arbeitgeberIn seinem Positionspapier zur «Altersvorsorge 2020» fordert der Arbeitgeberverband folgende Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus:

  • Die Reform muss nach folgendem Grundsatz durchgeführt werden: Rentenniveau halten, aber nicht ausbauen.
  • Entsprechend tragen die Arbeitgeber eine moderate Zusatzfinanzierung mit: 0,6 Mehrwertsteuer-Prozente für die AHV (in zwei Schritten und gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65) und rund 0,4 Lohnprozente, um die Reduktion des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge zu kompensieren.
  • Der AHV-Leistungsausbau des Ständerats muss rückgängig gemacht werden: die Rentenerhöhung für Neurentner um 70 Franken, die Anhebung des Ehepaar-Plafond auf 155 Prozent und damit die Belastung der Wirtschaft um weitere 0,3 Lohnprozente.
  • Die Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration in der beruflichen Vorsorge sollen ab 55 Jahren greifen.
  • Als strukturelle Antwort auf die demografische Alterung muss für die AHV zwingend eine Stabilisierungsregel nach dem Modell des Arbeitgeberverbands eingeführt werden. Sie sichert das heutige Rentenniveau langfristig und schützt vor unnötigen Rentenalter- und Steuererhöhungen.
  • Die Reform muss rasch – per 1. Januar 2018 – umgesetzt werden.

Die Anträge des SAV zu den Entscheiden des Ständerates sind auf einer Fahne im Detail einsehbar.

  Mitteilung SAV /    Fahne