Für 59 Prozent aller Befragten sind garantierte Renten für Personen im Ruhestand ein zentrales Kriterium von Fairness im BVG, während «Erträge aus den Sparguthaben nicht für andere verwenden» von 44 Prozent als zentrales Element von Fairness genannt wird. Der grosse Rückhalt einer Rentengarantie für die aktuellen Rentner und Rentnerinnen macht deutlich, dass weite Teile der Bevölkerung das Kapitaldeckungsprinzip zwar formell gutheissen, es aber nicht wirklich verinnerlicht haben.
Vita. Die aktuelle Umfrage der Vita mit dem Titel “Fairplay in der beruflichen Vorsorge” legt ihren Fokus auf den Vermögensaspekt der beruflichen Vorsorge. Dabei stehen der Umverteilungsaspekt und die Haltung der Versicherten zu ihrem Altersguthaben im Zentrum. Rund 1’600 Personen aus der deutsch- und französischsprachigen Schweiz haben zwischen dem 12. und dem 23. Januar 2021 an dieser Umfrage teilgenommen.
Die repräsentative Erhebung macht deutlich: Nur die wenigsten wissen Bescheid. Gerade einmal 11 Prozent der befragten Erwerbspersonen können sagen, ob und dass Kapitalerträge des eigenen Altersguthabens in der zweiten Säule für aktuelle Rentenzahlungen verwendet werden. Zugleich gehen 78 Prozent davon aus, dass der Widerstand gegen die aktuelle Umverteilung in der zweiten Säule steigen würde, wenn dies besser bekannt wäre.
Der Grund für das fehlende Problembewusstsein gegenüber der Aushöhlung des Kapitaldeckungsprinzips liegt nicht allein im fehlenden Wissen. Die Studie macht einen bemerkenswerten Mangel an Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Altersguthaben sichtbar. Obwohl das Guthaben in der zweiten Säule bei den meisten Erwerbstätigen in der Schweiz den grössten Anteil ihres Ersparten ausmacht, zählen es nur 44 Prozent zum eigenen Vermögen. Bei den 26- bis 35-Jährigen tun dies sogar nur 27 Prozent.
Thomas Hengartner berichtet in der FuW über die Pressekonferenz der OAK zu den Resultate ihrer jährlichen Erhebung der Struktur und Finanzierungssituation der Vorsorgeeinrichtungen. Er hält u.a. fest:
Die finanzielle Lage der Pensionskassen und Sammeleinrichtungen für KMU sei gemessen am Deckungsgrad (Verhältnis von Vermögen zu Verpflichtungen) auf dem höchsten Niveau seit zehn Jahren. Dennoch wird das Deckungsverhältnis wegen der anstehenden Herausforderungen als eher niedrig eingestuft.
Das Chancen-Risiko-Profil der angelegten Vorsorgegelder bezeichnet die Aufsichtsstelle indes als mehrheitlich eher hoch. Aktienanlagen, Immobilienbestände und Alternativanlagen würden kumuliert im Durchschnitt 60% der Vermögensanlagen ausmachen.
Die Preisschwankungen dieser Sachwertanlagen seien eine Gefahr für die Stabilität des Vorsorgesystems, mahnt die Präsidentin [Vera Kupper] der Aufsichtsbehörde. Zu tauglichem Risikomanagement aufgefordert sind damit die Führungsgremien der Pensionskassen sowie Sammeleinrichtungen und auch ihre Nutzer, die Firmen und ihre Mitarbeitenden.
OAK. Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen haben die coronabedingten Verwerfungen – trotz anhaltend hoher Unsicherheiten – gut überstanden und erzielten im Jahr 2020 eine durchschnittliche Netto-Vermögensrendite von +4,4 % (gegenüber +10,4 % im Vorjahr). Die ausgewiesenen Deckungsgrade erhöhten sich per Ende Dezember 2020 im Durchschnitt auf 113,5 % (gegenüber 111,6 % Ende 2019) und befanden sich damit auf dem höchsten Stand seit 2012. Der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung reduzierte sich auf 1,0 % (gegenüber 1,1 % Ende 2019).
Im Berichtsjahr fiel die geschätzte Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten mit 4,4 Milliarden Franken (gegenüber 7,2 Milliarden im Vorjahr) deutlich tiefer aus. Das ist der Effekt der in den vergangenen Jahren gemachten Anpassungen in den Bereichen Verpflichtungsbewertung und Umwandlungssätze. Die Umverteilung hält jedoch weiterhin an. Unverändert dringlich bleibt entsprechend die Notwendigkeit, die gesetzlich festgelegten technischen Parameter endlich den veränderten ökonomischen und demographischen Realitäten anzupassen.
Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen hat im Berichtsjahr erneut abgenommen. Der Konzentrationsprozess in der zweiten Säule setzt sich damit fort. Von den 1 552 Schweizer Vorsorgeeinrichtungen nahmen bis Mitte April 2021 1 484, d.h. 95,6 % (Vorjahr: 1 504 von 1 624, d.h. 92,6 %) an der Umfrage teil. Von sämtlichen Teilnehmenden wurden 1 454 mit einer Bilanzsumme von 1 129 Milliarden Franken (Vorjahr: 1 066 Milliarden Franken) in den Auswertungen berücksichtigt.
Complementa hat die neuen Resultate ihres jährlich durchgeführten “Risiko Check-up” publiziert. Die Ergebnisse bestätigen die schon bekannten Werte, die eine erfreuliche Entwicklung anzeigen, welche sich im laufenden Jahr fortgesetzt hat.
Die Kapitalanlagen der Pensionskassen verbuchten in den ersten vier Monaten eine Rendite von 3,2%. Dadurch stieg der durchschnittliche Deckungsgrad von 110,6% auf 113,4% und liegt damit so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr. Das Vorsorgekapital der Arbeitnehmer wurde 2020 mit durchschnittlich 1,8% verzinst. Dieser Wert liegt deutlich über der BVG-Mindestverzinsung von 1,0%.
Ein neuerlicher Tiefstwert wird hingegen beim Umwandlungssatz gemessen. Der durchschnittlich angewendete Satz liegt mit 5,49% nochmals um fast ein Zehntel Prozentpunkt tiefer als im Vorjahr. Für die kommenden Jahre planen die Pensionskassen wegen des tiefen Zinsniveaus sowie der steigenden Lebenserwartung weitere Senkungen des Umwandlungssatzes.
Die Universität Zürich möchte im Rahmen einer Untersuchung bei den Schweizer Pensionskassen herausfinden, wie es hierzulande um die Investment Delegation steht. In der Umfrage geht es darum, den aktuellen Stand der Investment Delegation in der Schweiz sowie die Beweggründe der Kassen für diese zu erfassen. Dabei liegt der Fokus auf dem gesamten Spektrum der Investment Delegation, von Teildelegation beispielsweise durch externe Unterstützung bei der Festlegung der Anlagestrategie bis hin zur Volldelegation entlang des gesamten Anlageprozesses, was auch die kontinuierliche Vermögensbewirtschaftung beinhaltet. Das Ausfüllen der Umfrage, welche auf Deutsch und Englisch verfügbar ist, dauert ungefähr 20-30 Minuten.
Swiss Life hat eine ausführliche Studie zum Thema der Scheidungsfolgen für die Vorsorge von Frauen publiziert. Als die neun wichtigsten Erkenntnisse werden bezeichnet:
Die Konsequenzen einer Scheidung für die Altersvorsorge werden sehr häufig unterschätzt: Nur gut ein Fünftel der befragten Frauen hat sich während der Scheidung ernsthaft damit auseinandergesetzt. Fast die Hälfte hat sich gar nicht oder kaum mit diesem Thema beschäftigt. Nur 14 % haben sich vor der Scheidung zu deren Auswirkungen auf die Alters-vorsorge beraten lassen.
Zwei Drittel aller Scheidungen finden vor dem 50. Altersjahr statt – zu einem Zeitpunkt also, in dem in der zweiten Säule typischerweise weniger als die Hälfte des künftigen Altersguthabens angespart wurde. Entscheidend für den Gender Pension Gap unter Geschiedenen ist also vor allem auch, was nach der Scheidung passiert.
Geschiedene Frauen arbeiten in durchschnittlich tieferen Pensen als geschiedene Männer. Ein wichtiger Grund hierfür ist die Kinderbetreuung, die nach der Scheidung in 77 % der Fälle hauptsächlich der Mutter zufällt.
Kann die kinderbetreuende Ex-Partnerin nach der Scheidung nicht Vollzeit arbeiten, kommt theoretisch der erwähnte Vorsorgeunterhalt zur Anwendung. Dieser soll helfen, die pensumsbedingte Vorsorgelücke, die nach der Scheidung entsteht, durch individuelles Alterssparen auszugleichen.
Eine vom ASIP in Auftrag gegebene Umfrage bei gfs.bern zeigt eine hohe Akezptanz des Verbandsmodells zur BVG-Reform. Gemäss PK-Verband dürfte dafür entscheidend sein, dass es bei diesem Modell keine Lohnabzüge auf AHV-Löhnen für die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration braucht. Eine Mehrheit von 53% würde den Vorschlag des ASIP gegenüber dem des Bundesrats (40%) bevorzugen. In einer Mittelung des ASIP wird festgehalten:
Der ASIP fordert im Rahmen der bevorstehenden parlamentarischen Beratungen eine Abkehr vom Vorschlag des Bundesrats und einen Wechsel auf den breit abgestützten Mittelweg/ ASIP-Vorschlag. Dieses Reformmodell wird von diversen Verbänden, wie zum Beispiel Baumeister, GastroSuisse, Arbeitgeber Banken, Swiss Retail Federation oder Bauernverband unterstützt Auch einzelne Arbeitnehmerorganisationen unterstützen den Mittelweg/ ASIP-Vorschlag (so die plattform: u.a. Kaufmännischer Verband und Angestellte Schweiz).
Im Gegensatz zum Botschaftsmodell geht dies ohne neue Lohnabzüge und ohne komplizierte, unnötige und systemwidrige Umverteilung. Denn diese Lösung baut auf bereits vorhandenen Rückstellungen der Pensionskassen auf. Aufgrund des zu hohen BVG-Umwandlungssatzes waren die Pensionskassen in den letzten Jahren verpflichtet, solche Rückstellungen zu bilden. Dieses bereits vorhandene Geld für den Rentenerhalt der Übergangsgeneration einzusetzen, ist mit Abstand die sozialverträglichste und insgesamt auch die günstigste Lösung.
Zudem verbessert unser Reformmodell die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten und stellt sicher, dass das Rentenniveau trotz Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes weitgehend erhalten bleibt. Dies jedoch ohne unnötige Lohnabzüge. Von der geplanten Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes sind insbesondere die Angestellten in der Bauindustrie und der Gastronomie betroffen.
Die NZZ bringt einen Artikel zu einer Studie von Vontobel / Raiffeisen, durchgeführt von der Hochschule Luzern, zum digitalen Anlegen, in welcher auch die Zukunft des 3a Sparens thematisiert wird.
Die Schweizer Bevölkerung hat sich noch nicht richtig mit der privaten Vorsorge in der Säule 3a angefreundet. Vielen fehlen natürlich die Mittel, um überhaupt etwas einzuzahlen, andere konsumieren lieber unmittelbar, als zu sparen. Jene, die in der dritten Säule sparen, wissen aber wenig darüber. Per Jahresende 2018 betrugen die in der Säule 3a gebundenen Vermögenswerte knapp über 123 Mrd. Fr. Davon befanden sich 59 Mrd. Fr. auf Bankkonti, 18,5 Mrd. Fr. in Fondslösungen und 45,7 Mrd. Fr. in Vorsorgelösungen von Versicherungen.
Axa hat ihre Studie zum Pensionskassenwissen mit neuen Daten aktualisiert. Dazu heisst es: “Das grundsätzliche Interesse am Thema Vorsorge geht 2020 leicht zurück – womöglich weil im Corona-Jahr andere Sorgen wichtiger geworden sind. Rund drei Viertel der Befragten (74%) betrachten das angesparte PK-Geld als ihr eigenes und nicht etwa als dasjenige der PK (18%), des Staates (4%) oder des Arbeitgebers (3%). Die aktiv Versicherten rechnen damit, dass sie aus der PK und der AHV zusammen 54% ihres letzten Lohnes erhalten werden, seit 2014 bedeutet dies einen Rückgang von 9% und es ist der tiefste Wert, seit wir die Frage 2011 zum ersten Mal gestellt haben.”
Mit Bezug auf die Reform der Altersvorsorge liegen die beiden Punkte “länger arbeiten” und “tiefere Renten” abgeschlagen am Ende der Zustimmungsskala. Immerhin akzeptieren 45% der Befragen längeres Arbeiten mit eher ja und sicher ja. 2018 waren es lediglich 26%. Bei tieferen Renten stieg die entsprechende Zustimmung von 15 auf 23%. Besonders beliebt sind hingegen freiwilliges Sparen durch Steuervergünstigung (86%) und früher einzahlen (73%).
Die NZZaS publiziert die Ergebnisse einer Bewertung des Anlageverhaltens von Schweizer Pensionskassen durch die Klima-Allianz. Die NZZ am Sonntag schreibt dazu:
Das Fazit der Untersuchung: 56% des analysierten Vorsorgekapitals werden laut Klima-Allianz von Einrichtungen verwaltet, die Klimarisiken im Anlageprozess nicht berücksichtigen. Ihre Ampel steht auf Rot. Bei 37% des Kapitals leuchtet die Ampel orange: Diese Pensionskassen beginnen, ihre Anlagepolitik in Einklang mit dem Klimaschutz zu bringen, und schliessen zum Beispiel Kohlefirmen aus.
Ein grünes Licht gibt es für 7% der Gelder. Diese Pensionskassen passen ihre Investitionsstrategien den Zielen des Pariser Klimaabkommens an. Dieses will die Klimaerwärmung auf deutlich unter 2 Grad begrenzen.
Die 325 von UBS befragten Unternehmen erwarten für das Jahr 2021 eine durchschnittliche nominale Lohnerhöhung von 0,3 Prozent. Das Lohnwachstum dürfte damit wesentlich tiefer ausfallen als in 2020. Für das laufende Jahr geben die befragten Unternehmen eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 0,8 Prozent an. Real ist die Differenz gar weitaus grösser. Die Frankenaufwertung und der starke Fall des Ölpreises führen 2020 zu einer negativen Jahresteuerung. Mit der Erholung der Wirtschaft und möglicherweise höheren Ölpreisen im kommenden Jahr dürfte die Jahresteuerung hingegen wieder leicht positiv ausfallen. Die UBS-Ökonomen rechnen mit einer Teuerung von -0,6 Prozent für 2020 und 0,2 Prozent für 2021. Damit dürfte das Lohnniveau 2020 real um 1,4 Prozent, 2021 aber um lediglich 0,1 Prozent ansteigen.
Die Corona-Krise trifft den Büromarkt gleich doppelt: Sie hat eine Rezession ausgelöst und der Arbeit von zu Hause aus Schub verliehen. In einer neuen Umfrage von JLL Schweiz bei 318 Firmen gibt fast ein Drittel der Firmen an, weniger Fläche zu benötigen. Die NZZ schreibt dazu:
Dies tangiert natürlich auch die Nachfrage nach Büros. Trotz Social Distancing dürften weniger Büroflächen gebraucht werden. In der JLL-Umfrage geben 29% der befragten Unternehmen an, weniger Fläche zu benötigen.
Dabei geht es einerseits darum, den Flächenverbrauch pro Mitarbeiter zu senken. 46% der befragten Firmen gedenken, diesen dank Desk-Sharing zu reduzieren, während umgekehrt nur 6% der Unternehmen ihren Mitarbeitern mehr Raum (unter anderem mehr Gemeinschaftsflächen) bereitstellen wollen. Hinzu kommt die schlechte Wirtschaftslage, die ebenfalls auf die Büronachfrage drückt.
Aber auch wenn diverse Firmen bei der Fläche sparen wollen: Der Nettoeffekt auf den Schweizer Büromarkt ist nicht so gross, wie man meinen könnte. JLL kommt zwar zum Schluss, dass sich der Bedarf an Büroflächen in den nächsten drei Jahren theoretisch um insgesamt 5–10% reduzieren wird. Aber diese Flächen werden längst nicht alle auf den Markt kommen, sei es, weil die Firmen in Mietverträgen gebunden sind oder weil ein Umzug zu aufwendig wäre (und eine Untervermietung nicht möglich) und man davon ausgeht, dass das Unternehmen auch irgendwann wieder wächst.
Ein eigentlicher Einbruch am Büromarkt wird somit trotz Rezession und vermehrtem Home-Office nicht erwartet.
Eine Umfrage der Wirtschaftsfrauen Schweiz und vps.epas richtet sich an Stiftungsräte von Pensionskassen. Der Bund verlangt per 2021 eine Geschlechterquote in den Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von KMU und börsenkotierten Unternehmen. Die Firmen müssen sich rasch und proaktiv um geeignete Frauen bemühen.
Mit der Umfrage soll die Situation im obersten Organ von Vorsorgeeinrichtungen erfasst werden. Wie setzten sich Führungsorgane zusammen? Ist der Anteil der Frauen ein Thema? Was sind persönliche Herausforderungen betreffend Nachfolgeplanung in einer Vorsorgeeinrichtung? Der Zeitaufwand für die Beantwortung der Fragen beträgt ca. 10 Minuten. Die Umfrage ist anonym.
Das Drei-Säulen-System – bestehend aus AHV, beruflicher Vorsorge und privater Vorsorge – geniesst in der Schweizer Bevölkerung kein hohes Vertrauen. Besonders die Pensionskassen verzeichnen einen Vertrauensverlust, da signifikant mehr Personen ein tiefes Vertrauen in die 2. Säule angeben. Während Schweizerinnen und Schweizer 2018 noch mehr Vertrauen in die Pensionskassen als in die AHV hatten, ist es seither umgekehrt. Die AHV geniesst mehr Vertrauen als die Pensionskassen.
Raiffeisen hat die Ergebnisse des diesjährigen Vorsorgebarometers publiziert, das den Puls der Destinatäre bezüglich ihrer Altersvorsorge fühlt. Das Vorsorgebarometer basiert auf einer vom 17. bis 26. Juni 2020 durch das Link-Institut durchgeführten Bevölkerungsbefragung mit 1’028 befragten Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren und auf der Analyse ökonomischer Daten. Die Umfrageergebnisse werden als repräsentativ für alle Schweizer Landesteile bezeichnet.
Das grösste Risiko für die persönliche Altersvorsorge sieht die Bevölkerung in der demografischen Entwicklung. Der Anteil der Pensionierten könnte zu gross werden, um die Kosten für die Renten durch die Erwerbstägigen zu decken würden. Dies betrifft besonders die AHV. Auch das schwierige Umfeld für die Anlage von Vorsorgegeldern bereitet Sorge. Je älter die Person, desto grösser die Furcht vor sinkender Rentabilität auf den Vorsorgegeldern.
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Ergebnisse der diesjährigen Complementa-Umfrage, welche als aktuelles Thema auch die laufende BVG-Reform erfasst.
Ein umstrittener Punkt im bundesrätlichen Gesetzesentwurf ist der Rentenzuschlag. Wer in den ersten 15 Jahren nach Einführung des neuen Gesetzes pensioniert wird, soll demnach monatlich eine zusätzliche Rente zwischen 100 und 200 Franken erhalten, die aus Arbeitnehmerbeiträgen finanziert wird. Mehr als zwei Drittel der befragten Pensionskassen finden, dass dieser Rentenzuschlag das bewährte 3-Säulen-Prinzip der Altersvorsorge infrage stelle, weil die Umlage von Angestellten hin zu Rentnern in die erste Säule der AHV gehöre. Nur 19 Prozent verneinen dies.
Eine klare Mehrheit der Pensionskassen möchte die berufliche Vorsorge entpolitisieren, fasst Thomas Breitenmoser von Complementa die Umfrageresultate zusammen. «Doch Bundesrat und Sozialpartner arbeiten zum Beispiel mit dem Rentenzuschlag auf eine zusätzliche Verpolitisierung hin.» Doch Versicherungsmathematik lasse sich nicht mit Politik beseitigen.
Die versicherungsmathematisch korrekten Lösungen, die viele Pensionskassen unterstützen, sind allerdings politisch unbequem. So halten 75 Prozent der befragten Vorsorgeeinrichtungen eine Erhöhung des Rentenalters für sinnvoll. Und fast 70 Prozent finden, der Umwandlungssatz zur Bestimmung der Rente sollte nicht mehr gesetzlich bestimmt, sondern an Kriterien wie Lebenserwartung oder aktuelle Kapitalverzinsung angepasst werden.