Der Tages-Anzeiger berichtet über das Urteil des Bundesgerichts gegen Stiftungsräte des First Swiss Pension Fund.
Unter der Ägide der beiden Stiftungsräte beziehungsweise Geschäftsführer der liquidierten Zuger BVG-Sammelstiftung «First Swiss Pension Fund» sind Vorsorgegelder von rund 34 Millionen Franken unrechtmässig verwendet worden. Sie bereicherten sich persönlich im Umfang von 1,8 Millionen beziehungsweise 900’000 Franken.
Dafür müssen sie nun Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten, respektive vier Jahren und vier Monaten absitzen. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil die Entscheide des Obergerichts Zug vom Juli 2015 bestätigt.
Zudem haben die Lausanner Richter eine Beschwerde der liquidierten Sammelstiftung abgewiesen, soweit sie darauf eingetreten sind. Damit ist die Beschlagnahme von 2,3 Millionen Franken definitiv aufgehoben.
Das Geld stammt aus der Verwertung einer Liegenschaft, Parkplätzen und eines Grundstücks der First Swiss Immobilien AG, die ebenfalls auf Geheiss der Behörden aufgelöst worden ist. (…)
Die Strafuntersuchung in diesem Fall wurde im August 2006, also vor rund zehn Jahren aufgenommen. Damals existierte der First Swiss Pension Fund seit erst zweieinhalb Jahren.
Weil die Sammelstiftung Ende 2005 trotz mehrfacher Aufforderungen keinen Vermögensnachweis und keine Jahresabrechnung vorlegen konnte, schalteten sich die Behörden ein.
In der Folge wurden die Stiftungsräte suspendiert und schliesslich abgesetzt. Die Sammelstiftung wurde liquidiert. (Urteile 6B_846/2015, 6B_908/2015 und 6B_928/2015 vom 31.03.2016).
TA / Urteil BGer / Urteil Bger / Urteil BGer