image

An einer Medienorientierung stellte das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St.Gallen eine Studie mit der Analyse der Transfers von Jung nach Alt in der Schweiz vor. Das Institut hält dazu fest:

110 Mrd. Franken– auf diesen Betrag schätzt das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen das Defizit, das bis in das Jahr 2030 in der Altersvorsorge der Schweiz angehäuft und zukünftigen Generationen hinterlassen wird. Die Summe ergibt sich aus einer Lücke von 55.5 Mrd. in der AHV und 54.7 Franken in der beruflichen Vorsorge. Diese Prognosen sind Teil einer Studie zur Analyse des Generationenvertrags in der Schweiz. Die Summe von 110 Mrd. entspricht exakt dem aktuellen Schuldenstand des Bundes: ebenfalls 110 Mrd. Franken. Diese Lücke muss unter den jetzigen Rahmenbedingungen zum Grossteil von der Generation der jungen Beitragszahler getragen werden. Deren Beanspruchung wird in den nächsten 20 Jahren ständig steigen.”

In Bezug auf den Umwandlungssatz wird betont: “In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bekommt zurzeit jeder Neurentner im Laufe seines Ruhestandes im Durchschnitt etwa 40‘000 Franken zu viel ausbezahlt, da der Umwandlungssatz eine zu niedrige Lebenserwartung unterstellt. Diese 40‘000 werden von den heute Aktiven getragen. Die Höhe des Umwandlungssatzes muss dringend überdacht werden, um diesen Transfer von Jung nach Alt in der beruflichen Vorsorge zu beseitigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das international anerkannte Drei-Säulen-System in seinen Grundpfeilern untergraben und gefährdet wird.

Mit Blick auf die kürzlich publizierten Vorschläge des Bundesrates zur “Altersvorsorge 2020” heisst es: “Die Vorschläge sind ein Schritt in Richtung mehr Generationengerechtigkeit. Allerdings gehen diese Vorschläge nicht weit und schnell genug. So zeigt die Studie beispielsweise, dass heute bereits jedes Jahr Milliardenbeträge von Jung zu Alt transferiert werden. Es sollte demnach nicht bis 2020 mit einer Reform gewartet werden. Auch ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre nur ein kleiner Beitrag, der allein die Generationensolidarität nicht wiederherstellen kann.”

  Studie / Unterlagen