NZZ: BVK-Mitglieder suchen Alternativen
Die Technische Fachschule Winterthur und die Gemeinde Oberrieden erwägen, die Pensionskasse BVK zu verlassen. Erstere kritisiert, Arbeitgeber müssten über Gebühr an die Sanierung zahlen.
TA: “AHV ist der zweiten Säule überlegen”
Andreas Valda und Markus Brotschi versuchen im Tages-Anzeiger, anhand diverser Ökonomen-Zitate aufzuzeigen, dass die AHV der 2. Säule überlegen sei. In Ihrem Artikel heisst es:
Drei von Tagesanzeiger.ch/Newsnet angefragte Ökonomen von politisch unterschiedlicher Orientierung kommen zum gleichen Schluss: «Ohne Verzinsung ist ein Lohnfranken im Umlageverfahren wie das der AHV besser eingesetzt. Ein Umlageverfahren ist in der gegenwärtigen Nullzinsphase der effizientere Weg, um sichere Leistungen zu garantieren», sagt der Basler Finanzmarktprofessor Heinz Zimmermann. Umlageverfahren bedeuten, dass die AHV-Lohnbeiträge direkt auf laufende Renten umgelegt werden. «Es ist klar, dass bei tiefen Zinsen das Kosten-Ertrag-Verhältnis der zweiten Säule schlechter ist. Sie ist deshalb weniger effizient und für die Versicherten und Firmen teurer ist als die AHV», sagt der Ökonom und frühere Preisüberwacher Rudolf Strahm. «In der jetzigen Situation ist die Umlagefinanzierung gegenüber der Kapitaldeckung im Vorteil», bestätigt auch der St. Galler Finanzmarktprofessor Manuel Ammann. Kapitaldeckung heisst, dass jeder sein Alterskapital selbst anspart – also die zweite Säule.
Einigkeit herrscht auch in der Frage, wonach die erste Säule das demografische Problem – die Überalterung der Gesellschaft – besser lösen könne. Die zweite Säule könne diese Entwicklung «weniger gut oder nicht auffangen», sagt Strahm. Ammann sagt, sei wohl «nicht geeigneter, die anstehenden demografischen Herausforderungen zu meistern». Er ist überzeugt, dass das in der Schweiz angesparte BVG-Alterskapital nicht beliebig angelegt werden könne. Die Schweiz sei von Kapital gesättigt, sagt Ammann, und es sei «völlig unrealistisch, zu denken, dass eine Gesellschaft grosse Teile ihres Alterskapitals fern der Heimat in wachsenden Volkswirtschaften mit junger Bevölkerung und hoher Kapitalproduktivität erfolgreich anlegen» könne.
Zimmermann kritisiert den von Bundesbern angepeilten Ausbau der zweiten Säule. «Die generelle Erhöhung der Sparbeiträge des BVG, wie sie die Altersreform 2020 vorschlägt, sind wenig zielführend, um die Höhe der Renten zu sichern.» Aus ökonomischer Sicht sollten «das Rentenalter erhöht und der Umwandlungssatz gesenkt werden». Vermögende Leute benötigten «kein verbessertes Sicherheitsnetz». Stattdessen sollte der Ausbau der ersten Säule in den Fokus rücken. «Sozialpolitik muss Gegenstand der ersten Säule sein. Dafür eignen sich Kapitalanlagen des BVG nicht», sagt Zimmermann. Die AHV solle verstärkt und die zweite Säule liberalisiert werden. Dies gelte «vor allem unter der Perspektive der Überalterung und stark steigender Gesundheitskosten».
pw. Dass die 2. Säule unter den tiefen Zinsen leidet, ist ein offenes Geheimnis. Aber dass sie schlechter für die demographischen Probleme gerüstet sei als die AHV, wie das Strahm behauptet, ist nur als Abstimmungspropaganda zu werten. Der vielgerühmte Effizienzvorteil der AHV gehört zur nie hinterfragten Sozialversicherungs-Folklore. Primär leidet die BVG-Vorsorge unter dem völlig ausser Kontrolle geratenen Regulierungswahn.
Vor allem aber ist mit den genannten Ökonomen resp. den aufgeführten Zitaten definitiv kein Nachweis zu erbringen, dass die erste Säule der zweiten überlegen sei. Festzustellen ist schliesslich, dass die Oekonomenzunft zu einem der wichtigsten politischen und finanziellen Themen der Schweiz erschreckend wenig beizutragen hat.
AHVplus: Zusatzlasten für die Jungen
Auf Basis der Zahlen der vom Freiburger Forschungszentrum für Generationenverträge i.Br. und der UBS erstellen Studie beschreibt Werner Enz in der NZZ die langfristigen Finanzierungslasten der AHV sowie von AHVplus.
Schon heute beträgt die Deckungslücke in der AHV über 1000 Mrd. Franken. Die Reform AV2020 würde sie um 400 Mrd. verringern, AHVplus sie wiederum um rund 300 Mrd. ansteigen lassen. Enz stellt dazu fest:
Die genannten Rechnungen zur Deckungslücke sind für Politiker unbequem, weil sie die intransparenten Verteilungswirkungen sichtbar machen und damit den Gottesdienst stören. Linke Politiker reagierten bisher auf solche Rechnungen nur mit Floskeln («Angstmacherei») und mit Tritten gegen den Co-Absender UBS (etwa nach dem Motto «Von einer bösen Bank ist nichts Gutes zu erwarten»). Dabei wäre das Problem der Uneinigkeit über Zukunftsszenarien relativ leicht zu lösen – mit einer Schuldenbremse, die bei gewissen Finanzlücken der AHV eine Erhöhung des Rentenalters auslöst. Wer das nicht will, macht klar, dass es nicht um Zweifel an Zukunftsszenarien geht.
Die Berechnungen illustrieren auch, dass die im Parlament diskutierte Reform zur Altersvorsorge 2020 weit von einer «fairen» Lastenverteilung auf die verschiedenen Generationen entfernt ist. Denn der Grossteil des Sanierungsbeitrags beruht auf Mehreinnahmen (Mehrwertsteuer), welche vor allem die Jüngeren und Ungeborenen belastet. Ob man die Reformvariante des Bundesrats oder jene des Ständerats nimmt: Die 0- bis 40-Jährigen zahlen im Durchschnitt zwei- bis sechsmal so viel wie die über 50-Jährigen.
Die Lasten wären zwischen den Generationen weit fairer verteilt, wenn auch die Erhöhung des Rentenalters und das Einfrieren der Renten zur Debatte stünden. Doch dies wagen derzeit nur wenige Politiker offen zu sagen (bei abgeschaltetem Mikrofon hört man oft anderes). Denn die Hälfte der Wähler ist deutlich über 50 Jahre alt.
EL-Reform: Botschaft des BR, Verbot des Kapitalbezugs
Der Bundesrat hat seine Botschaft zur Reform der EL publiziert. Wichtiges Element ist das Verbot des Kapitalbezugs im Rahmen des BVG-Obligatoriums. Die WEF soll allerdings beibehalten werden. Weiter sollen die Vermögen stärker berücksichtigt werden, unerwünschte Effekte bei der Berechnung reduziert und effektive Krankenkassen-Prämien angerechnet werden. Der Bundesrat rechnet im Jahr 2030 mit Minderausgaben von 300 Mio. Franken. Zum Thema Kapitalbezug heisst es in der Mitteilung des BSV:
Personen, die im Rentenalter eine ungekürzte Rente der AHV und der beruflichen Vorsorge (BVG) beziehen können, sind in der Regel nicht auf EL angewiesen – zumindest solange sie nicht in einem Heim leben. Die Leistungen der beruflichen Vorsorge sollen deshalb möglichst als Rente bezogen werden. Wer in den Ruhestand tritt, soll aus diesem Grund sein Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge nicht mehr als Kapital beziehen können. Guthaben aus der überobligatorischen Vorsorge können dagegen weiterhin als Kapital bezogen werden. Heute müssen es die Pensionskassen ihren Versicherten im Rentenfall ermöglichen, mindestens ein Viertel des obligatorischen BVG-Guthabens in Kapitalform zu beziehen.
Auch für den Fall, in dem jemand eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt, will der Bundesrat den Vorbezug von Kapital aus dem obligatorischen Teil ausschliessen. Denn es besteht ein grosses Risiko, dass das Vorsorgekapital verlorengeht, beispielsweise nach einem Konkurs. Durch diese Massnahmen wird das Risiko minimiert, dass Versicherte wegen des Kapitalbezugs nur noch Anspruch auf eine geringe Rente haben und später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
Für den Erwerb von Wohneigentum soll ein Vorbezug von Kapital aus der obligatorischen Vorsorge nach wie vor möglich sein. Das hatte der Bundesrat schon in der Vorlage so vorgesehen, die er in die Vernehmlassung geschickt hatte. Ein Haus oder eine Wohnung stellt für die persönliche Altersvorsorge weiterhin einen Wert dar.
SHZ: Wie Sie Ihre Finanzen fürs Alter stärken
Damit der Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten werden kann, gilt es, sich bereits in jungen Jahren auf die Pension gut vorzubereiten.
Gegen Verbot der Kapitalbezüge im BVG
Der ASIP unterstützt die Absicht des Bundesrates, den Finanzhaushalt der Ergänzungsleistungen (EL) in den Griff zu bekommen. Ergänzend zu grundsätzlichen Anpassungen im Recht der EL, schlägt der Bundesrat aber unter anderem auch vor, die Kapitalbezüge – mit Ausnahme des Bezuges für den Erwerb von Wohneigentum – im BVG zu untersagen.
Der ASIP bedauert diese Vorschläge. Obwohl für eine Pensionskasse der Rentenbezug im Sinne der Gewährung eines Ersatzeinkommens im Vordergrund steht, müssen die Pensionskassen den Versicherten weiterhin Wahlfreiheiten anbieten können, heisst es in einer Medienmitteilung des Pensionskassenverbands.
Weiter heisst es in der Mitteilung: Um der behaupteten Gefahr der zweckwidrigen Verwendung von Vorsorgegeldern zu begegnen, ist bei den Kriterien, die einen EL-Bezug rechtfertigen, anzusetzen. Es darf nicht sein, dass eine Mehrheit bevormundet und bestraft wird.
Die Argumente für eine Einschränkung der bis anhin den Versicherten gewährten Wahlfreiheit überzeugen nicht. Aus grundsätzlichen Überlegungen soll an der Verpflichtung, auf Verlangen der versicherten Person einen Viertel des BVG-Altersguthabens als einmalige Kapitalabfindung ausrichten zu müssen, festgehalten werden. Das gesetzlich vorgesehene Bezugsrecht ist in keiner Weise ursächlich für die Sanierung der EL. Der ASIP lehnt daher das vorgeschlagene Verbot der Kapitalbezüge im BVG ab.
UBS PK-Performance August 2016
- Mit einer Monatsperformance von durchschnittlich 0,5% im August schnitten die Pensionskassen leicht besser ab als im Monatsdurchschnitt seit Jahresbeginn.
- Die Rendite seit Jahresbeginn stieg für alle Vergleichsgruppen, wobei die Performance der Pensionskassen mit Vermögen über CHF 1 Mrd. über die 3%-Marke kletterte.
- Sowohl der Spitzenreiter mit einer Performance von 1,60% wie auch der Tabellenletzte mit –0,25% Rendite stammten aus der Gruppe der Vorsorgewerke mit unter CHF 300 Mio. Vermögen.
“Wo ist Alain Berset?”
In der Weltwoche fragt Christoph Mörgeli nach, wo Bundesrat Berset im Kampf gegen AHVplus bleibt. Mörgeli schreibt:
Alain Berset hätte also als Architekt der «Altersvorsorge 2020» allen Grund, energisch und engagiert gegen das gewerkschaftliche Abbruchprojekt [AHVplus] anzutreten. Tut er aber nicht. Wahrscheinlich in Absprache mit SP-Präsident Christian Levrat – seinem alten Freiburger Parteifreund – säuselt er nur milde Mahnungen in die Sommerluft. Und verschwindet noch lieber ganz im Sommerloch. Mitten in der heissen Phase des Abstimmungskampfes jettet Berset nach Rio de Janeiro zur Eröffnungszeremonie der Paralympischen Spiele.
Die offizielle bundesrätliche Rede an die Nation zur Vorlage «AHV plus» hielt aus unbekannten Gründen Finanzminister Ueli Maurer (SVP) statt des für dieses Anliegen zuständigen Berset. Für die Befürworter ist es natürlich vorteilhaft, wenn mit Berset nicht ein Linker die linke Initiative bekämpft. Angesichts des voraussichtlich knappen Resultats ist es aber eine Dummheit, wenn nicht der Linke den Linken ernstlich ins Gewissen redet.
Bersets Schweigen zur verheerenden Gewerkschaftsinitiative steht in grellem Kontrast zu den verbalen Ohrfeigen, die er den skeptischen Bürgerlichen etwa im Ständerat oder in der zuständigen Nationalratskommission verabreichte. Da suchte er noch so gerne die grosse Bühne des Tages-Anzeigers, um den Vertretern von SVP und FDP «Taktik und Spielchen» vorzuwerfen – ausgerechnet Alain Berset, der Oberstratege bei der Abwahl von Christoph Blocher. Gegen die Reformvorschläge der bürgerlichen Mehrheit griff er zur ganz grossen rhetorischen Keule und bezeichnete sie als «unverantwortlich», «dogmatisch» und «falsch». Solche Wörter würde man von Berset gegen «AHV plus» niemals hören
Eine Motion zum Referenzalter und die Aufregung von Paul Rechsteiner
SR Hegglin (SVP, Zug) hat im März 2016 eine Motion eingereicht, mit welcher er die Bindung des Referenzalters an die durchschnittliche Lebenserwartung verlangt. Der Bundesrat hat darauf im Mai geantwortet. Sie jetzt in der Herbstsession im Ständerat behandelt worden. Karin Keller-Sutter (FDP, St.Gallen) hat mit einem Ordnungsantrag vorgeschlagen, die Motion der zuständigen Kommission zuzuweisen. Hegglin war einverstanden, nicht dagegen Paul Rechsteiner (SP, St.Gallen), der die Gelegenheit nützte, dem SVP-Vertreter eine Lektion in Sachen parlamentarischen Wohlverhaltens zu erteilen. O-Ton Rechsteiner:
Der Vorstoss ist Sprengstoff. Herr Hegglin ist ja neu im Rat und hat jetzt einen Vorstoss zur Frage des Rentenalters eingebracht. Er sagt, dieses sei zu Unrecht sakrosankt. Er hat sich schon medial und auch mit dem Vorstoss selber deutlich geäussert. Er sagt, das Ziel sei, das Rentenalter 65 zu entpolitisieren, gleichzeitig schlägt er aber vor, das Rentenalter 65 nach oben zu verschieben. (…)
Jetzt kommt Herr Hegglin mit einem Vorstoss, mit dem er das Rentenalter 65 nach oben bewegen will; als Begründung dient die Lebenserwartung. Es geht um eines der Megathemen, der zentralen Themen dieser laufenden Reform Altersvorsorge 2020. Ein Ratsmitglied muss sich natürlich fragen, was es tut, wenn es einen Vorstoss einreicht. Es werden zwar von jedem Ratsmitglied viele Vorstösse eingereicht, aber man muss sich fragen, in welchem Zeitpunkt und zu welcher Frage man das tut. (…)
Herr Kollege Hegglin: Wenn eine Vorlage in der Debatte ist, ist es gegen sämtliche Regeln, die wir hier pflegen, eine Motion einzureichen. Man kann den Antrag selber in der Revisionsvorlage einbringen, bzw. Sie hätten ihn einbringen können. Falls der Zweitrat jetzt vom Rentenalter 65 abweichen würde, müsste diese Diskussion geführt werden. Ich möchte Sie aber doch einladen, den Schritt nicht zu machen, diese Frage, die für die Bevölkerung von grösster Bedeutung ist, mit einem Vorstoss aufzuwerfen.
Selbst Parteikollegin Pascal Bruderer war wohl Rechsteiners Auftritt etwas peinlich und plädierte gegen Rechsteiner für den Ordnungsantrag Keller-Sutter, der dann auch mit 30:2 Stimmen angenommen wurde.
Frau und Mann auf der Strasse zu AHVplus
20 Minuten hat Passanten gefragt, was sie von der AHV-plus-Initative halten. Ob sie befürchten, im Alter kein Geld mehr übrig zu haben, und ob sie dafür schon sparen. Und schliesslich, ob sie ihre Eltern unterstützen würden, wenn diese nach der Pension in Geldnot gerieten.
Einmal mehr die Versicherer
pw. Während sich die Finma Sorgen um das Angebot der Versicherer im Bereich Kollektiv macht, wird in einem Beitrag in Bund und Tages-Anzeiger einmal mehr die Leier der profitgierigen Versicherer gedreht.
Bund / Tagesanzeiger / Finma zur Vollversicherung
Ungenügender Wissenstand zur 2. Säule
Wie hoch ist Ihr Interesse am Thema berufliche Vorsorge?
Die Höhe der Leistungen ist von Parametern wie beispielsweise Beitragshöhe, Beitragsdauer, Mindestzinssatz und Umwandlungssatz abhängig. «Es ist entscheidend, zu wissen, wie diese Parameter zusammenhängen, zumal die demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen auch auf politischer Ebene zu Reform- Diskussionen in der Altersvorsorge und Abstimmungen führen, die Konsequenzen für die Versicherten haben können», sagt Yvonne Seiler Zimmermann vom Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern. Um herauszufinden, wie gross das Interesse der Versicherten am Thema der beruflichen Vorsorge ist und wie gut sie darüber Bescheid wissen, hat sie im Auftrag des Schweizer Vorsorgespezialisten PensExpert AG eine Umfrage bei rund 730 aktiv versicherten Personen durchgeführt.
Um den tatsächlichen Wissensstand der Befragten zu klären, wurden ihnen zu den Themenbereichen «Allgemeines Wissen», «Wissen zur Finanzierung und Kosten der beruflichen Vorsorge», zu den «Leistungen der Kassen», zur «Freiheit und Mitsprache der Versicherten», «Steuern» sowie «Recht» Fragen gestellt. Über alle Wissensfragen hinweg liegt der Anteil der richtigen Antworten im Durchschnitt bei 62 Prozent, der Anteil der falschen bei 22 Prozent.
NZZ: Rendite-Angebote an PKs
Aufgrund des herrschenden Anlage-Notstands sind die Pensionskassen auf der Suche nach neuen Ertragsquellen. Im Beitrag der NZZ wird insbesondere auf Private Equity und Smart Beta eingegangen.
telebasel: Klare Worte zur Situation der AHV
Unter dem Titel “Mieses Spiel um Rentenreform 2020” hat telebasel Veronica Weisser von der UBS und Colette Nova (BSV) zu Lage und Aussichten der AHV befragt. Weisser machte – für jedermann leicht verständlich – klar, wo die Ursachen der Kalamitäten der 1. Säule liegen.
Die Babyboomer bilden eine Generation, deren Eltern viele Kinder hatten, selber aber nur wenige Kinder in die Welt setzten. Das heisst, sie hatten nur eine geringe Last an umlagefinanzierte Renten zu tragen. Selber hatten sie aber nur wenige Kinder, was sie wiederum finanziell entlastete. Nun im Rentenalter bilden sie eine grosse Rentnergeneration, deren Last von einer relativ kleinen Generation von Aktiven – ihren Kindern – zu tragen ist.
Das Ungleichgewicht liesse sich durch Rentenkürzungen oder höheres Rentenalter ausgleichen. Aber davon wollen die Babyboomer nichts wissen. Weisser bezeichnet das Verhalten zurückhaltend als “problematisch”. Die AV2020 folgt primär den Wünschen der Babyboomer. Mit anderen Worten: Die Last der Reform soll überwiegend durch die Jungen getragen werden.
Der Report von telebasel wird ergänzt durch die Darstellung der zahlenmässigen Entwicklung der AHV sowie der absehbaren Zukunft. Ein zweiter Teil der Sendung wird am 21. September ausgestrahlt.
UBS Vorsorgemonitor: (zu) hohe Erwartungen der Versicherten
Für den Vorsorgemonitor 2016 wurden im Juli 2016 schweizweit 1211 Personen im Alter zwischen 18 und 84 Jahren telefonisch befragt. Realisiert wurde die Studie durch das Marktforschungsinstitut gfs-zürich und UBS. Im Zentrum der Befragung stehen die finanziellen Erwartungen an die Vorsorge und die Möglichkeiten rund um die private Vorsorge sowie das frei verfügbare Vermögen wie auch die individuelle Sparquote.
Wie viel Prozent vom letzten Salär wird Ihnen nach der Pensionierung Ihrer Meinung nach zur Verfügung stehen?
Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Befragten eine relativ hohe Erwartungshaltung gegenüber den Altersleistungen nach der Pensionierung haben. Allerdings verfügt nur knapp die Hälfte der Befragten über eine Säule-3a-Lösung. Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung erwartet, im Rentenalter über mehr als 70% des zuletzt bezogenen Salärs zu verfügen.
Die Realität zeigt ein anderes Bild: Die Altersleistungen aus der AHV und der Pensionskasse decken maximal ungefähr 60–70% des letzten Salärs ab. Auch der Anteil des in Wertschriften angelegten 3a-Vermögens ist im aktuellen Tiefzinsumfeld mit 21% sehr tief. Die Umfrage zeigt zudem auf, dass ein grösserer Teil der Schweizer Bevölkerung nach Abzug aller Ausgaben (inkl. der 3a-Beiträge) am Jahresende noch etwas auf die Seite legen kann.
Andreas Schaub von der gfs-Zürich kommt (im Video-Interview) zum Schluss, dass der Mensch kein rationales Wesen ist und kaum fähig, über die nächsten zwei, drei Tage hinauszudenken. So ist es wohl.
Veronica Weisser (UBS) stellt fest, dass in der AHV 1000 Mrd. Franken zur Erfüllung aller Renten- versprechen fehlen und es auch in der 2. Säule nicht viel besser aussieht. Die dritte Säule leider unter den Negativzinsen. Kurz: das Schweizer Vorsorgesystem steht unter Druck. Der Einzelne ist in Eigenverantwortung gefordert. Weisser erläutert altersabhängige Anlagestrategien und betont die Wichtigkeit eines frühen Beginns des Alterssparens mit dem Schwergewicht auf Wertschriftenkonten.





