Der Bundesrat hat in seiner Vorlage zur Altersvorsorge 2020 eine sog. Stabilisierungsregel für die AHV eingebaut, mit welcher bei Unterschreiten gewisser Limiten beim Ausgleichsfonds Automatismen zur Korrektur ausgelöst werden sollten. Der Ständerat hat daran wenig Gefallen gefunden und stattdessen den zweifellos populäreren AHV-Zuschlag erfunden – er ist also genau in die entgegengesetzte Richtung marschiert.

Bürgerliche Kreise haben seit geraumer Zeit die Hoffnung gehabt, dass der neu zusammengesetzte Nationalrat, bei welchem das Geschätzt jetzt liegt, korrigierend eingreifen wird. Danach sieht es in der Tat auch aus, wie die NZZ berichtet. Das Blatt schreibt:

Diese Woche kann es bei der Reform der Altersvorsorge zu einer wichtigen Weichenstellung kommen. Ab Mittwoch tagt die Gesundheits- und Sozialkommission des Nationalrats (SGK) und diskutiert dabei über einen Antrag von Bruno Pezzatti (fdp., Zug). Dieser will eine Stabilisierungsregel in die AHV einbauen. Er spricht von einer Schuldenbremse, weil dieser Begriff vor allem in der Deutschschweiz ein positives Image hat. Mit dieser Umschreibung lässt sich zudem die vorgesehene Erhöhung des Rentenalters, von Politikern schon immer gefürchtet, kaschieren.

Der Vorschlag sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Die erste Phase wird ausgelöst, wenn der AHV-Fonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe fällt und die Tendenz über die kommenden drei Jahre weiterhin sinkend ist. Der Bundesrat erhält den Auftrag, innert Jahresfrist eine Revisionsvorlage zu präsentieren, die den AHV-Fonds stabilisiert (bei mindestens 100 Prozent einer Jahresausgabe). Falls die Reform scheitert oder die Massnahmen nicht greifen, kommt ein Automatismus zum Tragen. Dazu beträgt die Schwelle 80 Prozent des AHV-Fonds und eine sinkende Tendenz über die nächsten drei Jahre.

Um die erste Säule wieder ins Lot zu bringen, wird das Rentenalter um maximal zwei Jahre angehoben. Da der Anstieg auf vier Monate pro Jahr begrenzt ist, erstreckt sich der Anstieg über insgesamt sechs Jahre. Ergänzend dazu erhöht der Bundesrat die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um insgesamt 0,4 Prozentpunkte. Ausgearbeitet haben das Modell der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeber- verband.

In der SGK dürfte die Schuldenbremse auf Zustimmung stossen. Zwar haben FDP und SVP keine Mehrheit in der Kommission. Doch sie können mit der Unterstützung des Grünliberalen Thomas Weibel rechnen. Dieser steht der Stabilisierungsregel grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings sei die konkrete Ausgestaltung noch nicht ausgereift. Würde die Erhöhung von Rentenalter und Mehrwertsteuer rückgängig gemacht, wenn der AHV-Fonds das geforderte Niveau wieder erreicht habe, fragt Weibel. Nach der Vorstellung der Wirtschaftsverbände entscheidet der Bundesrat über die Weiterführung der MWSt-Erhöhung. Das höhere Rentenalter soll hingegen nicht mehr angetastet werden, um ein ständiges Auf und Ab zu verhindern.

  NZZ / Vorschlag Arbeitgeber / Positionen Vorsorgeforum (Fach- und Wirtschaftsverbände)