PK-Genf massiv in Schieflage
Die Caisse de prévoyance de l’Etat de Genève (CPEG) befindet sich in einer schwachen Verfassung und muss dringend saniert werden, wie Generaldirektor Christophe Decor in der NZZ erklärt. Mit einem Deckungsgrad von 58,1% ist sie zurzeit die am schlechtesten kapitalisierte staatliche Pensionskasse der Schweiz.
Um die Pensionskasse zu sanieren, soll ab Januar 2018 das Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht werden. Die Pensionskasse des Kantons Genf schlägt weiter eine Senkung des versicherten Lohnes vor. Die Pensionskasse habe bei einem Kapital von 12 Mrd. Fr. Verpflichtungen von 20 Mrd. zu bedienen, und das zwinge zu Anpassungen. Es ist nach den Worten von Decor deshalb klar, dass nicht einfach weitergemacht werden kann wie bisher.
«Il existe une gauche qui rejette Prévoyance 2020»
«64 ans, c’est bien assez; non au paquet Berset». Une trentaine d’opposants à la Prévoyance 2020 ont donné de la voix jeudi lors du dépôt du référendum. Ils veulent monter que la gauche est divisée sur cette grande réforme des retraites en votation le 24 septembre. Deux éléments restent en travers de la gorge des référendaires: la hausse de l’âge de la retraite des femmes et la baisse des rentes dans le deuxième pilier. Interview d’Alessandro Pelizzari, membre du comité référendaire.
Werner Hug: Plan C

Werner C. Hug glaubt nicht an die Alleinseligmachung der Altersvorsorge 2020. In seinem Kommentar in der Schweizer Personalvorsorge bleibt es aber nicht bei der Kritik an der Vorlage, er schlägt auch Massnahmen vor, um nach einem allfälligen Nein den Weg zu einer raschen Lösung der wichtigsten Fragen zu ebnen. Hug schreibt:
“Mir ist klar, weshalb einige Vertreter der Pensionskassen, die einen hohen Anteil an reinen BVG-Löhnen versichern, so rasch als möglich eine Senkung des Umwandlungssatzes wünschen. Aber es steht zu viel auf dem Spiel. Nur schon die komplizierte Lösung beim Koordinationsabzug, die doppelte Schattenrechnung und die 20-jährige Übergangsfrist sprechen gegen die Vorlage. Entscheidender: Die mit AV2020 entstehende Zweiklassengesellschaft unterhöhlt das 3-Säulen-Konzept. Früher oder später werden die 70 Franken und die Erhöhung des Ehepaarplafonds über die Koordination auf alle anderen Sozialversicherungen überschwappen, was immense Kosten verursachen wird. Das alles spricht für ein Nein am 24. September.
Für diesen Fall müssten allerdings die Grundlagen für die dazu notwendige Volksabstimmung zur Beibehaltung des MwSt-Satzes von 8 Prozent geschaffen werden. Das Parlament sollte deshalb schon jetzt einen entsprechenden vorbehaltenen Beschluss fassen, damit 0.3 Prozent ab 2018 an die AHV fliessen. So kommt diese finanziell kurzfristig über die Runden, und die unbestrittenen Teile in AHV und BVG können rasch in zwei abgespeckte Vorlagen gepackt werden. Dann kann auch schnell der Umwandlungssatz auf 6 Prozent abgesenkt werden. Zur Sicherung des 3-Säulen-Systems gilt es nun mutig vor den Souverän zu treten und klaren Wein einzuschenken.”
Mit dem Nein an die Wand
In einem Interview mit der Zeitschrift der Ringier-PK malt CVP-Ständerat Konrad Graber ein düsteres Bild der Zukunft der Altersvorsorge nach einem Nein in der kommenden Abstimmung. Auszüge:
Herr Graber, Sie sind einer der Architekten der Rentenreform 2020. Sind Sie mit dem Resultat zufrieden?
Ich fühle mich eher als Handlanger denn als Architekt. Es ging darum, eine Vorlage auszuarbeiten, die in einer Volksabstimmung eine Chance hat. Es wäre noch vieles wünschbar gewesen. Aber was wir jetzt im Parlament beschlossen haben, ist das Maximum des politisch Machbaren. Dabei ging es um eine Risikominimierung – darum, möglichst wenig Angriffsflächen bieten. Vor drei Jahren hätte ich wohl beim jetzt vorliegenden Ergebnis leer geschluckt. Aber nachdem ich im Lauf der Beratungen die Vor und Nachteile zahlreicher Modelle studiert und gesehen habe, was möglich ist und was nicht, bin ich zufrieden mit dieser Lösung. (…)
Aber die Zeche wird jetzt den Jungen aufgebürdet.
«Die heute gesprochenen Renten sind unantastbar». Dieser Satz ist ein Kernelement der Reform. Das muss aber in irgend einer Form bezahlt werden; entweder durch die heute Aktiven oder durch die kommende Generation – sei dies via Mehrwertsteuer, über Lohnprozente oder ein höheres Pensionsalter. Anders geht es nicht, sofern das Leistungsniveau nicht reduziert werden soll, was wir nicht wollten. Heute werden die Rentner massiv durch die Jungen subventioniert…
…Sie sprechen jetzt von der Pensionskasse…
…ja, heute haben wir eine Verschiebung von 1,3 Milliarden Franken im Jahr: Wir nehmen dieses Geld den Arbeits tätigen weg und geben es den Rentnern. Wenn wir den Umwandlungssatz von 6.8 auf 6.0 reduzieren, so sinkt dieser Betrag auf 500 Millionen. Bei einer Ab lehnung würde die aktive Generation weiterhin 1.3 Milliarden zuviel bezahlen. Die Folge wäre eine tiefere Rendite in der eigenen Pensionskasse, was die künftige Rente der Aktiven drückt. Das ist meine Antwort an die Jungen. Wenn wir jetzt «nein» sagen, fahren wir die Sozialwerke wahrscheinlich an die Wand. Dann werden die Jungen von ihrem Geld, das sie jetzt einzahlen, nie mehr etwas sehen. Zugegeben: Die Jüngeren können zwar mit der Revision eine unveränderte Rente erwarten, aber wegen der Senkung des Koordinationsabzuges (vgl. Glossar S. 35) bezahlen sie auch mehr Beträge. Ein Junger muss bis zur Pensionierung zusammen mit dem Arbeitgeber 20’000 oder 30’000 Franken mehr Beiträge bezahlen, um am Schluss bloss eine unveränderte Rente aus der Pensionskasse zu erhalten.
Axa pro AV2020
Axa Winterthur und Helvetia unterstützen die Altersvorsorge 2020. Im Interview mit der Handelszeitung erklärt Axa CEO Antimo Peretta weshalb.
Sind Sie dafür oder dagegen?
Wir befürworten das Reformpaket.
Als einer der wenigen Versicherer äussern Sie sich zur Reform. Ihre Kollegen sind auf Tauchstation, der Verband laviert. Wieso?
Da müssen Sie den Verband und meine CEO-Kollegen fragen. Ich kann Ihnen nur sagen, weshalb wir selbst dafür sind und uns auch öffentlich dazu äussern. Ich schaue das Ganze als Lebensversicherer an und frage mich: Ist der Status quo wirklich besser? Nein, das ist er nicht. Die Reform verbessert die Lage.
Ist es nicht störend, wenn man die AHV sogar noch ausbauen will?
Auch ich finde gewisse Dinge nicht toll, gerade die 70 Franken für Neurentner. Aber ich verstehe, dass man einen Konsens hinkriegen musste, um auch Gewerkschaften und Linke abzuholen. Nochmals: Die Vorlage löst keineswegs alle Probleme, aber der Status quo ist schlechter. Wir schätzen die jährliche Umverteilung von Jung zu Alt in der beruflichen Vorsorge auf rund 7 Milliarden Franken. Es kann so nicht weitergehen.
Folgt der Versicherungsverband zu blind den bürgerlichen Parteien? Wollte er sich daher nicht für ein Ja aussprechen?
Nein. Die Branche hatte sich eigentlich für die Reform ausgesprochen, aber sie stellte No-Gos auf. Am Ende wurden genau diese verletzt. So wurden die Risikoprämien begrenzt und die Zuteilung der Überschüsse explizit definiert. Da wird uns Versicherern etwas verboten, das in der Welt der autonomen Pensionskassen ganz normal ist. Im Verband hat man daher beschlossen, neutral zu bleiben und es den einzelnen Versicherern zu überlassen, sich zu äussern. Wir als Axa haben uns – so wie die Helvetia – dazu entschlossen, die Vorlage zu unterstützen.
Erste Umfrage zur AV2020
Gemäss einer vertraulichen, repräsentativen Umfrage eines nicht genannten Meinungsforschungsinstituts würden laut einem Bericht der Aargauer Zeitung derzeit 60 Prozent der Stimmbürger Ja oder eher Ja sagen zur Reform. Nur 28 Prozent sind bestimmt oder eher dagegen. Eine Mehrheit der Befragten begrüsst damit die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule von 6,8 auf 6 Prozent und die kontroverse Erhöhung der monatlichen AHV-Rente um 70 Franken. Der Auftraggeber der Erhebung stammt aus dem Umfeld der bürgerlichen Befürworter der Rentenreform, will aber nicht öffentlich genannt werden.
“Altersvorsorge – Krise als Chance”
Prof. Reiner Eichenberger und David Stadelmann analysieren das System der beruflichen Vorsorge und ihre Probleme unter dem Aspekt der steigenden Lebenserwartung und der zunehmend besseren Prognosefähigkeit der Medizin bezüglich individueller Lebenserwartung. Sie schreiben:
Offensichtlich haben viele Politiker noch nicht verstanden, wie stark der medizinisch-technische Fortschritt den impliziten Generationenvertrag und die Versicherungsidee gefährdet, auf denen unser Alterssicherungssystem aufbaut. Für die heutigen Jungen lohnt es sich nur so lange, mit ihren Beiträgen die Renten der Alten zu finanzieren, wie sie vernünftigerweise erwarten können, im Alter dereinst ebenfalls von den Beiträgen der nächsten Generation von Jungen zu profitieren. Dazu müssen aber auch die zukünftigen Jungen wieder auf die übernächste Generation der Jungen vertrauen können, etc. Damit beruht die Stabilität der Altersvorsorge entscheidend auf dem Vertrauen der Jungen in den langfristigen Bestand des Systems.
Der medizinisch-technische Fortschritt droht dieses Vertrauen bald zu unterwandern, denn die Prognosen zur individuellen Gesundheit und Langlebigkeit werden schnell besser. Dank Genanalysen und anderen Diagnosetechniken können die einzelnen Beitragszahler immer besser abschätzen, wie lange sie nach der Pensionierung noch leben werden. Natürlich werden individuelle Lebenserwartungsprognosen nie perfekt sein. Aber sie werden bald so gut sein, dass Beitragszahler sie benützen, um zu entscheiden, ob sie das Kapital aus der zweiten Säule vorbeziehen sollten.
Blick rechnet mit der AV2020 ab
Blick-Autor René Lüchinger kommt in einem ganzseitigen Beitrag zur Altersvorsorge 2020 zu verheerenden Schlüssen. Lüchinger schreibt:
So bleibt als Fazit: AHV und BV sind zu Sanierungsfällen geworden. Mehr noch: Weil die Altersvorsorge 2020 beide Sozialwerke ökonomisch verbindet, werden sie zu konsolidierten Sanierungsfällen gemacht. Wären beide zwei börsenkotierte Firmen unter einem gemeinsamen Dach, wären die Folgen dramatisch. Die Schuldenlast stiege und der Aktienkurs bräche ein. Investoren würden in Scharen ihre Titel abstossen, der Kurs würde weiter fallen, und die Kreditaufnahme würde immer teurer. Ein Teufelskreis. Eine solche Firma müsste am Schluss die Bilanz deponieren.
Nun sind AHV und BV keine Unternehmen, sondern Sozialwerke am Gängelband der Politik. Und darum ist das wahrscheinlichste Szenario das folgende: Nimmt das Volk die Vorlage 2020 an, würde am 1. Januar 2021 der Politschacher um die nächste Reform losgehen. Dann wird noch teurer, was heute so sträflich verpasst worden ist. Es wird wieder um das Gleiche gehen: um eine (weitere) Erhöhung der Mehrwertsteuer, eine (weitere) Reduktion des Umwandlungssatzes und um eine Erhöhung des Rentenalters auf über 65 Jahre. Bis all das gegen Ende der 2020er- Jahre in Kraft wäre, wären Jahre vertan. Und nirgends sonst haben vertane Jahre einen höheren Preis.
Blick: Vertrauen in die PKs sinkt
Eine vom Blick publizierte Demoscope-Umfrage bei 1008 Personen zeigt, dass in den letzten zwei Jahren das Vertrauen in die Pensionskassen zurück gegangen ist. Jeder Vierte hat wenig bis kein Vertrauen in die zweite Säule.
Während sich die Resultate zwischen den Geschlechtern praktisch nicht unterscheiden, ist das Vertrauen bei den Deutschschweizern (73%) deutlich höher als in der Romandie (61%). Am kritischsten zeigen sich die Wenigverdiener, da fehlt jedem Dritten das Vertrauen, schreibt der Blick.
Für Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip, ist es ein zwiespältiges Ergebnis. «Erfreulicherweise ist das Vertrauen der Schweizer in ihre Pensionskassen immer noch sehr hoch», sagt er zu Blick. Gleichzeitig gelte es aber, den Vertrauensrückgang ernst zu nehmen.
Dass viele Pensionskassen ihren Umwandlungssatz bereits gesenkt haben, dürfte für den Rückgang mitverantwortlich sein, wie Konrad vermutet. «Mit diesen Anpassungen wird jedoch die Quersubventionierung von Aktiven und Rentnern korrigiert», sagt er. «Das liegt im Interesse der jüngeren Versicherten.»
Konrad sieht noch einen weiteren Grund für den Vertrauensschwund: «20 Jahre Reformstau haben dem System der Altersvorsorge nicht gut getan. Daher braucht es nun den beschlossenen Rentenkompromiss dringend zur Sicherung unserer Renten.» Dann werde auch das Vertrauen in Pensionskassen wieder steigen, ist Konrad überzeugt.
NZZ: “Start-ups fördern mit Sparguthaben”
Eine Vertreterin der jüngeren Generation und ein Babyboomer, der kurz vor der Pensionierung steht, machen sich in der NZZ Gedanken über die Zukunft des Werkplatzes Schweiz. Mit solch unterschiedlicher Perspektive finden sie sich beide im Engagement für einen «Zukunftsfonds Schweiz»: Das Land solle einen kleinen Teil des Pensionskassen-Sparguthabens für Investitionen in vielversprechende Jungunternehmen nutzen.
WTW: Gute Performance gleicht Anstieg der Ansprüche aus
Der Rückgang der Zinsen hat 2016 den Wert der Vorsorgeverpflichtungen der grössten börsenkotierten Schweizer Unternehmen spürbar erhöht. Dies zeigt die Pension Risk Studie von Willis Towers Watson. Weil dank guter Performance der Wert der Vorsorgevermögen gestiegen ist, bleibt der Deckungsgrad gemäss internationalen Rechnungslegungsstandards konstant. Dazu beigetragen haben auch Änderungen der Pensionskassen bei der Rechnungslegung und gezieltes De-Risking der Vorsorgepläne.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Vorsorgeverpflichtungen der analysierten SLI-Unternehmen um 1.7 Mrd. (+0.8%) Franken und bei den SMI-Unternehmen um 1.2 Mrd. (+0.6%) Franken gewachsen. Diesen Anstieg konnte das den Vorsorgeverpflichtungen exklusiv zugeordnete Planvermögen im gleichen Zeitraum durch entsprechende Wertzuwächse kompensieren. Daher blieb der durchschnittliche Deckungsgrad bei den SMI-Unternehmen und den SLI-Unternehmen stabil. 2016 waren die Vorsorgeverpflichtungen demnach wie im Vorjahr zu 83% (SMI) bzw. 80% (SLI) durch die entsprechenden Planvermögen gedeckt.
AV2020: Referendum steht
Ein Bündnis aus linken Gruppen und Gewerkschaften vornehmlich aus der Romandie hat nach eigenen Angaben rund 70’000 Unterschriften gegen die Altersvorsorge 2020 gesammelt. Sie werden am Donnerstag in Bern übergeben. Damit dürfte das Referendum zustande gekommen sein.
Der Urnengang vom 24. September wird vorhersehbar komplex. Die Abstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent zugunsten der AHV erfordert das Mehr von Volk und Ständen. Die zweite Abstimmung über die Rentenreform selbst verlangt das einfache Volksmehr. Fällt eine Abstimmung durch, ist die Reform vom Tisch.
Wie «links» ist der Stiftungsrat der Winterthurer PK?
Die Pensionskasse braucht Millionen und der Sanierungsplan entzweit die Politik. Nun nennt die SVP den Stiftungsrat «sozialdemokratisch» – was ist da dran?
Harsche Kritik an “Optimierung”
In ihrer Stellungnahme kritisiert die inter-pension, Verband der autonomen Sammelstiftungen, massiv die bundesrätlichen Vorschläge zur 2. Säule im Rahmen der Vernehmlassung “Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule”. Der Verband schreibt u.a.:
Dass die Vorsorgeeinrichtung künftig bei jedem Neueintritt zwingend eine Bescheinigung über allfällig beim SIFO gemeldete Freizügigkeitsleistungen einholen muss, entbehrt jeglichem Augenmass für das Machbare. Die Auswertung von 36 Mitgliedern von inter-pension mit gesamthaft 813 ‘ 000 aktiv Versicherten hat ergeben, dass diese jährlich 2 27 ‘000 Eintritte verarbeiten! Dieselben Pensionskassen verarbeiten jährlich auch Austritte von fast 200‘000 Personen, welche wiederum in einer anderen Pensionskasse als Eintritte figurieren.
Ohne direkten elektronischen Zugang auf die Datenbank des Sicherheitsfonds durch die Pensionskassen ist die vorgeschlagene Änderung unmöglich umsetzbar und selbst dann ohne Erfolg . So sind Versicherte aus Branchen, welche eine hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge ausweisen (z. B . Gastro- und Temporärfirmen), faktisch gar nicht mehr versicherbar, weil die Kosten für diese Versichertenkategorie völlig unverhältnismässig explodieren würden und die Daten beim Sicherheitsfond falsch oder innert nützlicher Frist nicht verfügbar wären!
Bis die Pensionskasse herausgefunden hätte, ob Freizügigkeitsleistungen vorhanden sind, wäre der Versicherte bereits wieder ausgetreten. Die Vorstellung, dass das vorgeschlagene Modell in der heutigen mobilen Arbeitswelt nur ansatzweise umsetzbar wäre, deutet auf begrenzte Kenntnisse in der praktischen Vorsorgeverwaltung hin.
Zu erwähnen sei hier am Rande, dass keine gesetzliche Pflicht besteht , Freizügigkeitsguthaben einzubringen, welche nicht für die maximalen Leistungen erforderlich sind. Diese Ausscheidungen würden zu einem zusätzlichen Chaos führen.
Das Fazit von inter-pension lautet: Die Änderungen von FZG Art. 11 Abs. 3 sind MIT ALLEM NACHDRUCK abzulehnen, weil dadurch die berufliche Vorsorge nicht mehr administrierbar ist, die Kosten nutzlos explodieren und einzelne Branchen wohl nur noch einen Anschluss bei der Auffangeinrichtung finden würden.
Proparis: Wechsel im Präsidium
Der neue Präsident der Proparis heisst Aldo Ferrari, Vizepräsident der Unia Er wird dieses Amt die kommenden vier Jahre ausüben. Zum Stellvertreter ernannt wurde der bisherige Präsident Hans-Ulrich Bigler.



