BZ: “Wer kauft die neuen Wandler?”
Die Schweizer Grossbanken müssen sich in den kommenden Jahren mit neuartigen Wandelanleihen rund 70 Milliarden Franken Kapital beschaffen. Pensionskassen als mögliche Käufer äussern sich aber zurückhaltend, schreibt Niklaus Bernhard in der Berner Zeitung. In der Bankensprache werden die Wandelanleihen «CoCos» genannt (contingent convertibles). Dabei handelt es sich um ein neues Kapitalinstrument, das beim Unterschreiten von definierten Eigenkapitalquoten automatisch in Aktien umgewandelt wird. Dadurch würde die Bank in einer Krise wieder zu frischem Eigenkapital kommen. Viele Experten begrüssen das neue Instrument grundsätzlich.
Doch in einem Punkt machen Fachleute ein Fragezeichen: Wer soll in Zukunft CoCos kaufen? Als Käufer kommen Pensionskassen in Frage. Doch: «Aus heutiger Sicht kann die Attraktivität dieser Anleihen nicht abschliessend beurteilt werden, daher ist auch eine gewisse Zurückhaltung angebracht, ob Pensionskassen wirklich in grossem Stil investieren werden», sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes. Jede Pensionskasse werde eine Risikobeurteilung vornehmen und prüfen, ob der Zins eine faire Entschädigung für das Risiko darstelle. Entscheidend wird sein, ob die CoCos in den Swiss Bonds Index (SBI) aufgenommen werden. Der SBI wird von Pensionskassen als Referenzgrösse verwendet. Da aber ein CoCo weder eine richtige Anleihe noch eine richtige Aktie darstellt, ist fraglich, ob die neuartigen Anleihen je im SBI erscheinen werden.
Was geschieht mit den Zuschüssen des Sicherheitsfonds?
Peter Kyburz, Geschäftsführer des KV Schweiz, geht in der Thurgauer Zeitung auf die Frage ein, wie die Zuschüsse des Sicherheitsfonds bei ungünstiger Altersstruktur einer Pensionskasse zu verwenden seien. Kyburz betont: “Empfänger dieser Zuschüsse ist immer das Vorsorgewerk und nicht etwa der Arbeitgeber selbst. Über die Verwendungsmöglichkeiten dieser Zuschüsse schweigt sich das Gesetz allerdings aus. Wenn man sich aber am Zweck dieser Zuschüsse orientiert, sollte damit primär eine Reduktion der Beitragslast des Arbeitgebers erzielt werden und nicht etwa eine Verbesserung der Leistungen des Arbeitnehmers.”
“Rentner sollen Sanierungsbeitrag leisten”
In der Schweizer Versicherung vom 2.10.2010 geht Margrit Portmann auf die Ergebnisse einer Umfrage von Ernst & Young ein. Es wird festgehalten: “Vorsorgeeinrichtungen gehen davon aus, dass sie in den nächsten Jahren gezwungen sein werden, Leistungen zu reduzieren beziehungsweise Finanzierungsbeiträge zu erhöhen. Gefragt sind neue Lösungsansätze.” Portmann schreibt: “Grössere Sorge bereitet den Pensionskassen, dass ihre Vermögenserträge deutlich und nachhaltig hinter dem zurückbleiben, was die Vorsorgepläne (insbesondere das Obligatorium) erfordern. 85 Prozent gehen davon aus, dass sie in den nächsten zehn Jahren gezwungen sein werden, ihre Vorsorgeleistungen zu reduzieren beziehungsweise ihre Finanzierungsbeiträge zu erhöhen. Die Kassen sehen in dieser Entwicklung zudem eine Gefahr für die überobligatorische berufliche Vorsorge, weil diese zur Deckung der Finanzierungslücken aus der obligatorischen Vorsorge herangezogen wird.”
Artikel Schweizer Versicherung / Umfrage Ernst & Young
Weitreichende Änderungen bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen
“Mit der Publikation des Exposure Draft zu IAS 19 schlägt das IASB erste Schritte in
der umfassenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen
vor. Ziel der Vorschläge sind eine bessere Vergleichbarkeit und erhöhte Transparenz.
Es geht um weit mehr als die Abschaffung des Korridor-Ansatzes”, schreiben Lukas Marty und Susanne Haas (KPMG) im Treuhänder Nr. 9/2010. Die Vorschläge des ED betreffen sowohl die Erfassung, die Bewertung, die Darstellung in der Jahresrechnung als auch die Offenlegung im Anhang. Das Fazit der Autoren: “Das Ziel einer verbesserten Transparenz und erhöhter Vergleichbarkeit der Rechnungslegung für Pensionsverpflichtungen wird mit den Vorschlägen des ED erreicht und ist grundsätzlich zu begrüssen. In einigen Punkten bleibt jedoch zu hoffen, dass das IASB seine Position nochmals überdenkt und seine Schlussfolgerungen klarer begründet. Das IASB hat angekündigt, seine Überlegungen bis Mitte 2011 als definitiven Standard zu veröffentlichen; dieser dürfte erwartungsgemäss nicht vor dem Geschäftsjahr 2013 in Kraft treten. Die Änderungen werden grundsätzlich rückwirkend anzuwenden sein. IFRS-Anwender sind gut beraten, die möglichen Folgen der geplanten Änderungen auf das Betriebs- und Gesamtergebnis, damit zusammenhängende Unternehmenskennzahlen und allfällige Debt Covenants frühzeitig zu analysieren. Ob, wann und in welcher Form eine umfassende Neuregelung der Rechnungslegung für Pensionsverpflichtungen in Angriff genommen wird, bleibt vorläufig offen.”
FuW: “Wege aus dem Rendite-Engpass”
Thomas Hengartner schreibt in der Finanz & Wirtschaft über die Analysen der aktuellen Marktverfassung in Bezug auf die Pensionskassen, wie sie am Mediengespräch der Swisscanto gegeben wurden. Dazu gehört die für die aktuellen Strategien ungenügenden Schwankungsreserven (Beitrag Brandenberger, Complementa) und die Vorschläge von Peter Bänziger (Swisscanto) zu einem Wechsel von einem fixen, quotenbasierten System zu einer dynamischen Strukturierung mit einer Begrenzung des Rückschlags. Hengartner geht auch auf die “Obligationenblase” ein, welche – ausgelöst durch die Zinsbaisse – nichts anderes sei als eine “geliehene Performance”. Dem Marktwertzugang stehe nämlich die drastische Eindampfung der Verfallrendite eines Obligationenportefeuilles auf meist unter 2% entgegen.
Artikel FuW / Unterlagen Swisscanto Mediengespräch
Procès UBS: la Suisse renonce
Actares et son alter ego belge Deminor, qui cherchent depuis l’été à réunir un nombre suffisant d’actionnaires pour lancer une procédure, ont fait chou blanc. Outre une centaine de petits investisseurs, dont les 7 millions de francs évaporés ne sont qu’une goutte d’eau dans les milliards perdus dans l’affaire, les deux organismes n’ont trouvé aucun soutien de poids. Aucun fonds d’investissement, pas une seule caisse de pension lésée par l’effondrement de la banque n’a suivi l’initiative.
NZZ: “Hokuspokus mit einer Pseudo-Formel”
“Zum wiederholten Mal wird von den Zauberlehrlingen aus einem Mischmasch von Renditen (für Obligationen, Aktien und Liegenschaften) ein Gebräu fabriziert, an dessen Geniessbarkeit zu zweifeln ist”, schreibt Werner Enz in der NZZ zum Mindestzins-Entscheid des Bundesrates. Und er hält fest: “Es ist hinlänglich bekannt, dass die Rendite 10-jähriger Bundesobligationen mit etwas über 1% seit langem weit unter dem alt-neuen BVG-Richtsatz liegt; dasselbe Bild, allerdings auf noch niedrigerem Niveau, ergibt sich für die von der BVG-Kommission als Referenz verwendete Verzinsung von Bundesobligationen mit 7-jähriger Restlaufzeit. Das Bundesamt für Sozialversicherungen konstatiert, die Verluste auf Aktien seien wegen der Finanzkrise (von 2008) noch nicht wettgemacht worden. Wie diese durchaus zutreffende Feststellung, kombiniert mit weiter gesunkenen Marktzinsen, logisch zum stabilen BVG-Zins von 2% führt, bleibt ein Rätsel. Sollen hohe rechnerische Renditen auf den Schweizer Liegenschaften fröhlich – wer kennt die Zukunft? – ins neue Jahr extrapoliert werden, nachdem die Nationalbank mehrfach auf Risiken des Immobilienmarktes hingewiesen hat? Und warum wird ein Mindestzins, der, wie es der Name besagt, ein Mindest- und nicht ein Maximalzins sein sollte, nicht vorsichtiger angesetzt?”
Jahrelang Pensionskassengelder veruntreut
Rund hundert italienische Gastarbeiter haben den grössten Teil ihres Freizügigkeitskapitals verloren. Sie hatten es der Zürcher Niederlassung eines vom italienischen Staat unterstützten Beratungsbüros anvertraut, schreibt die NZZ.
Der Missbrauch begann vermutlich 2002. Das System funktionierte über viele Jahre hinweg, weil der betrügerische Büroleiter den Pensionsberechtigten lange Zeit die ihnen zustehenden Renten ausbezahlte. Deshalb gestaltet sich die Bemessung der Deliktsumme schwierig. Laut Staatsanwalt Wieser kann noch nicht abschliessend gesagt werden, für welche Zwecke der Angeschuldigte das Kapital, neben dem Auszahlen der Renten, verwendete. Marco Tommasini, der Präsident der Vereinigung geschädigter Familien, bezweifelt den angeblich aufwendigen Lebensstil mit teuren Autos, Frauen und Immobilien. Vielmehr glaubt er, dass ein Teil des Geldes noch versteckt ist.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung stellt sich die Frage nach der zivilrechtlichen Verantwortung. Diesbezüglich fühlt sich die Geschädigtenvereinigung im Stich gelassen. Obwohl die Schweiz vier Abgeordnete im italienischen Parlament stellt, kümmere sich niemand um den Fall, sagt Tommasini. Er stelle eine Beisshemmung fest, und er führt dies darauf zurück, dass das Inca staats- und gewerkschaftsnah sei. Italiens Behörden jedenfalls schöben den Fall ohne Resultat vor sich her. Tommasini kritisiert auch die Tatenlosigkeit der schweizerischen Gewerkschaft Unia, die mit ihrem italienischen Partner CGIL in verschiedenen Bereichen kooperiert, aber im gegenwärtigen Fall keine konkrete Hilfestellung biete.
Revidiertes AVIG tritt am 1.4.2011 in Kraft, Vernehmlassung zur Verordnung
Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurde am 26. September 2010 an der Urne angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte AVIG per 1. April 2011 in Kraft zu setzen.
Der Bundesrat hat zudem am 1. Oktober 2010 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der AVIV (Verordnung) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Januar 2011. Für 2010 wird mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,9 %, für 2011 von 3,7 % gerechnet.
Mitteilung Seco / Erläuternder Bericht / Verordnung
Besserer Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen
SVV: BVG-Mindestzins ist zu hoch
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV schreibt zum Mindestzins-Entscheid des Bundesrates: “Für den SVV ist der Satz von 2 Prozent zu hoch. Eine Senkung auf 1,5 Prozent wäre dringend angezeigt gewesen – vor allem aufgrund der anhaltend tiefen Renditen von festverzinslichen Wertpapieren und der volatilen Entwicklung der Finanzmärkte. Die gesetzlich vorgeschriebene BVG-Verzinsung beträgt seit Anfang 2000 durchschnittlich 2,93 Prozent pro Jahr, die effektiv erzielte Rendite der Vorsorgeeinrichtungen dagegen erreicht im Durchschnitt lediglich 1,88 Prozent (gemäss CS PK-Index).
Othmar Simeon: Zur Lage der Pensionskassen
Die alljährliche Swisscanto Pensionskassen-Umfrage gibt dieses Jahr Anlass zu einer Nach-Krisen-Bilanz und wirft auch einige Fragen auf: Sind die Pensionskassen nach der Finanzkrise in der Lage ihre Verpflichtungen mit ihren Vermögenswerten zu decken? Welche Sanierungsmassnahmen wurden ergriffen? Was kosten die verschiedenen Ebenen der Kontrollpyramide? Othmar Simeon, PK-Experte bei Swisscanto, fasst die Ergebnisse in einem Artikel in Banco zusammen.
Der Mindestzinssatz bleibt bei 2%
Der Bundesrat hat beschlossen den Mindestzinssatz auch im nächsten Jahr bei 2% zu belassen, heisst es in einer Mitteilung des BSV. Die Festlegung des Satzes erfolgt auf Basis einer Berechnungsmethode, welche die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat im letzten Jahr mehrheitlich empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Weiter heisst es in der Meldung: “Die Berechnungsmethode der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) kombiniert weitgehend risikolose mit risikoträchtigen Anlagen. Als Ausgangspunkt der Überlegungen dient wie bereits im Vorjahr der langfristige gleitende Durchschnitt der Rendite der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser gleitende Durchschnitt entspricht einem Obligationenportfolio, dessen Rendite fast risikolos erreichbar ist. Zusätzlich berücksichtigt werden der Pictet BVG Index 93 sowie der IPD Wüest und Partner Index, welche Aktien, Anleihen und Liegenschaften enthalten.
Die von der Mehrheit der BVG-Kommission dem Bundesrat am 18. September 2009 empfohlene Formel ergibt per Ende Juli 2010 einen Wert von 2.18% und per Ende August einen solchen von 2.08%. Zu beachten ist ausserdem, dass die negative Entwicklung der Aktienmärkte als Folge der Finanzkrise bisher noch nicht kompensiert werden konnte. Auch verharren die aktuellen Zinsen auf rekordtiefem Niveau. Im Vorjahr ergab die von der Kommission favorisierte Formel einen Wert von 1.93% und wurde auf 2% aufgerundet. Ausgehend von den Ergebnissen der Formel werden mit einem Mindestzinssatz von 2% die aktuellen Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt. Der Bundesrat folgt damit dem Antrag der BVG-Kommission. Auch in den kommenden Jahren soll diese Formel als Ausgangsbasis für die Festlegung des Mindestzinssatzes verwendet werden.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte an ihrer Sitzung vom 30. August 2010 mit grosser Mehrheit einen Mindestzinssatz von 2% empfohlen. Die Vorschläge reichten von 1.5% bis 2.75%. Bei der Konsultation der Sozialpartner votierten die Gewerkschaften für 2.75%, während sich die Arbeitgeberverbände für einen Satz von maximal 2% aussprachen.”
AHV-Reformcrash: EDI mit rascher Reaktion
Unmittelbar nach der Ablehnung der 11. AHV-Reform im NR hat das EDI ein Ersatzprogramm angekündigt. Das Departement schreibt in einer vorbereiteten Stellungnahme: “Das Eidg. Departement des Innern (EDI) nimmt den heutigen Entscheid des Nationalrates, dessen Mehrheit in der Schlussabstimmung die 11. AHV-Revision abgelehnt hat, zur Kenntnis. Diese Revision ist somit definitiv gescheitert, obwohl beide Kammern sich bei sämtlichen Punkten einigen konnten, insbesondere auch bei der gezielten Unterstützung, die Personen mit sehr bescheidenen Einkommen einen vorzeitigen Rentenbezug erleichtert hätte. Wie schon angekündigt, will das EDI die Reform der AHV rasch neu lancieren. Um eine mehrheitsfähige Lösung zu finden, wird das EDI dazu die wichtigsten politischen Parteien und Sozialpartner konsultieren.(…) Um zu vermeiden, dass der AHV-Fonds geleert wird und sich die Versicherung verschulden muss, will das EDI ein Revisionsprojekt ausarbeiten, dessen Ziel es ist, die Finanzierung der AHV langfristig sicherzustellen. (…) Das EDI beabsichtigt, die nicht bestrittenen und für den Betrieb der Versicherung notwendigen Anpassungen in einem separaten Gesetzgebungsprojekt (neues Gesetz über die Umsetzung der AHV) zu sammeln. Auf diese Weise könnten die notwendigen Arbeiten für die Modernisierung unseres Systems der Altersvorsorge ohne Zeitverzug aufgenommen werden.”
Strategie- und Deckungsgradverlauf gemäss Risiko Check-up
Anlässlich des Mediengesprächs der Swisscanto vom 29.9.2010 hat Michael Brandenberger (CEO Complementa) einen Überblick über die aktuelle Deckungsgrad-Situation der Pensionskassen gegeben, aber auch Ergebnisse einer Analyse der Performance-Entwicklung über die letzten (turbulenten) Jahre dargestellt. Per 30.6.2010 ergibt sich für die privaten Kassen ein durchschnittlicher DG von 105% (Hochrechnung), für die öffentlichen von 92%. Per Ende September sollte sich laut Brandenberger die Situation nicht wesentlich geändert haben, weshalb er auf eine Aktualisierung verzichtete.
Complementa hat für die Jahre seit 1995 erstmals einen hypothetischen Performanceverlauf (rebalanced) auf Basis der Asset Allocation errechnet und diesen mit dem effektiven verglichen. Brandenberger kommt dabei zum Ergebnis, dass die Kassen insbesondere bis 2002 ein tendenziell prozyklisches Verhalten an den Tag gelegt haben, seither ergebe sich ein etwas besseres Bild. “In der nahen Vergangenheit haben die Pensionskassen anscheinend etwas geschickter agiert”, meinte er. Ein striktes Beibehalten “irgendeiner Strategie” wäre erfolgreicher gewesen. “Die Investitionsphilosophie nach finanzieller Risikofähigkeit ist vor diesem Hintergrund stark zu hinterfragen”, ¨folgerte Brandenberger.
Die Details der Analyse sind der gedruckten Fassung der Resultate des Risiko Check-up zu entnehmen.