SO: Gemeinden verweigern Beteiligung an PK-Sanierung
SR DRS: “Ungewisse Zukunft der PKs”
In der Sendung “Trend” befasst sich das Radio DRS mit der Finanzierungssituation der Pensionskassen sowie der in vielen Kassen beschlossenen Erhöhung des Rentenalters. Zu Wort kommen Stimmen der PK-Migros (Christoph Ryter) und UBS sowie des SGB. Ausführlich interviewt wird Jürg Brechbühl, Direktor des BSV.
Reform der Altersvorsorge: Sicherung rasch angehen
Die SVP schreibt auf ihrer Website: “Die SVP begrüsst, dass der Bundesrat bei der Sicherung der Altersvorsorge endlich den Tatsachen ins Auge sieht und vorwärts macht. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen und dringlich. Für die SVP ist einerseits klar, dass eine Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau auf 65 Jahre ein rasch zu realisierender Schritt ist. Andererseits sind im Bereich der beruflichen Vorsorge unverzüglich konkrete Massnahmen im Zusammenhang mit dem Mindestumwandlungssatz, dem Mindestzinssatz und der Kapitaldeckungsgrade vorzulegen. Unbedingt zu vermeiden ist hingegen eine Vermischung von 1. und 2. Säule.”
Reform der Altersvorsorge: Bedürfnisse nicht berücksichtigt
Der Gewerkschaftsbund kritisiert die Reform-Vorschläge des Bundesrates: “Leider tragen seine Vorschläge den Bedürfnissen eines grossen Teils der Schweizer Bevölkerung nicht Rechnung. Das Renteneinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tiefe oder mittlere Löhne verdient haben, ist heute zu gering.
Es besteht damit ein grosses Bedürfnis, die Altersrenten deutlich, um 10 Prozent anzuheben, so wie es der SGB in der letzten Freitag beschlossenen Volksinitiative fordert.
Mit seinen Plänen den Mindestumwandlungssatz zu senken, nimmt der Bundesrat stattdessen tiefere Renten in Kauf. Ein Interventionsmechanismus, welcher die AHV-Renten einfrieren würde, ist ebenfalls ein Angriff auf das Renteneinkommen.
Fern von den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger liegt der Bundesrat auch bei den Plänen rund um das Rentenalter: Ältere Arbeitnehmer und vor allem die Arbeitnehmerinnen haben es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Rund ein Drittel der über 58-Jährigen würden lieber bis zur Pensionierung arbeiten anstatt ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Die Hälfte der Frauen, die vor 64 Jahren mit Arbeiten aufhören, tut dies, weil ihre Arbeit gesundheitlich zu belastend ist. Ein höheres Rentenalter der Frauen oder die Einschränkung von Frühpensionierungslösungen ist realitätsfremd und schafft neue Probleme.
Ein Reformprojekt, welches die Sorgen der Bevölkerung nicht aufnimmt, ist zum Scheitern verurteilt. Der SGB hat bisher Revisionen der Altersvorsorge, welche den Bedürfnissen der jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner wiedersprechen, immer erfolgreich verhindert.”
Reform der Altersvorsorge: SP droht mit Referendum
Kaum sind die noch vage formulierten Pläne des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge publiziert, werden auch schon die ersten Referendumsdrohungen ausgestossen. “Wenn die anderen Parteien eine Rentenkürzung durchsetzten, werde die SP mit Sicherheit das Referendum ergreifen, sagte SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr (ZH) in der «Samstagsrundschau» von Radio DRS.
«In diesem reichen Land gibt es keinen Grund, die Renten zu kürzen», sagte Fehr. Die Vizepräsidentin der SP Schweiz ist überzeugt, in dieser Frage das Stimmvolk hinter sich zu haben. Erst vor wenigen Jahren habe das Stimmvolk eine Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge (BVG) mit 70 Prozent Nein-Stimmen verworfen.
«Wenn man beim Umwandlungssatz etwas macht, muss man dies bei tiefen und mittleren Einkommen kompensieren, so dass es am Schluss bei der Rentenhöhe keinen Verlust gibt», sagte Fehr. Die Referendumsdrohung gilt somit nicht nur den bürgerlichen Parteien, sondern auch SP-Bundesrat und Innenminister Alain Berset.
Fehr wehrt sich im Radio-Interview auch schon gegen ein gleiches Rentenalter von Frau und Mann. Erst müssten gleiche Löhne durchgesetzt werden, bevor dem zugestimmt werden könne.
Samstagsrundschau /
Newsnet
Reform der Altersvorsorge: Stossrichtung stimmt
Der Pensionskassenverband äussert sich in einer ersten Stellungnahme vorsichtig zustimmend zu den Plänen des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge. In einer Mitteilung heisst es: “Der Pensionskassenverband ASIP begrüsst grundsätzlich die Vorschläge des Bundesrats für Reformen bei der Altersvorsorge. Die Stossrichtung stimmt und es werden die richtigen Themen behandelt. Im Rahmen der vorgesehenen Gesamtbetrachtung ist an einer starken berufliche Vorsorge festzuhalten. Eine Stärkung der AHV zulasten der berufliche Vorsorge ist nicht zielführend.
Der ASIP unterstützt sowohl eine Erhöhung als auch eine Flexibilisierung des Rentenalters. Der Umwandlungssatz muss, begleitet von flankierenden Massnahmen, gesenkt werden, wobei noch offen ist, welche flankierenden Massnahmen die beste Wahl sind. Die längere Lebenserwartung macht es notwendig, für eine längere Bezugsdauer der Renten zu planen und der Quersubventionierung durch jüngere Generationen entgegenzuwirken.”
Insgesamt dauert dem ASIP der Prozess aber zu lange. Es gebe dadurch kaum Handlungsspielraum für Versicherte mit BVG-Minimalplänen und die Umverteilung dauere weiterhin an. Der ASIP fordert rascheres Handeln.
Bundesrat legt Leitlinie für Reform von 1. und 2. Säule fest
Das BSV schreibt in einer Mitteilung: “Der Bundesrat hat die Leitlinien für eine zukunftsfähige Altersvorsorge definiert. Damit ist das Fundament für die umfassende Reform «Altersvorsorge 2020» gelegt. Der Bundesrat verfolgt dabei einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Leistungen der 1. und der 2. Säule gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden. Im Zentrum stehen die Bedürfnisse der Menschen. Sie müssen darauf vertrauen dürfen, dass ihre Renten nicht sinken und nachhaltig finanziert sind. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern beauftragt, auf der Basis der Leitlinien die Eckwerte der Reform «Altersvorsorge 2020» auszuarbeiten und bis im nächsten Sommer dem Bundesrat vorzulegen.
Gemäss den aktuellen finanziellen Perspektiven für die AHV ist davon auszugehen, dass eine Reform der Altersvorsorge spätestens ab dem Jahr 2020 greifen muss. Diese Zeit muss nach Ansicht des Bundesrats genutzt werden, um die Reform ausgewogen zu gestalten und bei den politischen Kräften sowie in der Bevölkerung zu verankern. Diesmal muss die Reform gelingen, sonst gerät die schweizerische Altersvorsorge in Gefahr. Nach Ansicht des Bundesrates kann eine mehrheitsfähige Vorlage ausgearbeitet werden, wenn sie die nachstehenden Leitlinien befolgt:
- Harmonisierung des Referenzalters für Männer und Frauen bei 65 Jahren (AHV und BVG);
- koordinierte und versicherungstechnisch korrekte Flexibilisierung des Altersrücktritts für AHV und BVG
- Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter und darüber hinaus;
- Reduktion der Attraktivität eines vorzeitigen Altersrücktritts, insbesondere Anhebung der Schwelle von 58 Jahren für den frühesten Zeitpunkt des Altersrücktritts in der beruflichen Vorsorge.
- Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes an die Verlängerung der Lebenserwartung und an das veränderte Zinsumfeld;
- Kompensationsmassnahmen, die zur Erhaltung des Leistungsniveaus notwendig sind, inkl. für die Übergangsgeneration;
- Prüfung institutioneller Massnahmen zur Erweiterung der Aufsicht der FINMA in Richtung eines effektiven Versichertenschutzes, zur Verbesserung der Transparenz bei den Versicherern und für eine ausgewogenere Gewinnverteilung zwischen Versicherten und Aktionären.
- Prüfung der Notwendigkeit einer Anpassung von Leistungen und Beiträgen an die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen
- Prüfung einer Zusatzfinanzierung
- Ausarbeitung eines Interventionsmechanismus, gestützt auf die Eckwerte der in der IV-Revision 6b vorgesehenen Regelung und gemäss den in der AHV zu definierenden Interventionsschwellen.
- Gleichzeitige Unterbreitung der Harmonisierung des Referenzalters und eines Interventionsmechanismus.
- Prüfung einer Anbindung des Bundesbeitrags an die Entwicklung der Mehrwertsteuererträge.
Das Eidg. Departement des Innern wird dem Bundesrat bis im nächsten Sommer ein Aussprachepapier unterbreiten, das die Eckwerte der «Altersvorsorge 2020» konkretisiert und die damit einhergehenden finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen vertieft prüft. Auf dieser Basis soll dann der Entwurf für die Reform ausgearbeitet und Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden.”
ASIP lehnt Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ ab
Der Pensionskassenverband hat seine ablehnende Stellungnahme zur Volksinitiative “Gegen die Abzockerei” publiziert. Der Verband hält u.a. fest: “Die Volksinitiative verlangt, dass die Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten abstimmen und offenlegen, wie sie gestimmt haben. Die in der Initiative statuierte Stimmpflicht der Vorsorgeeinrichtungen im Interesse der Versicherten und die Offenlegungspflicht über ihr Stimmverhalten sind absolut. Die Pensionskassen müssten demzufolge ihr Stimmrecht unter Strafandrohung an den Generalversammlungen aller Firmen, bei denen sie ihr Kapital investiert haben, ausüben und zahlreiche Traktanden vorbereiten. Widerhandlung würde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft. Diese absoluten Stimm- und Offenlegungspflichten gehen weit über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus, die – als Teilaspekt der „Corporate Governance“ – bestimmt, dass der Stiftungsrat Regeln aufstellen muss, welche für die Pensionskasse bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte, also auch des Aktienstimmrechts, gelten sollen (Art. 49a Abs. 2 lit. b BVV2).
Die Regeln für den Stimmentscheid werden durch die Mitglieder des paritätisch zusammengesetzten Organs gefällt. Die absolute Stimmverpflichtung der Minder-Initiative übersteigt die Kapazitäten von vielen Pensionskassen, da aufgrund der notwendigen Diversifikation in einem Portefeuille nicht einzelne wenige Titel gehalten werden, sondern vielfach Dutzende bis Hunderte, und dies nicht nur von inländischen, sondern vor allem auch von ausländischen Gesellschaften. Das aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzte oberste Organ bietet bereits Gewähr dafür, dass im Interesse der Versicherten abgestimmt wird.
Wird die Initiative abgelehnt, tritt der parlamentarische Gegenvorschlag rasch und ohne zusätzliche Umsetzungsverfahren in Kraft, da kein Referendum ergriffen wurde. Er übernimmt die Forderungen der Initiative zu rund 80%, d.h. er stärkt die Rechte der Aktionäre und ermöglicht ihnen, beispielsweise überrissene Bonuspläne zu verhindern.”
Gewos Schriftenreihe:Loyalitätsvorschriften / Vermögensverwaltungskosten
Die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge hat neu ausdrückliche Integritäts- und Loyalitätsvorschriften in der BVV 2 verankert. Diese umfassen gesetzliche Vorgaben bezüglich der Anforderungen an Geschäftsführung und Vermögensverwaltung, der Prüfung der Integrität und Loyalität der Verantwortlichen, der Vermeidung von Interessenkonflikten sowie Rechtsgeschäften mit Nahestehenden. Tanja Hegi erläutert und analysiert in ihrem Beitrag die rechtlichen Grundlagen und gibt Handlungsempfehlungen für Vorsorgeeinrichtungen ab.
Die Kosten der Vermögensverwaltung stehen in jüngster Zeit vermehrt im Blickpunkt. Doch geben die Jahresrechnungen nur begrenzt Auskunft über die tatsächlich angefallenen Kosten, zudem sind die Angaben der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen nur bedingt vergleichbar. Emmanuel Ullmann erläutert die verschiedenen Kostenelemente, analysiert die gegenwärtige Handhabung in den Jahresrechnungen einiger grosser Vorsorgeeinrichtungen und zeigt Lösungsansätze für eine höhere Transparenz und bessere Vergleichbarkeit auf.
Beide Beiträge wurden als Diplomarbeit an der Fachschule für Personalvorsorge verfasst und von der Hans Gerold Wirz-Stiftung als herausragende Arbeiten ihres Jahrgangs ausgezeichnet.
151 Seiten gebunden. Preis CHF 60.00 (inkl. MwSt, exkl. Portokosten).
African Pension Funds: The missing Link to African Development?
Today there is much debate on the role of pension funds in economic development. Some believe pensions funds are a beneficial tool for creating a sustainable economic model, but others believe these funds undermine national wealth and social harmony. At the opposite of OECD nations, African countries show very little activity in the pension funds industry. We believe that under ethical conditions pension funds can indeed be used in a viable African economic model for community development and industrial well-being.
FuW: “Bundesrat handelt unternehmerisch”
In seinem Kommentar sagt Finanz und Wirtschaft-Redaktor Thomas Hengartner, warum Pensionskassen 2013 nicht mehr als 1,5% Zins zahlen können und weshalb ein Wechsel auf eine ex-post Festlegung des Mindestzinses gut sei. Er schreibt: “Gegen eine solche Änderung spricht nichts. Austretende Mitarbeitende haben die Kontoverbindung der Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers ohnehin hinterlassen, so dass ihnen der anteilige Zins nachvergütet werden kann. Für die Änderung spricht hingegen vieles. Die Pensionskassenverantwortlichen werden künftig weit mehr angespornt. Weil das Renditeziel nicht mehr vorbestimmt wird, haben sie es sich richtigerweise selbst zu stecken. Mehr Beachtung findet dann wohl eine Vermögensausrichtung, die wirklich langfristige Wertsicherung der zwangsgesparten Pensionsgelder verspricht. Ihre Kernbestandteile müssen Realwerte wie Aktien und Immobilien sein.”
SF: ASIP mit Vorbehalten gegen “Abzocker-Initiative”
Das Schweizer Fernsehen hat sich beim ASIP über dessen Haltung gegenüber der Abzocker-Initiative erkundigt. Auf der Website des Fernsehens heisst es: Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» verlange, dass die Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten abstimmten und offenlegten, wie sie gestimmt hätten. Diese absoluten Stimm- und Offenlegungspflichten gehen gemäss Mitteilung des Asip «weit über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus» und überstiegen die Kapazitäten von vielen Pensionskassen.
Mit einem Anteil von rund 6,5 Prozent am Aktienmarkt im Jahr 2010 – gemessen an der Gesamtmarktkapitalisierung (SPI) – vereinten die Schweizer Pensionskassen «weitaus weniger Stimmenmacht auf sich als allgemein wahrgenommen», erklärt der Asip.
Der Verband fürchtet, dass die Initiative von Ständerat Thomas Minder (parteilos/SH) zu einem grossen Zusatzaufwand führt und zusätzliche Verwaltungskosten verursacht. Daher lehne der Asip die Initiative ab und unterstütze den indirekten Gegenvorschlag.
Avenir Suisse: Immer mehr Vorschriften
Die Regulierungsdichte der Schweizer beruflichen Vorsorge nimmt stetig zu. Nach der Verabschiedung des BVG im Jahr 1982 wurden laufend neue regulatorische Vorgaben eingeführt. Heute sind es nicht weniger als 14 Gesetze und Verordnungen sowie mehr als 1800 Normen, die im Rahmen der beruflichen Vorsorge einzuhalten sind. Die Regulierungswut lässt sich auch anders ausdrücken: Waren es 1982 nur 30 Seiten, sind es heute beinahe 200 Seiten, die die berufliche Vorsorge regeln (vgl. Abbildung).
Avenir Suisse schreibt: Eine signifikante Vereinfachung des gesetzlichen Rahmens kann nur mit einem Paradigmenwechsel erreicht werden. Statt detaillierte Leistungen vorzugeben, sollte der Staat minimale Beitragspflichten bestimmen. Mit dem Fokus auf die Beiträge würde sichergestellt, dass jeder Arbeitnehmer genügend Mittel für seine Vorsorge zur Seite legt. Hingegen sollte die Gestaltung der Leistungen (Umwandlungssatz, Umfang der Kapitaloptionen, Umgang mit älteren Mitarbeitern, etc.) dezentral durch die verantwortlichen Organe einer Vorsorgeeinrichtung definiert werden.
SGB beschliesst Initiative für höhere AHV
Die Delegiertenversammlung des SGB hat einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren. Das entspricht monatlich 116 bis 232 Franken.
AHVplus ist laut SGB mit Kosten von 3,6 Milliarden Franken verbunden. Die Initiative macht zur Finanzierung keine Vorschriften. Als Finanzierungsquelle in Betracht sollen etwa die Erträge aus einer nationalen Erbschaftssteuer kommen, wie sie eine vom SGB unterstützte Initiative fordert. Mit der geforderten Besteuerung von Erbschaften ab 2 Millionen Franken würden der AHV jährliche Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken zufliessen.
Der SGB wird nun den genauen Wortlaut der Initiative formulieren und bei der Bundeskanzlei die Vorprüfung einleiten. Die Unterschriftensammlung soll im Frühjahr beginnen und die Initiative im Sommer eingereicht werden.
Zinsentscheid “skandalös”, “Bückling” vor der Assekuranz
Travail.Suisse schreibt zum Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins bei 1,5% zu belassen: “Mit dem Entscheid verweigert der Bundesrat den Arbeitnehmenden eine angemessene Beteiligung an den guten Erträgen. Damit stellt der Bundesrat die Berechtigung des Zwangssparens in Frage. Zudem zeigt die bürgerliche Mehrheit im Bundesrat mit diesem Entscheid ihr wahres Gesicht: Alles für die Lebensversicherungen, wenig für die Arbeitnehmenden. Dieser Kniefall vor den Lebensversicherern, deren Gewinne dank einem tiefen Mindestzinssatz noch höher ausfallen werden, ist skandalös.”
Der Gewerkschaftsbund meint: “Nun ist der Bundesrat dem Gejammer der Versicherungslobby gefolgt, die sich bereits in der BVG-Kommission durchgesetzt hatte. Damit fährt die Versicherungswirtschaft auch nächstes Jahr auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne ein. Die Versicherten sind wegen dem Bückling des Bundesrats vor den Versicherern einmal mehr die Geprellten.”

