asipNach Gewerkschaftsbund und Arbeitgeberverband hat sich jetzt auch der Pensionskassenverband an einer Medienveranstaltung zum Bericht des Bundesrates über die Zukunft der 2. Säule und speziell zum Thema Umwandlungssatz geäussert.

Der Verband hat sich bei seinen Mitgliedern nach deren Meinung zu den 99 Fragen in der Anhörung zum Zukunftsbericht erkundigt. Beim Umwandlungssatz (s. Tabelle) wird klar, dass die geltende Festlegung im Gesetz entschieden abgelehnt wird. Eine Festsetzung per Verordnung wäre einer Mehrheit lieber. Bei den flankierenden Massnahmen zu einer Senkung finden eine Senkung des Koordinationsabzugs, eine Erhöhung der Altersgutschriften sowie eine Verlängerung des Sparprozesses die meisten Befürworter. Um das Leistungsziel bei einer kurzfristigen Senkung zu garantieren wird eine Finanzierung über die AHV klar abgelehnt, ein Pool auch, aber weniger klar.

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Erste Priorität im Bericht hat für den ASIP der Umwandlungssatz. Es folgen Unterdeckung/Sanierung und an dritter Stelle die Neureglung des BVG-Zinses. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist für den Verband von hoher Dringlichkeit, das belegen nach Darstellung von Präsident Christoph Ryter alle technischen Grundlagen mit der von ihnen errechneten Verringerung der Sterblichkeit. Die vom SGB an den Grundlagen vorgebrachte Kritik wird als unbegründet zurückgewiesen. Auch die Entwicklung der Renditen sprechen laut ASIP unvermissverständlich für eine Senkung. Dem Verweis des SGB auf die Langfristigkeit des Anlagehorizonts wird mit dem Argument begegnet, dass die in den 90er Jahren erzielten hohen Überschüsse längst an die Versicherten verteilt worden sind.

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Ausgehend von einer erwarteten Rendite aufgrund eines typischen Portfolios mit 25% Aktien von 3,5% – netto 2,75% – ergibt sich laut ASIP auf Basis der Grundlagen BVG 2010 für 2015 ein technisch korrekter Umwandlungssatz von 5,8% (beide Geschlechter), ein voller Prozentpunkt unter dem dann geltenden gesetzlichen Satz von 6,8%. Auch ein rascher Rendite-Anstieg würde für die Kassen keine rasche Entlastung bringen, weil die Einbussen auf den Obligationen sie über mehrere Jahre stark belasten würden. Laut Hanspeter Konrad wird vom UWS direkt nur etwa jeder 7. Versicherte betroffen. Aufgrund der wachsenden Differenz zwischen der gesetzlichen Vorlage und der realen Notwendigkeiten vergrössert sich aber deren Zahl laufend. Zudem geraten kleine Kassen mit einer BVG-Minimum-Vorsorge zunehmend in Schwierigkeiten. Ihre Sanierung liegt für die Arbeitgeber oftmals ausserhalb ihrer Möglichkeiten.

Beim Thema Unterdeckung/Sanierung – Nr. 2 auf der Prioritätenliste des ASIP – sprechen sich dessen Mitglieder vorsichtig für einen Einbezug der Rentner in Sanierungsmassnahmen aus. Die von der Zürcher BVG-Aufsicht unterbundenen (von der OAK aber nicht weiter beanstandeten) Sanierungsmassnahmen bei Überdeckung werden deutlich unterstützt, ebenso die Mitnahme von Rentnerbeständen bei Vertragsauflösung sowie der mögliche Anschluss von insolventen Vorsorgewerken an den Sicherheitsfonds.

Die dritte Priorität – Festlegung des BVG-Mindestzinses – soll nach Meinung der ASIP-Mitglieder auf Basis einer Formel geschehen. Die favorisierte “Mehrheitsformel” lautet:
Mindestzinssatz = max (0, 0.7R, 0.7R + 0.1a) (Auswahl des jeweils grössten Wertes).
R: 7-jähriger gleitender Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen a: 85% Pictet BVG 93 Index und 15% IPD Wüest und Partner Immobilien Index.