TA: “Ampelcheck für Pensionskassen”
Erich Solenthaler hat im Tages-Anzeiger einen “Ampelcheck” für Pensionskassen entwickelt. Anhand einer Reihe von Fragen soll er die Destinatäre in die Lage versetzen, die Fitness ihrer Kasse einzuschätzen. Gefragt wird nach sieben Kriterien mit folgenden Erläuterungen:
- “Deckungsgrad: 105 Prozent sind nötig, um in einem heftigen Aktiencrash eine Sanierung zu vermeiden.
- Obligationen: Wenn der Anteil 50 Prozent übersteigt, droht die Pensionskasse wegen der tiefen Zinsen auszubluten, oder sie gerät bei einem Zinsanstieg in Schwierigkeiten. Dies sind zurzeit die grössten, latenten Gefahren.
- Technischer Zins: Mit ihm werden die Renten berechnet. Auf ihm beruht auch der Umwandlungssatz. Mehr als 3 Prozent sind derzeit kaum tragbar.
- Rückstellungen: Einige Pensionskassen haben Rückstellungen für die Senkung des Umwandlungssatzes aufgebaut. Wenn keine bestehen, schreckt sie eher vor der unpopulären, aber nötigen Sparmassnahmen zurück. Die Rückstellung sollte 5 Prozent des Sparkapitals der aktiv Versicherten ausmachen. Unter dieser Rubrik findet man sie auch im Geschäftsbericht.
- Vorsorgekapital für Rentner: Je höher diese Position ist, umso mehr fixe Ausgaben hat eine Pensionskasse und umso weniger kann sie auf ungünstige Entwicklungen reagieren, denn laufende Renten dürfen nicht gekürzt werden. Das Rentnerkapital sollte die Hälfte der Bilanzsumme nicht übersteigen.
- BVG-Kapital: Damit ist der Teil des Vorsorgekapitals gemeint, für den die gesetzlichen Mindestvorschriften über die Verzinsung und den Umwandlungssatz gelten. Weil diese kaum erfüllt werden können, wirkt sich ein hohes BVG-Kapital nachteilig aus.
- Fluktuation: Betriebliche Umstrukturierungen, Frühpensionierungen und Invalidierungen machen den Pensionskassen zu schaffen. Zudem nimmt der Verwaltungsaufwand zu.”
Solenthaler orientiert sich bei seinen Kriterien an Sicherheitsanalysen in Holland und Dänemark. Er hält dazu fest: “Dänemark und Holland beurteilen die Sicherheit ihrer Kassen nicht nach einem buchhalterischen Kriterium wie dem Deckungsgrad, sondern wenden ein Ampelsystem an. Der Check wird von den Aufsichtsbehörden angeordnet, für alle Kassen gelten dieselben Bestimmungen, und alle haben mit den gleichen Sanktionen zu rechnen. Hierzulande kam ein solches System ebenfalls zur Sprache, aber die Pensionskassen lehnen staatliche Sicherheitskontrollen ab, weil sie befürchten, ihre Autonomie zu verlieren.
Experten diskutieren schon seit Jahren neue Kriterien, kommen aber nicht vom Fleck. Für die Versicherten ist dies äusserst ärgerlich, denn sie hätten ein Recht, zu erfahren, wie es um ihre Vorsorgeeinrichtung steht. Nun müssen sie sich selbst informieren und ihrer Kasse ein Rating geben.”
Pfister: «Il faudra cotiser pendant quarante-cinq ans»
Le patron de Swiss Life lance un pavé dans la mare. Bruno Pfister, 53 ans, aimerait que les Suisses cotisent cinq ans de plus pour leur 2e pilier, touchent moins de retraite et voient leur salaire diminuer avec l’âge.
Quelles sont alors vos solutions pour assurer aux cotisants une rente vieillesse décente?
Parmi les modèles à envisager, il y a celui d’une obligation de cotiser pour le deuxième pilier sur une durée de 45 ans pour tous alors qu’il est au maximum de 40 ans aujourd’hui. Cela signifie pour un col blanc qui entrerait dans la vie active à l’âge de 25 ans après ses études qu’il devrait travailler jusqu’à l’âge de 70 ans. Par contre, ceux qui font des travaux plus pénibles physiquement pourraient déjà toucher leur retraite à 63 ans, s’ils ont commencé à travailler à l’âge de 18 ans.
L’augmentation de la durée du temps de travail serait donc le remède absolu?
Il ne faut pas se concentrer uniquement sur la durée des cotisations. Il faut en fait tout un train de mesures pour atteindre les objectifs. Par exemple, il faut cesser d’inciter les employés à prendre une retraite anticipée.
Que de changements en perspective! Le nouveau conseiller fédéral Alain Berset a pourtant déclaré que le financement de la prévoyance retraite était assuré pour l’heure et qu’il n’y avait pas d’urgence…
Il y a la tentation pour les politiciens de rester impunément les bras croisés dans l’espoir que d’autres devraient s’en occuper plus tard. Ce sont des sujets impopulaires que les politiciens n’aiment pas aborder parce qu’ils ne leur ramènent pas des voix. Je crois qu’il faut avant tout s’engager dans un débat politique. Même si, comme c’est le cas très souvent en Suisse, nous nous mettons finalement d’accord sur un compromis.
Economist: How low real interest rates hurt pension funds

“Don’t save,” say the governments of rich countries as they worry about demand in economies that are hovering between sluggish recovery and recession. Their injunctions are aided and abetted by central banks, which are keeping interest rates negative in real terms (ie, after inflation), a policy that transfers wealth from savers to borrowers.
“Save,” say those same governments as they contemplate the ageing of their populations and the potential strain on the public purse. As encouragement, they offer tax breaks to those who put money aside to fund their retirement.Pension funds are caught in the middle of these contradictory messages, and they are suffering. In Britain the Pensions Regulator, which oversees corporate schemes, recently relaxed its guidelines to help funds that are heavily in deficit.
The same policies that have forced down government-bond yields have forced up the cost of providing pensions. Offering a pension is like incurring a debt, since it involves the promise of a series of future payments. When pension funds calculate the value of their liabilities, they therefore use a bond yield to discount future payments. As bond yields fall, the liabilities rise.
This is not just a theoretical issue. It is possible for British companies to offload their pension liabilities to an insurance company. The insurance company largely funds such pensions by buying government bonds. So getting rid of the pension promise has become more expensive.
Geringe Attraktivität der IAS für KMU
Unternehmen, die vom Rechnungslegungsstandard IFRS auf Swiss GAAP FER wechseln, verlieren im Durchschnitt einen Drittel ihres Wertes und weisen einen um 22% höheren Gewinn aus als vorher. Dies zeigt eine im «Schweizer Treuhänder» veröffentlichte Studie der Geschäftsberichte von 16 Unternehmen, in der Zahlen vor und nach der Umstellung von IFRS auf Swiss GAAP FER verglichen werden. Der Hauptunterschied wird durch die unterschiedliche Behandlung des sogenannten Goodwills erklärt. Dieser bei Fusionen entstehende Wert scheint ein ungeliebter Gast in den Bilanzen zu sein, wurde er doch bei der Umstellung immer sogleich «entsorgt». Ähnliches gilt für andere immaterielle Posten, zumal dadurch auch noch die Erfolgsrechnung dank weniger Abschreibungen entlastet wird, schreibt Christoph Schmutz in der NZZ.
Der am häufigsten genannte Grund für den Wechsel ist indessen die Komplexität des internationalen Regelwerkes. Ein Beispiel ist die komplizierte Berechnung der nötigen Vorsorgerückstellung. Swiss GAAP FER dagegen bietet eine einfache Lösung, die auf dem Abschluss der auch nach Swiss GAAP FER bilanzierenden (Schweizer) Pensionskassen basiert. Martin Blom, Finanzchef des Maschinen- und Anlagebauers Mikron, beklagt sich zudem über die häufigen Änderungen der IFRS. Auch die angekündigten Überarbeitungen etwa des Leasing- oder des Vorsorgestandards werden häufig erwähnt. Diese erforderten einen hohen Aufwand von den verantwortlichen Stellen im Betrieb, brächten aber häufig wenig Mehrwert, sagt Blom.
Orell Füssli, welche die Zahlen für 2011 erstmals nach Swiss GAAP FER präsentiert hat, erwartet gemäss Finanzchef Johannes Caprez dank diesem Schritt mittelfristig finanzielle Vorteile. Dieses Jahr habe man bereits zehn Seiten im Geschäftsbericht gespart. Bei Mikron resultierten geringere Ausgaben von rund 30 000 Fr. bei der Honorierung der Revisionsstelle und von 20 000 Fr. für Drittgutachten. Der interne Aufwand zur Erstellung der Jahresrechnung sank um rund 10%. Typischerweise wird jedoch nicht wegen der tieferen Revisionskosten gewechselt, auch wenn erwartet wird, dass diese sinken.
Hans Ender zur Parl. Initiative Bortoluzzi: “Licht am Horizont der 2. Säule”
Nationalrat Bortoluzzi hat am 15.3.12 eine Parlamentarische Initiative “Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG” lanciert. Der kurze Text dazu lautet: “Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist dahingehend zu ändern, dass der Mindestumwandlungssatz sowie der Mindestzinssatz aus ebendiesem gestrichen werden.”
Über das weitere Schicksal der Initiative hat zuerst die SGK-NR zu entscheiden, falls diese sie ablehnt, das Parlament. Ihre Chancen hängen aber auch wesentlich davon ab, ob die Fachverbände und Arbeitgeber das Vorhaben unterstützen.
Hans Ender, PK-Experte und früherer ASIP-Präsident, erläutert in einem Beitrag an das Vorsorgeforum die Initiative mit ihrem technischen und politischen Hintergrund. Dass Ender, “Vater” des 2007 vom ASIP lancierten “Neuen BVG”, sich voll hinter Bortoluzzi stellt, wird nicht überraschen. Gleichzeitig kritisiert er die übersehbaren Tendenzen, die – bewusst oder unbewussst – die Zukunft der 2. Säule in Frage stellen. Er stellt fest: “Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass politisch motivierte Sätze das Ziel haben, der 2. Säule die Unfähigkeit zur Erfüllung des Leistungsauftrags zu beweisen. Damit sollen dem Ausbau der 1. Säule die Türen geöffnet werden.”
Ender schliesst mit einem Appell: “Die Motion Bortoluzzi ist von allen Teilnehmern zu unterstützen, die am Fortbestehen der Beruflichen Vorsorge gemäss Bundesverfassung interessiert sind und das Feld nicht der 1.Säule räumen möchten. Pensionierungsverluste können von der 2.Säule nicht länger weggesteckt werden. Zitat Colette Nova: “Es besteht das Risiko, dass man den Karren an die Wand fährt“.
Treuhänder: Vergleich von IAS 19 und FER 16 am konkreten Fall
Im “Treuhänder”, Ausgabe Nr. 5/2012, vergleicht Daniel Suter (PwC) einerseits die einstufige Erfolgsrechnung nach Swiss GAAP FER mit der Darstellung des Gewinns bzw. Verlusts und des sonstigen Gesamtergebnisses nach IFRS. Anderseits die unterschiedliche Rücksichtnahme des Rechnungslegungsstandards auf die Schweizer Verhältnisse im Vorsorgerecht. Für den Vergleich werden die Verhältnisse bei einer VE in Unterdeckung zugrunde gelegt.
Die (sehr knappe) Zusammenfassung der ausführlichen Analyse mit zahlreichen Tabellen lautet: “Im Vergleich zur Lösung nach IFRS wird nach Swiss GAAP FER der Betrag in der Bilanz ausgewiesen, der vom Arbeitgeber wahrscheinlich zu bezahlen sein wird. Belastend ist die sofortige und vollständige Erfassung dieses Betrags in der Erfolgsrechnung. Der Zeitpunkt der Erfassung in der Jahresrechnung ist abhängig von den Entscheidungen der Geschäftsleitung und des leitenden Organs der Vorsorgeeinrichtung. Nach IFRS können zwar die Annahmen beeinflusst werden, nicht aber der Zeitpunkt der Erfassung, da die Berechnung des Nettoaufwands des Arbeitgebers vorgegeben ist. Die EU-Kommission hat den geänderten IAS 19 im März 2012 zur Anwendung innerhalb der EU anerkannt.”
Streit um Austritt aus der BVK
Auf Anfang Jahr ist die Gemeinde Stäfa aus der kantonalen Pensionskasse BVK ausgetreten. Für die über 300 Angestellten der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und der Reformierten Kirchgemeinde hat sie bei der Swisscanto- Flex-Sammelstiftung der Kantonalbanken eine neue Vorsorgelösung gefunden. Die Rentner bleiben bei der BVK. Der Austritt ist für Stäfa aber mit hohen Kosten verbunden. 4,1 Millionen Franken muss sie der BVK bezahlen, wie die Gemeinde bekanntgegeben hat. Der Beitrag gilt als Anteil am Ausgleich der Unterdeckung der Kasse, wie die NZZ schreibt.
Der Wechsel der Kasse ist weitgehend abgeschlossen. Umstritten ist aus Stäfner Sicht allerdings, ob die BVK die Gemeinde dazu verpflichten kann, die Zahlung in Form einer Einmaleinlage zu leisten. Laut dem Gemeinderat habe sich Stäfa mit der Einmalzahlung «freikaufen» müssen, da die BVK sonst die Vorsorgeguthaben nicht freigegeben hätte. Zusammen mit über 60 weiteren Gemeinden will Stäfa diese Frage vor dem Bundesverwaltungsgericht klären.
Den Wechsel der Kasse hatte der Gemeinderat von der Gemeindeversammlung bewilligen lassen. Laut einem Gutachten, das Stäfa in Auftrag gab, ist die Ausgleichszahlung eine gebundene Ausgabe, welche die Exekutive in eigener Regie leisten konnte. Nach Berechnungen der Zürcher Kantonalbank geht Stäfa davon aus, dass der Wechsel zu Swisscanto mit einem finanziellen Vorteil verbunden ist. Im Vergleich zur BVK-Lösung können jährlich bis zu 1,12 Millionen Franken gespart werden.
Derweil wurde gegen den Entscheid des Gemeinderats von Stäfa eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht weil er angeblich seine Kompetenzen überschritten habe. Der VPOD kritisiert den Entscheid von Stäfa als überhastet und naiv.
U.K. pension funds look to emulate Canadian investment strategies
Representatives of the U.K.’s financial sector have been meeting with Canada’s largest pension plans to learn how British plans might adopt their investment strategies. They are also seeking to drum up more interest from Canadian plans in British infrastructure projects.
The meetings come as the British government embarks on a massive £250-billion five-year infrastructure spree to update things like its energy, transportation and water systems. While the spree is to be funded by both private and public-sector money, the government is still working to attract investors. And it has realized how far behind its own pension funds have fallen, compared to those in Canada, when it comes to investment prowess.
Canadian pension funds are already among the biggest investors in British infrastructure. For example, Borealis Infrastructure (an arm of the Ontario Municipal Employees Retirement System) and the Ontario Teachers’ Pension Plan had the winning $3.4-billion bid for the rights to run High Speed One, Britain’s only high-speed rail line.
Janssen: Keine Zukunft
Prof. Martin Janssen kommentiert in der SonntagsZeitung den bundesrätlichen Bericht über die 2. Säule. Wenig überraschend ist seine Einschätzung vernichtend. Er hält u.a. fest: “Es ist unter Fachleuten bekannt, dass die Neurenten im Obligatorium wegen gestiegener Lebenserwartung und tiefer Kapitalerträge seit Jahren zu hoch sind (heute mehr als 40 Prozent), dass kaum eine Pensionskasse in der Schweiz zu Marktkonditionen – nicht zu irgendwelchen Mondbedingungen! – genügend finanziert ist, dass massiv von den Jungen zu den Alten und von den hohen zu den tiefen Altersguthaben umverteilt wird und dass das Pensionskassensystem wenn überhaupt nur noch mit viel Steuergeldern saniert werden kann.
Und was machen Bundesrat und Verwaltung? Sie legen zwar auf 168 Seiten viele Probleme auf den Tisch, zitieren Forschungsberichte und schlagen Lösungen vor. Aber alle Ansätze, die zu einer Gesundung der 2. Säule beitragen könnten, werden vom Tisch gewischt. Besonders schwierige Fragen
werden nicht diskutiert und an die neue Oberaufsicht über die Pensionskassen delegiert. Und dann werden die Parlamentarier, an die sich der Bericht richtet, man kann es leider nicht anders sagen, angelogen. Da wird behauptet, dass der Zins, zu dem sichere Renten produziert werden können, näher bei 3,5 als bei 4 Prozent pro Jahr liegt, wo doch jeder Finanzchef und auch die Bundmitarbeiter wissen, dass für sichere Zahlungen ein Bruttozins von höchstens 1 Prozent pro Jahr (auf 10 Jahre) gilt. Und alles nur, um die Situation der Pensionskassen zu schönen!
Weiter wird behauptet, ein Mindestumwandlungssetz von 6,4 Prozent pro Jahr trage gestiegener Lebenserwartung und gesunkenen Renditen Rechnung, wo der korrekte Satz doch sicher deutlich weniger als 5 Prozent beträgt. Das ist unerhört und unglaublich. Die Schlussfolgerung ist klar: Wenn die Zukunft der 2. Säule so aussieht, dann hat sie keine Zukunft.
Ein Ja mit vielen Aber zur Erhöhung des UWS
Die Gewerkschaft Travail.Suisse hat sich auf ihrer Website zur Erhöhung des Mindestumwandlungssatzes geäussert. Sie hält fest, dass sie die gestiegene Lebenserwartung und die tiefen Renditen anerkennen würde. Eine Senkung des UWS schliesse sie deshalb nicht apriori aus. Als Voraussetzung dafür fordert sie aber Ausgleichsmassnahmen zur Garantie der Rentenhöhe. Den Satz aus dem Gesetz zu nehmen hält sie für politisch inakzeptabel. Der Satz sei keine rein technische Grösse. Travail.Suisse schreibt: “Soll eine Senkung des MUS (UWS) sozialverträglich und mehrheitsfähig sein, müssen die Renten unabhängig von der Höhe des Umwandlungssatzes gesichert werden. Die langfristig zentrale Massnahme zur Sicherung der Rentenhöhe ist für Travail.Suisse die weitere Senkung des Koordinationsabzuges. Diese hat sich in der 1. BVG-Revision bewährt und entspricht einer Erhöhung des versicherten Verdienstes. Die Senkung des Koordinationsabzugs wirkt gezielt im BVG-Obligatorium und wertet die heute im BVG benachteiligte Teilzeitarbeit auf. Das ist gesellschaftspolitisch und auch angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels absolut notwendig.”Als weitere Ausgleichsmassnahme schlägt die Gewerkschaft eine Ausgleichszahlung über die AHV vor. Die Zusatzfinanzierung hätte der Bund zu übernehmen.
Schliesslich wird der Abfluss von Geldern an die Lebensversicherer kritisiert, welche überhöhte Gewinne erzielen würden. Eine substanzielle Verbesserung der Mindestquoten-Regelung sei eine unerlässliche Bedingung, damit überhaupt auf die Diskussion um den UWS eingegangen werden könne. “Erst wenn ungerechtfertigte Geldabflüsse unterbunden werden, kann überhaupt objektiv festgestellt werden, welcher finanzielle Zusatzbedarf in der 2. Säule besteht. Wird die heutige Praxis beibehalten, wird dies zu einer Blockade des Systems und einem erhöhten Druck auf einen Rückzug der Lebensversicherer aus dem Geschäft der 2. Säule führen. Der Kongress von Travail.Suisse hat letztes Jahr entschieden, eine entsprechende Initiative zu prüfen.”
Schliesslich werden die Arbeitgeber kritisiert, welche die Erhöhung des Rentenalters in die Diskussion um den Satz eingebracht hätten. Dazu wird ausgeführt: “Unverständlich ist vor diesem Hintergrund das Verhalten des Arbeitgeberverbands. Statt sich der Thematik anzunehmen, führt er ein politisches Ablenkungsmanöver durch: Er lanciert erneut die Diskussion um ein höheres Rentenalter. Erstens muss diese Diskussion, wenn schon, in der AHV geführt werden. Zweitens zielt eine Anhebung des Rentenalters über 65 an den Realitäten des Arbeitsmarkts vorbei, wenn zwischen 63 und 64 Jahren rund die Hälfte der Arbeitnehmenden gar nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt tätig ist. Und drittens ist eine Anhebung des Rentenalters auch sachlich nicht zielführend: Wenn überhaupt, wäre eine solche Massnahme nur mit sehr langen Übergangsfristen politisch mehrheitsfähig.”
Norwegens Staatsfonds stößt sämtliche Irland-, Portugal-Bonds ab
Der norwegische Staatsfonds hat sämtliche Positionen an irischen und portugiesischen Staatsanleihen verkauft. Zuvor hatte er eine Teilnahme am griechischen Anleihetausch abgelehnt und gewarnt, dass Europa vor erheblichen Herausforderungen stehe.
Der 610 Mrd. Dollar schwere Staatsfonds namens Government Pension Fund Global hat im ersten Quartal, gemessen an einem Währungskorb, einen Ertrag von 7,1 Prozent oder 234 Mrd. Kronen (30,94 Mrd. Euro) erzielt, teilte der Fonds aus Oslo mit. Die Aktienpositionen verzeichneten ein Plus von 11 Prozent, während die festverzinslichen Anlagen nur einen Zuwachs von 1,6 Prozent aufwiesen.
Der Fonds hatte in diesem Jahr den griechischen Anleihetausch abgelehnt, da er nicht damit einverstanden war, schlechter als die Europäische Zentralbank gestellt zu werden. Er hat auch seine Staatsanleihepositionen in Italien und Spanien verringert im Rahmen einer allgemeineren Strategie einer Reduzierung der Investments in Europa. Hingegen hat er Staatsanleihen aus Schwellenländern wie Brasilien, Mexiko und Indien zugekauft.
BR trifft Personalverbände, PK-Forderungen
Eine Aussprache zwischen Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und den Spitzen der Personalverbände des Bundes hat für die Lohnrunde 2013 noch keine Einigung gebracht. Die Partner verabschiedeten lediglich eine Erklärung zur Festigung der Sozialpartnerschaft.
Bei dem Treffen kam auch eine ausserordentliche Teuerungsanpassung auf den Renten der Pensionskasse des Bundes Publica zur Sprache. Die Personalverbände erwarten eine Einmalzulage von 1000 Franken.
Aus Sicht des Bundes ist an eine solche Teuerungsanpassung nicht zu denken. Die Finanzministerin begründet dies mit der Mitte Jahr anstehenden Senkung des Umwandlungssatzes von 6,53 auf 6,15 Prozent sowie mit der in den Leitungsgremien der Publica andiskutierten Senkung des technischen Zinssatzes.
Gemäss Communiqué ist Widmer-Schlumpf an dem Treffen dafür eingetreten, den heutigen Rentenbezügern der Wert der gesetzlich garantierten Renten zu verdeutlichen. Ihnen soll aufgezeigt werden, dass zur Finanzierung der Garantie rund zwei Drittel der jährlichen Erträge aufgewendet werden müssen.
Die aktiven Versicherten müssten sich im Gegenzug mit der Minimalverzinsung des Altersguthabens begnügen und würden ausserdem ein latentes Sanierungsrisiko tragen.
Für das laufende Jahr hatten sich die Personalverbände mit dem Bund letzten Herbst auf einen Teuerungsausgleich von 0,4 Prozent und eine Reallohnerhöhung von 0,8 Prozent geeinigt.
BGer: Weiterer Entscheid im INCA-Fall
Nachdem das Bundesgericht im INCA-Fall (betrügerischer Bezug von FZ-Leistungen) bereits zugunsten der Versicherten und gegen die UBS FZ_Stiftung entschieden hat, ist nun ein gleichlautendes Urteil auch gegen die BVG-Sammelstiftung der Swiss Life ergangen.
In einem Bericht des Beobachters heisst es dazu: Das Bundesgericht stellte sich jetzt in beiden Fällen auf den Standpunkt, die Freizügigkeitsstiftung der UBS respektive die BVG-Sammelstiftung der Swiss Life habe mit dem jeweiligen Rentner einen Vertrag abgeschlossen, wonach sie ihm auf sein Verlangen hin das bestehende Guthaben auszahlen müsse. Überweise sie das Geld einem unberechtigten Dritten, habe sie den Vertrag «grundsätzlich nicht erfüllt».
Beobachter / Meldung Forum vom 12.4.12
Kammer der PK-Experten: Stephan Wyss neuer Präsident
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten schreibt in einer Mitteilung: Nach Ablauf der Amtszeit von Stephan Gerber (Abcon AG) wurde Olivier Kern (Pittet Associés SA) von der Generalversammlung in den Vorstand gewählt. Stephan Wyss (Swisscanto Vorsorge AG, Bild), übernimmt turnusgemäss von Olivier Vaccaro (Aon Hewitt (Switzerland) SA) für zwei Jahre das Präsidium der Kammer.
Der Vorstand setzt sich nach der Generalversammlung wie folgt zusammen.
Präsident: Stephan Wyss, Zürich
Mitglieder: Olivier Kern, Bern; Olivier Vaccaro, Nyon; Martin Wagner, Vevey
Die Generalversammlung hat die überarbeiteten Statuten genehmigt sowie die Standesregeln angepasst. Der Arbeitsgruppe „Fachrichtlinien“ wurde eine weitere Fachrichtlinie „Massnahmen bei Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung“ in Auftrag gegeben. Diese Fachrichtlinie soll anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung im Herbst verabschiedet werden.
Seit der letzten Generalversammlung ist die Kammer um weitere 5 Mitglieder auf 174 Mitglieder angewachsen. Durch die Revision der Statuten dürften dank vereinfachtem Zugang zur Kammer weitere Aufnahmen im Verlauf des Jahres 2012 erfolgen.
Parteien fordern rasches Handeln von Berset
In einer gemeinsamen Medienmitteilung heisst es: “SVP, FDP, CVP, GLP, BDP und EVP machen sich grosse Sorgen um die berufliche Vorsorge. Einerseits wird die Schieflage der 2. Säule immer besorgniserregender. Anderseits sendete der neue Innenminister bereits kurz nach Amtsantritt unklare Signale zur zukünftigen Stabilität des Drei-Säulen-Systems aus. Eine Verzögerung der notwendigen Reformen ist gefährlich. Die Parteien fordern deshalb Bundesrat Alain Berset und das Innendepartement auf rasch einen Fahrplan und konkrete Massnahmen zur Sicherung der 2. Säule vorzulegen. Sichere Renten sind eine grosse Sorge von Jung und Alt. Packt die Politik die notwendigen Reformen nicht entschlossen an, droht in wenigen Jahren der Rentenkollaps. Bundesrat Alain Berset hat an seiner 100-Tage-Pressekonferenz betont, dass ihm sozialverträgliche Renten wichtig sind… SVP, FDP, CVP, GLP, BDP und EVP erinnern den Innenminister daran, dass Renten nur sozialverträglich sind, wenn sie überhaupt ausbezahlt werden können.
Der vorliegende Bericht zur Zukunft der 2. Säule ist umfangreich und strebt eine umfassende BVG-Reform an. Ein solches Unterfangen wird im Parlament umstritten sein und viel Zeit in Anspruch nehmen. Doch die Zeit drängt: Die Schieflage bei der 2. Säule wird immer gefährlicher und die systemwidrige Umverteilung von jährlich 600 Millionen Franken von Jungen auf die älteren Generationen geht ungehindert weiter. Dieses Geld wird künftig fehlen. Je länger abgewartet wird, desto schmerzhafter werden die Einschnitte für alle sein.
Die Parteien SVP, FDP, CVP, GLP, BDP und EVP fordern Bundesrat Berset gemeinsam auf:
- einen Fahrplan vorzulegen, welcher ohne Verzögerungen die Reform des BVG in Angriff nimmt.
- umgehend konkrete Massnahmen zu präsentieren, um die systemwidrige Umverteilung im BVG zulasten der Aktiven zu stoppen und die 2. Säule zu sichern.
- ein klares Bekenntnis zum Drei-Säulen-System abzugeben: keine Vermischung der 1. und 2. Säule.

Artikel TA
