Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) dahingehend anzupassen, dass Nehmerkantone, welche ihren Angestellten ein tieferes Rentenalter anbieten als in Geberkantonen vorherrscht, keine Gelder aus dem NFA beziehen dürfen. Mitzuberücksichtigen sind dabei auch der Umwandlungssatz und das Beitragsverhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber. Die aus dem tieferen Rentenalter und hohem Umwandlungssatz resultierenden Steuerausfälle und Arbeitgeberbeiträge dürfen nicht zulasten der anderen Kantone gehen. Frühpensionierungssysteme mit flexiblen Rücktrittsaltern, welche zu keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Arbeitgeber führen, sollen von dieser Regelung natürlich ausgenommen sein.

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