imageMichael Ferber schreibt in der NZZ über die Folgen des Koordinationsabzugs für Teilzeitbeschäftigte. Anzufügen wäre, dass der Ständerat bei der Behandlung der AV2020 einen beschäftigungsabhängigen KA eingeführt hat, allerdings in einer noch unausgereiften Form und dieser nicht nur von den Gewerkschaften gefordert, sondern auch vom Arbeitgeberverband grundsätzlich unterstützt wird. Womit er auch bei der Behandlung im Nationalrat gute Chancen haben sollte. Bemerkenswert ist, wie stark Teilzeitarbeit in der Schweiz bereits verbreitet ist, was Anpassungen im BVG als geboten erscheinen lässt. Ferber schreibt:

In der Schweiz arbeiten viele Menschen Teilzeit. Wie Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, waren hierzulande im vierten Quartal des vergangenen Jahres 4,64 Mio. Menschen erwerbstätig, davon 64% in Vollzeitpensen – also einem Pensum von 90% und mehr – und 36% in Teilzeitpensen. Letzteres trifft vor allem für Frauen zu. Von den 2,17 Mio. beschäftigten Frauen hatten 57% ein Teilzeitpensum. Bei den 2,47 Mio. erwerbstätigen Männern war dies lediglich bei 17% der Fall.

Viele Teilzeitbeschäftigte sind sich gar nicht bewusst, dass ihnen aufgrund gesetzlicher Regeln bei der beruflichen Vorsorge Fallstricke bzw. die Gefahr einer Vorsorgelücke drohen. Dies gilt besonders für die 679 000 Schweizerinnen und Schweizer, die zu einem Pensum von weniger als 50% beschäftigt sind – das sind immerhin knapp 15% der Erwerbstätigen.

Dies liegt am sogenannten Koordinationsabzug. Mit diesem Abzug vom Bruttolohn wird die Höhe des Lohns festgelegt, der bei der Pensionskasse versichert ist. Für 2016 beträgt dieser Koordinationsabzug gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 24 675 Fr. Er entspricht der Höhe von sieben Achteln der maximalen Jahresrente in der ersten Säule des Altersvorsorgesystems, der AHV. (…).

Teilzeitbeschäftigte kämen aufgrund des Koordinationsabzugs schnell auf sehr niedrige versicherte Löhne, sagt Martin Hubatka, Präsident des Vereins BVG Auskünfte. Bei grossen Pensionskassen sei es zwar üblich, den Koordinationsabzug entsprechend dem Pensum von Mitarbeitenden anzupassen. In diesen Fällen erhöht sich der versicherte Lohn. Allerdings sei dies nicht bei allen Vorsorgeeinrichtungen der Fall, sagt Hubatka. Arbeitgeber, die «jeden Franken umdrehen» müssten, verzichteten oftmals darauf.

Aus seiner Sicht wäre der politische Wille sogar vorhanden, um dies zu ändern. Allerdings seien solche Vorhaben in der Vergangenheit gescheitert. Bei vielen Beschäftigten sei die prozentuale Höhe des Arbeitsverhältnisses letztlich nicht klar definiert, dies mache die Sache schwierig.