Lukas Riesen und Alfred Bühler von PPCmetrics befassen sich in der NZZ mit den sog. 1e-Plänen, die dank Motion Stahl eine neue Regelung gefunden haben. Die beiden Experten schreiben in der NZZ:

Für Unternehmen, die ihren Finanzbericht gemäss internationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellen, kann die Einführung eines 1e-Plans die bilanziellen Pensionsverpflichtungen erheblich reduzieren. Diese Möglichkeit, die Bilanz zu entlasten, dürfte bei vielen Unternehmen hochwillkommen sein. Die sinkenden Zinsen haben in den letzten Jahren die Leistungsgarantien verteuert und zu einer starken Zunahme der bilanziellen Pensionsverpflichtungen geführt. Für die Versicherten bieten 1e-Pläne die Möglichkeit, die Vorsorgegelder entsprechend individuellen Anlagepräferenzen zu investieren. Im Gegenzug trägt der Versicherte das Risiko eines Anlageverlusts. Zudem kann mit einem 1e-Plan verhindert werden, dass mit einer tiefen Verzinsung des Alterskapitals eine Quersubventionierung der Rentenbezüger erfolgt.

Mit der Gründung eines 1e-Vorsorgeplans wird ein Teil der versicherten Leistungen und der bereits angesparten Vorsorgegelder in eine neue Stiftung verschoben. Damit steigen in der bestehenden Pensionskasse erstens die «Rentnerlastigkeit» und zweitens der Anteil Leistungen, die dem BVG-Obligatorium unterstellt sind. Im Zeitablauf ergibt sich jedoch eine Entlastung der bestehenden Kasse, da weniger hohe Neurenten anfallen. Der Nettoeffekt reduziert in der Regel die Risikofähigkeit der Kasse und die Möglichkeit, Anlagerisiken einzugehen. Ohne Nachfinanzierung oder Anpassung der Anlagestrategie besteht die Gefahr, dass die Vorsorgegelder der aktiven Versicherten, die unter der Schwelle eines Jahressalärs von 126 900 Fr. liegen, stärker durch die Quersubventionierung der Rentenbezüger belastet werden.

Vor der Einführung eines 1e-Vorsorgeplans sollten daher die Auswirkungen auf die bestehende Pensionskasse analysiert und Massnahmen zur Abfederung der Folgen für die mittleren Einkommen entwickelt werden. Damit wird zudem sicherstellt, dass sich ein 1e-Plan für den Arbeitgeber nicht zum Bumerang entwickelt, indem zwar bilanzielle Verpflichtungen reduziert werden, dafür aber eine Sanierung der bestehenden Kasse wahrscheinlicher wird.

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