Bund und Parlament sprechen von 1,6 Milliarden Franken – tatsächlich sind es 4 Milliarden, schreibt Andreas Valda im Tages-Anzeiger. Die Differenz finanzieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Valda schreibt:
Bund und Parlament sprechen offiziell von Mehrkosten in der zweiten Säule von 1,6 Milliarden Franken. Tatsächlich sind es aber 4 Milliarden. Dies errechnete das Bundesamt auf Anfrage: «Zum Erhalt des Rentenniveaus und zur Verbesserung der beruflichen Vorsorge für tiefe bis mittlere Einkommen werden die Altersgutschriften im Jahr 2030 um rund 3 Milliarden höher sein als ohne Reform. Zählt man die Kosten für die Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration, ergeben sich Auslagen von maximal 4 Milliarden.» Der Spezialist für Salärsysteme, Urs Klinger, bestätigt: «Die Reform nimmt Arbeitnehmern und -gebern die überobligatorischen Beiträge und wandelt sie in obligatorische um, in der Höhe von 2,4 Milliarden Franken.»