BFS. In der Schweiz waren im Jahr 2022 4,5 Mio. Personen zwischen 15 und 64 Jahren erwerbstätig, 7,8% mehr als 2012. Über ein Drittel davon arbeitete Teilzeit. Zwischen 2012 und 2022 ist die Zahl der Teilzeiterwerbstätigen mehr als drei Mal so stark angestiegen wie jene der Vollzeiterwerbstätigen (+14,7% gegenüber +4,4%). Während immer noch bedeutend mehr Frauen Teilzeit arbeiten, wächst der Anteil bei den Männern stark. Zudem ist der Teilzeitanteil von zahlreichen weiteren Faktoren wie Ausbildung, Alter und Familiensituation abhängig.
Versicherte
Was Teilzeitbeschäftigte beachten sollten.
Wer Teilzeit arbeitet, sollte sich erkundigen, wie die eigene Pensionskasse damit umgeht. Was Teilzeitbeschäftigte zusätzlich berücksichtigen sollten – und wie sie Vorsorgelücken schliessen. Die NZZ listet sieben Punkte auf: Tiefere AHV-Renten, Tiefere PK-Renten, Besondere Regelungen in der PK, Konkubinat, Probleme bei mehreren kleinen Pensen, Möglichkeiten von 3a, Neue Regelungen in der PK-Reform.
Arbeiten bis 70?
Firmen bieten vermehrt die Möglichkeit, bis zum Alter von 70 Jahren zu arbeiten. Doch es braucht viel mehr, damit Arbeitnehmer länger berufstätig sind. Neuorientierungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Die NZZ schreibt dazu:
Auch andere Schweizer Arbeitgeber wie beispielsweise Roche, Raiffeisen und der Kanton Basel-Landschaft bieten ihren Angestellten grundsätzlich die Möglichkeit, bis zum 70. Lebensjahr weiterzuarbeiten. Die Angebote werden allerdings wenig ausgeschöpft.
Bei Roche heisst es zwar, das Angebot werde «immer beliebter», bei Raiffeisen werden die Möglichkeiten «vereinzelt» und bei der BEKB «wenig» genutzt. Im Kanton Basel-Landschaft arbeitet rund ein Prozent der Mitarbeitenden in der kantonalen Verwaltung, den kantonalen und den kommunalen Schulen über das ordentliche Rentenalter hinaus. Am häufigsten sind Lehrpersonen im AHV-Alter beschäftigt.
Die Teilzeitgesellschaft und ihre Folgen
Warum ist Teilzeitarbeit so beliebt? Die Ökonomin Monika Bütler sagt in einem Interview mit der NZZ: «Vollzeit arbeiten ist teuer». Auszüge.
Macht die Steuerprogression Vollzeitjobs unattraktiv?
Ja, vor allem bei den eher höheren Einkommen. Bei den mittleren Einkommen macht die Steuerprogression nur einen Teil der usätzlichen Belastung bei höherer Beschäftigung aus, gerade bei den Familien. Dazu kommt der Wegfall von Subventionen für Kita, Krankenkasse und Wohnraum.
Und dann denken sich die Leute: Es lohnt sich nicht, mehr zu arbeiten.
Solche Überlegungen machen sich wohl viele, gerade auch die Gutverdienenden. Ich habe kürzlich eine Anfrage für einen Vortrag abgelehnt, für den ich 2000 Franken erhalten hätte. 200 Franken davon wären an die Sozialversicherungen gegangen, fast 700 Franken an die Steuern. Ich habe mir dann einen freien Tag gemacht. Für mich ging die Rechnung auf, der AHV/IV hingegen entgingen 200 Franken, dem Staat 700.
Was sind die Herausforderungen in der Altersvorsorge?
Bezüglich Teilzeit bin ich hier etwas entspannter. Heute findet vor allem eine Umverteilung der Zeit statt. Die Männer arbeiten weniger und die Frauen dafür mehr. Bis jetzt ist die gesamte Arbeitsleistung fast nicht zurückgegangen. Problematischer für die AHV ist, dass wir gemessen an der Lebenserwartung eine immer kürzere Phase arbeiten und ins System einzahlen. Die berufliche Vorsorge ist individueller. Jeder und jede, der oder die Teilzeit arbeitet, muss sich bewusst sein, dass er oder sie weniger Leistungen aus der Pensionskasse erhält.
Wie könnte man das Pensionskassen-System besser auf Teilzeiterwerbstätige anpassen?
Einige Verbesserungen, wie die Senkung des Koordinationsabzugs, sind bereits Teil der vorgeschlagenen BVG-Reform. Ein stärkerer Vorsorgeausgleich zwischen Eltern wäre sinnvoll, um Lücken auszugleichen, die durch Betreuungsarbeit entstehen. Dass man das Vorsorgevermögen teilt, ist nichts Neues. Was heute bereits bei verheirateten Paaren gilt, sollte auf alle Eltern ausgedehnt werden.
Was es bei einem Sabbatical zu beachten gibt
Immer mehr Leute wollen weg. Einmal den Alltag hinter sich lassen, den Jakobsweg ablaufen oder wochenlang im VW-Bus leben. Nach Skandinavien, Südostasien, Nordamerika reisen. «Sabbatical» heisst das dann. Das Wort kommt ursprünglich aus dem Hebräischen, «sabat» bedeutet innehalten oder aufhören.
Egal wie lange man wegbleibt oder wo es hingeht: Die Auszeit will gut geplant sein. Für die Versicherungen ist entscheidend, ob man für die Auszeit reguläre Ferientage verwendet, beim Arbeitgeber unbezahlten Urlaub beantragt oder ob man den Job ganz kündigt und nach der Rückkehr eine neue Stelle antritt. Darüber hinaus ist relevant, ob man die Zeit im Ausland oder in der Schweiz verbringt. Die NZZ gibt dazu einen Ueberblick über die Regelungen und Ratschläge.
Die Arbeitskosten pro Stunde
BFS. Die Arbeitskosten entsprechen den von den Unternehmen für die Beschäftigung der Angestellten aufgewendeten Kosten. Sie setzen sich zusammen aus den Löhnen und Gehältern (79,7%), den Sozialbeiträgen zulasten der Arbeitgeber (17,4%) und weiteren, insbesondere mit der beruflichen Bildung und Personalrekrutierung verbundenen Kosten (2,9%). 2020 lagen sie in der Gesamtwirtschaft bei durchschnittlich Fr. 63,62 pro Arbeitsstunde. Die Arbeitskosten machen einen grossen Anteil der Produktionskosten für Güter und Dienstleistungen aus. Zusammen mit der Produktivität stellen sie einen wichtigen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz dar.
CS: Die “Renten sind sicher”
Radio SRF geht in einem Beitrag auf Fragen der Sicherheit von PK-Geldern und Renten in der Folge des CS-Debakels ein.
“Die Altersgruppe Ü50 darf sich freuen”
In der NZZ gibt Fabian Schäfer einen bunt bebilderten Ueberblick über Inhalt und Folgen der vom Parlament verabschiedeten BVG-Reform. Er hält fest:
Das Spezielle an der Vorlage ist, dass sie sich während 15 Jahren auf praktisch alle Angestellten und Firmen in diesem Land finanziell auswirken wird, dass gleichzeitig aber die konkreten Folgen sehr individuell sind. Mehr noch: Sie widersprechen teilweise jeder Intuition. Man nehme zwei Personen: Mona und Lisa, beide 55 Jahre alt, beide verdienen gleich viel. Wer meint, sie seien gleich betroffen, irrt. Es kann ohne weiteres sein, dass Mona dank der Reform lebenslang einen Rentenzuschlag von 200 Franken erhält und Lisa nicht.
Oder man nehme Hans und Ueli, beide 25-jährig, beide verdienen 55 000 Franken im Jahr. Gut möglich, dass Hans fortan zusammen mit seinem Arbeitgeber jeden Monat 150 Franken mehr in seine Pensionskasse einzahlen muss als bisher, während Ueli davon verschont bleibt.
Kein Ausbau der Säule 3a
(sda) Der Ständerat will den Höchstbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a nicht erhöhen. Anders als zuvor der Nationalrat hat er am Mittwoch eine entsprechende parlamentarische Initiative des Berner SVP-Nationalrats Erich Hess abgelehnt.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 28 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen. Der Nationalrat hatte die Initiative in der Frühjahrssession vor einem Jahr gutgeheissen. Nun ist die Idee vom Tisch.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten nach dem Willen von Hess künftig bis zu 15’000 Franken im Jahr einzahlen und dafür einen Steuerabzug geltend machen können. Für selbstständige Erwerbstätige ohne Pensionskasse wollte Hess den Maximalbetrag auf 45’000 Franken pro Jahr erhöhen.
Teilzeit gefährdet Solidarität
Obwohl ihre Ausbildung die Allgemeinheit viel Geld gekostet hat, arbeiten Akademiker oft nur Teilzeit. Bildungsökonom Stefan Wolter fordert für sie einen Mindestbeschäftigungsgrad oder dann eine Rückzahlungspflicht. Fabienne Riklin schreibt dazu in der SonntagsZeitung:
Ist die angestrebte Work-Life- Balance aus in dividueller Sicht durchaus nachvollziehbar, führt sie jedoch zu verschiedensten Problemen: Der Fachkräftemangel verstärkt sich, der Migrationsdruck steigt, es fehlen nicht nur Steuern, sondern auch Geld in der AHV. Berechnungen zeigen, dass ein Arzt, der nach der Ausbildung bis zur Pension voll arbeitet, etwa 500’000 Franken in die AHV einzahlt, die er selbst gar nie beziehen wird, sondern anderen zugutekommt. Dieses Geld wird künftig fehlen.
“Flucht aus dem PK-System”
pw. Harry Büsser, kein Freund der beruflichen Vorsorge oder konkreter des “Pensionskassensystems”, gibt in der Handelszeitung wieder einmal Anleitung dazu, wie ein Destinatär im geeigneten Moment bsp. Stellenwechsel sein Altersguthaben aus dem “System” abziehen und nach eigenen Vorlieben anlegen kann. Ganz koscher ist das Vorgehen nicht. Und auch nicht zu empfehlen, vor allem nicht für die Versicherten, die sich nicht mit dem Kapitalmarkt auseinandersetzen mögen. Und die Konsequenzen bei Invalidität verschweigt Büsser wohlweisslich.
Unter dem Titel “Vom einst beliebten Vorsorgesystem zum Moloch” (geht’s vielleicht noch etwas dramatischer) wirft Büsser in einem weiteren Beitrag den Kassen ihre hohen Vermögensverwaltungskosten vor. Der Vergleich mit der SNB und UBS ist dabei aber so hanebüchen, dass man gar nicht weiter darauf eingehen muss. Die Folgen der von ihm propagierten “freien PK-Wahl” sind ihm keinen Satz wert. Und schliesslich sind die Kassen für die gesetzliche Festlegung des Mindestumwandlungssatzes nicht verantwortlich zu machen, samt den abstrusen und für die 2. Säule enorm schädlichen Konsequenzen.
Wie viel für eine sorglose Pensionierung?
In einer weltweiten Bloomberg-Umfrage rechnen viele Anlagesparer damit, dass sie 3 bis 5 Millionen Dollar Altersguthaben brauchen werden. Experten sagen in einem Cash-Beitrag, wie sie das Erfordernis in der Schweiz einschätzen.
Die Kosten im Alter dürfen nicht unterschätzt werden. Zudem befasst sich immer noch ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung recht wenig mti diesem Thema. Doch 3 Millionen Franken Alterguthaben wären im Moment mehr als genug. Pensionskassenspezialist André Tapernoux vom Beratungsunternehmen Keller Experten rechnet vor: «Bei einem Bedarf von 100’000 Franken im Jahr, bei 30’000 Franken AHV-Beitrag, müssen 70’000 Franken jährlich zur Verfügung stehen.» Ziehe man den aktuell realistischen Umwandlungssatz von 5 Prozent heran, wären in also etwa 1,5 Millionen Franken Vermögen – Pensionskasse und weitere Vermögenswerte – notwendig.
Rentner-Paradiese
Die Handelszeitung hat die zehn (steuerlich) attraktivsten Lände für Rentner aufgelistet. An der Spitze steht Monaco, das allerdings hohe Hürden vorlegt und nur für Reiche eine Option bietet. Man denke Vasella. Es folgen Portugal, Dubai, Thailand, die Philippinen und eine Reihe mittel- und südamerikanischer Länder.
AHV 21 und die Folgen
Auf HZ-Insurance beschreibt Gertrud Bollier, Geschäftsführerin der gebo Sozialversicherungen AG und IfFP-Dozentin, die mit der Reform verbundenen Aenderungen. Ein wenig beleuchtetes Thema bildet die Beitragszahlung bei Fortführung einer Erwerbstätigkeit nach Alter 65. Bollier schreibt dazu:
Erwerbstätige im Rentenalter haben weiterhin einen Freibetrag von mtl. CHF 1400.–/Arbeitsverhältnis; Übersteigendes ist AHV/IV/EO-beitragspflichtig und grundsätzlich nicht rentenbildend. Wer weiterhin erwerbstätig ist, hat jedoch die Möglichkeit einmal innerhalb von fünf Jahren ab Erreichen des Referenzalters eine Neuberechnung der Rente (unter Miteinbezug der entsprechenden Beiträge) zu verlangen. Weiter besteht die Möglichkeit, zur Erhöhung des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens im Rentenalter auf den Freibetrag zu verzichten.
Es gibt hier zwei Möglichkeiten, für eine Anpassung der Rente durch im Rentenalter erzielte Erwerbseinkommen:
- Neuberechnung der Rente, was zu einer Rentenerhöhung – höchstens bis zur Maximalrente der jeweiligen Rentenskala – führt.
- Schliessen von Beitragslücken mit Beitragszeiten im Rentenalter. Dazu müssen die im Rentenalter entrichteten Beiträge höher sein als der Mindestbeitrag (zurzeit CHF 514.– pro Kalenderjahr) und das im Rentenalter erzielte Erwerbseinkommen mindestens 40 Prozent des durchschnittlich in der aktiven Zeit (vom 21. Altersjahr bis zum 31.12. vor dem Erreichen des Referenzalters) ausmachen.
Wo wohnen im Alter?
UBS hat einen Bericht zu Fragen von Wohnort, Steuern und Pensionierung verfasst. Kurz zusammengefasst heisst es:
- Ein Umzug zum Zeitpunkt der Pensionierung kann für die Haushaltsfinanzen einen grossen Unterschied machen. Bisher wurde diese Möglichkeit relativ wenig genutzt, sie dürfte in Zukunft aber an Bedeutung gewinnen.
- Aus finanzieller Sicht sind die Immobilienpreise, Steuern und übrigen Lebenshaltungsausgaben massgebend für die Attraktivität einer Gemeinde als Ruhestandsort.
- Über das höchste Gesamtvermögen zehn Jahre nach der ordentlichen Pensionierung verfügt, wer sich in der Ostschweiz, im Tessin oder in Teilen der Nordwest und Zentralschweiz niederlässt.


