je nach Einstiegszeitpunkt über mehrere Jahre hinweg verletzt werden kann.
Der ungewichtete Durchschnitt der annualisierten Renditen ist im Vergleich zum Vorquartal gestiegen und liegt bei 0,40 %. Etwas gesunken ist der ungewichtete Durchschnitt der annualisierten Risiken, er liegt bei 5,70 % (rotes Dreieck). Im risikoarmen Bereich (3 – 4 % annualisiertes Risiko) befinden sich per 31. März 2012 fünf Pensionskassen. Im risikoreichen Bereich (über 8 % annualisiertes Risiko) befinden sich drei Pensionskassen. Im vergangenen Quartal konnte rund ein Drittel der im Pensionskassen Index enthaltenen Pensionskassen keine positive annualisierte 5-Jahres-Rendite ausweisen.
NZZ: “Pioniertaten der Pensionskasse Novartis”
Werner Enz stellt in der NZZ die neuen Wahlmöglichkeiten für Versicherte bei der Pensionskasse Novartis für Lohnbestandteile über 150’000 Franken vor. Die Kasse bietet vier individuelle Anlagestrategien an. Enz schreibt: “Das Eingehen auf individuelle Wünsche hat weiter zur Idee geführt, abgestimmt auf den Anlagehorizont im Sinne einer fünften Option ein Life-Cycle-Modell anzubieten. Dahinter steckt der Gedanke, in jungen Jahren aggressiver zu investieren, auch weil man Aktienbaissen – wie sie sich in den letzten zehn Jahren häuften – aussitzen kann. Je näher aber das Datum zum Übertritt ins Rentenalter rückt, desto grösser ist üblicherweise das Bedürfnis, von der Pensionskasse eine sichere Rente beziehen zu können. In diesem Zusammenhang kann eine Pensionskasse wie diejenige von Novartis für ihre Mitarbeiter Mehrwert schaffen. Bedarfsgerechten Gestaltungsmöglichkeiten gehöre jedenfalls die Zukunft, so zeigt sich Markus Moser (Geschäftsführer der PK) überzeugt. Auch an dieser Stelle wird klar, dass Wettbewerb unter Anbietern und Wahlmöglichkeiten in der zweiten Säule eine wichtigere Rolle spielen werden.”
Artikel NZZ /
Information der Novartis zu ihrem Modell (mit Video)
NZZ Interview mit Colette Nova: “So fährt man den Karren an die Wand”
Simon Gemperli und Michael Ferber interviewten Colette Nova, Vizedirektorin im BSV, zu aktuellen Fragen der beruflichen Vorsorge. Die Chefin des Geschäftsfeldes BV und frühere Sekretärin des Gewerkschaftsbundes kritisierte die Positionen des SGB bezüglich Umwandlungssatz mit klaren Worten. Eher ausweichend verhielt sie sich bei Fragen über ihr Verhältnis zur Assekuranz, welche sie vor nicht allzu langer Zeit noch aus der BV rauswerfen wollte. Auszüge:
Frau Nova, Sie waren bis 2010 geschäftsführende Sekretärin des Gewerkschaftsbunds. Heute sind Sie beim Bund für die berufliche Vorsorge zuständig und vertreten oft diametral andere Positionen als die Gewerkschaften. Wie geht das auf?
Wer für einen Verband arbeitet, vertritt die Position dieser Organisation. Wer für ein Bundesamt arbeitet, vertritt die Position dieses Amts. Das ist normal. Schwierig wäre es, wenn man permanent gegen die eigene Überzeugung handeln müsste. Das ist für mich im BSV überhaupt nicht der Fall.
Der Gewerkschaftsbund zweifelt an den offiziellen Grundlagen zur Berechnung der Lebenserwartung. Personen mit tieferen Einkommen und solche, die nur im BVG-Obligatorium versichert sind, würden weniger lang leben als ausgewiesen und hätten Anspruch auf einen höheren Umwandlungssatz. Wie sehen Sie das?
Wir haben uns die Unterlagen des SGB sehr gut angeschaut. Aus fachlicher Sicht ist die Kritik an den vorhandenen Daten nicht stichhaltig. Es trifft zum Beispiel nicht zu, dass die Lebenserwartung nicht zunimmt. Stellt man wie der SGB auf die Lebenserwartung bei Geburt ab, scheint es gewisse Unterschiede zu geben. Für den Umwandlungssatz ist aber die Lebenserwartung ab dem Zeitpunkt der Pensionierung relevant. Hier ist es anders, weil Angehörige von Risikogruppen eher vor dem Rentenalter sterben als andere Versicherte. Die bisher bekannten Resultate einer noch nicht publizierten grossen Studie zur Lebenserwartung zeigen keine Korrelation zwischen Lebenserwartung und Branchen oder Berufen auf.
Das heisst, Sie sehen keine Anhaltspunkte, dass für bestimmte Gruppen ein höherer Umwandlungssatz angemessen wäre?
Die Lebenserwartung variiert zum Beispiel je nach Kanton. Dieses Kriterium ist stärker als alle soziodemografischen. Auch die Ausbildung hat einen Einfluss, aber einen schwachen. Für den Mindestumwandlungssatz muss man zwingend auf die vorsichtigsten Daten abstellen. Es muss aber jede Vorsorgeeinrichtung individuell eine passende technische Grundlage wählen und berücksichtigen, falls der eigene Versichertenbestand vom Durchschnitt abweicht.
Der Gewerkschaftsbund bezweifelt auch die Annahmen des Bundes zu den Pensionskassen-Renditen. In den letzten 70 Jahren hätten diese mit einem Standard-Portfolio 5 Prozent betragen.
Die Vorsorgeeinrichtungen fahren seit über zehn Jahren Pensionierungsverluste ein, für welche die aktiven Versicherten aufkommen müssen. Es sieht nicht so aus, als ginge es rasch wieder aufwärts. Die Aussage, die Vorsorgeeinrichtungen könnten das problemlos wegstecken, ist schon sehr gewagt. Es besteht das Risiko, dass man so den Karren an die Wand fährt.
Sie haben sich als Gewerkschafterin sehr kritisch zur Rolle der Lebensversicherungen in der zweiten Säule geäussert. Müssen Sie jetzt bei dem Thema einen Spagat machen?
Es stellt sich die Frage, ob man die heutige Gewinnverteilung, die derzeitige Mindestquote, beibehält. Es scheint nicht einfach zu sein, hier praktikable Lösungen zu finden, die auch politisch mehrheitsfähig sind. Pensionskassen können eine Unterdeckung haben, Versicherungen nicht. Deshalb ist die Situation hier anders. Auch müssen die Folgen der Regulierungen Solvency II und Swiss Solvency Test mit einbezogen werden. Dieser ist erst ab 2011 für die Versicherungen verbindlich geworden, und hinsichtlich Krisenresistenz sind die Auswirkungen noch nicht bekannt.
Es braucht also noch Zeit, um dies zu beobachten?
Nach den neuen Regelungen zur Solvabilität werden die Lebensversicherungen mehr Eigenkapital brauchen. Dies stellt die Frage neu. Schliesslich könnte es dazu führen, dass die Aktionäre der Versicherungen die in schwierigen Zeiten relativ hohen Risiken der beruflichen Vorsorge nicht mehr mittragen wollen. Man muss die heutige Regel noch länger beobachten und sicher sein, dass sie stabile Resultate bringt. Die BVG-Kommission hat sich für die Überprüfung der Mindestquote im Jahr 2015 ausgesprochen.

