“Rentenabbau stoppen – AHV-Renten verbessern”
Der Gewerkschaftsbund nimmt die aktuelle Lage der Vorsorgeeinrichtungen zum Anlass, an einer Pressekonferenz für seine AHV-Initiative die Werbetrommel zu rühren. Der SGB schreibt:
Wer heute 50 ist, muss bei Renteneintritt mit massiv tieferen Renten rechnen. Quer durch die Schweiz ist bei den Pensionskassen ein bis vor kurzem nie vorstellbarer Rentenabbau im Gang. Die Umwandlungssätze sind bei Pensionskassen mit überobligatorischen auf breiter Front unter 6 Prozent gesunken, wie eine Auswertung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) der Daten von über 60 Pensionskassen zeigt. Dies ist erst der Anfang. Einige grosse Pensionskassen drücken die Sätze gar unter 5 Prozent. Dies bedeutet für die Versicherten ein Rentenabbau von bis zu 20 Prozent auf der PK-Rente. Kommt dazu, dass viele bei Sammelstiftungen versichert sind, bei denen Versicherungsgesellschaften auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne einfahren. Etwa mit dem Geschäft der Risikoversicherungen. Statt das Gros der Einzahlungen in den Sparprozess zu leiten und so ein anständiges Alterskapital zu äufnen, fliessen hier überdurchschnittlich viel Gelder in die Absicherung gegen Tod und Invalidität. (…)
“SGB spielt mit dem Feuer”
Der Pensionskassenverband schreibt in einem Kommentar zur Mitteilung des Gewerkschaftsbunds über die Lage der Vorsorgeeinrichtungen:
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP kritisiert die heutige Kommunikation des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zum so genannten Rentenabbau. «Die von den Pensionskassen ergriffenen und verantwortungsvollen Massnahmen zur Senkung der Umwandlungssätze dienen primär der langfristigen Sicherung der Renten im Interesse der Versicherten“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Der SGB missbrauche und untergrabe auf nicht nachvollziehbare Art und Weise die schwierigen, aber verantwortungsvollen Entscheidungen seiner eigenen Leute in den Stiftungsräten der Pensionskassen, um unlauter Stimmung zu machen für seine nicht finanzierbare Initiative.
Der Verweis auf Lebensversicherer im BVG-Geschäft sei polemisch, weil die Mehrheit der Versicherten bei nicht-profitorientierten autonomen Pensionskassen angeschlossen sind. Die kritisierten Massnahmen reflektierten die ständig weiter steigende Lebenserwartung und das schlechte Zinsumfeld und dienten einzig der langfristigen Finanzierbarkeit der Renten und damit direkt den Interessen der Versicherten.
Die AHVplus-Initiative verlangt höhere Renten, was angesichts der Finanzierungsprobleme schon der heutigen Renten nach Meinung des ASIP ein Spiel mit dem Feuer darstellt. Viel sinnvoller sei die anstehende, ausgewogene Reform der Altersvorsorge. Diese basiere auf Realismus, die AHVplus-Initiative hingegen auf purem Wunschdenken.
SO: Aufregung um Lohn des PK-Chefs
Die Aufregung um den Lohn resp. die Lohnerhöhung des Chefs der Solothurner Pensionskasse hält an. In der Solothurner Zeitung heisst es dazu:
Inzwischen ist es also ein «veritabler Skandal». Als solchen wollen nicht nur SVP-Kantonsräte die umstrittene Lohnerhöhung des Direktors der kantonalen Pensionskasse verstanden wissen. Auch andere Politiker von links bis rechts fordern eine Untersuchung, der SP-Fraktionschef vermisst «jegliche politische Sensibilität» und für die FDP sind die Vorgänge «schlicht nicht nachvollziehbar».
Keine Woche ist es her, als Recherchen dieser Zeitung aufdeckten: Der PK-Direktor ist auf einen Schlag um drei Lohnklassen aufgestiegen. Reto Bachmann wird damit voraussichtlich 27’000 Franken mehr Lohn pro Jahr erhalten.Die Erhöhung war von ihm selbst angeregt worden – ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, als die Ausfinanzierung der Pensionskasse für ein Milliardenloch in der Rechnung des Kantons gesorgt hatte.
Zudem hatte die Kasse im vergangenen Jahr nur 1,0 statt 1,5 Prozent Risikobeiträge bei den Arbeitnehmern eingefordert. Damit entgingen ihr drei Millionen Franken.
Und der Fall zieht weitere Kreise: Neue Erkenntnisse zeigen, dass die Anhebung der Lohnklasse rückwirkend per Anfang 2015 gelten soll. Damals wurde die Pensionskasse zu einer eigenständigen Organisation. Beschlossen worden ist die Anhebung jedoch im März des laufenden Jahres, also mehr als 15 Monate später. Weil der definitive Lohn von PK-Direktor Bachmann erst Ende April oder Anfang Mai festgelegt werden dürfte, kann er dann mit Lohnnachzahlungen für bis zu 17 Monate rechnen.
Mitglieder der Verwaltungskommission der Pensionskasse bestätigen die rückwirkende Anhebung gegenüber dieser Zeitung. Unklar ist, warum diese bislang unerwähnt blieb.
Vorsorgelücken bei Teilzeitarbeit
Michael Ferber schreibt in der NZZ über die Folgen des Koordinationsabzugs für Teilzeitbeschäftigte. Anzufügen wäre, dass der Ständerat bei der Behandlung der AV2020 einen beschäftigungsabhängigen KA eingeführt hat, allerdings in einer noch unausgereiften Form und dieser nicht nur von den Gewerkschaften gefordert, sondern auch vom Arbeitgeberverband grundsätzlich unterstützt wird. Womit er auch bei der Behandlung im Nationalrat gute Chancen haben sollte. Bemerkenswert ist, wie stark Teilzeitarbeit in der Schweiz bereits verbreitet ist, was Anpassungen im BVG als geboten erscheinen lässt. Ferber schreibt:
In der Schweiz arbeiten viele Menschen Teilzeit. Wie Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, waren hierzulande im vierten Quartal des vergangenen Jahres 4,64 Mio. Menschen erwerbstätig, davon 64% in Vollzeitpensen – also einem Pensum von 90% und mehr – und 36% in Teilzeitpensen. Letzteres trifft vor allem für Frauen zu. Von den 2,17 Mio. beschäftigten Frauen hatten 57% ein Teilzeitpensum. Bei den 2,47 Mio. erwerbstätigen Männern war dies lediglich bei 17% der Fall.
Viele Teilzeitbeschäftigte sind sich gar nicht bewusst, dass ihnen aufgrund gesetzlicher Regeln bei der beruflichen Vorsorge Fallstricke bzw. die Gefahr einer Vorsorgelücke drohen. Dies gilt besonders für die 679 000 Schweizerinnen und Schweizer, die zu einem Pensum von weniger als 50% beschäftigt sind – das sind immerhin knapp 15% der Erwerbstätigen.
Dies liegt am sogenannten Koordinationsabzug. Mit diesem Abzug vom Bruttolohn wird die Höhe des Lohns festgelegt, der bei der Pensionskasse versichert ist. Für 2016 beträgt dieser Koordinationsabzug gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 24 675 Fr. Er entspricht der Höhe von sieben Achteln der maximalen Jahresrente in der ersten Säule des Altersvorsorgesystems, der AHV. (…).
SGK-N positiv für AHV-Stabilisierungsregel
Die NZZ berichtet über die Beratung der Sozialkommission des Nationalrats zur Altersvorsorge 2020. Wie dem Artikel zu entnehmen ist, ist die vom Ständerat gestrichene Staibilisierungsregel (Schuldenbremse) wieder aufgenommen worden. Die Zeitung schreibt:
Das ist ein Novum in der Schweizer Politik: Erstmals wurde in eine AHV-Vorlage ein Rentenalter aufgenommen, das bei über 65 Jahren liegt. Der Entscheid der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) ist zwar – nach erster Lesung – noch provisorischer Natur. Aufgrund der komplexen Materie berät die Kommission die Reform von erster und zweiter Säule in zwei Lesungen. Doch es ist ein Signal, das die Kommission nicht leichtfertig zurücknehmen dürfte. Unterstützung erhielt der von der FDP eingereichte Vorstoss für einen Interventionsmechanismus von der SVP und zumindest noch von GLP-Vertreter Thomas Weibel, der sich im Vorfeld öffentlich dafür aussprach. Damit kommen die Anhänger des Antrags auf mindestens 12 Stimmen. In dieser Konstellation kann Kommissionspräsident Ignazio Cassis (fdp., Tessin) mit dem Stichentscheid dem FDP-Antrag zur Mehrheit verhelfen.
BGer bestätigt Urteil im Fall First Swiss
Der Tages-Anzeiger berichtet über das Urteil des Bundesgerichts gegen Stiftungsräte des First Swiss Pension Fund.
Unter der Ägide der beiden Stiftungsräte beziehungsweise Geschäftsführer der liquidierten Zuger BVG-Sammelstiftung «First Swiss Pension Fund» sind Vorsorgegelder von rund 34 Millionen Franken unrechtmässig verwendet worden. Sie bereicherten sich persönlich im Umfang von 1,8 Millionen beziehungsweise 900’000 Franken.
Dafür müssen sie nun Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten, respektive vier Jahren und vier Monaten absitzen. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil die Entscheide des Obergerichts Zug vom Juli 2015 bestätigt.
Zudem haben die Lausanner Richter eine Beschwerde der liquidierten Sammelstiftung abgewiesen, soweit sie darauf eingetreten sind. Damit ist die Beschlagnahme von 2,3 Millionen Franken definitiv aufgehoben.
Das Geld stammt aus der Verwertung einer Liegenschaft, Parkplätzen und eines Grundstücks der First Swiss Immobilien AG, die ebenfalls auf Geheiss der Behörden aufgelöst worden ist. (…)
Die Strafuntersuchung in diesem Fall wurde im August 2006, also vor rund zehn Jahren aufgenommen. Damals existierte der First Swiss Pension Fund seit erst zweieinhalb Jahren.
Weil die Sammelstiftung Ende 2005 trotz mehrfacher Aufforderungen keinen Vermögensnachweis und keine Jahresabrechnung vorlegen konnte, schalteten sich die Behörden ein.
In der Folge wurden die Stiftungsräte suspendiert und schliesslich abgesetzt. Die Sammelstiftung wurde liquidiert. (Urteile 6B_846/2015, 6B_908/2015 und 6B_928/2015 vom 31.03.2016).
TA / Urteil BGer / Urteil Bger / Urteil BGer
PK SRG: Belastung durch Senkung des technischen Zinses
In einer Mitteilung zum Geschäftsjahr 2015 hält die SRG bezüglich ihrer Pensionskasse fest:
Aufgrund der schlechten Aussichten am Kapitalmarkt ist es wahrscheinlich, dass die Pensionskasse der SRG den technischen Zins senken muss. Die SRG hat 2013 im Zuge des Primatwechsels für fünf Jahre garantiert, dass sie bei einer Senkung des technischen Zinses (aktuell 3,25%) die Finanzierung des fehlenden Deckungskapitals für die Rentner übernimmt. Aufgrund der Lage an den Finanzmärkten sind eine Senkung und damit die Beanspruchung der Garantie wahrscheinlich. Deshalb hat die SRG dafür im 2015 eine Rückstellung von 70 Millionen Franken gebildet.
Mitteilung SRG / PK SRG
Stabwechsel bei der PK Swiss Re
SRF: “Grosse Unterschiede bei den Löhnen der Pensionskassen-Chefs”
Radio SRF befasst sich mit den Löhnen von PK-Geschäftsführern in der Schweiz, dies nach den Diskussionen um die Entlöhnung von Reto Bachmann bei der PK-Solothurn. Zur Sprache kommt auch der Lohn von Susanne Jäger, Chefin der Pensionskasse Aargau. SRF schreibt auf seiner Website:
Bis vor kurzem betrug der Jahreslohn von Reto Bachmann 178’500 Franken im Jahr. Künftig verdient der Direktor der Pensionskasse des Kantons Solothurn 205’000 Franken. Das entspricht einer Lohnerhöhung von knapp 27’000 Franken. Seine Kollegin im Aargau, Susanne Jäger, verdient hingegen deutlich mehr, nämlich rund 280’000 Franken im Jahr.
Das erklärte die Geschäftsführerin der Aargauischen Pensionskasse APK vor knapp zwei Jahren dem Konsumentenmagazin K-Tipp und bestätigte diese Summe nun gegenüber dem Regionaljournal erneut. Wie aber kommt dieser grosse Unterschied zustande?
Jäger stamme ursprünglich aus der Privatwirtschaft, erklärt Martin Sacher. Er ist der Präsident des APK-Vorstandes. Man habe Jäger abwerben wollen und da sei es klar, dass man ihr einen besseren Lohn anbieten müsse, so Sacher. Und: Im Laufe der Jahre sei ihr Lohn natürlich angestiegen.
Zum Vergleich: Im Kanton Bern verdient der Direktor der ebenfalls eigenständigen Pensionskasse 240’000 Franken. Keine Angaben gibt es aus dem Kanton Basel Land. Der Grund: Die Pensionskasse ist – wegen ihrer Eigenständigkeit – nicht dem Personalrecht des Kantons unterstellt, heisst es auf Anfrage.
Abklärungen eines Aargauer Büros im Auftrag der Solothurner Pensionskasse hatten übrigens ergeben, dass das Durchschnittseinkommen eines Pensionskassen-Chefs zwischen 210’000 und 240’000 Franken beträgt. Als Quelle für diese Zahlen diente das Bundesamt für Statistik, heisst es auf Anfrage beim Aargauer Büro.
“Neue Vorsorge mit Nebenwirkungen”
Lukas Riesen und Alfred Bühler von PPCmetrics befassen sich in der NZZ mit den sog. 1e-Plänen, die dank Motion Stahl eine neue Regelung gefunden haben. Die beiden Experten schreiben in der NZZ:
Für Unternehmen, die ihren Finanzbericht gemäss internationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellen, kann die Einführung eines 1e-Plans die bilanziellen Pensionsverpflichtungen erheblich reduzieren. Diese Möglichkeit, die Bilanz zu entlasten, dürfte bei vielen Unternehmen hochwillkommen sein. Die sinkenden Zinsen haben in den letzten Jahren die Leistungsgarantien verteuert und zu einer starken Zunahme der bilanziellen Pensionsverpflichtungen geführt. Für die Versicherten bieten 1e-Pläne die Möglichkeit, die Vorsorgegelder entsprechend individuellen Anlagepräferenzen zu investieren. Im Gegenzug trägt der Versicherte das Risiko eines Anlageverlusts. Zudem kann mit einem 1e-Plan verhindert werden, dass mit einer tiefen Verzinsung des Alterskapitals eine Quersubventionierung der Rentenbezüger erfolgt.
Mit der Gründung eines 1e-Vorsorgeplans wird ein Teil der versicherten Leistungen und der bereits angesparten Vorsorgegelder in eine neue Stiftung verschoben. Damit steigen in der bestehenden Pensionskasse erstens die «Rentnerlastigkeit» und zweitens der Anteil Leistungen, die dem BVG-Obligatorium unterstellt sind. Im Zeitablauf ergibt sich jedoch eine Entlastung der bestehenden Kasse, da weniger hohe Neurenten anfallen. Der Nettoeffekt reduziert in der Regel die Risikofähigkeit der Kasse und die Möglichkeit, Anlagerisiken einzugehen. Ohne Nachfinanzierung oder Anpassung der Anlagestrategie besteht die Gefahr, dass die Vorsorgegelder der aktiven Versicherten, die unter der Schwelle eines Jahressalärs von 126 900 Fr. liegen, stärker durch die Quersubventionierung der Rentenbezüger belastet werden.
Vor der Einführung eines 1e-Vorsorgeplans sollten daher die Auswirkungen auf die bestehende Pensionskasse analysiert und Massnahmen zur Abfederung der Folgen für die mittleren Einkommen entwickelt werden. Damit wird zudem sicherstellt, dass sich ein 1e-Plan für den Arbeitgeber nicht zum Bumerang entwickelt, indem zwar bilanzielle Verpflichtungen reduziert werden, dafür aber eine Sanierung der bestehenden Kasse wahrscheinlicher wird.
NZZ / 1e FZG-Revision /
“Das Ende der Renditen”
Das Deutsche Handelsblatt kommentiert die aktuelle Zinsmisere:
Die zehnjährige Bundesanleihe nähert sich mit einer Rendite von nur noch 0,09 Prozent rasant ihrem Allzeit-Tief. Dieses hatte sie am 17. April 2015 im Tagesverlauf mit 0,05 Prozent markiert. Der Kurs der zehnjährigen Bundesanleihe ist damit seit Anfang des Jahres um mehr als fünf Prozent gestiegen.
Kommt nun bald der Fall ins Negative? Schließlich rentieren Bundesanleihen mit einer Laufzeit von bis zu neun Jahren bereits seit längerem im Minus-Bereich. Das bedeutet, dass Anleger, die diese Papiere jetzt kaufen und bis zur Fälligkeit halten, einen garantierten Verlust machen.
Dabei sind die Neunjährigen nicht allein: Das weltweite Marktvolumen der Staatsanleihen, die negative Zinsen boten, wuchs im vergangenen Monat auf sieben Billionen US-Dollar. Noch im Dezember 2015 lag der Wert von Staatsanleihen mit negativer Rendite bei nur rund zwei Billionen US-Dollar. Im renommierten JP Morgan Global Goverment Bond Index haben diese Negativ-Anleihen bereits einen Anteil von 27 Prozent.
Und ein Ende dieser Entwicklung ist noch abzusehen. „Die Jagd nach Rendite wird immer härter“, schreibt Blackrock, der weltweit größte Vermögensverwalter, in seinem Ausblick auf das zweite Quartal 2016. „Erträge sind wichtig in einer Welt mit Niedrigzinsen und niedrigen Renditen. Nun wird es immer schwerer, die zu erzielen“, heißt es weiter. Rick Rieder, Chefanlagestratege für globale Anleihen, meint: „Negativzinsen bringen unseren Finanzmechanismus zurück in die Steinzeit“.
Abe Seen Facing $54 Billion Pension Fund Loss After Election
Japan’s government will escape a piece of bad news until after a summer election.
The $1.3 trillion Government Pension Investment Fund will on July 29 announce what may be its worst annual loss since the global financial crisis — about three weeks later than usual and after an upper house poll that must be held before July 25. SMBC Nikko Securities Inc. estimates the decline for the fiscal year ended March at as much as 6 trillion yen ($54 billion).
The world’s largest pension fund has been swept up in Prime Minister Shinzo Abe’s package of deflation-fighting policies known as Abenomics, with the premier backing a review of GPIF’s investment strategy that led to it putting half of its assets in equities. Abe has been criticized in parliament by opposition party lawmakers who say the public’s pension money is at risk of vanishing as stocks tumble.
AHV-Schuldenbremse zurück auf der Traktandenliste
Der Bundesrat hat in seiner Vorlage zur Altersvorsorge 2020 eine sog. Stabilisierungsregel für die AHV eingebaut, mit welcher bei Unterschreiten gewisser Limiten beim Ausgleichsfonds Automatismen zur Korrektur ausgelöst werden sollten. Der Ständerat hat daran wenig Gefallen gefunden und stattdessen den zweifellos populäreren AHV-Zuschlag erfunden – er ist also genau in die entgegengesetzte Richtung marschiert.
Bürgerliche Kreise haben seit geraumer Zeit die Hoffnung gehabt, dass der neu zusammengesetzte Nationalrat, bei welchem das Geschätzt jetzt liegt, korrigierend eingreifen wird. Danach sieht es in der Tat auch aus, wie die NZZ berichtet. Das Blatt schreibt:
Diese Woche kann es bei der Reform der Altersvorsorge zu einer wichtigen Weichenstellung kommen. Ab Mittwoch tagt die Gesundheits- und Sozialkommission des Nationalrats (SGK) und diskutiert dabei über einen Antrag von Bruno Pezzatti (fdp., Zug). Dieser will eine Stabilisierungsregel in die AHV einbauen. Er spricht von einer Schuldenbremse, weil dieser Begriff vor allem in der Deutschschweiz ein positives Image hat. Mit dieser Umschreibung lässt sich zudem die vorgesehene Erhöhung des Rentenalters, von Politikern schon immer gefürchtet, kaschieren.
Der Vorschlag sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Die erste Phase wird ausgelöst, wenn der AHV-Fonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe fällt und die Tendenz über die kommenden drei Jahre weiterhin sinkend ist. Der Bundesrat erhält den Auftrag, innert Jahresfrist eine Revisionsvorlage zu präsentieren, die den AHV-Fonds stabilisiert (bei mindestens 100 Prozent einer Jahresausgabe). Falls die Reform scheitert oder die Massnahmen nicht greifen, kommt ein Automatismus zum Tragen. Dazu beträgt die Schwelle 80 Prozent des AHV-Fonds und eine sinkende Tendenz über die nächsten drei Jahre.
Um die erste Säule wieder ins Lot zu bringen, wird das Rentenalter um maximal zwei Jahre angehoben. Da der Anstieg auf vier Monate pro Jahr begrenzt ist, erstreckt sich der Anstieg über insgesamt sechs Jahre. Ergänzend dazu erhöht der Bundesrat die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um insgesamt 0,4 Prozentpunkte. Ausgearbeitet haben das Modell der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeber- verband.
In der SGK dürfte die Schuldenbremse auf Zustimmung stossen. Zwar haben FDP und SVP keine Mehrheit in der Kommission. Doch sie können mit der Unterstützung des Grünliberalen Thomas Weibel rechnen. Dieser steht der Stabilisierungsregel grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings sei die konkrete Ausgestaltung noch nicht ausgereift. Würde die Erhöhung von Rentenalter und Mehrwertsteuer rückgängig gemacht, wenn der AHV-Fonds das geforderte Niveau wieder erreicht habe, fragt Weibel. Nach der Vorstellung der Wirtschaftsverbände entscheidet der Bundesrat über die Weiterführung der MWSt-Erhöhung. Das höhere Rentenalter soll hingegen nicht mehr angetastet werden, um ein ständiges Auf und Ab zu verhindern.
NZZ / Vorschlag Arbeitgeber / Positionen Vorsorgeforum (Fach- und Wirtschaftsverbände)
Berner Gemeinderat plant Primatwechsel auf Anfang 2019
Die Pensionskasse der Stadt Bern soll 2019 aufs Beitragsprimat umgestellt werden. Das geht aus der Botschaft an den Stadtrat hervor, die Finanzdirektor Alexandre Schmidt vor den Medien präsentierte.
Die Arbeitgeberinnen sollen mit einer Übergangseinlage von 68,3 Millionen Franken sicherstellen, dass ältere Versicherte im neuen Beitragsprimatplan aufs bisherige Leistungsniveau kommen. Die Stadt muss einen Anteil von gut 40 Millionen Franken leisten. Finanzieren will sie dies mit einem Teil des Überschusses aus der Rechnung 2015. Auch diesem Vorhaben muss das Parlament noch zustimmen.
Die bereits eingeleitete Sanierung der Pensionskasse werde wie geplant fortgesetzt, hiess es an der Medienorientierung. Der Weg zur Ausfinanzierung sieht bekanntlich vor, den Deckungsgrad von 100 Prozent spätestens im Jahr 2051 zu erreichen.
Bluewin / Mitteilung Stadt Bern
Cash: So sorgen Sie mit 50 Jahren (noch) vor
Mit nahendem Pensionsalter wird die eigene Vermögenssituation mehr und mehr zum Thema. cash nennt Möglichkeiten, wie Menschen mit 50 Jahren oder darüber die Vorsorge beeinflussen und verbessern können.


