Michael Ferber berichtet in der NZZ detailliert über den Fall eines grossen PK-Einkaufs, der durch die Invalidität und den frühen Tod der Versicherten in der betreffenden Kasse ohne Wirkung auf die Hinterbliebenenleistung geblieben ist. Ferber schreibt:

Viele Versicherte rechnen damit, dass der eingezahlte Betrag im Falle ihres Todes an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird oder dass er zumindest deren Hinterlassenenrenten erhöht. Doch bei manchen Kassen erliegen sie hier einem Irrtum: Obwohl Pensionskassen auch die Risiken Tod und Invalidität versichern, verbessern freiwillige Einzahlungen bei vielen Kassen die Leistungen beim Eintritt dieser Risiken nicht oder nur zum Teil.

Dies zeigt ein tragischer Fall, der sich bei der Pensionskasse Johnson & Johnson Schweiz in Schaffhausen ereignet hat. Im Mittelpunkt steht eine ehemalige Angestellte des Pharmakonzerns, die im März 2023 im Alter von 43 Jahren verstorben ist.

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