Die NZZ berichtet über die Beratung der Sozialkommission des Nationalrats zur Altersvorsorge 2020. Wie dem Artikel zu entnehmen ist, ist die vom Ständerat gestrichene Staibilisierungsregel (Schuldenbremse) wieder aufgenommen worden. Die Zeitung schreibt:
Das ist ein Novum in der Schweizer Politik: Erstmals wurde in eine AHV-Vorlage ein Rentenalter aufgenommen, das bei über 65 Jahren liegt. Der Entscheid der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) ist zwar – nach erster Lesung – noch provisorischer Natur. Aufgrund der komplexen Materie berät die Kommission die Reform von erster und zweiter Säule in zwei Lesungen. Doch es ist ein Signal, das die Kommission nicht leichtfertig zurücknehmen dürfte. Unterstützung erhielt der von der FDP eingereichte Vorstoss für einen Interventionsmechanismus von der SVP und zumindest noch von GLP-Vertreter Thomas Weibel, der sich im Vorfeld öffentlich dafür aussprach. Damit kommen die Anhänger des Antrags auf mindestens 12 Stimmen. In dieser Konstellation kann Kommissionspräsident Ignazio Cassis (fdp., Tessin) mit dem Stichentscheid dem FDP-Antrag zur Mehrheit verhelfen.
Der Interventionsmechanismus sieht ein zweistufiges Verfahren vor (NZZ 5. 4. 16). Fällt der AHV-Fonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe (mit negativer Tendenz über die kommenden drei Jahre), wird der Bundesrat beauftragt, innert Jahresfrist eine Reform zu präsentieren. Dabei erhält er im Gesetz keine Vorgaben, auf welche Art oder mit welchem Mix (Mehreinnahmen, höheres Rentenalter, Rentenkürzungen) er die AHV sanieren soll.
Falls die Reform scheitert oder die Massnahmen nicht greifen, kommt ein Automatismus zum Tragen. Dazu beträgt die Schwelle 80 Prozent des AHV-Fonds bei einer sinkenden Tendenz des Fonds über die nächsten drei Jahre.
Um die erste Säule wieder ins Lot zu bringen, wird das Rentenalter um maximal zwei auf 67 Jahre angehoben. Da die Erhöhung des Rentenalters auf vier Monate pro Jahr begrenzt ist, erstreckt sich der Anstieg über insgesamt sechs Jahre. Ergänzend dazu erhöht der Bundesrat die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um insgesamt 0,4 Prozentpunkte. Aufgrund der Pensionierung der Babyboomer dürfte der AHV-Fonds unter die genannten Schwellen fallen, wie es in der Verwaltung heisst. (…)
Die SGK beginnt voraussichtlich im Mai mit der zweiten Lesung. Die Beratung im Plenum ist für die Herbstsession geplant.