NZZ: “Rentenreform auf Schlingerkurs”
“Die Auftakt-Debatte in der grossen Kammer zeigt, dass ein Scheitern der Rentenreform inzwischen ein plausibles Szenario geworden ist. Eine mehrheitsfähige Linie ist nicht erkennbar”, schreibt die NZZ.
Aus dem Ständerat kommt eine Vorlage, die von einer Mitte-Links-Allianz geprägt ist. In der grossen Kammer hingegen will die Mehrheit aus FDP und SVP dem Paket ihren Stempel aufdrücken. Nicht schlüssig sind zudem die Entscheide der vorberatenden Nationalratskommission. Gerade in einem derart komplexen Dossier wäre eine klare Linie gefordert, die dem Plenum als Orientierung dienen würde. Doch nur 10 von 25 Kommissionsmitgliedern standen am Schluss hinter der Vorlage. Ein solches Geschäft würde normalerweise auf die nächste Session verschoben, sagte Kommissionssprecherin Isabel Moret (fdp., Neuenburg) am Montag. Doch die Zeit drängt: Um die 0,3 Mehrwertsteuerprozente aus der IV-Zusatzfinanzierung ohne hohe Umstellungskosten für die Wirtschaft direkt für die AHV verwenden zu können, muss die Vorlage 2017 zu Ende beraten sein.Zur allgemeinen Verwirrung beigetragen haben in den vergangenen Tagen der – vom Nationalrat am Montag abgelehnte – Antrag der SVP nach Stückelung des Pakets in drei Teile und der Vorschlag der FDP für eine bessere Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes in der Pensionskasse. Bundesrat Alain Berset ist sich der heiklen Lage bewusst, wenn er sagt, nicht mehr viel scheine zu halten.
Immerhin sind wichtige Eckpfeiler des bundesrätlichen Vorschlags zur Konsolidierung der Vorsorgewerke in beiden Räten mehrheitsfähig. Dazu gehören das Rentenalter 65 für Frauen, die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren, die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent und eine Zusatzfinanzierung für die AHV. Bei dieser ist jedoch die Höhe umstritten. Die Varianten reichen von 0,6 (Kommission Nationalrat) über 1 (Ständerat) bis maximal 1,5 Prozentpunkte (Bundesrat).
Vehement bekämpft von Mitte-Links wird der von der Kommission vorgeschlagene Interventionsmechanismus, der als Ultima Ratio Rentenalter 67 vorsieht. Lorenz Hess (bdp., Bern) sprach von einem «Killerfaktor» für das ganze Paket. Die Notwendigkeit einer Rentenaltererhöhung bestritt Hess aber nicht. Am Tag 1 nach Inkrafttreten der aktuellen Reform gehöre diese Frage auf den Tisch.
NZZ / Antrag SVP / Bericht SDA / Antrag FDP
AV2020: Start der Debatte im NR, Antrag Aeschi in letzter Minute
Mit den Voten der Fraktionsvertreter hat der Nationalrat am 26.9.16 die Beratung der Altersvorsorge 2020 als Zweitrat begonnen. Die Voten boten keine Überraschung. Es wurden die bekannten Positionen mehr oder weniger eloquent vertreten. Überraschung bildete der in letzter Minute von Thomas Aeschi (SVP) eingereichte Antrag zur Aufteilung des Geschäfts in drei Teile. Sie wurde von allen Fraktionen – naturgemäss mit Ausnahme der SVP – strikte abgelehnt. Aeschi will – grob gesprochen – im ersten Paket die unbestrittenen Teile behandeln, im zweiten den Rest und im dritten die Stabilisierungsregel mit Erhöhung des Rentenalters. Der Antrag wurde mit 129 gegen 54 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt.
TA: Zwang zum Kapitalbezug
Der Tages-Anzeiger behandelt den Trend zum obligatorischen Kapitalbezug bei der beruflichen Vorsorge für Löhne über 126’900 Franken.
NZZaS: Feuerlein im Dach des ASIP
Charlotte Jacquemart berichtet in der NZZ am Sonntag über die Absicht der Auffangeinrichtung, den Pensionskassenverband ASIP zu verlassen. “Es herrsche Feuer im Dach”, schreibt Jacquemart. Der Grund: Doris Bianchi, Sekretärin beim Gewerkschaftsbund und Präsidentin der Stiftung Auffangeinrichtung, ist mit der Position des ASIP zur Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen aufgrund der Umwandlungssatzsenkung im Rahmen der AV2020 nicht einverstanden. Der Bundesrat will dies zentral über den Sicherheitsfonds finanzieren, was mit Solidaritätsleistungen jener Pensionskassen verbunden wäre, die ihren Umwandlungssatz bereits auf die Höhe der geplanten 6% oder noch tiefer gesenkt haben. Vor allem BVG-Kassen würden davon profitieren. Der ASIP fordert eine dezentrale Lösung über die einzelnen Kassen ohne entsprechende Solidaritäten.
pw. Dass Jacquemart das Thema gerade jetzt aufgreift, unmittelbar vor Beginn der Beratungen zur AV2020 im Nationalrat, ist kein Zufall. Damit wird unübersehbar Politik gemacht, denn der Standpunkt des ASIP bezüglich Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen ist seit mindestens zwei Jahren bekannt. Da ist also nichts Neues zu berichten. Bianchi dürfte Jacquemart gezielt zur Behandlung des Themas motiviert haben, und Jacquemart hat es jetzt aufgeplustert präsentiert und sich damit willig zum Sprachrohr des SGB gemacht. Das ist zu durchsichtig, um ernst genommen zu werden.
Harvard Does a Trade You Should Never Make
The Harvard Management Co., which oversees Harvard University’s endowment and other investments, just released its 2016 annual report. It’s grim reading: The fund had a negative return of 2 percent and was worth about $2 billion less than a year earlier, underperforming its benchmarks by a significant margin.
At $35.7 billion, the university’s endowment is the biggest in the world. And let’s get it out of the way quickly — anyone can have a bad year. But here’s what should be of greater concern to alums and donors: the processes that the university and the management company use to look after this huge pile of money.
FuW: PKs drängen in den Hypo-Markt
Finanz und Wirtschaft schreibt: Vorsorgeeinrichtungen vergeben zusammen mit neuen Dienstleistern Immobilienkredite zu rekordtiefen Zinsen. Die Banken kommen unter Druck. Im Beitrag heisst es weiter:
Die PK der Post vergibt zwar keine Immobilienkredite. Allerdings: «Eine Zusammenarbeit mit einem Partner prüfen wir», sagt Françoise Bruderer, Geschäftsführerin der Post-PK. Diese Partner öffnen den Vorsorgeeinrichtungen den Weg in den Hypothekarmarkt, indem sie ihnen die günstige Verarbeitung und Verwaltung von Immobilienkrediten anbieten.
Seit diesem Jahr gibt es gleich zwei neue Angebote: Mitte September startete die Glarner Kantonalbank (GLKB) als Outsourcing-Dienstleisterin. Erste Kundin ist die Migros-PK. «Es finden weitere Gespräche statt», sagte GLKB-CEO Hanspeter Rhyner an der Aktienkonferenz Investora. In der Phase der Kundenakquise befindet sich die Ende August gestartete Finovo von Christian Stöckli, ein langjähriger Mitarbeiter der Zürcher Kantonalbank. Nach eigener Aussage ist Finovo mit acht PK in Gesprächen.
«Seit Einführung der Negativzinsen hat sich das Wachstum alternativer Hypothekenanbieter beschleunigt», sagt Andreas Granella, CEO Avobis Credit Services, ein Dienstleister, der seit 1997 am Markt ist. «Damit sich ein Einstieg lohnt, sollte das Zielvolumen etwa 200 Mio. Fr. betragen», rät er Neueinsteigern. (…)
Doch warum sind die PK so viel günstiger als die Banken? Das hat mit der Kostenstruktur zu tun. Die Finanzinstitute waren im hochmargigen Hypothekargeschäft, das zu ihrem Kern gehört, von Anfang an umtriebiger. Sie haben – anders als die PK – die Filialen und das Personal dafür. Die einstigen Vertriebsvorteile Filiale und Verkaufsmannschaft werden im heutigen Umfeld gegenüber den PK allerdings zu Kostennachteilen. Zudem geben die Finanzinstitute den Negativzins nicht an ihre Kunden weiter. Sie müssen daher auf der Aktivseite höhere Margen verlangen, um die Passivseite querzufinanzieren.
Dank des Internets und neuen Outsourcing-Anbietern hat sich das Vertriebsproblem der Pensionskassen heute erledigt. «Wir können ein gutes Produkt zu einem günstigen Preis für die Hypothekarnehmer und tiefen Kosten für uns liefern. Wir sind quasi der Aldi der Finanzen», sagt ein PK-Mann. Die Banken spüren derweil den Konkurrenzdruck: «Vor allem bei den langen Laufzeiten», sagt Simon Netzle, Sprecher der St. Galler Kantonalbank. Den Preiskampf aufnehmen will das Staatsinstitut allerdings nicht. «Wir möchten uns über Beratung differenzieren, nicht über den Preis.» So günstig wie Pensionskassen können respektive wollen viele Banken nicht sein. «Ein zu starker Fokus auf Onlinehypotheken konkurrenziert das bestehende Geschäft», sagt der CEO der Berner Kantonalbank, Hanspeter Rüfenacht.
FuW / Finovo / Glarner KB
OAK: Revidierte Weisung zu Prüfungsstandards
Die Oberaufsichtskommission BV hat die die revidierten Weisungen 03/2014 zu den Mindeststandard bei der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen durch die PK-Experten publiziert.
Die Weisungen verlangen zusätzlich folgende Strukturierung des Punkts 4.4 der Fachrichtlinie 5 der Kammer der PK-Experten: Prüfungsergebnis und Beurteilung des Experten:
1. Prüfungsergebnis finanzielle Sicherheit
2. Sanierungsfähigkeit
3. Prüfungsergebnis reglementarische versicherungstechnische Bestimmungen: Der Experte äussert sich dazu, ob die reglementarischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung seit dem letzten Gutachten geändert worden sind.
4. Prüfungsergebnis laufende Finanzierung
5. Ausblick: Erwartete Entwicklung der Vorsorgeeinrichtung über mittlere Frist. Die Fachrichtlinie FRP 5 ist in dieser Form erstmals für den Jahresabschluss 201 6 an zuwenden.
Neue Massstäbe für die Alterspflege
Für das siebte Kantonsmonitoring von Avenir Suisse hat Jérôme Cosandey die kantonalen Organisationen in der Alterspflege, deren Kostenstrukturen und Finanzierungsmodelle basierend auf Interviews mit den kantonalen Amtsvorstehern sowie konsolidiertem Zahlenmaterial durchleuchtet. Wie schon der Titel besagt, fordert der Autor «neue Massstäbe für die Alterspflege», und er zeigt auf, wo die Kantone – ganz im Sinne des föderalistischen Systemwettbewerbs – voneinander lernen könnten.
Allvisa: Splitt in zwei Gesellschaften
Wie die Zürcher Allvisa informiert, werden die Bereiche Expertentätigkeit/Brokerage und Verwaltung/Geschäftsführung per 1. Januar 2017 in zwei juristisch getrennte Unternehmen mit neuem Aktionariat gegliedert. Zum einen in die Allvisa AG, welche die Bereiche Expertentätigkeit und Brokerage abdeckt. Sie wird von vier bisherigen Partnern geleitet. Neu entsteht die Allvisa Services AG, welche auf die Verwaltung/Geschäftsführung spezialisiert ist – die operative Führung übernimmt ebenfalls ein bisheriger Allvisa Partner. Kreuzbeteiligungen werden nicht entstehen. Die vier Partner der Allvisa AG mit Martin Hubatka als VR-Präsident halten künftig je 25% der Aktien, Roger Bergmann, der die Services AG alleine übernimmt, wird vorläufig alleiniger Inhaber ohne weitere Partner. Der heutige Personalbestand von 50 Mitarbeitern teilt sich je ungefähr hälftig auf die beiden Firmen auf, desgleichen das Honorarvolumen, wie Hubatka sagt.
Zu den Gründen der Aufteilung wird festgestellt, dass die professionalisierten Strukturen der zwei Unternehmen eine bessere Konzentration auf das Kerngeschäft und mehr Flexibilität in der Marktbearbeitung ermöglichen. Die Firmendomizile der Allvisa Services AG und Allvisa AG befinden sich an der Seestrasse 6 in Zürich. Die Neuorganisation erfolge nicht nur im Zuge von Compliance-Vorgaben der Kunden, sondern auch infolge der Marktentwicklung, unter anderem der Tendenz zur Professionalisierung der Geschäftsführung von Pensionskassen, was einen verstärkten Bedarf an externen, hochqualifizierten Geschäftsführungs-Dienstleistungen zur Folge habe.
Die Allvisa AG wurde 1923 gegründet, die Beratungstätigkeit für Pensionskassen nahm sie 1984 auf.
VPS-Preis an Stiftung Abendrot
Knapp ein Viertel der rund 1400 Teilnehmer des Votings entschied sich dafür, die Basler Vorsorgeeinrichtung Abendrot mit dem VPS-Preis auszuzeichnen. Insbesondere die Immobilienprojekte der Abendrot überzeugen, schreibt Kaspar Hohler in Vorsorge-Aktuell. Die Vorsorgeeinrichtung zeige, dass sich stabile, ansprechende Renditen und ein gesellschaftlich und sozial nachhaltiger Ansatz nicht ausschliessen. So hat sie auf mehreren Industriearealen in enger Zusammenarbeit mit den Bewohnern und Nutzern Immobilienprojekte realisiert, die lebendigen Wohn- und Lebensraum schufen.
An der Preisverleihung wurden auch die sechs weiteren Nominierten ausgezeichnet: Artes&Comoedia , ASGA , Stiftung FAR , Pensionskasse Firmenich SA, Pensionskasse PTV und die Zuger Pensionskasse . Sie bewiesen, dass sich mit Engagement und Kreativität trotz der allseits beklagten Regulierungsflut viele Gestaltungsspielräume nutzen lassen.
Negativzinsen: Banken in der Bredouille
Noch stemmen sich die Schweizer Retailbanken gegen die Weitergabe von Negativzinsen. Doch der Druck, diese weiterzugeben, nimmt stetig zu. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Dämme brechen, schreibt Finews basierend auf einer Studie von EY. Grund dafür sieht Finews in der Margenerosion. Betroffen dürften zuerst vermögende Privatkunden sein.
Bilder vom IZS-Jubiläum
Manor PK: Alternative statt Oblis
AWP Soziale Sicherheit hat Martin Roth, Geschäftsführer der Manor-Pensionskasse zu deren Anlagestrategie befragt. Auszüge:
Herr Roth, wie sieht die strategische Asset Allocation der Pensionskasse Manor aktuell aus?
Martin Roth: Wir halten lediglich noch 10 Prozent unserer Anlagen in Obligationen Schweizer Franken und Fremdwährungen. Im Gegenzug investieren wir 16,5 Prozent in Alter – native Anlagen. Diese verteilen sich auf 11 Prozent Hedge Funds, 3,5 Prozent Private Equity und 2 Prozent Infrastruktur.Reicht die Gesamtperformance um die Verpflichtungen zu erfüllen?
Nein. Unsere strategische Asset Allocation ergibt derzeit eine erwartete Rendite von 2,3 Prozent und unsere Sollrendite beträgt 2,8 Prozent.Was heisst das für die Versicherten?
Vor diesem Hintergrund werden wir per 1.1.2017 ein neues Vorsorgereglement mit einem technischen Zinssatz von 1,5 Prozent und einem Umwandlungssatz von 5,0 Prozent bei Alter 65 einführen. Dies ermöglicht uns, die Sollrendite leicht unter die erwartete Rendite von 2,3 Prozent zu senken.Lässt sich nicht mit weiteren Vermögensumschichtungen der Renditebedarf decken?
Für die Pensionskasse Manor ist eine reine Vermögensumschichtung nicht mehr zielführend, ausser wir könnten das Risiko der Anlagestrategie stark erhöhen. Dies ist aber bei einem Deckungsgrad von 112 Prozent nicht opportun.An Alternativanlagen werden der Mangel an Transparenz und die Höhe der Verwaltungsgebühren kritisiert. Ist die Kritik berechtigt, nachdem die neuen Transparenzvorschriften in Kraft sind?
Nein. Wir haben heute eine Transparenzquote von über 99 Prozent und erfassen systematisch sämtliche Kosten der Alternativen Anlagen. Diese Transparenz ist insbesondere bei Konditionsverhandlungen und Quervergleichen sehr nützlich. Sämtliche Kosten der Alternativen Anlagen werden regelmässig in Bezug zu den erzielten Nettorenditen gestellt.
Liquiditätsprobleme bei Pensionskassen und Anlagestiftungen
Roland Kriemler, Geschäftsführer der KGASt, beschäftigt sich in der Schweizer Personalvorsorge (9/16) mit der Liquiditätsverordnung des Bundes für Banken sowie den Folgen der teilrevidierten Bestimmungen, die per 1.1.15 in Kraft getreten sind. Kriemler schreibt dazu:
Mit dem Erlass der Liquiditätsverordnung des Bundes vom 30. November 2012 und den teilrevidierten Bestimmungen vom 25. Juni 2014 (in Kraft seit 1. Januar 2015) erfuhren die Bankguthaben von Pensionskassen einen Unattraktivitätsschub. Die in der Verordnung vorgeschriebenen Beurteilungskriterien und Klassifikationen von Pensionskassen führten dazu, dass Banken Pensionskassengelder nicht mehr für Refinanzierungen nützen konnten.
Gemäss den Klassifizierungsvorgaben der Liquiditätsverordnung wird den Sicht- und Termineinlagen von Pensionskassen eine Abflusswahrscheinlichkeit von unverständlich hohen 100 Prozent zugerechnet (eine faire Beurteilung ergäbe wohl eine Abflusswahrscheinlichkeit von 40 bis 50 Prozent). Mit anderen Worten: Pensionskassengelder auf Bankkonti werden als per se instabil klassifiziert. Dies, obwohl die Praxis zeigt, dass die Cashbestände der Pensionskassen eine stabile – oder aber aufgrund der regelmässigen, monatlichen Rentenzahlungen zumindest eine berechenbare – Konstante sind.
Aufgrund dieser zu hoch veranlagten Abflusswahrscheinlichkeit werden die Pensionskassenguthaben für Banken derart unattraktiv, dass sie diese Gelder entweder auf dem Markt zu tiefen oder negativen Zinsen anlegen oder bei der SNB platzieren und 0.75 Prozent Negativzins bezahlen müssen. Das klassische Zinsdifferenzgeschäft mit Pensionskassengeldern wird somit nur schon aufgrund der ungünstig verordneten Bestimmungen verunmöglicht.
Zurückzuführen ist die verschärfte Vorschrift durch den Entscheid des Bundesrates, das Liquiditätsrisikomanagement der Schweizer Banken den Basel III-Standards anzupassen, wobei die Regierung eine strenge Sichtweise verfolgte und den Standards zusätzlich einen Swiss Finish verpasste, wohingegen auch Anpassungen an lokale Verhältnisse durchaus möglich gewesen wären. Konsequenz ist, dass die Banken nicht motiviert sind, grössere Cashbestände von PKs zu übernehmen.
Das führt dazu, dass einzelne Vorsorgeeinrichtungen dazu übergegangen sind, grössere Cashbestände zu horten oder Liquidität beim Arbeitgeber anzulegen. Eine bessere Alternative sieht Kriemler in der Eröffnung von Konten durch Pensionskassen und Anlagestiftungen bei der SNB, was entgegen anderslautenden Meinungen durchaus möglich sei. Das liege einzig im Ermessen der Nationalbank.
FuW: Interview mit Ivo Furrer, Swiss Life
Finanz und Wirtschaft mit Ivo Furrer, Leiter des Schweizer Geschäfts der Swiss Life, ein Interview zu AV2020, Umwandlungssatz, Mindestzins und Negativzinsen geführt. Auszüge:
Herr Furrer, die alternde Bevölkerung und die niedrigen Zinsen stellen die Vorsorgeeinrichtungen vor grosse Herausforderungen. Wie beurteilen Sie den Gesundheitszustand des Systems und seiner Einrichtungen auf einer Skala von eins bis sechs?
Den heutigen Zustand würde ich mit einer Vier bewerten, also mit einem Genügend. Das schweizerische Vorsorgesystem ist mit den drei Säulen AHV, berufliche Vorsorge und individuelles Alterssparen unter den weltbesten, zehrt aber zu sehr von Polstern. Da ist viel Reformbedarf. Wir wollen in der Schweiz ja nicht bei einer Vier bleiben, sondern eine bessere Note anstreben. Da müssen wir alle daran arbeiten.
Wo sind die grössten Mängel?
Wegen der Entwicklung der Lebenserwartung und der tiefen Zinsen ist der gesetzliche Umwandlungssatz der beruflichen Vorsorge viel zu hoch. Er bestimmt, welcher Prozentsatz des gesparten Kapitals den künftigen Pensionierten als Rente jährlich ausgezahlt wird. Weil zu viel versprochen wird, kommt es zu einer ungleichen Verteilung von Anlageertrag. Das ist ungerecht und unnötig. Wer nun denkt, die notwendige Umwandlungssatzsenkung mit der AHVplus-Initiative zu kompensieren, geht einen falschen Weg. Ein solcher AHV-Ausbau würde der ganzen Bevölkerung sehr hohe Finanzierungskosten aufbürden.
Die «Altersrentenreform 2020» des Bundesrats sieht auf dem obligatorischen Teil der Zweitsäulevermögen in vier Jahren einen Umwandlungssatz von 6% vor, nach zurzeit 6,8%. Was wäre der mathematisch richtige Satz?
Im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge lässt sich schon lange ablesen, was realistisch ist. Da ist der Umwandlungssatz erheblich niedriger. Nur so geht für die Pensionskassen und die Versicherer die Rechnung noch auf. Auf das Ganze bezogen ist zukunftsgerichtet ein Umwandlungssatz in der Grössenordnung von 5% angebracht.







